Tierheilpraktiker-Prüfung: Verbandsprüfungen statt Staatsprüfung
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Inhalt dieser Seite
- Warum es keine Prüfung beim Amt gibt
- Wer prüft: die Verbände und ihre Prüfungsordnungen
- So ist die Kenntnisüberprüfung nach IG THP aufgebaut
- Termine und Gebühren für 2027
- Wo sich die Unterlagen widersprechen
- Was das Zertifikat bedeutet und was nicht
- Unterschied zur Heilpraktikerprüfung für Menschen
- Vor der Anmeldung klären
- Weiterlesen
Eine staatliche Tierheilpraktiker-Prüfung gibt es in Deutschland nicht. Was als „Tierheilpraktiker-Prüfung“ angeboten wird, ist eine freiwillige Prüfung privater Berufsverbände oder eine Abschlussprüfung der Schule. Die gemeinsame Prüfungsordnung der Interessengemeinschaft deutscher Tierheilpraktikerverbände (IG THP), die für sieben Verbände gilt, sieht vor: 75 Multiple-Choice-Fragen in 120 Minuten, bestanden ab 60 Prozent, dazu eine mündliche und eine praktische Prüfung am Tier und eine Facharbeit.1
Das Heilpraktikergesetz gilt nur für die Heilkunde „bei Menschen“ (§ 1 Abs. 2 HeilprG).2 Für Tierheilpraktiker gibt es deshalb keine Erlaubnis und keine amtliche Überprüfung. Die Bundesregierung schrieb 1995: „Die Ausbildung zum Tierheilpraktiker ist in der Bundesrepublik Deutschland nicht gesetzlich geregelt, eine Erlaubnis ist nicht vorgesehen. Tierheilpraktiker brauchen daher ihre Fähigkeit zur Ausübung der Tierheilkunde nicht nachzuweisen.“3 Das Bundesverfassungsgericht bestätigte 2022, dass es keine „Pflichten zum Nachweis der Sachkunde für die Durchführung bestimmter Heilbehandlungen“ gibt (Rn. 133).4 Eine Verbandsprüfung ist also kein Zulassungsschritt. Sie ist ein Nachweis, den Sie freiwillig erbringen.
Warum es keine Prüfung beim Amt gibt
Beim Heilpraktiker für Menschen prüft das Gesundheitsamt oder die nach Landesrecht zuständige Stelle, ob von einem Antragsteller eine Gefahr für die Gesundheit ausgeht. Die Überprüfung ist Voraussetzung für die Erlaubnis; wer einen Teil nicht besteht, bei dem ist eine solche Gefahr anzunehmen (Leitlinien, Präambel und Nr. 2.3).5 Für die Tierheilkunde fehlt dieses Verfahren vollständig. Die Ausbildungsstätten sind nach der Antwort der Bundesregierung private Einrichtungen; sie „stehen weder unter fachlicher Aufsicht des Bundes noch hat der Bund Einfluß auf die Unterrichtsinhalte und die Unterrichtsgestaltung“.3
Das hat zwei Folgen für Sie. Erstens dürfen Sie nach einer Ausbildung auch ohne jede Verbandsprüfung als Tierheilpraktiker arbeiten; Grenzen setzen unter anderem das Arzneimittel-, Tierschutz- und Tierseuchenrecht, nicht ein Prüfungszeugnis3 (Überblick unter Was darf ein Tierheilpraktiker?). Zweitens kann jede Schule und jeder Verband eine eigene Prüfung anbieten und eigene Bezeichnungen vergeben; ohne gesetzliche Regelung legen die Ausbildungsstätten auch die Prüfungsbedingungen selbst fest.6 Den Begriff „Tierheilpraktiker“ selbst hält der Bundesgerichtshof für zulässig, wenn die Person „eine entsprechende Ausbildung abgeleistet“ hat; eine Fehlvorstellung über das Erfordernis einer „nicht bestehenden“ staatlichen Erlaubnispflicht sei „als nicht schützenswert anzusehen“ (Urteil vom 22.04.1999, I ZR 108/97).7 Eine bestimmte Prüfung verlangt das Urteil nicht.
