Welche Heilpraktikererlaubnis passt zu mir?
Angaben geprüft am Zuletzt geändert am
Inhalt dieser Seite
Wegweiser
Welche Erlaubnis passt zu mir?
Fünf Fragen, danach sehen Sie die passende Erlaubnisart und die belegten Regeln Ihres Landes zu Prüfungsform und Aktenlage, jeweils mit Quelle. Der Wegweiser macht keine Aussage über Erfolgsaussichten; verbindlich entscheidet die zuständige Behörde. Ihre Antworten bleiben in Ihrem Browser.
Der Wegweiser braucht JavaScript. Ohne JavaScript hilft die Entscheidungshilfe in vier Fragen weiter unten.
Ihr Ergebnis
Dafür brauchen Sie eine Approbation, keine Heilpraktikererlaubnis
Keine Heilpraktikererlaubnis berechtigt dazu, die Bezeichnung „Psychotherapeut“ zu führen, mit der gesetzlichen Krankenversicherung abzurechnen oder verschreibungspflichtige Arzneimittel zu verschreiben. Den Unterschied erklärt der Artikel Heilpraktiker für Psychotherapie oder Psychotherapeut? Wie der Weg zur Approbation aussieht, beschreibt psychotherapeut-werden.de.
Wer Psychotherapie unter der Bezeichnung „Psychotherapeutin/Psychotherapeut“ ausüben will, braucht die Approbation. Andere Personen als Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten dürfen die Bezeichnung nicht führen – auch nicht mit Heilpraktikererlaubnis (beschränkt auf Psychotherapie). Für den Wegweiser: Wunsch Titel → Approbationsweg.
Wortlaut: „Wer die Psychotherapie unter der Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ ausüben will, bedarf der Approbation“
Quelle: § 1 Psychotherapeutengesetz (PsychThG), § 1 Abs. 1 PsychThG, abgerufen 19.10.2026
Unbefugtes Führen u. a. der Bezeichnung „Psychotherapeut“ ist strafbar.
Wortlaut: „Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder … Geldstrafe“
Quelle: § 132a Strafgesetzbuch (Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen), § 132a Abs. 1 Nr. 2 StGB, abgerufen 19.10.2026
Ärztliche Behandlung in der GKV erbringen Ärzte und Zahnärzte; Heilpraktiker sind in der Regelversorgung nicht vorgesehen (auch § 28 Abs. 1 SGB V). Satzungsleistungen einzelner Kassen sind nicht geprüft. Für den Wegweiser: Wunsch Kassenabrechnung → keine Heilpraktikererlaubnis, Hinweis auf Approbation.
Wortlaut: „Ärztliche oder zahnärztliche Behandlung wird von Ärzten oder Zahnärzten erbracht“
Quelle: § 15 SGB V (Ärztliche Behandlung), § 15 Abs. 1 SGB V, abgerufen 19.10.2026
Verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen nur auf ärztliche, zahnärztliche oder tierärztliche Verschreibung abgegeben werden; Heilpraktiker können nicht verschreiben.
Wortlaut: „dürfen nur bei Vorliegen einer ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibung oder einer tierärztlichen Verschreibung an Verbraucher abgegeben werden“
Quelle: § 48 Arzneimittelgesetz (Verschreibungspflicht), § 48 Abs. 1 AMG, abgerufen 19.10.2026
Wenn Sie trotzdem heilkundlich tätig werden wollen, gilt für die Heilpraktikererlaubnis:
Alter
Die Erlaubnis wird nicht erteilt, solange das 25. Lebensjahr nicht vollendet ist. Eine Höchstaltersgrenze gibt es nicht.
Wortlaut: „Die Erlaubnis wird nicht erteilt, … wenn der Antragsteller das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat“
Quelle: Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (HeilprGDV 1), § 2 Abs. 1 Buchst. a 1. DVO, abgerufen 19.10.2026
Regeln Ihres Landes zum Stichtag stehen, soweit belegt, unten bei den Hinweisen für Ihr Land. Alle Voraussetzungen: Voraussetzungen.
Sektorale Erlaubnis nur mit Berufsabschluss
Die anerkannten sektoralen Erlaubnisse richten sich an Personen mit abgeschlossener Ausbildung im jeweiligen Gesundheitsfachberuf (Rechtsprechung unten). Ohne einen solchen Abschluss kommt die Erlaubnis ohne Beschränkung in Betracht, für eine ausschließlich psychotherapeutische Tätigkeit die Erlaubnis beschränkt auf Psychotherapie.
Eine umfassende Kenntnisüberprüfung ist nicht gerechtfertigt, wenn die Heilkunde nur auf einem abgrenzbaren, hinreichend ausdifferenzierten Gebiet ausgeübt werden soll; abgrenzbar ist es, wenn sich der Umfang klar bestimmen lässt (Rn. 25).
Wortlaut: „wenn ein Antragsteller die Heilkunde nur auf einem abgrenzbaren Gebiet ausüben will, dessen Tätigkeitsumfang hinreichend ausdifferenziert ist“
Quelle: BVerwG, Urteil vom 10.10.2019 – 3 C 8.17 (Logopädie), BVerwG 3 C 8.17, Rn. 22, 25, abgerufen 19.10.2026
Erlaubnis ohne Beschränkung („großer Heilpraktiker“)
Wenn Sie nur im Gebiet Ihres Berufs arbeiten wollen, kommt auch die sektorale Erlaubnis in Betracht (siehe unten).
Die Überprüfung folgt den bundesweiten Leitlinien:
60 Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren, Dauer zwei Stunden, bestanden ab drei Vierteln (= 45 von 60). Schriftlicher Teil vor dem mündlich-praktischen (Nr. 2.2).
Wortlaut: „Die schriftliche Überprüfung ist bestanden, wenn mindestens drei Viertel aller Fragen zutreffend beantwortet worden sind.“
Quelle: Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern (Heilpraktikerüberprüfungsleitlinien), BAnz AT 22.12.2017 B5, Leitlinien Nr. 2.2, 3, abgerufen 19.10.2026
Höchstens 60 Minuten je Person, bis zu vier Personen gemeinsam; Ärztin/Arzt prüft, Heilpraktiker sind beteiligt.
Wortlaut: „soll für jede antragstellende Person nicht länger als 60 Minuten dauern“
Quelle: Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern (Heilpraktikerüberprüfungsleitlinien), BAnz AT 22.12.2017 B5, Leitlinien Nr. 4, abgerufen 19.10.2026
Erlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
Die Heilpraktikererlaubnis kann auf die Ausübung der Psychotherapie beschränkt werden.
Wortlaut: „Die Beschränkung der Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz auf die Ausübung der Psychotherapie ist zulässig“
Quelle: BVerwG, Urteil vom 21.01.1993 – 3 C 34.90 (BVerwGE 91, 356), Zitatvernetzung, BVerwG 21.01.1993 – 3 C 34.90 (Wiedergabe dejure.org), abgerufen 19.10.2026
Schriftlich 28 Fragen in 60 Minuten, mündlich-praktisch höchstens 45 Minuten; Nr. 2–4 gelten entsprechend, daher Bestehen ab 21 von 28 (Rechenschluss). Gilt nur, wenn ein schriftlicher Teil stattfindet.
Wortlaut: „Abweichend von Nummer 3 umfasst der schriftliche Teil der Überprüfung 28 Fragen und dauert 60 Minuten.“
Quelle: Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern (Heilpraktikerüberprüfungsleitlinien), BAnz AT 22.12.2017 B5, Leitlinien Nr. 5, abgerufen 19.10.2026
Zur Zuverlässigkeit gehört bei der Psychotherapie-Erlaubnis, dass die Person die Gewähr bietet, sich auf Psychotherapie zu beschränken.
Wortlaut: „die Gewähr dafür bietet, daß sie sich auch nach Erteilung der Erlaubnis auf die Ausübung der Psychotherapie beschränken … wird“
Quelle: BVerwG, Urteil vom 21.01.1993 – 3 C 34.90 (BVerwGE 91, 356), Zitatvernetzung, BVerwG 3 C 34.90 (Wiedergabe dejure.org), abgerufen 19.10.2026
Sektorale Erlaubnis, beschränkt auf Physiotherapie
Die Erlaubnis kann auf Physiotherapie beschränkt werden; ein ausgebildeter Physiotherapeut muss sich einer eingeschränkten Überprüfung unterziehen (Abgrenzungskenntnisse, diagnostische Fähigkeiten zu einschlägigen Krankheitsbildern, Berufs- und Gesetzeskunde, Rn. 27). Die Behörde prüft zunächst Zeugnisse und Nachweise (Rn. 28).
Wortlaut: „Die Heilpraktikererlaubnis kann auf die Ausübung der Physiotherapie beschränkt werden.“
Quelle: BVerwG, Urteil vom 26.08.2009 – 3 C 19.08 (Physiotherapie, BVerwGE 134, 345), BVerwG 3 C 19.08, Leitsatz, Rn. 27, 28, abgerufen 19.10.2026
Mit der sektoralen Erlaubnis darf jede heilkundliche Maßnahme im Gebiet ausgeübt werden; darüber hinaus nicht.
Wortlaut: „Jede heilkundliche Behandlungsmaßnahme darf im Fall der Erteilung der sektoralen Erlaubnis ausgeübt werden“
Quelle: BVerwG, Urteil vom 10.10.2019 – 3 C 8.17 (Logopädie), BVerwG 3 C 8.17, Rn. 32, abgerufen 19.10.2026
Bei abgeschlossener Ausbildung in einem einschlägigen bundesgesetzlich geregelten Heilberuf kann die Überprüfung auf die Lücke zur eigenverantwortlichen Heilkunde beschränkt werden; geprüft wird gezielt die Gefahr im sektoralen Bereich einschließlich Abgrenzung.
Wortlaut: „Lücke zwischen der vorhandenen Berufsqualifikation und der eigenverantwortlichen Ausübung von Heilkunde“
Quelle: Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern (Heilpraktikerüberprüfungsleitlinien), BAnz AT 22.12.2017 B5, Leitlinien Nr. 1 a. E., abgerufen 19.10.2026
Sektorale Erlaubnis, beschränkt auf Podologie
Einer ausgebildeten Podologin kann die Erlaubnis beschränkt auf Podologie erteilt werden.
Wortlaut: „Einer ausgebildeten Podologin kann die Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf den Bereich der Podologie erteilt werden.“
Quelle: BVerwG, Urteil vom 29.08.2024 – 3 C 4.23 (Podologie), BVerwG 3 C 4.23, Leitsatz, abgerufen 19.10.2026
Mit der sektoralen Erlaubnis darf jede heilkundliche Maßnahme im Gebiet ausgeübt werden; darüber hinaus nicht.
Wortlaut: „Jede heilkundliche Behandlungsmaßnahme darf im Fall der Erteilung der sektoralen Erlaubnis ausgeübt werden“
Quelle: BVerwG, Urteil vom 10.10.2019 – 3 C 8.17 (Logopädie), BVerwG 3 C 8.17, Rn. 32, abgerufen 19.10.2026
Bei abgeschlossener Ausbildung in einem einschlägigen bundesgesetzlich geregelten Heilberuf kann die Überprüfung auf die Lücke zur eigenverantwortlichen Heilkunde beschränkt werden; geprüft wird gezielt die Gefahr im sektoralen Bereich einschließlich Abgrenzung.
Wortlaut: „Lücke zwischen der vorhandenen Berufsqualifikation und der eigenverantwortlichen Ausübung von Heilkunde“
Quelle: Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern (Heilpraktikerüberprüfungsleitlinien), BAnz AT 22.12.2017 B5, Leitlinien Nr. 1 a. E., abgerufen 19.10.2026
Sektorale Erlaubnis, beschränkt auf Logopädie
Einem ausgebildeten Logopäden kann die Erlaubnis beschränkt auf Logopädie erteilt werden.
Wortlaut: „Einem ausgebildeten Logopäden kann die Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf den Bereich der Logopädie erteilt werden.“
Quelle: BVerwG, Urteil vom 10.10.2019 – 3 C 8.17 (Logopädie), BVerwG 3 C 8.17, Leitsatz, abgerufen 19.10.2026
Mit der sektoralen Erlaubnis darf jede heilkundliche Maßnahme im Gebiet ausgeübt werden; darüber hinaus nicht.
