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Wird der Heilpraktiker abgeschafft? Der Stand der Reform

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Inhalt dieser Seite
  1. Die Chronik
  2. Was die Gutachten sagen
  3. Die Positionen
  4. Was das für Sie heißt, wenn Sie jetzt beginnen
  5. Wie wir die Seite aktuell halten

Nein, eine Abschaffung ist nicht beschlossen, und im Bundestag liegt kein Gesetzentwurf dazu vor. Heilpraktikergesetz und Durchführungsverordnung wurden zuletzt durch Gesetz vom 23.12.2016 geändert.12 Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD aus dem Jahr 2025 erwähnt Heilpraktiker nicht; er kündigt nur an: „Die Osteopathie regeln wir berufsgesetzlich.“ (S. 113)3 In der Dokumentation des Bundestags finden sich seit Oktober 2021 zum Sachbegriff „Heilpraktiker“ nur drei Vorgänge, darunter kein Gesetzentwurf.4 Das Bundesgesundheitsministerium hält nach zwei Gutachten eine „vertiefte Prüfung“ für erforderlich.5

Die Chronik

Datum Ereignis Quelle
29./30.06.2016 Gesundheitsministerkonferenz (GMK), einstimmig: Die Anforderungen an die Erlaubnis „genügen nicht den Qualitätserfordernissen“, die aus Gründen des Patientenschutzes zu stellen sind; Bitte an das BMG, die Überprüfungsinhalte zu überarbeiten GMK 2016, TOP 6.46
23.12.2016 Letzte Änderung von Heilpraktikergesetz (Art. 17e) und Durchführungsverordnung (Art. 17f); die Verordnung verlangt seitdem eine Überprüfung „auf der Grundlage von Leitlinien“ gesetze-im-internet.de12
25.05.2017 120. Deutscher Ärztetag: Der Gesetzgeber müsse „alle invasiven Maßnahmen sowie die Behandlung von Krebserkrankungen vom zulässigen Tätigkeitsumfang von Heilpraktikern ausschließen“ (Bericht des Deutschen Ärzteblatts) Ärzteblatt7
August 2017 „Münsteraner Memorandum Heilpraktiker“ einer Expertengruppe um die Universität Münster mit zwei Vorschlägen: Abschaffung oder Ablösung durch spezialisierte „Fach-Heilpraktiker“ als Zusatzqualifikation für Gesundheitsfachberufe Uni Münster8
13.10.2017 Bundesärztekammer: Die Leitlinien seien „eine in jeder Hinsicht unzureichende Maßnahme“ BÄK9
22.12.2017 / 22.03.2018 Bekanntmachung der Heilpraktikerüberprüfungsleitlinien (BAnz AT 22.12.2017 B5), in Kraft am 22.03.2018 Bundesanzeiger10
20./21.06.2018 GMK, mehrheitlich: „zwingende Reformbedürftigkeit des Heilpraktikerwesens“; Bitte um eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe GMK 2018, TOP 6.411
12.11.2018 Das Deutsche Ärzteblatt berichtet über Pläne des BMG, Regeln für Heilpraktiker im Arzneimittelrecht zu verschärfen Ärzteblatt12
25.03.2019 Landesregierung NRW: „Nach Einschätzung der Landesregierung ist das Heilpraktikerrecht reformbedürftig.“ Drs. 17/553513
2020 Hessen hält es „für überdenkenswert“, dass Heilpraktiker „lediglich aufgrund einer Überprüfung und ohne geregelte staatliche Ausbildung“ die Heilkunde ausüben; zugleich gebe es „eine große Zahl“ seriös arbeitender Heilpraktiker Drs. 20/329114
30.09./01.10.2020 GMK: Bericht der länderoffenen AG „Heilpraktikerwesen“ zur Kenntnis genommen; Bund um Prüfung einer Reform gebeten, die „mindestens die Einschränkungen des Erlaubnisumfanges, die Unteilbarkeit der Erlaubnis und angepasste Voraussetzungen zur Erlaubniserteilung“ berücksichtigen soll GMK 2020, TOP 8.715
21.04.2021 Rechtsgutachten von Prof. Dr. Christof Stock im Auftrag des BMG (Inhalt siehe unten) Stock-Gutachten16
2021 Koalitionsvertrag 2021–2025: Heilpraktiker werden nicht erwähnt KoaV 202117
13.07.2023 Bundesregierung: Zuschlag für das empirische Gutachten an die in vivo GmbH; Kosten 126.649,40 € netto BT-Drs. 20/775118
19.04.2024 Bundesregierung: Ausführungen zur Entstehung des Heilpraktikergesetzes in der NS-Zeit „entsprechen der rechtshistorischen Forschungslage“ BT-Drs. 20/1119819
November 2024 Empirisches Gutachten zum Heilpraktikerwesen (Stand November 2024); BMG: „vertiefte Prüfung“ erforderlich BMG5
2025 Koalitionsvertrag 2025: Heilpraktiker nicht erwähnt; „Die Osteopathie regeln wir berufsgesetzlich.“ KoaV 2025, S. 1133
12.08.2025 Bayerische Staatsregierung: „Eine gesetzliche Reglementierung der Heilpraktikerausbildung und Berufszulassung wäre grundsätzlich zu begrüßen.“ Die Auswertung des BMG-Gutachtens „liegt noch nicht vor“ BY-Drs. 19/787220
09.06.2026 Antrag der AfD-Fraktion „Heilpraktiker als Bestandteil der Gesundheitsversorgung erhalten, schützen und qualitätsorientiert weiterentwickeln“; am 11.06.2026 an den Gesundheitsausschuss überwiesen BT-Drs. 21/6356; hib 473/20262122
09.07.2026 Keine Reform, aber eine Rechtsentwicklung: Das Bundesverwaltungsgericht lässt die sektorale Erlaubnis für Chiropraktik zu (3 C 9.24, 3 C 10.24) BVerwG23