Wer prüft: die Verbände und ihre Prüfungsordnungen
Seit 2004 gibt es verbandsübergreifende Prüfungsrichtlinien.8 Die heute veröffentlichte Fassung trägt den Titel „Prüfungsordnung für die Kenntnisüberprüfung für Tierheilpraktikerinnen und Tierheilpraktiker der Interessengemeinschaft deutscher Tierheilpraktikerverbände (IG THP)“ und den Stand Januar 2025. Auf dem Deckblatt stehen sieben Verbände, darunter die Deutsche Gesellschaft für Tierheilpraktiker und Tierphysiotherapeuten (DGT), der Verband freier Tierheilpraktiker (VfT) und der Älteste Verband der Tierheilpraktiker Deutschlands seit 1931 (THP-Verband).1 Die Bundesagentur für Arbeit nennt genau diese Prüfungsordnung als Orientierung vieler Schulen.9
Neben der Standardprüfung nach IG THP gibt es weitere Wege:
- Verband Deutscher Tierheilpraktiker (VDT): eine eigene Zertifizierung mit Facharbeit, Multiple-Choice-Prüfung und praktisch-mündlicher Prüfung für seine Mitglieder; wer besteht, darf die Bezeichnung „Geprüfter Tierheilpraktiker (VDT)“ führen.10
- Berufsverband klassischer Tierhomöopathen (BkTD): Der BkTD steht selbst auf dem Deckblatt der IG-THP-Ordnung und wendet sie an, ergänzt sie aber um eigene Vorgaben.111 Seine Abschlussprüfung für Tierhomöopathie ist erweitert: veterinärmedizinischer und homöopathischer Teil, Facharbeit und drei Fallanalysen.12
- Schulprüfungen: Die sieben Tierheilpraktiker-Fernlehrgänge mit ZFU-Zulassung schließen laut ZFU mit einer institutsinternen Prüfung ab (Stand 24.10.2026).13 Eine Verbandsprüfung als Option nennt von diesen Anbietern nur das BTB, ein Institut der BA Bergische Akademie: „Bei Bedarf haben Sie die Möglichkeit einer Prüfung durch die Kooperation Deutscher Tierheilpraktikerverbände e.V.“14
Wie sich die Verbände unterscheiden und wer welchem Dachverband angehört, steht im Artikel Tierheilpraktiker-Verbände.
So ist die Kenntnisüberprüfung nach IG THP aufgebaut
Die Prüfungsordnung ist sechs Seiten lang und frei abrufbar. Die Verbände gestatten ihre Veröffentlichung „nur in ungekürzter Form und ohne Anhänge“; lesen Sie die Einzelheiten deshalb im Original der Prüfungsordnung. Hier die Eckpunkte in eigenen Worten:1
| Prüfungsteil | Form und Umfang | Inhalte (Auswahl) |
|---|---|---|
| 1. schriftlich | 75 Multiple-Choice-Fragen mit je einer richtigen Antwort, 120 Minuten; alle Fragen aus dem Fragenkatalog der IG THP; optional vorab online | Recht und Tierseuchen 30 Prozent, medizinische Grundlagen mindestens 50 Prozent, dazu therapeutische Grundlagen; bestanden ab 60 Prozent der Punkte |
| 2. mündlich | vor Ort, mindestens 20 Minuten, mindestens zwei Prüfer oder ein Prüfer und ein Beisitzer | Fallbesprechung von Anamnese bis Prognose, fallbezogene Rechtsfragen, Grenzen der Regulationsmedizin, Fragen zur Facharbeit |
| 3. praktisch | vor Ort „am Tier“, 15 bis 20 Minuten, ebenfalls mindestens zwei Prüfer oder ein Prüfer und ein Beisitzer | Anatomie am Tier, Untersuchungsgänge („keine invasiven Untersuchungsgänge“), sicherer Umgang mit Tier und Halter |
