Heilpraktikerverbände: wer wer ist
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Inhalt dieser Seite
- Muss ich Mitglied werden?
- Der Dachverband DDH und seine sechs Mitgliedsverbände
- Die Gesamtkonferenz: der zweite Zusammenschluss
- BDH, FH, VUH und VFP im Überblick
- Was die Verbände mit der Prüfung zu tun haben
- Die Berufsordnung: Verbandsrecht, kein Gesetz
- Mitgliedschaft und Werbung
- Welcher Verband passt zu Ihnen?
- Weiterlesen
Heilpraktiker haben keine Kammer und keine Pflichtmitgliedschaft. Organisiert sind sie in privaten Vereinen, die sich in zwei Gruppen sortieren lassen: den Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände (DDH) mit sechs Mitgliedsverbänden und die Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften, zu der unter anderem BDH, FH, VUH und VFP gehören. 2022 gaben 87 Prozent der für das BMG-Gutachten befragten Heilpraktiker mit allgemeiner Erlaubnis an, Mitglied eines Verbands zu sein.123
Muss ich Mitglied werden?
Nein. Weder das Heilpraktikergesetz noch die Erste Durchführungsverordnung sehen eine Kammer, eine Pflichtmitgliedschaft oder eine Berufsordnung vor.45 Das bayerische Gesundheitsministerium hat das 2016 so formuliert: „Anders als für Ärzte ergeben sich Berufs- und Sorgfaltspflichten eines Heilpraktikers nicht aus einem Berufsgesetz oder einer Berufsordnung.“ Die Pflichten folgen aus dem allgemeinen Haftungsrecht und den Vorschriften über den Behandlungsvertrag (§§ 630a ff. BGB).6
Freiwillig organisieren sich trotzdem viele. Im empirischen Gutachten für das Bundesgesundheitsministerium stieg der Anteil der Befragten mit allgemeiner Erlaubnis, die Mitglied eines Berufsverbands waren, von 74 Prozent (2017) auf 87 Prozent (2022); 11 Prozent waren im ganzen Zeitraum in keinem Verband. Bei Heilpraktikern für Psychotherapie stieg der Anteil von 46 auf 77 Prozent.37
Diese Zahlen gelten für die Antwortenden, nicht für alle Heilpraktiker. Die Gutachter nennen die Einbeziehung der Berufsverbände den „wichtigsten Ansatzpunkt“, um die Fragebögen zu verbreiten, weil keine hochwertigen Adressdaten öffentlich verfügbar waren.8 Daneben sprachen sie Heilpraktiker direkt per E-Mail und Post an.
Der Dachverband DDH und seine sechs Mitgliedsverbände
Der Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände e.V. hat seine Geschäftsstelle in Bonn. Auf seiner Website nennt er sechs Mitgliedsverbände:19
| Kürzel | Name | Ort laut Impressum |
|---|---|---|
| BDHN | Berufsverband Deutscher Heilpraktiker und Naturheilkundiger e.V. | Germering |
| FDH | Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V. | Bonn |
| FVDH | Freier Verband Deutscher Heilpraktiker e.V. | Münster |
| UDH | Union Deutscher Heilpraktiker e.V. | Solingen |
| VDH | Verband Deutscher Heilpraktiker e.V. | Isernhagen |
| hpO | Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie e.V. | München |
Auf seiner Website nennt der Dachverband unter anderem eine Arzneimittelkommission, eine Gebühren- und Sachverständigenkommission und als Kongress den Deutschen Heilpraktiker-Tag.1 Auf seiner Website veröffentlicht er die Berufsordnung für Heilpraktiker (dazu unten) und Angaben zum Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Dessen Beträge sind laut DDH „statistische Durchschnittswerte aus dem Jahre 1983“; das Honorar unterliege „der freien Vereinbarung“.10 Was das für die Abrechnung bedeutet, erklärt der Artikel Heilpraktiker-Abrechnung.