Was die Gutachten sagen

Das Rechtsgutachten von 2021

Das Gutachten von Prof. Dr. Christof Stock (293 Seiten) betont, dass die Empfehlungen „ausschließlich solche des Autors“ sind. Seine Kernaussagen:16

  • Zur Abschaffung: „Für die Abschaffung des Heilpraktikerberufs gibt es derzeit weder eine ausreichende Tatsachen- noch eine Rechtsgrundlage.“ Eine Abschaffung wäre ein „massiver Eingriff in die Berufswahlfreiheit“.
  • Zur Neuregelung 2017/18: Sie sei „nach Auffassung des Gutachters verfassungswidrig und eine diesbezügliche Gesetzesinitiative zwingend erforderlich“.
  • Empfehlung: eine „Kompetenzlösung mit drei Aspekten“: den Heilkundebegriff neu fassen; zwischen „ärztlicher, sektoraler und Alternativheilkunde“ unterscheiden und sektorale Kompetenzen in den Gesetzen der Gesundheitsfachberufe regeln; „einen neuen Heilpraktikerberuf mit staatlicher Anerkennung, der ausschließlich dem bereits tradierten Berufsbild der Ausübung von Alternativheilkunde folgt“.

Das empirische Gutachten von 2024

Das Gutachten der in vivo GmbH beschreibt die behördliche Datenlage als „lückenhaft und wenig standardisiert“.24 Es rechnet für 2022 mit 67.387 Personen mit allgemeiner Erlaubnis und 37.394 mit einer auf Psychotherapie beschränkten Erlaubnis hoch, ausdrücklich als „modellbasierte Annäherung“. Das BMG zieht daraus den Schluss: „Die Gutachten machen die rechtliche und tatsächliche Komplexität des Themas deutlich. Vor diesem Hintergrund ist eine vertiefte Prüfung durch das BMG erforderlich.“ Zu prüfen seien die „Versorgungslandschaft und die Patientensicherheit“.5

Die Positionen

Kritik: Neben GMK, Ärztetag und Bundesärztekammer (siehe Chronik) hat die Verbraucherzentrale 2024 festgehalten: „Im Gegensatz zur evidenzbasierten Medizin fehlt es bei der Alternativmedizin an wissenschaftlichen Wirkungsnachweisen.“ Bei Heilpraktikern seien Methoden der Alternativmedizin „jedoch häufiger anzutreffen“. Sie verweist auf das Recht auf Aufklärung nach § 630e BGB.25 Die Bayerische Staatsregierung sieht den Berufsstand „als Ganzes … nicht auf Augenhöhe mit der medizinischen Versorgung der Bevölkerung durch Ärztinnen und Ärzte“.20