| 4. Facharbeit | 30 bis 50 Seiten DIN A4, Arial 11, Zeilenabstand 1,5, mit eidesstattlicher Erklärung; zwei Gutachter | Thema frei oder aus einem Themenkatalog gewählt, mit Berufsbezug, auch zu Reptilien, Vögeln oder Zootieren |
Einige Regeln sind für die Planung wichtig. Fällt ein Teil durch, gilt die ganze Kenntnisüberprüfung als nicht bestanden, nachholen müssen Sie aber nur diesen Teil. Ein Auszug von 30 Prozent des Fragenkatalogs wird ohne Lösungen veröffentlicht; bei der DGT können Sie ihn nach der Anmeldung anfordern.115 Die Verbände der IG THP erkennen ihre Prüfungen gegenseitig an. Prüfungen einer Schule zählen nur, wenn sie nach dieser Ordnung und unter Vorsitz eines autorisierten Verbandsvertreters stattfinden. Prüfer sind Tierheilpraktiker mit abgeschlossener Prüfung und mindestens fünf Jahren Berufserfahrung; Beisitzer sind Tierheilpraktiker mit abgeschlossener Prüfung.1
Zum Vergleich der Schwelle: Bei einem Punkt je Frage wären 60 Prozent von 75 Fragen 45 richtige Antworten (eigene Rechnung; wie viele Punkte eine Frage bringt, sagt die Prüfungsordnung nicht). Die Prüfungsordnung enthält keine Zulassungsvoraussetzungen wie Mindestalter, Stundenzahl oder Schulnachweis.1 Diese regeln die Verbände selbst: Der VfT prüft auch Nichtmitglieder: „Weder eine Mitgliedschaft im VfT e.V. noch der Besuch bestimmter Ausbildungsinstitute ist dafür Zulassungsvoraussetzung.“16 Der THP-Verband dagegen prüft „nur Verbandsmitglieder“.17
Termine und Gebühren für 2027
Die Verbände veröffentlichen Termine und Gebühren selbst, DGT und VfT mit dem Zusatz „z. Zt.“. Stand der Angaben ist der 24.10.2026.
| Verband | Termine 2027 | Fristen | Gebühr |
|---|---|---|---|
| DGT | 06.03.2027, Raum München; Individualtermine auf Anfrage | Facharbeit und Gebühr spätestens 8 Wochen vorher | „z.Zt. 250,00 € für alle Prüfungsteile“ |
| VfT | 20.02.2027 Landshut; „März/April 2027“ Würzburg; 09.10.2027 Bremervörde | Anmeldeschluss 3 Monate vorher, Facharbeit 12 Wochen vorher | Mitglieder kostenlos, Nichtmitglieder „z. Zt. 150 €“ |
| THP-Verband | 22.–23.01.2027 Rendsburg; 17.–18.09.2027 Münster | Anmeldeschluss und Facharbeit 30.10.2026 bzw. 25.06.2027 | 250,00 €; Wiederholung je Teil 100,00 € |
| VDT (eigene Zertifizierung) | auf der Verbandsseite keine Termine genannt | keine Angabe | Facharbeit 87 €, Multiple Choice 50 € plus 20 € Aufsicht, praktische Prüfung 30 € (zusammen 187 €, eigene Rechnung) |
| BkTD (Tierhomöopathie) | keine Termine genannt; Anmeldung „praktisch jederzeit“ | Abgabefristen für Facharbeit und Fälle | 180 € je Prüfungseinheit, Mitglieder 150 €; beide Einheiten 360 € bzw. 300 € |
Quellen: DGT, VfT, THP-Verband, VDT, BkTD.151816171012
Wer im Januar 2027 in Rendsburg antreten will, muss Anmeldung und Facharbeit also bis zum 30.10.2026 einreichen.17 Beim VfT liegt der Anmeldeschluss für Landshut rechnerisch am 20.11.2026 (eigene Rechnung aus „3 Monate vor Prüfungstermin“).16 Werden Sie nach der Prüfung Mitglied, schreibt der VfT Ihnen 50 € auf den ersten Jahresbeitrag gut.16 Für die DGT ist im Anmeldebogen die Wahl zwischen „Pferd (Großtier)“ und „Hund (Kleintier)“ für die praktischen Teile vorgesehen.18