Zwei Mitgliedsverbände treten auf ihren Websites mit Schulen auf:
- FDH: Der Fachverband ist im Vereinsregister Bonn eingetragen und hat laut Impressum dieselbe Anschrift wie die Geschäftsstelle des Dachverbands (Maarweg 10).119 Unter der Überschrift „Die berufsständischen Heilpraktikerschulen im Fachverband Deutscher Heilpraktiker“ listet er acht Schulen, mehrere davon ausdrücklich unter dem Namen eines FDH-Landesverbands; bei der Schule in Bochum steht: „Keine Ausbildung mehr möglich!“12
- VDH: Der Verband schreibt, er setze sich „seit 1960“ für die Berufsgruppe ein. Er stellt Mitgliedern ein Verbandssiegel für Briefpapier, Website oder Flyer zur Verfügung und führt auf seiner Website eine Liste von Schulen und Akademien; welchen Status diese gegenüber dem Verband haben, sagt die Seite nicht ausdrücklich.1314
Die hpO ist auf Osteopathie spezialisiert. Warum es für Osteopathie keine eigene beschränkte Heilpraktikererlaubnis gibt, steht im Artikel Osteopathie und Heilpraktiker: warum es die volle Erlaubnis braucht.
Die Gesamtkonferenz: der zweite Zusammenschluss
Neben dem DDH gibt es einen zweiten Zusammenschluss. Die Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften wurde nach Angaben des BDH 2018 auf dessen Initiative gegründet.15 Auf ihrer Website nennt sie 41 Organisationen, vom Berufsverband über Fachgesellschaften bis zu Initiativen, darunter BDH, VUH, VFP und die Freien Heilpraktiker; die sechs DDH-Mitgliedsverbände stehen nicht auf dieser Liste.2
Ihre Reichweite zeigt das BMG-Gutachten: Von 49 kontaktierten Berufsverbänden erhielten 42 die Links zur Online-Befragung über die Gesamtkonferenz.8
BDH, FH, VUH und VFP im Überblick
Die folgenden Angaben stammen von den Verbänden selbst. Mitgliederzahlen sind Eigenangaben und stehen hier im Wortlaut.
| Verband | Ort laut Impressum | Selbstangabe | Bezug zu Schulen |
|---|---|---|---|
| BDH – Bund Deutscher Heilpraktiker e.V. | Hünxe (Vereinsregister Münster) | Initiator der Gesamtkonferenz; auf der Startseite keine Mitgliederzahl | 17 Verbandsschulen |
| FH – Freie Heilpraktiker e.V. | Düsseldorf | gegründet 1982; vertritt „mehrere Tausend Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker“ | nach eigener Angabe Kooperation mit 21 Schulen, Seminarveranstaltern und Verbänden |
| VUH – Verband Unabhängiger Heilpraktiker e.V. | Koblenz (Verwaltungsbüro Braunschweig) | „Mehr als 5740 Kolleginnen und Kollegen haben uns durch ihren Beitritt seit November 2002 bestätigt“ | Beitragsgutschein für Paracelsus-Seminare |
| VFP – Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V. | Nienburg/Weser (Vereinsregister München) | „mit über 12.500 Mitgliedern die größte berufsständische Vereinigung in der Freien Psychotherapie“ | Beitragsgutschein für Paracelsus-Seminare; Schulseite stellt die Paracelsus Heilpraktikerschulen vor |
Quellen: Websites und Impressen der Verbände, abgerufen am 19. und 23.10.2026.1516171819202122
Die VUH-Zahl ist keine aktuelle Mitgliederzahl. Sie zählt Beitritte seit November 2002; wie viele Mitglieder der Verband heute hat, sagt sie nicht. Zum Vergleich: Die 13 Verbände, die dem BMG-Gutachten 2022 Mitgliederzahlen meldeten, kamen im Durchschnitt auf 1.842 Mitglieder mit allgemeiner Erlaubnis je Verband.3
BDH. „Siebzehn Heilpraktikerschulen bilden als Verbandsschulen des BDH in ganz Deutschland zur Heilpraktikerin/zum Heilpraktiker aus“, schreibt der Verband. Er nehme keine Schulen auf, „die nicht seit mindestens 2 Jahren erfolgreich ausbilden“, und es handle sich „nicht um sog. Kettenschulen mit Franchisingkonzept“; jede Schule sei „wirtschaftlich-organisatorisch unabhängig“.16