Für den Erhalt: Der AfD-Antrag von 2026 fordert, Reformdebatten „statt auf Abschaffung oder unverhältnismäßige Einschränkungen“ auf eine evidenzbasierte Weiterentwicklung auszurichten.21 Das Rechtsgutachten sieht für eine Abschaffung derzeit „weder eine ausreichende Tatsachen- noch eine Rechtsgrundlage“.16 Hessen verweist auf „eine große Zahl“ seriös arbeitender Heilpraktiker.14

Dieses Portal bewertet die Positionen nicht. Es erklärt das geltende Erlaubnisverfahren und dokumentiert die Reformdebatte mit Datum und Quelle.

Was das für Sie heißt, wenn Sie jetzt beginnen

  • Es gilt das geltende Recht. Wer die Voraussetzungen erfüllt, hat nach der Bayerischen Vollzugsbekanntmachung einen Rechtsanspruch auf die Erlaubnis.26 Die Prüfung richtet sich nach den Leitlinien von 2017, die das BMG weiterhin als geltend nennt.10
  • Im Bundestag liegt kein Gesetzentwurf vor. Was eine Reform für bestehende Erlaubnisse oder laufende Verfahren bedeuten würde, lässt sich erst mit einem Entwurf sagen.4 Die Gutachten und GMK-Beschlüsse nennen als Stellschrauben den Erlaubnisumfang, die Teilbarkeit der Erlaubnis und die Voraussetzungen der Erteilung.1516
  • Osteopathie im Blick behalten. Eine sektorale Erlaubnis für Osteopathie hat das Bundesverwaltungsgericht 2019 abgelehnt (3 C 15.17); eigenverantwortliche Osteopathie erfordert deshalb die volle Heilpraktikererlaubnis oder eine Approbation. Der Koalitionsvertrag 2025 kündigt für die Osteopathie eine berufsgesetzliche Regelung an.273

Wie wir die Seite aktuell halten

Wir prüfen laufend die Bundestagsdokumentation (Sachbegriff „Heilpraktiker“), die Gesetzesseiten des BMG, die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz und neue Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts. Neue Einträge erscheinen in der Chronik mit Datum und Quelle und im Änderungsprotokoll.

Fußnoten

  1. Heilpraktikergesetz, zuletzt geändert durch Art. 17e G v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3191), https://www.gesetze-im-internet.de/heilprg/BJNR002510939.html (abgerufen 19.10.2026). ↩ ↩2

  2. Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz, zuletzt geändert durch Art. 17f G v. 23.12.2016, https://www.gesetze-im-internet.de/heilprgdv_1/BJNR002590939.html. ↩ ↩2

  3. Koalitionsvertrag CDU/CSU und SPD 2025, S. 113, Z. 3606 f.; Volltextsuche „heilprakt“ ohne Treffer, https://www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf. ↩ ↩2 ↩3

  4. Dokumentations- und Informationssystem des Bundestags, öffentliche Schnittstelle, Sachbegriff „Heilpraktiker“ ab 01.10.2021, abgerufen 19.10.2026, https://www.bundestag.de/dip-api/api/v1/vorgang?f.deskriptor=Heilpraktiker&f.datum.start=2021-10-01&format=json. ↩ ↩2

  5. BMG, Kurzbericht empirisches Gutachten zum Heilpraktikerwesen, Kap. 5, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Kurzberichte/Kurzbericht_empirisches_HP-Gutachten.pdf. ↩ ↩2 ↩3

  6. Gesundheitsministerkonferenz, 89. GMK 2016, TOP 6.4, https://www.gmkonline.de/beschluesse.html?id=423. ↩

  7. Deutsches Ärzteblatt, 25.05.2017, https://www.aerzteblatt.de/news/heilpraktikerwesen-sollte-reformiert-werden-1cf2857e-31d6-4feb-87b4-d9902ab7b2a2. ↩