Wo sich die Unterlagen widersprechen
Wer die Dokumente nebeneinanderlegt, findet Abweichungen. Klären Sie diese Punkte vor der Anmeldung schriftlich mit dem Verband, bei dem Sie antreten:
- Facharbeit 12 oder 8 Wochen: Die Prüfungsordnung verlangt die Facharbeit „mit der Anmeldung zur Prüfung 12 Wochen vor Prüfungstermin“.1 Der DGT-Anmeldebogen 2026 nennt „spätestens 8 Wochen vor dem Prüfungsdatum“.18
- Online oder nur vor Ort: Nach der Prüfungsordnung kann der schriftliche Teil optional online abgelegt werden. Auf der DGT-Seite steht dagegen: „Die Prüfungsteile 1. bis 3. müssen vor Ort abgelegt werden“.115
- Gleiche Gebühren: Die DGT schreibt, die Gebühren seien „bei allen der IG THP angehörenden Verbänden gleich“.15 Veröffentlicht sind 250 € bei DGT und THP-Verband, aber 150 € für Nichtmitglieder und 0 € für Mitglieder beim VfT.181716
- 60 Prozent oder zwei Drittel: Die noch verlinkte VfT-Prüfungsinfo von 07/2021 nennt für den schriftlichen Teil „mind. 2/3 der maximal erreichbaren Punktzahl“, die Prüfungsordnung vom Januar 2025 60 Prozent.191
- Gültigkeit der Fassung: Der THP-Verband führt die Prüfungsordnung als gültig „ab Februar 2026“, das Dokument selbst trägt „Stand Januar 2025“ und nennt kein Datum des Inkrafttretens.171
Die Prüfungsordnung nennt außerdem „tierschutzrechtliche Rahmenbedingungen“ für die praktische Prüfung als ihren Bestandteil. In der veröffentlichten Fassung stehen sie nicht; die Ordnung darf ohnehin nur ohne Anhänge verbreitet werden.1
Was das Zertifikat bedeutet und was nicht
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat.1 Es belegt, dass Sie die Anforderungen eines privaten Verbands erfüllt haben. Rechtliche Wirkung nach außen hat es nicht. Die Satzung der Kooperation deutscher Tierheilpraktikerverbände formuliert den Geltungsbereich selbst: „Die Kooperation erlässt die für ihre Mitglieder verbindlichen Richtlinien zur Kenntnisüberprüfung sowie die Prüfungs- und die Berufsordnung.“ (§ 2 Nr. 3)20 Mitglieder dieser Kooperation sind Verbände, keine Einzelpersonen. Der Nationale Ausschuss TierSchG beim Bundesinstitut für Risikobewertung hielt 2026 in einer unverbindlichen Empfehlung zur Kenntnisüberprüfungsrichtlinie fest: „Rechtlich bindend ist diese aber nicht, so dass auch Anbieter außerhalb dieser Verbände ihre Ausbildung frei gestalten können“ (Empfehlung 014/2026, S. 6).6
Dieselbe Empfehlung beschreibt ein Problem, das Sie bei der Schulwahl kennen sollten: Viele Angebote „vermitteln oftmals den Eindruck einer einheitlichen staatlichen Zertifizierung, tatsächlich sind aber die Inhalte der Kurse nicht vorgegeben oder in irgendeiner Weise staatlich geprüft“.6 Bezeichnungen wie „geprüft“ auf einem Schulzertifikat sagen daher nur, dass die Schule oder ein Verband geprüft hat.