FH. Die Freien Heilpraktiker haben ihre Geschäftsstelle in Düsseldorf-Benrath und bezeichnen sich als „ständiger Teilnehmer der Gesamtkonferenz“. Bei vielen der Kooperationspartner steht der Hinweis „FH-Mitglieder erhalten Rabatt“.1718
VUH und VFP. Bei beiden Verbänden zeigen Impressen und Websites Bezüge zu den Paracelsus-Schulen:
- Der VUH nennt im Impressum als Anschrift Pastor-Klein-Str. 17e in 56073 Koblenz. Unter derselben Anschrift führt die Deutsche Paracelsus Schulen für Naturheilverfahren GmbH ihr Impressum.2023
- In den Impressen von VUH und VFP ist unter „Vertreten durch“ dieselbe Person genannt, beim VFP zusammen mit einer weiteren Person.2022
- Der VUH-Beitrag beträgt 84 Euro im Jahr. Über ihn erhalten Mitglieder einen Wertgutschein, der auf Seminare der Paracelsus Heilpraktikerschulen angerechnet werden kann, „bis zu 20% der jeweiligen Seminargebühr, jedoch maximal bis zur Höhe ihres jährlichen Beitrags“. Die Mitgliederzeitschrift heißt „Paracelsus“.19
- Der VFP verlangt 75 Euro (in Ausbildung), 100 Euro (nicht praktizierend) oder 130 Euro (praktizierend) im Jahr und gibt einen Fortbildungsgutschein über den Jahresbeitrag aus, einlösbar bei Seminaren der Paracelsus Gesundheitsakademien (bis zu 20 Prozent der jeweiligen Seminargebühr). Seine Seite „Heilpraktikerschulen und Ausbildungsinstitute“ stellt die Paracelsus Heilpraktikerschulen vor.2124
Der VFP richtet sich nicht nur an Heilpraktiker. Mitglied werden können laut Verband auch approbierte Psychotherapeuten und Psychologische Berater.21 Wer als Heilpraktiker für Psychotherapie arbeitet, findet die Regeln zur Berufsbezeichnung im Artikel Berufsbezeichnung beim Heilpraktiker für Psychotherapie.
Was die Verbände mit der Prüfung zu tun haben
Über den Antrag auf Erlaubnis entscheidet die untere Verwaltungsbehörde im Benehmen mit dem Gesundheitsamt, nicht ein Verband (§ 3 Abs. 1 der 1. DVO).5 Mancherorts wirken Verbände aber an der Überprüfung mit. In Bremen etwa können „die Landesverbände Bremen der Berufsverbände der Heilpraktiker“ dem Gesundheitsamt Heilpraktiker für die Teilnahme an der mündlich-praktischen Überprüfung vorschlagen.25 Wie die mündliche Prüfung in den Ländern besetzt ist, zeigt der Artikel Die mündliche Heilpraktikerprüfung.
Für die Wahl der Schule gilt: Den Status als Verbandsschule oder Kooperationspartner vergibt der Verband selbst; er ist keine behördliche Anerkennung. Worauf Sie beim Schulvergleich achten können, steht im Artikel Heilpraktikerschule finden: Präsenzschulen und Hybridmodelle.
Die Berufsordnung: Verbandsrecht, kein Gesetz
Die Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH) wurde „von der Mitgliederversammlung am 31. Oktober 1992 beschlossen“ und 2007 angepasst. Sie regelt unter anderem Schweigepflicht, Weiterbildung, Praxisschilder, Werbung und die Berufshaftpflicht. Ihre Reichweite beschreibt sie selbst: Soweit sie keine Gesetze, Verordnungen oder Rechtsprechung wiedergibt, stelle sie „kein verbindliches Recht dar“; „eine grundsätzliche und allgemeine Rechtsverbindlichkeit kann hieraus nicht abgeleitet werden“.26
Für Mitglieder kann sie trotzdem gelten, weil sie als „Satzungsbestandteil“ beschlossen wurde.26 Wie verbreitet solche Bindungen an eine Berufsordnung sind, zeigen die Verbandsantworten im BMG-Gutachten:27
- 9 von 12 antwortenden Verbänden verlangten von ihren Mitgliedern die Anerkennung der Berufsordnung und verbandsspezifischer Satzungen.