  8. Universität Münster, Pressemitteilung vom 21.08.2017, https://www.uni-muenster.de/news/view.php?cmdid=9051. ↩

  9. Bundesärztekammer, Stellungnahme vom 13.10.2017, https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/_old-files/downloads/pdf-Ordner/Stellungnahmen/Heilpraktiker.pdf. ↩

  10. Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern, BAnz AT 22.12.2017 B5, https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/d6Pk1lbZta8EPCulJuE/content/d6Pk1lbZta8EPCulJuE/BAnz%20AT%2022.12.2017%20B5.pdf; Fortgeltung laut BMG, Stand 15.12.2025, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/heilpraktikeranwaerter-leitlinie. ↩ ↩2

  11. Gesundheitsministerkonferenz, 91. GMK 2018, TOP 6.4, https://www.gmkonline.de/beschluesse.html?id=703. ↩

  12. Deutsches Ärzteblatt, 12.11.2018, https://www.aerzteblatt.de/news/bundesgesundheitsministerium-will-regeln-fuer-heilpraktiker-verschaerfen-03a94082-cee0-49b3-be99-1a46733b7d0d. ↩

  13. Landtag NRW, Drs. 17/5535, S. 2, https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-5535.pdf. ↩

  14. Hessischer Landtag, Drs. 20/3291, https://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/1/03291.pdf. ↩ ↩2

  15. Gesundheitsministerkonferenz, 93. GMK 2020, TOP 8.7, https://www.gmkonline.de/beschluesse.html?id=1031. ↩ ↩2

  16. Christof Stock, Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht im Auftrag des BMG, 21.04.2021, S. 3, Zusammenfassung Nr. 1, 5, 7 (S. 273 f.), https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Gesundheit/Abschlussberichte/Stock_Gutachten_Heilpraktikerrecht_bf.pdf. ↩ ↩2 ↩3 ↩4

  17. Koalitionsvertrag 2021–2025, Volltextsuche „heilprakt“ ohne Treffer, https://www.bpb.de/medien/344520/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf. ↩

  18. BT-Drs. 20/7751, Frage 137, Antwort vom 13.07.2023, https://dserver.bundestag.de/btd/20/077/2007751.pdf. ↩

  19. BT-Drs. 20/11198, Frage 46, Antwort vom 19.04.2024, https://dserver.bundestag.de/btd/20/111/2011198.pdf. ↩

  20. Bayerischer Landtag, Drs. 19/7872, zu 6.1 bis 7.2, https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP19/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/19_0007872.pdf. ↩ ↩2

  21. BT-Drs. 21/6356 vom 09.06.2026, https://dserver.bundestag.de/btd/21/063/2106356.pdf. ↩ ↩2

  22. heute im bundestag 473/2026 vom 11.06.2026, https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1184184. ↩

  23. BVerwG, Pressemitteilung Nr. 56/2026 vom 09.07.2026, https://www.bverwg.de/de/pm/2026/56. ↩

  24. in vivo GmbH, Empirisches Gutachten zum Heilpraktikerwesen, Abschlussbericht, Stand November 2024, Kap. 5.2.2.16, 6.2.6, Tab. 65, 145, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Gesundheit/Abschlussberichte/Endfassung_Empirisches_Gutachten_zum_Heilpraktikerwesen_in_DE.pdf. ↩

  25. Verbraucherzentrale, „Was ist Alternativmedizin und welche Risiken birgt sie?“, Stand 20.03.2024, https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/aerztinnen-und-kliniken/was-ist-alternativmedizin-und-welche-risiken-birgt-sie-65016. ↩

  26. Bekanntmachung Vollzug des Heilpraktikergesetzes vom 11.02.2025, BayMBl. 2025 Nr. 102, Nr. 2, https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2122_1_G_15011/true. ↩

  27. BVerwG, Urteil vom 10.10.2019 – 3 C 15.17, https://www.bverwg.de/de/101019U3C15.17.0; OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.09.2015 – I-20 U 236/13, https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2015/I_20_U_236_13_Urteil_20150908.html. ↩

Quellen

Abgerufen und geprüft am 19.10.2026.