Wortlaut: „Jede heilkundliche Behandlungsmaßnahme darf im Fall der Erteilung der sektoralen Erlaubnis ausgeübt werden“
Quelle: BVerwG, Urteil vom 10.10.2019 – 3 C 8.17 (Logopädie), BVerwG 3 C 8.17, Rn. 32, abgerufen 19.10.2026
Bei abgeschlossener Ausbildung in einem einschlägigen bundesgesetzlich geregelten Heilberuf kann die Überprüfung auf die Lücke zur eigenverantwortlichen Heilkunde beschränkt werden; geprüft wird gezielt die Gefahr im sektoralen Bereich einschließlich Abgrenzung.
Wortlaut: „Lücke zwischen der vorhandenen Berufsqualifikation und der eigenverantwortlichen Ausübung von Heilkunde“
Quelle: Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern (Heilpraktikerüberprüfungsleitlinien), BAnz AT 22.12.2017 B5, Leitlinien Nr. 1 a. E., abgerufen 19.10.2026
Sektorale Erlaubnis, beschränkt auf Ergotherapie
VGH BW wies die Berufung des Landes erneut zurück (Verpflichtung zur Neubescheidung): eigenverantwortliche Ergotherapie mit gefahrengeneigten Methoden ist Heilkunde, eine auf Ergotherapie beschränkte Erlaubnis ist erteilbar. Inhalt wiedergegeben in BVerwG 3 B 32.22; VGH-Volltext nicht selbst gelesen.
Wortlaut: „namentlich … die Schienentherapie, die F.O.T.T.-Therapie sowie Behandlungskonzepte nach Perfetti und Bobath“
Quelle: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.05.2022 – 9 S 684/20 (Heilpraktikererlaubnis für Ergotherapeuten), Zitatvernetzung, VGH BW 17.05.2022 – 9 S 684/20 (wiedergegeben in BVerwG 3 B 32.22, Gründe Rn. 2, 5), abgerufen 19.10.2026
Mit der sektoralen Erlaubnis darf jede heilkundliche Maßnahme im Gebiet ausgeübt werden; darüber hinaus nicht.
Wortlaut: „Jede heilkundliche Behandlungsmaßnahme darf im Fall der Erteilung der sektoralen Erlaubnis ausgeübt werden“
Quelle: BVerwG, Urteil vom 10.10.2019 – 3 C 8.17 (Logopädie), BVerwG 3 C 8.17, Rn. 32, abgerufen 19.10.2026
Bei abgeschlossener Ausbildung in einem einschlägigen bundesgesetzlich geregelten Heilberuf kann die Überprüfung auf die Lücke zur eigenverantwortlichen Heilkunde beschränkt werden; geprüft wird gezielt die Gefahr im sektoralen Bereich einschließlich Abgrenzung.
Wortlaut: „Lücke zwischen der vorhandenen Berufsqualifikation und der eigenverantwortlichen Ausübung von Heilkunde“
Quelle: Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern (Heilpraktikerüberprüfungsleitlinien), BAnz AT 22.12.2017 B5, Leitlinien Nr. 1 a. E., abgerufen 19.10.2026
Sektorale Erlaubnis, beschränkt auf Chiropraktik
Eine Erlaubnis beschränkt auf Chiropraktik kann erteilt werden; abgrenzbar über die WHO-Richtlinien 2006, auf das Ausbildungsniveau kommt es nicht an. Fälle aus Bayern (3 C 9.24) und BW (3 C 10.24); als Auslegung von Bundesrecht für alle Länder maßgeblich. Umsetzung in den Ländern weitgehend offen.
Wortlaut: „Eine Heilpraktikererlaubnis kann beschränkt auf das Gebiet der Chiropraktik erteilt werden.“
Quelle: BVerwG, Urteil vom 09.07.2026 – 3 C 9.24 (Chiropraktik, Fall Bayern), BVerwG 3 C 9.24, Leitsatz; Gründe II.1 (6), abgerufen 19.10.2026
Die Erlaubnis kann nicht ohne Kenntnisüberprüfung verlangt werden; erforderlich ist eine auf Chiropraktik bezogene Kenntnisüberprüfung, die der Gefahrenabwehr im Einzelfall dient (3 C 9.24, Gründe II.2). Im Fall Bayern nur Verpflichtung zur Neubescheidung, im Übrigen Klage abgewiesen.
Wortlaut: „Er hat sich vielmehr einer auf die Tätigkeit auf dem Gebiet der Chiropraktik bezogenen Kenntnisüberprüfung zu unterziehen.“
Quelle: BVerwG, Pressemitteilung Nr. 56/2026 (Chiropraktik) mit Verfahrensinformation zu 3 C 10.24, PM 56/2026; 3 C 9.24 Tenor und Gründe II.2, abgerufen 19.10.2026
Mit der sektoralen Erlaubnis darf jede heilkundliche Maßnahme im Gebiet ausgeübt werden; darüber hinaus nicht.
Wortlaut: „Jede heilkundliche Behandlungsmaßnahme darf im Fall der Erteilung der sektoralen Erlaubnis ausgeübt werden“
Quelle: BVerwG, Urteil vom 10.10.2019 – 3 C 8.17 (Logopädie), BVerwG 3 C 8.17, Rn. 32, abgerufen 19.10.2026
Bei abgeschlossener Ausbildung in einem einschlägigen bundesgesetzlich geregelten Heilberuf kann die Überprüfung auf die Lücke zur eigenverantwortlichen Heilkunde beschränkt werden; geprüft wird gezielt die Gefahr im sektoralen Bereich einschließlich Abgrenzung.
Wortlaut: „Lücke zwischen der vorhandenen Berufsqualifikation und der eigenverantwortlichen Ausübung von Heilkunde“
Quelle: Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern (Heilpraktikerüberprüfungsleitlinien), BAnz AT 22.12.2017 B5, Leitlinien Nr. 1 a. E., abgerufen 19.10.2026
Baden-Württemberg: Entscheidung nach Aktenlage (Psychotherapie)
landesweit · Aktenlage möglich
Von der Kenntnisüberprüfung wird abgesehen bei Diplom Psychologie oder Bachelor und Master Psychologie mit Kenntnisnachweis „Klinische Psychologie“ (mindestens 9 ECTS) und zusätzlich einem abgeschlossenen, mindestens zweijährigen strukturierten, curricularen Aus-, Fort- oder Weiterbildungsgang in einem wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren.
Abschluss: Diplom Psychologie oder Bachelor + Master Psychologie mit „Klinische Psychologie“ (≥ 9 ECTS) UND mindestens zweijährige curriculare Psychotherapie-Aus-/Fort-/Weiterbildung
Wortlaut: „einen zusätzlichen abgeschlossenen, mindestens zweijährigen strukturierten, curricularen Aus-/Fort- oder Weiterbildungsgang in einem wissenschaftlich anerkannten Verfahren der Psychotherapie“
Quelle: Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes (HP-VwV), GABl. 2025 S. 460, HP-VwV Nr. 6.2.1 Buchst. a–d, abgerufen 19.10.2026
LRA Karlsruhe (RB Karlsruhe) · Aktenlage möglich
Kein Anspruch auf Freistellung von der Kenntnisüberprüfung.
Abschluss: wie HP-VwV Nr. 6.2.1
Wortlaut: „Ein Anspruch auf Freistellung von einer Kenntnisüberprüfung besteht nicht“
Quelle: Infoblatt Heilpraktiker beschränkt auf Psychotherapie, Stand August 2026, Infoblatt Psychotherapie, Stand August 2026, abgerufen 19.10.2026
LRA Breisgau-Hochschwarzwald (RB Freiburg) · Aktenlage möglich
Gebührenverzeichnis führt eine Erlaubniserteilung nach Aktenlage nur für Psychotherapie; für Physiotherapie/Podologie ist Aktenlage in BW nicht als Regelverfahren dokumentiert.
Abschluss: wie HP-VwV Nr. 6.2.1
Wortlaut: „Erlaubniserteilung nach Aktenlage ausschließlich Psychotherapie“
Quelle: Gebührenverzeichnis, Stand 1. Juni 2026, Gebührenverzeichnis Stand 01.06.2026, Nr. 41.40.09.01.07, abgerufen 19.10.2026
Baden-Württemberg: Physiotherapie
landesweit · mündliche Überprüfung
Sektorale Gebiete Physiotherapie, Podologie, Logopädie oder Ergotherapie; es wird eine mündlich-praktische Kenntnisüberprüfung durchgeführt. Nachqualifikationen nichtstaatlicher Anbieter sind für sich allein nicht geeignet (Nr. 6.3.4).
Wortlaut: „Es wird eine mündlich-praktische Kenntnisüberprüfung durchgeführt.“
Quelle: Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes (HP-VwV), GABl. 2025 S. 460, HP-VwV Nr. 6.3, 6.3.3, 6.3.4, abgerufen 19.10.2026
landesweit · Entscheidung nach Aktenlage
Verzicht auf die Kenntnisüberprüfung bei passendem Hochschulstudium möglich.
Quelle: Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes (HP-VwV), GABl. 2025 S. 460, HP-VwV Nr. 6.3.5, abgerufen 19.10.2026
Baden-Württemberg: Podologie
landesweit · mündliche Überprüfung
Podologie ist ausdrücklich sektorales Gebiet; mündlich-praktische Kenntnisüberprüfung; Nachqualifikationen nichtstaatlicher Anbieter allein genügen nicht.
Wortlaut: „Es wird eine mündlich-praktische Kenntnisüberprüfung durchgeführt.“
Quelle: Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes (HP-VwV), GABl. 2025 S. 460, HP-VwV Nr. 6.3, 6.3.3, 6.3.4, abgerufen 19.10.2026
landesweit · Entscheidung nach Aktenlage
Verzicht auf die Kenntnisüberprüfung bei passendem Hochschulstudium möglich.
Quelle: Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes (HP-VwV), GABl. 2025 S. 460, HP-VwV Nr. 6.3.5, abgerufen 19.10.2026
Baden-Württemberg: Logopädie
landesweit · mündliche Überprüfung
Logopädie ist ausdrücklich sektorales Gebiet; mündlich-praktische Kenntnisüberprüfung; Nachqualifikationen nichtstaatlicher Anbieter allein genügen nicht.
Wortlaut: „Es wird eine mündlich-praktische Kenntnisüberprüfung durchgeführt.“
Quelle: Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes (HP-VwV), GABl. 2025 S. 460, HP-VwV Nr. 6.3, 6.3.3, 6.3.4, abgerufen 19.10.2026
landesweit · Entscheidung nach Aktenlage
Verzicht auf die Kenntnisüberprüfung bei passendem Hochschulstudium möglich.
Quelle: Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes (HP-VwV), GABl. 2025 S. 460, HP-VwV Nr. 6.3.5, abgerufen 19.10.2026
Baden-Württemberg: Ergotherapie
landesweit · mündliche Überprüfung
Ergotherapie ist ausdrücklich sektorales Gebiet; mündlich-praktische Kenntnisüberprüfung; Nachqualifikationen nichtstaatlicher Anbieter allein genügen nicht.
Wortlaut: „Physiotherapie, Podologie, Logopädie oder Ergotherapie“
Quelle: Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes (HP-VwV), GABl. 2025 S. 460, HP-VwV Nr. 6.3, 6.3.3, 6.3.4, abgerufen 19.10.2026
landesweit · Entscheidung nach Aktenlage
Verzicht auf die Kenntnisüberprüfung bei passendem Hochschulstudium möglich.
Quelle: Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes (HP-VwV), GABl. 2025 S. 460, HP-VwV Nr. 6.3.5, abgerufen 19.10.2026
Baden-Württemberg: Chiropraktik
Stadt Stuttgart · angekündigt
Die Stadt Stuttgart führt „Chiropraktik“ in ihrer Gebührenposition für sektorale Erlaubnisse; ein Verfahren ist nicht beschrieben. Die HP-VwV (21.03.2025, vor BVerwG 09.07.2026) nennt Chiropraktik nicht unter den sektoralen Gebieten.
Quelle: Heilpraktikererlaubnis beantragen – beschränkt auf den Bereich der Physiotherapie, Leistungsseite Physiotherapie, Gebührenposition, abgerufen 19.10.2026
Bayern: Entscheidung nach Aktenlage (Psychotherapie)
landesweit · Aktenlage möglich
Bei Diplom- oder Masterprüfung Psychologie mit dem Fach „Klinische Psychologie“ gelten die erforderlichen Kenntnisse als nachgewiesen; eine Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt entfällt.