- 7 von 12 verlangten beim Beitritt eine Berufshaftpflichtversicherung.
- 4 von 13 verpflichteten ihre Mitglieder zu einer festgelegten Zahl an Fortbildungen pro Jahr.
Das Gutachten weist die ersten beiden Werte mit 76 und 59 Prozent aus; rechnerisch sind es 75 und 58 Prozent (eigene Rechnung: 9 ÷ 12 und 7 ÷ 12).
Manche Regeln der BOH gehen über das Gesetz hinaus. Beim Thema Werbung stellt sie selbst fest, Heilpraktiker unterlägen „keinem generellen gesetzlich normierten Werbeverbot“, sie sollten sich aber „Selbstbeschränkungen auferlegen“; aus „ethischen und berufsständischen Gründen“ sollen etwa Postwurfsendungen, eigene Zeitungsbeilagen und Werbung auf Kraftfahrzeugen unterbleiben.26 Was das Heilmittelwerbegesetz selbst verbietet, erklärt der Artikel Werbung als Heilpraktiker.
Auch BDH, FH und VUH verweisen auf ihren Websites auf eine Berufsordnung.281719 Ob es dieselbe Fassung ist, klären Sie vor dem Beitritt mit dem Verband.
Mitgliedschaft und Werbung
Mehrere Verbände geben Mitgliedern Siegel, Logos, Ausweise oder Stempel.131921 Wer damit wirbt, sollte zwei Dinge auseinanderhalten: Ein Verbandssiegel zeigt eine Mitgliedschaft und gegebenenfalls eine Verbandszertifizierung, keine staatliche Zulassung. Unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben über „Befähigung, Status, Zulassung, Mitgliedschaften oder Beziehungen“ sind nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 UWG irreführend.29 Die Berufsordnung verlangt zudem, Berufsausweis und Mitgliedsstempel bei Ende der Mitgliedschaft zurückzugeben.26
Welcher Verband passt zu Ihnen?
Eine Empfehlung geben wir nicht. Diese Fragen helfen bei der eigenen Entscheidung:
- Erlaubnisart: Manche Verbände sind auf bestimmte Bereiche ausgerichtet, etwa der VFP auf Psychotherapie und Beratung oder die hpO auf Osteopathie.
- Leistungen: Rechtsberatung, Versicherungstarife, Fortbildungen, Therapeutensuche und Gebührenkommissionen nennen mehrere Verbände als Mitgliederleistungen.13171921 Was davon Sie brauchen, hängt von Ihrer Praxis ab.
- Pflichten: Verlangt der Verband die Anerkennung einer Berufsordnung, eine Haftpflichtversicherung oder Fortbildungsnachweise?
- Kosten: Öffentlich genannt sind die Beiträge zum Beispiel beim VUH mit 84 Euro oder beim VFP mit 75 bis 130 Euro im Jahr.1921
- Bindung an Schulen: Gibt es Verbandsschulen, Kooperationen oder Gutscheine, und spielt das für Ihre Fortbildung eine Rolle?