Wofür die Verbandsprüfung in der Praxis dient, sagen die Verbände selbst. Der VfT schreibt: „Unsere praktizierenden Mitglieder haben eine Kenntnisüberprüfung (gemäß den Prüfungsrichtlinien der Kooperation deutscher Tierheilpraktiker-Verbände) absolviert.“ Das Verbandslogo, das er „Qualitätssiegel“ nennt, nutzen Mitglieder „nach bestandener Prüfung“.16 Die Prüfung öffnet damit vor allem die Tür zu einem Verband und seinen Zeichen; für den Beruf selbst ist sie keine Voraussetzung.
Unterschied zur Heilpraktikerprüfung für Menschen
Die Prüfung für Heilpraktiker am Menschen ist eine behördliche Kenntnisüberprüfung nach bundeseinheitlichen Leitlinien, die Tierheilpraktiker-Prüfung eine private Verbandsprüfung. Der Vergleich in Zahlen:
| Merkmal | Heilpraktiker (Mensch) | Tierheilpraktiker (IG THP) |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | HeilprG, Leitlinien des Bundesgesundheitsministeriums | Prüfungsordnung privater Verbände |
| Wer prüft | Gesundheitsamt bzw. zuständige Stelle | Berufsverband |
| Pflicht | ja, ohne Bestehen keine Erlaubnis | nein, freiwillig |
| Schriftlich | 60 Fragen in zwei Stunden, bestanden mit drei Vierteln | 75 Fragen in 120 Minuten, bestanden mit 60 Prozent |
| Mündlich/praktisch | mündlich-praktisch, soll je Person „nicht länger als 60 Minuten“ dauern | mündlich mindestens 20 Minuten, praktisch am Tier 15 bis 20 Minuten |
| Facharbeit | keine | 30 bis 50 Seiten |
| Ergebnis | Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde | Verbandszertifikat |
Quellen: Leitlinien Nr. 2.3, 3, 4; Prüfungsordnung IG THP.51
Wer eine Heilpraktikererlaubnis für Menschen hat, darf damit nicht automatisch mehr bei Tieren: Das Heilpraktikergesetz regelt nur die Heilkunde am Menschen.2 Ablauf, Termine und Gebühren der amtlichen Prüfung finden Sie im Artikel Heilpraktikerprüfung: Ablauf, Fragen, Bestehensgrenze.
Vor der Anmeldung klären
Aus den Regeln oben ergeben sich einige Fragen, die Sie dem prüfenden Verband stellen können. Die Liste ist ein redaktioneller Vorschlag:
- Welche Fassung der Prüfungsordnung gilt für Ihren Termin, und gilt für die Facharbeit die 8- oder die 12-Wochen-Frist?
- Müssen Sie Mitglied werden, und was kostet die Mitgliedschaft im Verhältnis zur Prüfungsgebühr?
- Können Sie den schriftlichen Teil online ablegen?
- An welcher Tierart findet die praktische Prüfung statt, und dürfen Sie ein eigenes Tier mitbringen?
- Wird Ihre Schulprüfung anerkannt? Das ist nach der Prüfungsordnung nur der Fall, wenn ein autorisierter Verbandsvertreter den Vorsitz hatte.1
Ob eine Schule auf eine Verbandsprüfung vorbereitet oder nur ein eigenes Zertifikat vergibt, steht im Vergleich der Tierheilpraktiker-Schulen und Fernkurse.
Weiterlesen
- Tierheilpraktiker-Ausbildung: Rechtslage, Wege, Kosten
- Tierheilpraktiker-Verbände: wer prüft und was die Prüfung bedeutet
- Was kostet die Tierheilpraktiker-Ausbildung und wie lange dauert sie?