Abschluss: Diplom- oder Masterprüfung Psychologie mit Fach „Klinische Psychologie“
Wortlaut: „gelten die erforderlichen Kenntnisse als nachgewiesen. Die Durchführung einer Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt entfällt insoweit.“
Quelle: Bekanntmachung des StMGP „Vollzug des Heilpraktikergesetzes (HeilprG)“, BayMBl. 2025 Nr. 102, VV Nr. 5.2.1, abgerufen 19.10.2026
Bayern: Physiotherapie
landesweit · mündliche Überprüfung
Sektorale Überprüfung (Physiotherapie, Podologie, Ergotherapie, Logopädie) ausschließlich mündlich; Beisitz einschlägiger Facharzt oder Arzt als Lehrkraft der Berufsfachschule plus Heilpraktiker (Nr. 5.3.5.2); Verzicht im Einzelfall bei staatlich anerkannter Zusatzqualifikation (Nr. 5.3.4).
Wortlaut: „Die Überprüfung wird ausschließlich mündlich durchgeführt.“
Quelle: Bekanntmachung des StMGP „Vollzug des Heilpraktikergesetzes (HeilprG)“, BayMBl. 2025 Nr. 102, VV Nr. 5.3.4, 5.3.5.1, 5.3.5.2, abgerufen 19.10.2026
LRA München (prüft für Oberbayern ohne Stadt München); Merkblatt verweist auf ein bayerisches Mustercurriculum · Aktenlage nach Nachqualifizierung
Auf die mündliche Kenntnisüberprüfung kann verzichtet werden, wenn ein Kurs nach dem bayerischen Mustercurriculum erfolgreich absolviert wurde.
Wortlaut: „kann unter bestimmten Voraussetzungen auf eine mündliche Kenntnisüberprüfung verzichtet werden“
Quelle: Merkblatt sektorale Heilpraktikererlaubnis (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie), Stand 11.05.2026, Merkblatt sektoral, Stand 11.05.2026, abgerufen 19.10.2026
GA Würzburg (Unterfranken) · mündliche Überprüfung
Schriftlicher Teil entfällt; mündlich nicht länger als 45 Minuten.
Wortlaut: „schriftlicher Teil der Überprüfung - entfällt“
Quelle: Merkblatt für Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärter (Gesundheitsamt Würzburg), Merkblatt Stand Dezember 2025, Nr. 4.1, abgerufen 19.10.2026
Bayern: Podologie
landesweit · mündliche Überprüfung
Sektorale Überprüfung ausschließlich mündlich (wie Physiotherapie).
Wortlaut: „Die Überprüfung wird ausschließlich mündlich durchgeführt.“
Quelle: Bekanntmachung des StMGP „Vollzug des Heilpraktikergesetzes (HeilprG)“, BayMBl. 2025 Nr. 102, VV Nr. 5.3.5.1, abgerufen 19.10.2026
LRA München (Oberbayern ohne Stadt München) · Aktenlage nach Nachqualifizierung
Verzicht auf die mündliche Überprüfung nach Kurs nach dem bayerischen Mustercurriculum (Physiotherapie und Podologie).
Wortlaut: „Dies ist der Fall, wenn ein nach dem bayerischen Mustercurriculum gestalteter Kurs … erfolgreich absolviert wurde.“
Quelle: Merkblatt sektorale Heilpraktikererlaubnis (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie), Stand 11.05.2026, Merkblatt sektoral, Stand 11.05.2026, abgerufen 19.10.2026
Bayern: Logopädie
landesweit · mündliche Überprüfung
Sektorale Überprüfung ausschließlich mündlich.
Wortlaut: „Die Überprüfung wird ausschließlich mündlich durchgeführt.“
Quelle: Bekanntmachung des StMGP „Vollzug des Heilpraktikergesetzes (HeilprG)“, BayMBl. 2025 Nr. 102, VV Nr. 5.3.5.1, abgerufen 19.10.2026
LRA München (Oberbayern ohne Stadt München) · mündliche Überprüfung
Für Logopädie und Ergotherapie gibt es noch kein einheitliches bayerisches Mustercurriculum; daher mündliche Überprüfung statt Verzicht.
Wortlaut: „liegt derzeit noch kein einheitliches bayerisches Mustercurriculum … vor“
Quelle: Merkblatt sektorale Heilpraktikererlaubnis (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie), Stand 11.05.2026, Merkblatt sektoral, Stand 11.05.2026, abgerufen 19.10.2026
Bayern: Ergotherapie
landesweit · mündliche Überprüfung
Sektorale Überprüfung ausschließlich mündlich; LRA Regensburg weist Kosten für sektorale Heilpraktiker Ergotherapie gesondert aus.
Wortlaut: „Die Überprüfung wird ausschließlich mündlich durchgeführt.“
Quelle: Bekanntmachung des StMGP „Vollzug des Heilpraktikergesetzes (HeilprG)“, BayMBl. 2025 Nr. 102, VV Nr. 5.3.5.1, abgerufen 19.10.2026
LRA München (Oberbayern ohne Stadt München) · mündliche Überprüfung
Kein einheitliches bayerisches Mustercurriculum für Ergotherapie; daher mündliche Überprüfung.
Wortlaut: „liegt derzeit noch kein einheitliches bayerisches Mustercurriculum … vor“
Quelle: Merkblatt sektorale Heilpraktikererlaubnis (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie), Stand 11.05.2026, Merkblatt sektoral, Stand 11.05.2026, abgerufen 19.10.2026
LRA Regensburg (Oberpfalz) · mündliche Überprüfung
Kostenliste „sektoraler Heilpraktiker Ergotherapie/Logopädie/Physiotherapie/Podologie“ nennt nur eine mündliche Überprüfung.
Wortlaut: „Kosten sektoraler Heilpraktiker Ergotherapie/Logopädie/Physiotherapie/Podologie“
Quelle: Heilpraktikerüberprüfung (u. a. Kosten sektoraler Heilpraktiker Ergotherapie/Logopädie/Physiotherapie/Podologie), Kosten sektoral, gültig ab 01.05.2025, abgerufen 19.10.2026
Hinweise für Bayern
Wer die Aktenlage-Voraussetzungen nach Nr. 5.2.1 nicht erfüllt, wird zunächst von der Kreisverwaltungsbehörde nach Aktenlage bewertet; das ersetzt die Überprüfung nicht automatisch.
Quelle: Bekanntmachung des StMGP „Vollzug des Heilpraktikergesetzes (HeilprG)“, BayMBl. 2025 Nr. 102, VV Nr. 5.2.4.1, abgerufen 19.10.2026
Empfohlene Bezeichnung: „Heilpraktiker oder Heilpraktikerin, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie“ bzw. „… der [Gesundheitsfachberuf]“; auf das Wort „Heilpraktiker“ kann sektoral nicht verzichtet werden.
Wortlaut: „kann in dem Fall nicht verzichtet werden“
Quelle: Bekanntmachung des StMGP „Vollzug des Heilpraktikergesetzes (HeilprG)“, BayMBl. 2025 Nr. 102, VV Nr. 3.4, 3.5, abgerufen 19.10.2026
Berlin: Entscheidung nach Aktenlage (Psychotherapie)
GA Tempelhof-Schöneberg (Gebührenseite) und GA Lichtenberg (Antragsformular) – zusammen für ganz Berlin zuständig · Aktenlage möglich
Psychologen mit Diplom oder M.Sc. haben ein eigenes Verfahren nach Aktenlage für die auf Psychotherapie beschränkte Erlaubnis; Lichtenberg führt ein eigenes Antragsformular „Psychotherapie mit Psychologiestudium“. Ein klinischer Schwerpunkt wird in den ausgewerteten Quellen nicht als Voraussetzung genannt.
Abschluss: Diplom-Psychologie oder M.Sc. Psychologie
Quelle: Heilpraktikerbereich – Gebühren, Gebührenseite Heilpraktikerbereich (gebuehren-380173.php), abgerufen 19.10.2026
Berlin: Physiotherapie
GA Tempelhof-Schöneberg · Entscheidung nach Aktenlage
Erteilung nach Aktenlage; Voraussetzungen u. a. 4-jährige Berufserfahrung und, soweit vorhanden, Curriculum mit 60 Unterrichtseinheiten und bestandener Präsenzprüfung.
Wortlaut: „soweit vorhanden individuelles Curriculum aus dem Fortbildungsseminar (60 Unterrichtseinheiten mit Nachweis einer erfolgreich bestandenen Präsenzprüfung)“
Quelle: Zulassungsvoraussetzungen und Unterlagen zur Antragstellung, Zulassungsvoraussetzungen, Abschnitt Physiotherapie, abgerufen 19.10.2026
GA Tempelhof-Schöneberg · mündliche Überprüfung
Falls erforderlich mündliche Überprüfung statt Aktenlage.
Wortlaut: „bei Notwendigkeit der mündlichen Überprüfung“
Quelle: Heilpraktikerbereich – Gebühren, Gebührenseite, abgerufen 19.10.2026
Berlin: Podologie
GA Tempelhof-Schöneberg; GA Lichtenberg · Entscheidung nach Aktenlage
Erteilung nach Aktenlage (Gebührenseite nennt Podologie); Lichtenberg hat ein eigenes Antragsformular.
Quelle: Heilpraktikerbereich – Gebühren, Gebührenseite, abgerufen 19.10.2026
GA Tempelhof-Schöneberg · mündliche Überprüfung
Falls erforderlich mündliche Überprüfung.
Wortlaut: „bei Notwendigkeit der mündlichen Überprüfung“
Quelle: Heilpraktikerbereich – Gebühren, Gebührenseite, abgerufen 19.10.2026
Berlin: Logopädie
GA Tempelhof-Schöneberg · Entscheidung nach Aktenlage
Erteilung nach Aktenlage; Voraussetzungen u. a. 4-jährige Berufserfahrung, beglaubigte Berufsurkunde, soweit vorhanden Curriculum mit 60 Unterrichtseinheiten und Präsenzprüfung.
Wortlaut: „4-jährige Berufserfahrung“
Quelle: Zulassungsvoraussetzungen und Unterlagen zur Antragstellung, Zulassungsvoraussetzungen, Abschnitt Logopädie, abgerufen 19.10.2026
GA Tempelhof-Schöneberg · mündliche Überprüfung
Falls erforderlich mündliche Überprüfung.
Wortlaut: „bei Notwendigkeit der mündlichen Überprüfung“
Quelle: Heilpraktikerbereich – Gebühren, Gebührenseite, abgerufen 19.10.2026
Berlin: Ergotherapie
GA Tempelhof-Schöneberg; GA Lichtenberg · Entscheidung nach Aktenlage
Erteilung nach Aktenlage (Gebührenseite nennt Ergotherapie); Lichtenberg hat ein eigenes Antragsformular Ergotherapie.
Quelle: Heilpraktikerbereich – Gebühren, Gebührenseite, abgerufen 19.10.2026
GA Tempelhof-Schöneberg · mündliche Überprüfung
Falls erforderlich mündliche Überprüfung.
Wortlaut: „bei Notwendigkeit der mündlichen Überprüfung“
Quelle: Heilpraktikerbereich – Gebühren, Gebührenseite, abgerufen 19.10.2026
Berlin: Chiropraktik
landesweit (Landesportal)
Service-Berlin nennt Chiropraktik als sektoralen Bereich; Verfahren nicht beschrieben.
Quelle: Service-Berlin, Dienstleistung 325145 Heilpraktikererlaubnis, Dienstleistung 325145, abgerufen 19.10.2026
Hinweise für Berlin
Lichtenberg führt getrennte Antragsformulare für allgemein, Psychotherapie, Psychotherapie mit Psychologiestudium, Physiotherapie, Podologie, Ergotherapie und Logopädie.
Quelle: Heilpraktikerbereich – Antragsformulare (u. a. „Psychotherapie mit Psychologiestudium“, Physiotherapie, Podologie, Ergotherapie, Logopädie), Seite Heilpraktikerbereich, Antragsformulare, abgerufen 19.10.2026
Brandenburg: Entscheidung nach Aktenlage (Psychotherapie)
landesweit · Aktenlage möglich
Bei Diplom oder Master Psychologie mit Klinischer Psychologie ist grundsätzlich von einer Überprüfung abzusehen.