Wer noch in der Ausbildung ist, braucht für die Prüfung keinen Verband. Einige Verbände nehmen aber schon Anwärter auf, der VFP etwa zum ermäßigten Beitrag.21
Weiterlesen
- Werbung als Heilpraktiker: was das Heilmittelwerbegesetz verbietet
- Heilpraktiker-Praxis eröffnen: Anmeldung, Steuern, Versicherung
- Heilpraktiker-Abrechnung: GebüH, private Krankenversicherung und Beihilfe
- Heilpraktikerschule finden: Präsenzschulen und Hybridmodelle
Fußnoten
-
Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände e.V., Mitgliedsverbände, https://ddh-online.de/mitgliedsverbaende (abgerufen 19.10.2026). ↩ ↩2 ↩3
-
Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften, Wer wir sind, https://www.gesamtkonferenz-heilpraktiker.de/wer-wir-sind/ (abgerufen 23.10.2026). ↩ ↩2
-
in vivo GmbH: Empirisches Gutachten zum Heilpraktikerwesen, erstellt im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (8. November 2024), Kap. 5.2.2.18, Tabellen 67 und 68, S. 86–87 (Befragte mit allgemeiner Erlaubnis, N = 1.865; Verbandsangaben N = 11 bis 13), https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Gesundheit/Abschlussberichte/Endfassung_Empirisches_Gutachten_zum_Heilpraktikerwesen_in_DE.pdf. ↩ ↩2 ↩3
-
Heilpraktikergesetz, https://www.gesetze-im-internet.de/heilprg/BJNR002510939.html (abgerufen 19.10.2026). ↩
-
Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz, insbesondere § 3 Abs. 1, https://www.gesetze-im-internet.de/heilprgdv_1/BJNR002590939.html (abgerufen 19.10.2026). ↩ ↩2
-
Bayerischer Landtag, Drs. 17/9781 vom 30.03.2016, Schriftliche Anfrage „E-Health-Gesetz“, Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 25.01.2016, Antwort zu Frage 1, https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/17_0009781.pdf. ↩
-
in vivo GmbH: Empirisches Gutachten zum Heilpraktikerwesen (8. November 2024), Kap. 5.3.2.13, Tabelle 147, S. 160 (N = 1.716), Fundstelle wie oben. ↩
-
in vivo GmbH: Empirisches Gutachten zum Heilpraktikerwesen (8. November 2024), Kap. 3.4.1.3, S. 24, Fundstelle wie oben. ↩ ↩2
-
Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände e.V., Impressum (mit Angaben zu den Mitgliedsverbänden), https://ddh-online.de/impressum (abgerufen 23.10.2026). ↩ ↩2
-
Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände e.V., Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker, https://ddh-online.de/gebuehren-und-sachverstaendigenkommission/gebuehrenverzeichnis-fuer-heilpraktiker (abgerufen 19.10.2026). ↩
-
Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V., Impressum, https://www.heilpraktiker.org/impressum (abgerufen 23.10.2026). ↩
-
Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V., Heilpraktikerschulen, https://www.heilpraktiker.org/heilpraktikerschulen (abgerufen 19.10.2026). ↩
-
Verband Deutscher Heilpraktiker e.V., Startseite, https://www.vdh-heilpraktiker.de/ (abgerufen 19.10.2026); Impressum, https://www.vdh-heilpraktiker.de/footernav/impressum (abgerufen 23.10.2026). ↩ ↩2 ↩3
-
Verband Deutscher Heilpraktiker e.V., Schulen, https://www.vdh-heilpraktiker.de/schulen (abgerufen 19.10.2026). ↩
-
Bund Deutscher Heilpraktiker e.V., Startseite, Abschnitt „BDH: Initiator und Mitglied der Gesamtkonferenz“, https://www.bdh-online.de/ (abgerufen 19.10.2026). ↩ ↩2
-
Bund Deutscher Heilpraktiker e.V., Die BDH-Verbandsschulen, https://www.bdh-online.de/heilpraktiker/praxismanagement/qs-und-zertifizierung/qs5/ (abgerufen 19.10.2026). ↩ ↩2
-
Freie Heilpraktiker e.V., Wir über uns, https://freieheilpraktiker.com/verband/wir-ueber-uns (abgerufen 19.10.2026); Impressum, https://freieheilpraktiker.com/kontakt/impressum (abgerufen 23.10.2026). ↩ ↩2 ↩3 ↩4
-
Freie Heilpraktiker e.V., Kooperationspartner, https://freieheilpraktiker.com/fortbildung/kooperationspartner (abgerufen 19.10.2026). ↩ ↩2
-
Verband Unabhängiger Heilpraktiker e.V., Startseite und Konzept, https://heilpraktikerverband.de/ und https://heilpraktikerverband.de/verband/konzept (abgerufen 19.10.2026). ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5 ↩6