- Heilpraktikerprüfung: Ablauf, Fragen, Bestehensgrenze
Fußnoten
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Interessengemeinschaft deutscher Tierheilpraktikerverbände (IG THP), Prüfungsordnung für die Kenntnisüberprüfung für Tierheilpraktikerinnen und Tierheilpraktiker, Stand Januar 2025, Nr. 1, 2.1 bis 2.4, 3.2, https://www.kooperation-thp.de/media/pruefungsordnung_21.11.20.pdf (abgerufen 24.10.2026); inhaltsgleich bei der DGT, https://www.dgt-ev.de/index.php?rex_media_type=download&rex_media_file=pruefungsordnung_stand_jan_25_endf_-_korrigiert_2.pdf. ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5 ↩6 ↩7 ↩8 ↩9 ↩10 ↩11 ↩12 ↩13 ↩14 ↩15
-
§ 1 Abs. 2 Heilpraktikergesetz, https://www.gesetze-im-internet.de/heilprg/__1.html (abgerufen 24.10.2026). ↩ ↩2
-
Deutscher Bundestag, Drucksache 13/2824 vom 31.10.1995, Antwort der Bundesregierung, zu Fragen 3, 5 und 7, https://dserver.bundestag.de/btd/13/028/1302824.pdf. ↩ ↩2 ↩3
-
BVerfG, Beschluss vom 29.09.2022 – 1 BvR 2380/21, 1 BvR 2449/21, Rn. 133, https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/09/rs20220929_1bvr238021.html. ↩
-
Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern vom 07.12.2017, BAnz AT 22.12.2017 B5, Präambel, Nr. 2.3, 3, 4, https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/d6Pk1lbZta8EPCulJuE/content/d6Pk1lbZta8EPCulJuE/BAnz%20AT%2022.12.2017%20B5.pdf. ↩ ↩2
-
Bundesinstitut für Risikobewertung, Ausbildung von Tierheilpraktikerinnen und -praktikern, Empfehlung 014/2026 des Nationalen Ausschusses TierSchG vom 27.04.2026 (unverbindlich), S. 6 und 15, doi 10.17590/20260427-100422-0, https://www.bfr.bund.de/assets/01_Ver%C3%B6ffentlichungen/01_sonstige_Dokumente/empfehlung-ausbildung-von-tierheilpraktikerinnen-und-praktikern.pdf. ↩ ↩2 ↩3
-
BGH, Urteil vom 22.04.1999 – I ZR 108/97, Leitsatz, NJW 2000, 870; Volltext: https://lexetius.com/1999,1006. ↩
-
Kooperation deutscher Tierheilpraktikerverbände e. V., Qualitätssicherung, https://www.kooperation-thp.de/home/qualitaetssicherung/ (abgerufen 24.10.2026). ↩
-
Bundesagentur für Arbeit, BERUFENET, Tierheilpraktiker/in, Abschnitt Rechtliche Regelungen für die Ausbildung, https://web.arbeitsagentur.de/berufenet/beruf/565 (abgerufen 24.10.2026). ↩
-
Verband Deutscher Tierheilpraktiker e. V., Zertifizierung, https://tierheilpraktiker.de/verband/zertifizierung (abgerufen 24.10.2026). ↩ ↩2
-
Berufsverband klassischer Tierhomöopathen Deutschlands e. V., Zulassung und Richtlinien, https://www.bktd.com/verband/pr%C3%BCfungen/zulassung-und-richtlinien/ (abgerufen 24.10.2026). ↩
-
Berufsverband klassischer Tierhomöopathen Deutschlands e. V., Prüfungsablauf und Gebühren, https://www.bktd.com/verband/pr%C3%BCfungen/pr%C3%BCfungsablauf-und-geb%C3%BChren/ (abgerufen 24.10.2026). ↩ ↩2
-
Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht, Lehrgangsdetails der Zulassungsnummern 778500, 7127604, 7376821, 753798c, 7231711, 7510625 und 7524825, Feld „Art des Abschlusses“, z. B. https://zfu.de/zulassungsnummer/7510625 (abgerufen 24.10.2026). ↩