Abschluss: Diplom oder Master Psychologie mit Klinischer Psychologie
Wortlaut: „grundsätzlich von einer Überprüfung … abzusehen“
Quelle: Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz vom 8. März 2012, Richtlinie 2012 Nr. 6.1, abgerufen 19.10.2026
GA Potsdam (landesweite Prüfstelle) · Aktenlage möglich
Antrag nach Aktenlage jederzeit möglich; für Psychotherapie Diplom/Master Psychologie mit Klinischer Psychologie.
Abschluss: Diplom oder Master Psychologie mit Klinischer Psychologie
Wortlaut: „Ein Antrag der sektoralen Heilpraktikererlaubnis nach Aktenlage kann jederzeit erfolgen“
Quelle: Sektorale Heilpraktikererlaubnis – Antrag nach Aktenlage, Seite „Sektorale Heilpraktikererlaubnis – Antrag nach Aktenlage“, abgerufen 19.10.2026
Brandenburg: Physiotherapie
landesweit (GA Potsdam) · Aktenlage nach Nachqualifizierung
Aktenlage: Berufserlaubnis, nachgewiesene 4-jährige berufliche Tätigkeit, curriculare Schulung von mindestens 60 Unterrichtsstunden (davon ≥ 10 Berufs-/Gesetzeskunde, ≥ 50 Diagnostik/Indikationsstellung) mit schriftlicher Erfolgskontrolle von 60 Minuten; Antrag jederzeit.
Wortlaut: „curriculare Schulung von mindestens 60 Unterrichtsstunden (á 45 Minuten) mit anschließender, erfolgreich absolvierter schriftlicher Erfolgskontrolle (60 Minuten)“
Quelle: Sektorale Heilpraktikererlaubnis – Antrag nach Aktenlage, Seite „Antrag nach Aktenlage“, abgerufen 19.10.2026
landesweit (Richtlinie) · schriftlich und mündlich
Die Richtlinie 2012 sieht für Physiotherapie schriftlich 28 Fragen in 55 Minuten und mündlich 20–30 Minuten vor; ob das GA Potsdam diese Überprüfung noch durchführt, ist offen.
Wortlaut: „28 Fragen … 55 Minuten“
Quelle: Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz vom 8. März 2012, Richtlinie 2012 Nr. 7.3, abgerufen 19.10.2026
Brandenburg: Podologie
landesweit (GA Potsdam) · Aktenlage nach Nachqualifizierung
Aktenlage wie Physiotherapie: Berufserlaubnis, 4 Jahre Tätigkeit, Schulung ≥ 60 Unterrichtsstunden mit schriftlicher Erfolgskontrolle; Antrag jederzeit.
Wortlaut: „nachgewiesene 4-jährige berufliche Tätigkeit“
Quelle: Sektorale Heilpraktikererlaubnis – Antrag nach Aktenlage, Seite „Antrag nach Aktenlage“, abgerufen 19.10.2026
Brandenburg: Logopädie
landesweit (GA Potsdam) · Aktenlage nach Nachqualifizierung
Aktenlage wie Physiotherapie: Berufsurkunde, 4 Jahre Tätigkeit, Schulung ≥ 60 Unterrichtsstunden mit schriftlicher Erfolgskontrolle; Antrag jederzeit.
Wortlaut: „nachgewiesene 4-jährige berufliche Tätigkeit“
Quelle: Sektorale Heilpraktikererlaubnis – Antrag nach Aktenlage, Seite „Antrag nach Aktenlage“, abgerufen 19.10.2026
Brandenburg: Ergotherapie
landesweit (GA Potsdam) · Aktenlage nach Nachqualifizierung
Aktenlage wie Physiotherapie: 4 Jahre Tätigkeit, Schulung ≥ 60 Unterrichtsstunden mit schriftlicher Erfolgskontrolle.
Wortlaut: „nachgewiesene 4-jährige berufliche Tätigkeit“
Quelle: Sektorale Heilpraktikererlaubnis – Antrag nach Aktenlage, Seite „Antrag nach Aktenlage“, abgerufen 19.10.2026
landesweit (Ministerium) · Aktenlage nach Nachqualifizierung
Kriterienkatalog des MSGIV zur Überprüfung nach Aktenlage Ergotherapie vom 17.04.2025; Rechtsgrundlage laut Katalog BVerwG 3 B 32.22 und VGH BW 9 S 684/20.
Wortlaut: „Kriterienkatalog zur Überprüfung nach Aktenlage“
Quelle: Kriterienkatalog zur Überprüfung nach Aktenlage – Ergotherapie, Kriterienkatalog vom 17.04.2025, abgerufen 19.10.2026
Bremen: Entscheidung nach Aktenlage (Psychotherapie)
landesweit · Aktenlage möglich
Bei langjähriger fremdtherapeutischer Tätigkeit oder Psychologie-Abschluss mit „Klinische Psychologie“ erfolgt lediglich eine Überprüfung nach Aktenlage; kein Anspruch. Sonst eingeschränkte schriftliche und mündlich-praktische Überprüfung (Nr. 8.1).
Abschluss: Psychologie-Abschluss mit „Klinische Psychologie“ (alternativ langjährige fremdtherapeutische Tätigkeit)
Wortlaut: „In diesen Fällen erfolgt lediglich eine Überprüfung … nach Aktenlage. Ein entsprechender Anspruch … besteht nicht.“
Quelle: Erlass der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz zur Regelung des Verfahrens zur Erteilung der Heilpraktikererlaubnis, Brem.ABl. 2021 Nr. 8 S. 24, Erlass Nr. 8.1, 8.2, abgerufen 19.10.2026
Bremen: Physiotherapie
landesweit (GA Bremen) · Aktenlage nach Nachqualifizierung
In der Regel Aktenlage; Voraussetzung ist eine vom Gesundheitsamt anerkannte Fortbildung von mindestens 60 Zeitstunden (davon 10 Std. Berufs- und Gesetzeskunde) mit ärztlich geleitetem Abschlusstest (schriftlich ≥ 30 Min., ≥ 75 %; mündlich ≥ 15 Min.).
Wortlaut: „In der Regel findet die Überprüfung nach Aktenlage statt.“
Quelle: Erlass der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz zur Regelung des Verfahrens zur Erteilung der Heilpraktikererlaubnis, Brem.ABl. 2021 Nr. 8 S. 24, Erlass Nr. 9.2, abgerufen 19.10.2026
landesweit (GA Bremen) · schriftlich und mündlich
Ohne anerkannte Fortbildung Überprüfung im allgemeinen Verfahren nach Nr. 4 bis 7 des Erlasses.
Quelle: Erlass der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz zur Regelung des Verfahrens zur Erteilung der Heilpraktikererlaubnis, Brem.ABl. 2021 Nr. 8 S. 24, Erlass Nr. 9.3, abgerufen 19.10.2026
Bremen: Podologie
landesweit (GA Bremen) · mündliche Überprüfung
In der Regel mündliche Überprüfung, 30 bis höchstens 45 Minuten; Zulassung nur mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in Vollzeit.
Wortlaut: „In der Regel findet eine mündliche Überprüfung … statt. Die Dauer … beträgt 30 bis max. 45 Minuten.“
Quelle: Erlass der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz zur Regelung des Verfahrens zur Erteilung der Heilpraktikererlaubnis, Brem.ABl. 2021 Nr. 8 S. 24, Erlass Nr. 10.2, abgerufen 19.10.2026
Hinweise für Bremen
Serviceportal nennt als beschränkte Erlaubnisse nur Psychotherapie, Physiotherapie und Podologie.
Quelle: Serviceportal Bremen – Heilpraktiker (aktualisiert 20.04.2026), Serviceportal Bremen, Heilpraktiker, abgerufen 19.10.2026
Mindestbildung laut Erlass: Einfache Bildungsreife.
Wortlaut: „mindestens die Einfache Bildungsreife (EinfBBR)“
Quelle: Erlass der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz zur Regelung des Verfahrens zur Erteilung der Heilpraktikererlaubnis, Brem.ABl. 2021 Nr. 8 S. 24, Erlass Nr. 3.1, abgerufen 19.10.2026
Hamburg: Physiotherapie
landesweit (Landesprüfungsamt) · mündliche Überprüfung
Nur mündlich-praktisch: Einzelgespräch mit Ärztin/Arzt, höchstens 60 Minuten, Heilpraktiker beteiligt; Inhalt nach BVerwG 3 C 19.08; Kenntnisse aus der Ausbildung sind nicht Gegenstand.
Wortlaut: „Einzelgespräch[s] von einer Ärztin/einem Arzt durchgeführt und dauert höchstens 60 Minuten“
Quelle: Hinweise Physiotherapie, Stand 03/2026, Hinweise Physiotherapie, Stand 03/2026, abgerufen 19.10.2026
Hamburg: Podologie
landesweit (Landesprüfungsamt) · mündliche Überprüfung
Nur mündlich-praktisch, Einzelgespräch, höchstens 45 Minuten.
Wortlaut: „dauert höchstens 45 Minuten“
Quelle: Hinweise Podologie, Stand 03/2026, Hinweise Podologie, Stand 03/2026, abgerufen 19.10.2026
Hinweise für Hamburg
Das LPA nennt als sektorale Bereiche nur Psychotherapie, Physiotherapie und Podologie; ebenso GebOöG Nr. 1.2.1.
Quelle: Landesprüfungsamt für Heilberufe – Bereich Heilpraktikerwesen, LPA-Seite; GebOöG Anlage Nr. 1.2.1, abgerufen 19.10.2026
Alter: Das 25. Lebensjahr muss bis zum Ende des Prüfungsmonats vollendet sein.
Wortlaut: „Das 25. Lebensjahr muss bei der März-Prüfung spätestens bis 31. März und bei der Oktober-Prüfung spätestens bis 31. Oktober vollendet sein.“
Quelle: Hinweise „Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz“ (uneingeschränkt), Stand 03/2026, Hinweise uneingeschränkt, Stand 03/2026, abgerufen 19.10.2026
Zuständigkeit: Hauptwohnsitz seit mindestens 3 Monaten in Hamburg oder Arbeitsplatz in Hamburg (mindestens 19 Wochenstunden).
Wortlaut: „Der Hauptwohnsitz muss zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens 3 Monaten in Hamburg sein.“
Quelle: Hinweise „Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz“ (uneingeschränkt), Stand 03/2026, Hinweise uneingeschränkt, Stand 03/2026, abgerufen 19.10.2026
Eine ärztliche Approbation schließt die Heilpraktikererlaubnis aus.
Wortlaut: „Eine bereits erteilte ärztliche Approbation schließt die Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis aus.“
Quelle: Hinweise „Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz“ (uneingeschränkt), Stand 03/2026, Hinweise uneingeschränkt, Stand 03/2026, abgerufen 19.10.2026
Die Gebührenordnung nennt als beschränkte Erlaubnisse nur Psychotherapie, Podologie und Physiotherapie (keine Logopädie, Ergotherapie, Chiropraktik); nur Wiedergabe, keine Aussage zur Erteilungspraxis.
Wortlaut: „zur Ausübung der Psychotherapie, der Podologie oder der Physiotherapie“
Quelle: Gebührenordnung für das öffentliche Gesundheitswesen (GebOöG), Anlage, Nr. 1.2, Anlage GebOöG Nr. 1.2.1 (gültig ab 01.01.2026), abgerufen 19.10.2026
Hessen: Entscheidung nach Aktenlage (Psychotherapie)
landesweit (bis 31.12.2026) · Aktenlage möglich
Überprüfung nicht erforderlich für Diplom-Psychologen sowie Diplom- oder Masterabschlüsse in Psychologie mit „Klinische Psychologie“. Richtlinien gelten bis 31.12.2026.
Abschluss: Diplom-Psychologie; Diplom oder Master Psychologie mit „Klinische Psychologie“
Wortlaut: „nicht erforderlich“
Quelle: Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes, StAnz. 52/2019 S. 1384 (Hessenrecht-Ausdruck über Lahn-Dill-Kreis), Richtlinien Nr. 5.5.1–5.5.3, abgerufen 19.10.2026
Stadt Frankfurt am Main · Aktenlage möglich
Frankfurt nimmt Anträge auf Verzicht auf eine Kenntnisüberprüfung nur für Psychotherapie oder Physiotherapie an.