-
Verband Unabhängiger Heilpraktiker e.V., Impressum, https://heilpraktikerverband.de/impressum (abgerufen 23.10.2026). ↩ ↩2 ↩3
-
Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V., Startseite, https://www.vfp.de/ (abgerufen 19.10.2026). ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5 ↩6 ↩7
-
VFP, Impressum, https://www.vfp.de/impressum (abgerufen 23.10.2026). ↩ ↩2
-
Deutsche Paracelsus Schulen für Naturheilverfahren GmbH, Impressum, https://www.paracelsus.de/impressum (abgerufen 23.10.2026). ↩
-
VFP, Heilpraktikerschulen und Ausbildungsinstitute, https://www.vfp.de/ausbildung/heilpraktikerschulen (abgerufen 19.10.2026). ↩
-
Bremen, Erlass zur Regelung des Verfahrens zur Erteilung der Heilpraktikererlaubnis und zur Durchführung der Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern vom 16.12.2020, Brem.ABl. 2021 Nr. 8, Nr. 6.2, https://amtsblatt.bremen.de/fastmedia/233/2021_01_14_ABl_Nr_0008_signed.pdf. ↩
-
Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände e.V., Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH), Anmerkung, Art. 3, 5, 8, 9, 17 und 20, https://ddh-online.de/infos/berufsordnung (abgerufen 19.10.2026). ↩ ↩2 ↩3 ↩4
-
in vivo GmbH: Empirisches Gutachten zum Heilpraktikerwesen (8. November 2024), Kap. 5.2.2.19, Tabellen 69 bis 71, S. 87–88, Fundstelle wie oben. ↩
-
Bund Deutscher Heilpraktiker e.V., Impressum, https://www.bdh-online.de/kontakt/impressum/ (abgerufen 23.10.2026). ↩
-
§ 5 Abs. 2 Nr. 3 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5.html (abgerufen 23.10.2026). ↩
Quellen
Abgerufen und geprüft am 23.10.2026.
- Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände e.V. (DDH): Mitgliedsverbände
- Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände e.V. (DDH): Impressum
- Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände e.V. (DDH): Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH)
- Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände e.V. (DDH): Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GSK)
- Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V. (FDH): Heilpraktikerschulen
- Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V. (FDH): Impressum
- Verband Deutscher Heilpraktiker e.V. (VDH): Startseite
- Verband Deutscher Heilpraktiker e.V. (VDH): Schulen
- Verband Deutscher Heilpraktiker e.V. (VDH): Impressum
- Bund Deutscher Heilpraktiker e.V. (BDH): Startseite
- Bund Deutscher Heilpraktiker e.V. (BDH): Die BDH-Verbandsschulen
- Bund Deutscher Heilpraktiker e.V. (BDH): Impressum
- Freie Heilpraktiker e.V. (FH): Wir über uns
- Freie Heilpraktiker e.V. (FH): Kooperationspartner
- Freie Heilpraktiker e.V. (FH): Impressum
- Verband Unabhängiger Heilpraktiker e.V. (VUH): Startseite
- Verband Unabhängiger Heilpraktiker e.V. (VUH): Konzept
- Verband Unabhängiger Heilpraktiker e.V. (VUH): Impressum
- Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V. (VFP): Startseite
- VFP: Heilpraktikerschulen und Ausbildungsinstitute
- VFP: Impressum
- Deutsche Paracelsus Schulen für Naturheilverfahren GmbH: Impressum
- Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften: Wer wir sind
- Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)
- Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (1. DVO)
- Bayerischer Landtag, Drs. 17/9781: Schriftliche Anfrage „E-Health-Gesetz“ mit Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 25.01.2016
- Bremen: Erlass zur Regelung des Verfahrens zur Erteilung der Heilpraktikererlaubnis und zur Durchführung der Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern vom 16.12.2020, Brem.ABl. 2021 Nr. 8
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) § 5
- in vivo GmbH: Empirisches Gutachten zum Heilpraktikerwesen, erstellt im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (8. November 2024)