-
BTB Bildungswerk für therapeutische Berufe, Ausbildung Tierheilpraktiker, https://www.btb.info/ausbildung-tierheilpraktiker.html (abgerufen 24.10.2026). ↩
-
Deutsche Gesellschaft für Tierheilpraktiker und Tierphysiotherapeuten e. V., Prüfungsrichtlinien Tierheilpraktiker, https://www.dgt-ev.de/tierheilpraktiker/pruefungsrichtlinien/ (abgerufen 24.10.2026). ↩ ↩2 ↩3 ↩4
-
Verband freier Tierheilpraktiker e. V., Prüfungen, https://www.freie-tierheilpraktiker.de/berufsverband/pruefungen/ (abgerufen 24.10.2026). ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5 ↩6
-
Ältester Verband der Tierheilpraktiker Deutschlands seit 1931 e. V., Prüfungen, https://www.thp-verband.de/index.php/der-verband/pruefungen (abgerufen 24.10.2026). ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5
-
DGT e. V., Anmeldebogen THP-Kenntnisüberprüfung 2026, https://www.dgt-ev.de/index.php?rex_media_type=download&rex_media_file=anmeldebogen_thp-kenntnisueberpruefung2026_1.pdf. ↩ ↩2 ↩3 ↩4
-
Verband freier Tierheilpraktiker e. V., Prüfungsinfo 07/2021, https://www.freie-tierheilpraktiker.de/wp-content/uploads/2026/01/PrfungsinfoVfT07-2021.pdf. ↩
-
Kooperation deutscher Tierheilpraktikerverbände e. V., Satzung, zuletzt geändert am 30.06.2023, § 2 Nr. 3, https://www.kooperation-thp.de/media/satzung_kooperation_stand_2024_03_12.pdf; Mitglieder sind Verbände laut https://www.kooperation-thp.de/ueber-uns/die-kooperation/. ↩
Quellen
Abgerufen und geprüft am 24.10.2026.
- Heilpraktikergesetz § 1
- BT-Drs. 13/2824: Antwort der Bundesregierung „Erwerb und Führen der Berufsbezeichnung ‚Tierheilpraktiker‘“ (31.10.1995)
- BVerfG, Beschluss vom 29.09.2022 – 1 BvR 2380/21, 1 BvR 2449/21
- IG THP: Prüfungsordnung für die Kenntnisüberprüfung für Tierheilpraktikerinnen und Tierheilpraktiker (Stand Januar 2025)
- Kooperation deutscher Tierheilpraktikerverbände e. V.: Satzung (zuletzt geändert am 30.06.2023)
- Kooperation deutscher Tierheilpraktikerverbände e. V.: Qualitätssicherung
- BfR: Ausbildung von Tierheilpraktikerinnen und -praktikern, Empfehlung 014/2026 des Nationalen Ausschusses TierSchG (27.04.2026)
- DGT e. V.: Prüfungsrichtlinien Tierheilpraktiker
- DGT e. V.: Anmeldebogen THP-Kenntnisüberprüfung 2026
- Verband freier Tierheilpraktiker e. V.: Prüfungen
- Verband freier Tierheilpraktiker e. V.: Prüfungsinfo 07/2021
- Ältester Verband der Tierheilpraktiker Deutschlands seit 1931 e. V.: Prüfungen
- Verband Deutscher Tierheilpraktiker e. V.: Zertifizierung
- Berufsverband klassischer Tierhomöopathen Deutschlands e. V.: Prüfungsablauf und Gebühren
- Berufsverband klassischer Tierhomöopathen Deutschlands e. V.: Zulassung und Richtlinien
- Bundesagentur für Arbeit, BERUFENET: Tierheilpraktiker/in
- ZFU: Zulassungsnummer 7510625 (Beispiel für einen Tierheilpraktiker-Fernlehrgang)
- BTB Bildungswerk für therapeutische Berufe: Ausbildung Tierheilpraktiker
- BGH, Urteil vom 22.04.1999 – I ZR 108/97 „Tierheilpraktiker“ (Volltext)
- Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern, BAnz AT 22.12.2017 B5