Abschluss: nicht angegeben
Wortlaut: „Antrag auf Verzicht auf eine Kenntnisüberprüfung: (nur im Bereich Psychotherapie oder Physiotherapie)“
Quelle: Informationsblatt zur Erlangung einer Heilpraktikererlaubnis (undatiert), Informationsblatt, Gebührenübersicht, abgerufen 19.10.2026
Hessen: Physiotherapie
landesweit (Richtlinien bis 31.12.2026) · mündliche Überprüfung
Sektorale Erlaubnis für Psychotherapie, Physiotherapie oder Logopädie; bei anerkannter Fort-/Weiterbildung kann auf den schriftlichen Teil verzichtet werden.
Wortlaut: „kann auf den schriftlichen Teil … verzichtet werden“
Quelle: Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes, StAnz. 52/2019 S. 1384 (Hessenrecht-Ausdruck über Lahn-Dill-Kreis), Richtlinien Nr. 5.1, 5.6.1, abgerufen 19.10.2026
landesweit (Richtlinien bis 31.12.2026) · Entscheidung nach Aktenlage
Bei Hochschulstudium kann auch auf den mündlichen Teil verzichtet werden.
Quelle: Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes, StAnz. 52/2019 S. 1384 (Hessenrecht-Ausdruck über Lahn-Dill-Kreis), Richtlinien Nr. 5.6.2, abgerufen 19.10.2026
Gesundheitsamt Wiesbaden · Entscheidung nach Aktenlage
Physiotherapeuten mit Bachelorabschluss erhalten die sektorale Erlaubnis ohne Kenntnisüberprüfung.
Wortlaut: „Physiotherapeuten, die den Studienabschluss des Bachelor nachweisen können, erhalten die Erlaubnis zum sektoralen Heilpraktiker ohne Kenntnisüberprüfung.“
Quelle: Merkblatt für angehende Heilpraktiker, Stand 04/2025, Merkblatt Stand 04/2025, abgerufen 19.10.2026
Stadt Frankfurt am Main · Aktenlage nach Nachqualifizierung
Antrag auf Verzicht auf die Kenntnisüberprüfung (nur Psychotherapie oder Physiotherapie); Fortbildung mindestens 60 Unterrichtsstunden à 45 Minuten, davon 10 Berufs- und Gesetzeskunde.
Wortlaut: „mind. 60 Unterrichtsstunden á 45 Minuten, davon 10 … Berufs- und Gesetzeskunde“
Quelle: Informationsblatt zur Erlangung einer Heilpraktikererlaubnis (undatiert), Informationsblatt, abgerufen 19.10.2026
Hessen: Podologie
Stadt Frankfurt am Main
Frankfurt nennt die auf Podologie beschränkte Erlaubnis; die Landesrichtlinien nennen Podologie nicht. Verfahren nicht beschrieben.
Wortlaut: „Physiotherapie, der Chiropraktik, der Logopädie oder der Podologie eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis“
Quelle: Informationsblatt zur Erlangung einer Heilpraktikererlaubnis (undatiert), Informationsblatt, Nr. 1, abgerufen 19.10.2026
Rheingau-Taunus-Kreis · derzeit nicht angeboten
Eingeschränkte Überprüfungen nur für Psychotherapie und Physiotherapie.
Wortlaut: „nur für die Bereiche der Psychotherapie und der Physiotherapie“
Quelle: Merkblatt Heilpraktikerüberprüfung (undatiert, vor 03/2026), Merkblatt (undatiert), abgerufen 19.10.2026
Hessen: Logopädie
landesweit (Richtlinien bis 31.12.2026) · mündliche Überprüfung
Logopädie ist in den Richtlinien als sektorales Gebiet genannt; bei anerkannter Fort-/Weiterbildung Verzicht auf den schriftlichen Teil möglich.
Wortlaut: „kann auf den schriftlichen Teil … verzichtet werden“
Quelle: Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes, StAnz. 52/2019 S. 1384 (Hessenrecht-Ausdruck über Lahn-Dill-Kreis), Richtlinien Nr. 5.1, 5.6.1, abgerufen 19.10.2026
landesweit (Richtlinien bis 31.12.2026) · Entscheidung nach Aktenlage
Bei Hochschulstudium kann auch auf den mündlichen Teil verzichtet werden.
Quelle: Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes, StAnz. 52/2019 S. 1384 (Hessenrecht-Ausdruck über Lahn-Dill-Kreis), Richtlinien Nr. 5.6.2, abgerufen 19.10.2026
Rheingau-Taunus-Kreis · derzeit nicht angeboten
Eingeschränkte Überprüfungen nur für Psychotherapie und Physiotherapie (widerspricht Richtlinien Nr. 5.1).
Wortlaut: „nur für die Bereiche der Psychotherapie und der Physiotherapie“
Quelle: Merkblatt Heilpraktikerüberprüfung (undatiert, vor 03/2026), Merkblatt (undatiert), abgerufen 19.10.2026
Hessen: Ergotherapie
Gesundheitsamt Wiesbaden
Wiesbaden nennt die sektorale Erlaubnis u. a. für Ergotherapie; Verfahren nicht beschrieben.
Wortlaut: „Psychotherapie, Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie“
Quelle: Merkblatt für angehende Heilpraktiker, Stand 04/2025, Merkblatt Stand 04/2025, abgerufen 19.10.2026
Rheingau-Taunus-Kreis · derzeit nicht angeboten
Eingeschränkte Überprüfungen nur für Psychotherapie und Physiotherapie.
Wortlaut: „nur für die Bereiche der Psychotherapie und der Physiotherapie“
Quelle: Merkblatt Heilpraktikerüberprüfung (undatiert, vor 03/2026), Merkblatt (undatiert), abgerufen 19.10.2026
Hessen: Chiropraktik
Stadt Frankfurt am Main
Frankfurt nennt die auf Chiropraktik beschränkte Erlaubnis; Verfahren nicht beschrieben.
Wortlaut: „Physiotherapie, der Chiropraktik, der Logopädie oder der Podologie eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis“
Quelle: Informationsblatt zur Erlangung einer Heilpraktikererlaubnis (undatiert), Informationsblatt, Nr. 1, abgerufen 19.10.2026
Mecklenburg-Vorpommern: Entscheidung nach Aktenlage (Psychotherapie)
Merkblatt LK Vorpommern-Greifswald (Antrag beim Wohnort-Gesundheitsamt in M-V) · Aktenlage möglich
Anerkennung nach Aktenlage mit Diplom im Fach Psychologie (inklusive klinische Psychologie und psychologische Diagnostik) oder vergleichbarem Abschluss; formloser Antrag beim Gesundheitsamt des Wohnorts.
Abschluss: Diplom Psychologie (inkl. klinische Psychologie und psychologische Diagnostik) oder vergleichbarer Abschluss
Wortlaut: „Diplom im Fach Psychologie (inklusive klinische Psychologie und psychologische Diagnostik)“
Quelle: Merkblatt Heilpraktiker Psychotherapie (2026), Merkblatt Psychotherapie (2026), abgerufen 19.10.2026
Mecklenburg-Vorpommern: Physiotherapie
Merkblatt LK Vorpommern-Greifswald · Aktenlage nach Nachqualifizierung
Aktenlage mit mindestens vierjähriger Berufstätigkeit als Physiotherapeut und Nachweis Berufs- und Gesetzeskunde (ca. 10 UStd) sowie Diagnostik und Indikationsstellung (ca. 50 UStd); Antrag beim Wohnort-Gesundheitsamt. Eine Kenntnisüberprüfung beschreibt das Merkblatt 2026 nicht mehr.
Wortlaut: „Berufs- und Gesetzeskunde (ca. 10 Unterrichtsstunden), Diagnostik und Indikationsstellung (ca. 50 Unterrichtsstunden)“
Quelle: Merkblatt Heilpraktiker Physiotherapie (2026), Merkblatt Physiotherapie (2026), abgerufen 19.10.2026
Mecklenburg-Vorpommern: Podologie
Merkblatt LK Vorpommern-Greifswald · Aktenlage nach Nachqualifizierung
Aktenlage analog Physiotherapie: mindestens vierjährige Berufstätigkeit als Podologe plus ca. 10 + 50 Unterrichtsstunden.
Wortlaut: „mindestens vierjährige Berufstätigkeit als Podologin/Podologe“
Quelle: Merkblatt Heilpraktiker Podologie (2026), Merkblatt Podologie (2026), abgerufen 19.10.2026
Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern
Die Überprüfung für die auf Psychotherapie beschränkte Erlaubnis bietet ausschließlich der Landkreis Nordwestmecklenburg an (Aktenlage dagegen beim Wohnort-Gesundheitsamt).
Wortlaut: „Ausschließlich im Landkreis Nordwestmecklenburg können Sie die Prüfung für den sektoralen Heilpraktiker beschränkt auf Psychologie ablegen.“
Quelle: Heilpraktikererlaubnis beantragen, Leistung „Heilpraktikererlaubnis beantragen“, abgerufen 19.10.2026
Für die Kenntnisüberprüfung in Vorpommern-Greifswald ist ein Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern Voraussetzung.
Wortlaut: „Ihren Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern“
Quelle: Heilpraktiker-Überprüfung, Seite Heilpraktiker-Überprüfung, abgerufen 19.10.2026
Niedersachsen: Entscheidung nach Aktenlage (Psychotherapie)
landesweit · Aktenlage möglich
Grundsätzlich nach Aktenlage bei Diplom-Psychologie bzw. B.Sc. und M.Sc. Psychologie mit Zusatzausbildung Psychotherapie oder Schwerpunkt klinische Psychologie/Psychotherapie, dazu Versicherung, nur psychotherapeutisch tätig zu sein.
Abschluss: Diplom-Psychologie bzw. B.Sc. + M.Sc. Psychologie mit Zusatzausbildung Psychotherapie ODER Schwerpunkt klinische Psychologie/Psychotherapie
Wortlaut: „grundsätzlich nach Aktenlage“
Quelle: Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, RdErl. d. MS v. 10.04.2025, Nds. MBl. 2025 Nr. 208, Richtlinie Nr. 7.1.1, abgerufen 19.10.2026
Niedersachsen: Physiotherapie
landesweit · mündliche Überprüfung
Mündlich-praktische Überprüfung beim Gutachterausschuss des Landesamts, nicht länger als 45 Minuten, kein schriftlicher Teil; Inhalt nach BVerwG 3 C 19.08.
Wortlaut: „nicht länger als 45 Minuten“
Quelle: Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, RdErl. d. MS v. 10.04.2025, Nds. MBl. 2025 Nr. 208, Richtlinie Nr. 7.2.2, abgerufen 19.10.2026
landesweit · Aktenlage nach Nachqualifizierung
Alternativ Aktenlage nach Nachqualifizierung von mindestens 40 Stunden (davon mindestens 10 Std. Berufs- und Gesetzeskunde) mit Abschlusstest von mindestens 60 Minuten.
Quelle: Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, RdErl. d. MS v. 10.04.2025, Nds. MBl. 2025 Nr. 208, Richtlinie Nr. 7.2.3, 7.2.4, abgerufen 19.10.2026
Niedersachsen: Podologie
landesweit · mündliche Überprüfung
Mündlich-praktische Überprüfung beim Gutachterausschuss, höchstens 45 Minuten.
Quelle: Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, RdErl. d. MS v. 10.04.2025, Nds. MBl. 2025 Nr. 208, Richtlinie Nr. 7.4.2, abgerufen 19.10.2026
landesweit · Aktenlage nach Nachqualifizierung
Alternativ Entscheidung nach Aktenlage nach einer Nachqualifizierung.
Quelle: Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, RdErl. d. MS v. 10.04.2025, Nds. MBl. 2025 Nr. 208, Richtlinie Nr. 7.4.3, 7.4.4, abgerufen 19.10.2026
Niedersachsen: Logopädie
landesweit · mündliche Überprüfung
Mündlich-praktische Überprüfung beim Gutachterausschuss (Arzt, Logopäde mit HP-Erlaubnis, Vorsitz), kein schriftlicher Teil; Inhalt nach BVerwG 3 C 8.17. Nur mit Berufsbezeichnungserlaubnis nach § 1 Abs. 1 LogopG.
Wortlaut: „soll für jede antragstellende Person nicht länger als 45 Minuten dauern“
Quelle: Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, RdErl. d. MS v. 10.04.2025, Nds. MBl. 2025 Nr. 208, Richtlinie Nr. 4.5, 7.3.1, 7.3.2, abgerufen 19.10.2026
landesweit · Aktenlage nach Nachqualifizierung
Alternativ Aktenlage nach Schulung: Curriculum von der zuständigen Stelle als geeignet angesehen, überwiegend durch Ärzte und Juristen, mindestens 40 Stunden (davon ≥ 10 Berufs- und Gesetzeskunde), Abschlusstest ≥ 60 Minuten.
Quelle: Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, RdErl. d. MS v. 10.04.2025, Nds. MBl. 2025 Nr. 208, Richtlinie Nr. 7.3.3, 7.3.4, abgerufen 19.10.2026
Niedersachsen: Ergotherapie
landesweit (Landesamt) · derzeit nicht angeboten
Neben Physiotherapie, Podologie und Logopädie gibt es in Niedersachsen derzeit keine weiteren sektoralen Erlaubnisse.
Wortlaut: „Weitere sektorale Heilpraktikererlaubnisse gibt es in Niedersachsen derzeit jedoch nicht.“
Quelle: Hinweise zur Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz, Hinweise, Stand 09.09.2026, abgerufen 19.10.2026
Niedersachsen: Chiropraktik
landesweit (Landesamt) · derzeit nicht angeboten
Landesamt: derzeit keine weiteren sektoralen Erlaubnisse (Stand 09.09.2026, nach BVerwG 09.07.2026).
Wortlaut: „Weitere sektorale Heilpraktikererlaubnisse gibt es in Niedersachsen derzeit jedoch nicht.“
Quelle: Hinweise zur Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz, Hinweise, Stand 09.09.2026, abgerufen 19.10.2026
Region Hannover · angekündigt
Region Hannover kündigt die Umsetzung nach BVerwG 09.07.2026 an (in der Regel ein Jahr) und nimmt Anträge bereits an.
Wortlaut: „In der Regel wird für die Umsetzung ein Jahr benötigt“
Quelle: Erlaubnisse nach dem Heilpraktikergesetz, Seite Erlaubnisse nach dem Heilpraktikergesetz, abgerufen 19.10.2026
Nordrhein-Westfalen: Entscheidung nach Aktenlage (Psychotherapie)
Stadt Köln (zentrale Prüfstelle RB Köln) · Aktenlage möglich
Köln bietet bei der Psychotherapie-Erlaubnis die Überprüfung nach Aktenlage an; für welchen Abschluss, nennt die Seite nicht.
Abschluss: nicht angegeben
Wortlaut: „Des Weiteren besteht bei der Heilpraktikererlaubnis (Psychotherapie) die Möglichkeit der Überprüfung nach Aktenlage.“
Quelle: Heilpraktikererlaubnis Psychotherapie, Seite Heilpraktikererlaubnis (Psychotherapie), abgerufen 19.10.2026
Stadt Dortmund (zentrale Prüfstelle RB Arnsberg) · keine Aktenlage
Dortmund entscheidet nicht mehr nach Aktenlage (Verweis auf die Leitlinien).
Abschluss: alle
Wortlaut: „Eine Entscheidung nach Aktenlage ist nicht mehr möglich“
Quelle: Heilpraktiker*innen, mit Infoblatt Heilpraktiker Psychotherapie, Stand Oktober 2025, Infoblatt Psychotherapie, Stand Oktober 2025, abgerufen 19.10.2026
Nordrhein-Westfalen: Physiotherapie
landesweit (zentral GA Düsseldorf) · Entscheidung nach Aktenlage
Für die auf Physiotherapie beschränkte Erlaubnis ist das Gesundheitsamt Düsseldorf zentral für ganz NRW zuständig; Entscheidung in der Regel nach Aktenlage.
Wortlaut: „Die Entscheidung erfolgt in der Regel nach Aktenlage.“
Quelle: Gesundheitsamt – Heilpraktiker, Seite Heilpraktiker, abgerufen 19.10.2026
Nordrhein-Westfalen: Podologie
Stadt Essen · schriftlich und mündlich
Essen: schriftliche und mündliche Prüfung, Verzicht auf den schriftlichen Teil möglich; Nachweis Lehrgang mit Prüfung, Berufsurkunde und Berufstätigkeit. Nur bei Hauptwohnsitz in Essen.
Wortlaut: „Bei Verzicht auf die schriftliche Prüfung“
Quelle: Antrag auf Erlaubniserteilung Heilpraktiker Podologie, Stand März 2026, Antrag HP-Podologie, Stand März 2026, abgerufen 19.10.2026
Stadt Bielefeld
Bielefeld bearbeitet sektorale Erlaubnisse wie Podologie selbst; Verfahren nicht beschrieben.
Quelle: Infoblatt sektorale Heilpraktikererlaubnis (Psychotherapie), Abschnitt „zuständige Behörde“, Infoblatt, Abschnitt „zuständige Behörde“, abgerufen 19.10.2026
Stadt Münster · angekündigt
Für Podologie kann die Möglichkeit einer sektoralen Anerkennung geprüft werden.
Wortlaut: „kann die Möglichkeit einer sektoralen Anerkennung als Heilpraktiker*in geprüft werden“
Quelle: Gesundheitsfachberufe – Besonderheiten, Seite Besonderheiten Gesundheitsfachberufe, abgerufen 19.10.2026
Nordrhein-Westfalen: Logopädie
Stadt Bielefeld → GA Bochum
Für Logopäden mit Hauptwohnsitz in Bielefeld ist das Gesundheitsamt Bochum zuständig; Verfahren in Bochum nicht beschrieben.
Wortlaut: „Gesundheitsamt Bochum für alle Antragsteller*innen, die ihren Hauptwohnsitz in Bielefeld haben“
Quelle: Infoblatt sektorale Heilpraktikererlaubnis (Psychotherapie), Abschnitt „zuständige Behörde“, Infoblatt, Abschnitt „zuständige Behörde“, abgerufen 19.10.2026
Stadt Münster · angekündigt
Für Logopädie kann die Möglichkeit einer sektoralen Anerkennung geprüft werden.
Wortlaut: „kann die Möglichkeit einer sektoralen Anerkennung als Heilpraktiker*in geprüft werden“
Quelle: Gesundheitsfachberufe – Besonderheiten, Seite Besonderheiten Gesundheitsfachberufe, abgerufen 19.10.2026
Nordrhein-Westfalen: Ergotherapie
Stadt Münster · angekündigt
Für Ergotherapie kann die Möglichkeit einer sektoralen Anerkennung geprüft werden.
Wortlaut: „kann die Möglichkeit einer sektoralen Anerkennung als Heilpraktiker*in geprüft werden“
Quelle: Gesundheitsfachberufe – Besonderheiten, Seite Besonderheiten Gesundheitsfachberufe, abgerufen 19.10.2026
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Keine Landesregel: Die NRW-Richtlinien wurden im Frühjahr 2018 aufgehoben; seither gelten die BMG-Leitlinien. Die Praxis der Prüfstellen ist uneinheitlich.
Wortlaut: „die empfehlenden Richtlinien auf Landesebene im Frühjahr 2018 aufgehoben“
Quelle: Landtag NRW, Drucksache 17/5535 (Antwort der Landesregierung vom 25.03.2019), Drs. 17/5535, S. 2 f., abgerufen 19.10.2026
Rheinland-Pfalz: Entscheidung nach Aktenlage (Psychotherapie)
landesweit (Kreisverwaltung Mainz-Bingen ist landesweite Überprüfungsbehörde, § 2 ZustVO) · Aktenlage möglich
Alternativ zur Überprüfung können Diplom-Psychologen bzw. Psychologen M.Sc. mit Schwerpunkt klinische Psychologie und abgeschlossener Therapieausbildung in einem allgemein anerkannten Verfahren nach Aktenlage überprüft werden.
Abschluss: Diplom bzw. M.Sc. Psychologie mit Schwerpunkt klinische Psychologie UND abgeschlossene Therapieausbildung in einem allgemein anerkannten Verfahren
Wortlaut: „haben Dipl.-Psychologen bzw. Psychologen M. Sc. die Möglichkeit nach Aktenlage überprüft zu werden“
Quelle: Heilpraktiker – Psychotherapie, Seite Psychotherapie, abgerufen 19.10.2026
landesweit (Kreisverwaltung Mainz-Bingen) · keine Aktenlage
Andere Studiengänge wie Pädagogik oder Soziale Arbeit genügen nicht.
Abschluss: Pädagogik, Soziale Arbeit u. ä.
Wortlaut: „Abgeschlossene Studiengänge wie Pädagogik, Soziale Arbeit etc. haben leider keine Aussicht auf Erfolg!“
Quelle: Heilpraktiker – Psychotherapie, Seite Psychotherapie, abgerufen 19.10.2026
Rheinland-Pfalz: Physiotherapie
landesweit (Kreisverwaltung Mainz-Bingen) · mündliche Überprüfung
Die eingeschränkte Überprüfung besteht aus einer mündlichen Überprüfung (die Übersichtsseite spricht abweichend von der Anmeldung zur schriftlichen Überprüfung).
Wortlaut: „Die eingeschränkte Überprüfung … besteht in Rheinland-Pfalz aus einer mündlichen Überprüfung.“
Quelle: Heilpraktiker (Übersicht mit Unterseiten Physiotherapie, Podologie, Chiropraktik), Unterseite Physiotherapie, abgerufen 19.10.2026
landesweit (Kreisverwaltung Mainz-Bingen) · Aktenlage nach Nachqualifizierung
Alternativ Aktenlage mit Berufsurkunde und 40-stündigem Curriculum: mindestens 40 UE à 45 Minuten, davon mindestens 20 in Präsenz, mindestens ein Viertel durch approbierte Ärzte, Abschlusskontrolle mindestens 30 Minuten mit 75 %.
Wortlaut: „40-stündiges Curriculum“
Quelle: Heilpraktiker (Übersicht mit Unterseiten Physiotherapie, Podologie, Chiropraktik), Unterseite Physiotherapie, abgerufen 19.10.2026
Rheinland-Pfalz: Podologie
landesweit (Kreisverwaltung Mainz-Bingen) · mündliche Überprüfung
Mündliche Überprüfung als Regelfall.
Wortlaut: „Die mündliche Überprüfung ist hierbei der Regelfall“
Quelle: Heilpraktiker (Übersicht mit Unterseiten Physiotherapie, Podologie, Chiropraktik), Unterseite Podologie, abgerufen 19.10.2026
landesweit (Kreisverwaltung Mainz-Bingen) · Aktenlage nach Nachqualifizierung
Alternativ Aktenlage nach Nachqualifikation von 40 UE mit denselben Präsenzregeln wie bei der Physiotherapie.
Quelle: Heilpraktiker (Übersicht mit Unterseiten Physiotherapie, Podologie, Chiropraktik), Unterseite Podologie, abgerufen 19.10.2026
Rheinland-Pfalz: Chiropraktik
landesweit (Kreisverwaltung Mainz-Bingen) · Aktenlage nach Nachqualifizierung
Chiropraktik nur nach Aktenlage: 5-jähriges Vollzeitstudium Chiropraktik nach WHO-Richtlinien, Deutschkenntnisse, 40-stündiges Curriculum, Nachweis der Berufstätigkeit. Seite undatiert; BVerwG 3 C 9.24 verlangt eine Kenntnisüberprüfung.
Wortlaut: „erfolgt nur nach Aktenlage“
Quelle: Heilpraktiker (Übersicht mit Unterseiten Physiotherapie, Podologie, Chiropraktik), Unterseite Chiropraktik, abgerufen 19.10.2026
Hinweise für Rheinland-Pfalz
Zuständiges Gesundheitsamt für die Überprüfung ist landesweit das Gesundheitsamt Mainz-Bingen; Antrag beim Ordnungsamt der Kreis- bzw. Stadtverwaltung des Wohnsitzes.
Wortlaut: „ist das Gesundheitsamt Mainz-Bingen“
Quelle: Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Heilpraktikerrechts, § 2 Landesverordnung (gültig ab 01.07.2020), abgerufen 19.10.2026
Saarland: Physiotherapie
landesweit (Regionalverband Saarbrücken allein zuständig, VO vom 12.06.2024) · mündliche Überprüfung
Mündliche Überprüfung zweimal im Jahr; das Merkblatt nennt neun Inhaltspunkte (u. a. Anamnese orthopädischer Krankheiten, Kontraindikationen). Ob ein schriftlicher Teil stattfindet, sagt das Merkblatt nicht.
Wortlaut: „Die mündliche Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten erfolgt zweimal im Jahr.“
Quelle: Merkblatt Heilpraktikerüberprüfung, Stand Juli 2025, Merkblatt Stand 07/2025, abgerufen 19.10.2026
Saarland: Podologie
landesweit (Regionalverband Saarbrücken) · mündliche Überprüfung
Eigene Inhaltsliste für Podologie; mündliche Überprüfung wie bei Physiotherapie.
Wortlaut: „Die mündliche Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten erfolgt zweimal im Jahr.“
Quelle: Merkblatt Heilpraktikerüberprüfung, Stand Juli 2025, Merkblatt Stand 07/2025, abgerufen 19.10.2026
Saarland: Logopädie
landesweit (Regionalverband Saarbrücken)
Erlaubnis eingeschränkt auf Logopädie wird angeboten (Erklärung ausschließlicher Tätigkeit, Nachweise); Prüfungsform nicht beschrieben.
Wortlaut: „eingeschränkt auf das Gebiet der Logopädie“
Quelle: Heilpraktikerwesen, Seite Heilpraktikerwesen; Antragsformular, abgerufen 19.10.2026
Hinweise für Saarland
Antrag, Überprüfung und Erlaubnis landesweit beim Regionalverband Saarbrücken.
Quelle: Verordnung zur Bestimmung der Zuständigkeit auf dem Gebiet des Heilpraktikerrechts, § 1 VO vom 12.06.2024, abgerufen 19.10.2026
Sachsen: Entscheidung nach Aktenlage (Psychotherapie)
landesweit · Aktenlage möglich
Bei Diplom oder Master Psychologie mit „Klinische Psychologie“ (u. a.) und zusätzlicher Ausbildung in einem psychotherapeutischen Verfahren kann von der Kenntnisüberprüfung abgesehen und nach Aktenlage entschieden werden; Antrag zu jedem Zeitpunkt.
Abschluss: Diplom oder Master Psychologie mit „Klinische Psychologie“ UND zusätzliche Ausbildung in einem psychotherapeutischen Verfahren
Wortlaut: „kann von einer Kenntnisüberprüfung abgesehen und nach Aktenlage entschieden werden“
Quelle: VwV Heilpraktiker vom 29.10.2024 (SächsABl. S. 1371), VwV Nr. XII.2, V.3 c, abgerufen 19.10.2026
Sachsen: Physiotherapie
landesweit · mündliche Überprüfung
Sektorale Heilpraktikererlaubnis Gesundheitsfachberufe: lediglich mündliche Überprüfung, höchstens 45 Minuten, beim GA Görlitz (landesweit zuständig).
Wortlaut: „Es findet lediglich eine mündliche Überprüfung statt.“
Quelle: VwV Heilpraktiker vom 29.10.2024 (SächsABl. S. 1371), VwV Nr. XIII.1 c, IX.2, abgerufen 19.10.2026
landesweit · Aktenlage nach Nachqualifizierung
Aktenlage bei Schulung mit vom GA Görlitz anerkanntem Curriculum, überwiegend durch Ärzte/Juristen, mit Präsenz-Abschlusstest (mindestens 20 Fragen, mindestens 75 % richtig); jederzeit beantragbar.
Wortlaut: „in Präsenz abgelegten Abschlusstest im Umfang von mindestens 20 Fragen, von denen mindestens 75 Prozent richtig beantwortet wurden“
Quelle: VwV Heilpraktiker vom 29.10.2024 (SächsABl. S. 1371), VwV Nr. XIII.2, V.3 c, abgerufen 19.10.2026
Sachsen: Podologie
landesweit · mündliche Überprüfung
Lediglich mündliche Überprüfung, höchstens 45 Minuten.
Wortlaut: „Es findet lediglich eine mündliche Überprüfung statt.“
Quelle: VwV Heilpraktiker vom 29.10.2024 (SächsABl. S. 1371), VwV Nr. XIII.1 c, IX.2, abgerufen 19.10.2026
landesweit · Aktenlage nach Nachqualifizierung
Aktenlage bei Schulung mit anerkanntem Curriculum und Präsenz-Abschlusstest (≥ 20 Fragen, ≥ 75 %).
Quelle: VwV Heilpraktiker vom 29.10.2024 (SächsABl. S. 1371), VwV Nr. XIII.2, abgerufen 19.10.2026
Sachsen: Logopädie
landesweit · mündliche Überprüfung
Lediglich mündliche Überprüfung, höchstens 45 Minuten.
Wortlaut: „Es findet lediglich eine mündliche Überprüfung statt.“
Quelle: VwV Heilpraktiker vom 29.10.2024 (SächsABl. S. 1371), VwV Nr. XIII.1 c, IX.2, abgerufen 19.10.2026
landesweit · Aktenlage nach Nachqualifizierung
Aktenlage bei Schulung mit anerkanntem Curriculum und Präsenz-Abschlusstest (≥ 20 Fragen, ≥ 75 %).
Quelle: VwV Heilpraktiker vom 29.10.2024 (SächsABl. S. 1371), VwV Nr. XIII.2, abgerufen 19.10.2026
Sachsen: Ergotherapie
landesweit · mündliche Überprüfung
Ergotherapie gehört zur sektoralen Erlaubnis Gesundheitsfachberufe; lediglich mündliche Überprüfung, höchstens 45 Minuten. Aktenlage nach Nr. XIII.2 gilt nur für Physiotherapie, Podologie und Logopädie.
Wortlaut: „Es findet lediglich eine mündliche Überprüfung statt.“
Quelle: VwV Heilpraktiker vom 29.10.2024 (SächsABl. S. 1371), VwV Nr. XIII.1 c, XIII.2, IX.2, abgerufen 19.10.2026
Hinweise für Sachsen
Überprüfung landesweit zentral beim Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz; Antrag bei der unteren Verwaltungsbehörde des gewöhnlichen Aufenthalts.
Quelle: Heilpraktikerzuständigkeitsverordnung (HeilpraktikerZuVO) vom 31.07.2011, § 2 HeilpraktikerZuVO; VwV Nr. III.2, abgerufen 19.10.2026
Das GA Görlitz führt als Verfahren Aktenlage für Psychotherapie, Physiotherapie, Podologie und Logopädie sowie die mündliche sektorale Überprüfung für Physiotherapie, Podologie, Logopädie, Ergotherapie und Orthoptik.
Quelle: Ansprechpartner und Informationen zum Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung nach dem Heilpraktikergesetz (mit Kosten), Ansprechpartner und Informationen, Abschnitt 4 (aktualisiert 28.10.2025), abgerufen 19.10.2026
Sachsen-Anhalt: Entscheidung nach Aktenlage (Psychotherapie)
landesweit · Aktenlage möglich
Aktenlage bei Psychologie-Abschluss mit „Klinische Psychologie“ und Zusatz-, Fort- oder Weiterbildung in einem psychotherapeutischen Verfahren und schriftlicher Versicherung; ausgeschlossen u. a., wenn der Abschluss länger als fünf Jahre zurückliegt ohne mindestens einjährige einschlägige Tätigkeit. Sonst schriftliche und mündliche Kenntnisüberprüfung.
Abschluss: Psychologie-Abschluss mit „Klinische Psychologie“ UND Zusatz-/Fort-/Weiterbildung in einem psychotherapeutischen Verfahren
Wortlaut: „der Hochschulabschluss länger als fünf Jahre zurückliegt“
Quelle: Richtlinien für das Verfahren zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, RdErl. des MS vom 23.07.2013 – 22-41021/1, MBl. LSA 2013 S. 361, Richtlinien Abschn. 5 Nr. 5.2.1, abgerufen 19.10.2026
Sachsen-Anhalt: Physiotherapie
landesweit · Aktenlage nach Nachqualifizierung
Aktenlage bei Ausbildung, mindestens dreimonatiger physiotherapeutischer Berufstätigkeit in Sachsen-Anhalt und Fortbildung von mindestens 40 Unterrichtsstunden (≥ 10 Berufs-/Gesetzeskunde; Abschlusstest ≥ 60 Min., ≥ 30 Fragen, 75 %), Nachweis durch Bescheinigung eines Berufsverbandes.
Wortlaut: „mindestens dreimonatigen physiotherapeutischen Berufstätigkeit in Sachsen-Anhalt“
Quelle: Richtlinien für das Verfahren zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, RdErl. des MS vom 23.07.2013 – 22-41021/1, MBl. LSA 2013 S. 361, Richtlinien Abschn. 5 Nr. 5.3, abgerufen 19.10.2026
landesweit (Richtlinie; Infoblatt Magdeburg) · mündliche Überprüfung
Ohne Fortbildung führt das Gesundheitsamt nur eine mündliche Überprüfung durch.
Wortlaut: „hat das Gesundheitsamt nur eine mündliche Überprüfung … durchzuführen“
Quelle: Infoblatt Heilpraktiker beschränkt auf Physiotherapie (undatiert), Infoblatt Physiotherapie (undatiert); Richtlinien Nr. 5.3, abgerufen 19.10.2026
Sachsen-Anhalt: Podologie
landesweit · Aktenlage nach Nachqualifizierung
Aktenlage bei mindestens dreimonatiger podologischer Berufstätigkeit in Sachsen-Anhalt und Fortbildung von mindestens 20 Unterrichtsstunden (≥ 8 Berufs-/Gesetzeskunde; Test ≥ 30 Min., ≥ 15 Fragen).
Wortlaut: „mindestens 20 Unterrichtsstunden“
Quelle: Richtlinien für das Verfahren zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, RdErl. des MS vom 23.07.2013 – 22-41021/1, MBl. LSA 2013 S. 361, Richtlinien Abschn. 5 Nr. 5.4, abgerufen 19.10.2026
landesweit · mündliche Überprüfung
Ohne Fortbildung mündliche Überprüfung.
Quelle: Richtlinien für das Verfahren zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, RdErl. des MS vom 23.07.2013 – 22-41021/1, MBl. LSA 2013 S. 361, Richtlinien Abschn. 5 Nr. 5.4, abgerufen 19.10.2026
Hinweise für Sachsen-Anhalt
Alter: Die Überprüfung kann frühestens drei Monate vor Vollendung des 25. Lebensjahres stattfinden.
Wortlaut: „frühestens drei Monate vor Erreichen dieses Lebensjahres“
Quelle: Richtlinien für das Verfahren zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, RdErl. des MS vom 23.07.2013 – 22-41021/1, MBl. LSA 2013 S. 361, Richtlinien Abschn. 3, abgerufen 19.10.2026
Wohnsitz: Meldebescheinigung über Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Sachsen-Anhalt.
Wortlaut: „den Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Sachsen-Anhalt hat“
Quelle: Richtlinien für das Verfahren zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, RdErl. des MS vom 23.07.2013 – 22-41021/1, MBl. LSA 2013 S. 361, Richtlinien Abschn. 2 Nr. 5, abgerufen 19.10.2026
Landkreis Börde und Magdeburg nennen als beschränkte Erlaubnisse nur Psychotherapie, Physiotherapie und Podologie.
Quelle: Heilpraktikererlaubnis, Seite Heilpraktikererlaubnis, abgerufen 19.10.2026
LK Wittenberg kündigte für 19.03.2025 den schriftlichen Teil auch für die auf Physiotherapie und Podologie beschränkte Überprüfung an (Widerspruch zu „ohne Fortbildung nur mündlich“).
Quelle: Überprüfungsverfahren nach dem Heilpraktikerrecht (Meldung vom 12.12.2024), Meldung vom 12.12.2024, abgerufen 19.10.2026
Schleswig-Holstein: Entscheidung nach Aktenlage (Psychotherapie)
landesweit laut zentraler Prüfstelle Kreis Nordfriesland; ebenso LH Kiel · Aktenlage möglich
Mit Diplom oder Master Psychologie mit Klinischer Psychologie Erlaubnis nach Aktenlage, ohne Teilnahme an einer Kenntnisüberprüfung (Verweis auf BVerwG 10.02.1983).
Abschluss: Diplom oder Master Psychologie mit Klinischer Psychologie
Wortlaut: „ohne an einer Kenntnisüberprüfung für Heilpraktiker teilnehmen zu müssen“
Quelle: Heilpraktiker, Seite Heilpraktiker, abgerufen 19.10.2026
Kreis Nordfriesland; LH Kiel · keine Aktenlage
Ein Bachelor in Psychologie reicht für die Aktenlage nicht.
Abschluss: Bachelor Psychologie
Wortlaut: „Ein Bachelor-Studiengang reicht daher für eine Anerkennung nach Aktenlage nicht aus.“
Quelle: Heilpraktikererlaubnis (Leistung 9063950), Leistung Heilpraktikererlaubnis, abgerufen 19.10.2026
Schleswig-Holstein: Physiotherapie
landesweit (zentral Kreis Nordfriesland) · schriftlich und mündlich
Eingeschränkte Überprüfung Physiotherapie: schriftlich digital 28 Fragen in 60 Minuten (≥ 75 %), mündlich-praktisch bis 45 Minuten. Eine Aktenlage-Regel für Physiotherapie nennt der Kreis nicht.
Wortlaut: „In der eingeschränkten Überprüfung auf dem Gebiet der Psychotherapie und auf dem Gebiet der Physiotherapie werden schriftlich digital 28 Fragen“
Quelle: Heilpraktiker, Seite Heilpraktiker, abgerufen 19.10.2026
Schleswig-Holstein: Podologie
landesweit (zentral Kreis Nordfriesland)
Als Überprüfungsart genannt; Format nicht angegeben.
Wortlaut: „Heilpraktiker / Heilpraktikerin beschränkt auf das Gebiet der Podologie“
Quelle: Heilpraktiker, Seite Heilpraktiker, abgerufen 19.10.2026
Schleswig-Holstein: Logopädie
landesweit (zentral Kreis Nordfriesland)
Als Überprüfungsart genannt; Format nicht angegeben (Kiel bietet Anlage 3 Logopädie zum Antrag).
Quelle: Heilpraktiker, Seite Heilpraktiker, abgerufen 19.10.2026
Schleswig-Holstein: Ergotherapie
landesweit (zentral Kreis Nordfriesland)
Als Überprüfungsart genannt; Format nicht angegeben.
Quelle: Heilpraktiker, Seite Heilpraktiker, abgerufen 19.10.2026
Thüringen: Physiotherapie
landesweit (GA Erfurt) · mündliche Überprüfung
Lediglich mündliche Überprüfung beim GA Erfurt (landesweit zuständig nach § 3 ThürGesHeilprZustVO).
Wortlaut: „Heilpraktiker, sektoral auf dem Gebiet der Physiotherapie oder Podologie – Es findet lediglich eine mündliche Überprüfung statt.“
Quelle: Heilpraktikerprüfung (Leistung 2004), Leistung „Heilpraktikerprüfung“, abgerufen 19.10.2026
Stadt Jena (Antragsstelle) · schriftlich und mündlich
Jena nennt für Physiotherapie einen schriftlichen und einen mündlichen Teil (Widerspruch zur Prüfstelle Erfurt).
Wortlaut: „schriftlichen sowie einem mündlichen Teil“
Quelle: Erlaubnisantrag Heilpraktiker, Seite Erlaubnisantrag Heilpraktiker, abgerufen 19.10.2026
Thüringen: Podologie
landesweit (GA Erfurt) · mündliche Überprüfung
Lediglich mündliche Überprüfung beim GA Erfurt.
Wortlaut: „Heilpraktiker, sektoral auf dem Gebiet der Physiotherapie oder Podologie – Es findet lediglich eine mündliche Überprüfung statt.“
Quelle: Heilpraktikerprüfung (Leistung 2004), Leistung „Heilpraktikerprüfung“, abgerufen 19.10.2026
:
Dazu liegt uns keine veröffentlichte Regel dieses Landes vor. Verbindlich entscheidet die zuständige Behörde; die Antragsstelle nennt der Termin-Finder.
Nächste Schritte
- Wo Sie den Antrag stellen und wann die nächste Prüfung ist: Termin-Finder
- Was Verfahren und Ausbildung kosten: Kostenrechner
- Stellen und Regeln in Ihrem Land: Prüfung nach Ländern
- Kurse: Kursvergleich großer Heilpraktiker
- Kurse: Kursvergleich Psychotherapie
- Kurse: Kursvergleich sektoral
Regeln geprüft am 19. Oktober 2026. Der Wegweiser zeigt Erlaubnisart und belegte Regeln, keine Erfolgsaussichten.
Es gibt drei Heilpraktikererlaubnisse: die Erlaubnis ohne Beschränkung für die gesamte Heilkunde, die Erlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie und die sektorale Erlaubnis für ein Gebiet, das zu einem Gesundheitsfachberuf gehört, etwa Physiotherapie oder Podologie. Grundlage für die Aufteilung ist die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts: „In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass die Heilpraktikererlaubnis teilbar ist.“1 Welche Erlaubnis zu Ihnen passt, entscheiden zwei Fragen: Was wollen Sie behandeln, und welchen Berufsabschluss haben Sie schon?
Die drei Erlaubnisse im Vergleich
| Erlaubnis ohne Beschränkung | Beschränkt auf Psychotherapie | Sektoral (z. B. Physiotherapie) | |
|---|---|---|---|
| Was Sie behandeln dürfen | Heilkunde allgemein, ohne Zahnheilkunde und ohne die Arztvorbehalte | nur psychotherapeutisch | nur im Gebiet des eigenen Gesundheitsfachberufs |
| Rechtsgrundlage der Beschränkung | – | BVerwG, Urteil vom 21.01.1993 – 3 C 34.90 | BVerwG 2009 (Physiotherapie), 2019 (Logopädie), 2024 (Podologie), 2026 (Chiropraktik); VGH Baden-Württemberg 2022 (Ergotherapie) |
| Vorausgesetzte Berufsausbildung | keine | keine (für die Aktenlage meist Psychologiestudium) | abgeschlossene Ausbildung im Fachberuf |
| Schriftliche Prüfung | 60 Fragen, 120 Minuten, bestanden ab 45 | 28 Fragen, 60 Minuten, bestanden ab 21 | 28 Fragen, 60 Minuten, wenn sie stattfindet; viele Länder verzichten darauf |
| Mündlich-praktische Prüfung | höchstens 60 Minuten | höchstens 45 Minuten | höchstens 45 Minuten |
| Erleichterungen | nur in Sonderfällen, etwa nach Medizinstudium: Prüfung nur der Berufs- und Gesetzeskunde (Hessen, Baden-Württemberg) | Entscheidung nach Aktenlage in mehreren Ländern für Psychologen | Verzicht auf den schriftlichen Teil oder Aktenlage nach Nachqualifizierung in mehreren Ländern |
| Berufsbezeichnung (Empfehlung Bayern) | „Heilpraktiker“ | „Heilpraktiker oder Heilpraktikerin, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie“ | „Heilpraktiker oder Heilpraktikerin, beschränkt auf das Gebiet der …“ |
Quellen der Tabelle: Leitlinien Nr. 3 bis 5; Bayerische Vollzugsbekanntmachung Nr. 3.4, 3.5; Hessische Richtlinien Nr. 5.7; HP-VwV Baden-Württemberg Nr. 6.1; BVerwG-Urteile wie unten verlinkt.2345
Die Bestehensgrenze von 21 aus 28 Fragen ergibt sich aus der Regel „mindestens drei Viertel“ (Nr. 3), die nach Nr. 5 „entsprechend“ gilt.2
Erlaubnis ohne Beschränkung: der „große Heilpraktiker“
Die Erlaubnis nach § 1 HeilprG ohne Zusatz deckt die Heilkunde in ihrer ganzen Breite ab: „jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen“ (§ 1 Abs. 2 HeilprG).6 Ausgenommen bleiben die Zahnheilkunde (§ 6 Abs. 1 HeilprG) und Tätigkeiten, die anderen Gesetzen nach Ärzten vorbehalten sind, etwa die Behandlung bestimmter Infektionskrankheiten oder das Verschreiben.67
Geprüft wird das volle Programm der Leitlinien in sechs Bereichen, von der Gesetzeskunde über Hygiene und Notfälle bis zu 17 Erkrankungsbereichen und praktischen Fertigkeiten.2 Einzelne Länder gehen darüber hinaus: Baden-Württemberg nennt in Nr. 5.2 seiner Verwaltungsvorschrift u. a. „Injektions- und Punktionstechniken“ und Wechselwirkungen mit „frei verkäufliche[n] Cannabisprodukte[n], Nahrungsergänzungsmittel[n]“.5
Für wen: Wer körperliche Erkrankungen behandeln will, ohne Arzt zu sein, und keinen passenden Gesundheitsfachberuf hat. Auch für eigenverantwortliche Osteopathie braucht es diese Erlaubnis: Eine sektorale Erlaubnis für Osteopathie lehnte das Bundesverwaltungsgericht ab, weil das Berufsbild „nicht hinreichend klar umrissen“ sei (3 C 15.17).8
Beschränkt auf Psychotherapie
Seit 1993 können Behörden die Erlaubnis auf die Psychotherapie beschränken. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Rechtsprechung 2019 ausdrücklich.1 Die Leitlinien nennen die Psychotherapie nicht namentlich; sie fällt unter die Regeln für die „sogenannte sektorale Heilpraktikererlaubnis“ in Nr. 1 und Nr. 5.2
Was geprüft wird, beschreibt Bayern genau: Die Überprüfung darf sich „nicht auf allgemeine heilkundliche Grundkenntnisse einschließlich der Kenntnisse im Bereich der Anatomie, Physiologie und Pathologie erstrecken“. Verlangt wird, seelische Krankheiten einschließlich Anzeichen einer Selbsttötungsgefahr zu erkennen und von körperlichen Krankheiten zu unterscheiden, dazu Grundkenntnisse im Unterbringungs- und Betreuungsrecht (Nr. 5.2.4).3
Wichtig zur Bezeichnung: Die Bezeichnung „Psychotherapeut“ dürfen nur Personen mit Approbation als Psychotherapeut sowie Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten führen (§ 1 Abs. 1 PsychThG); unbefugtes Führen ist strafbar (§ 132a Abs. 1 Nr. 2 StGB).910 Wer den geschützten Titel führen will, braucht die Approbation; eine Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung ermöglicht die Heilpraktikererlaubnis nicht. Den Unterschied erklärt der Artikel Heilpraktiker für Psychotherapie oder Psychotherapeut?
Für wen: Wer psychotherapeutisch arbeiten möchte, ohne approbiert zu sein, etwa mit einem Studium der Psychologie, Pädagogik oder Sozialen Arbeit oder als Quereinsteiger. Ob Ihr Studium die Prüfung ersetzt, hängt vom Land ab. Bayern verzichtet bei Diplom- oder Master-Psychologen mit Klinischer Psychologie auf die Überprüfung (Nr. 5.2.1); Rheinland-Pfalz schreibt dagegen: „Abgeschlossene Studiengänge wie Pädagogik, Soziale Arbeit etc. haben leider keine Aussicht auf Erfolg!“311 Die Länderregeln stehen im Artikel HPP nach Aktenlage.
Sektorale Erlaubnis: im eigenen Gesundheitsfachberuf
Die sektorale Erlaubnis richtet sich an Angehörige eines Gesundheitsfachberufs, die ohne ärztliche Verordnung eigenverantwortlich arbeiten wollen. Mit der Erlaubnis darf „jede heilkundliche Behandlungsmaßnahme“ im Gebiet ausgeübt werden.1 Voraussetzung ist ein Gebiet, „dessen Tätigkeitsumfang hinreichend ausdifferenziert ist“ und sich „klar bestimmen und von anderen Bereichen der Heilkundeausübung abgrenzen lässt“ (3 C 8.17, Rn. 22, 25).1
Anerkannte Gebiete, Stand 19.10.2026:
| Gebiet | Entscheidung | Kernsatz |
|---|---|---|
| Physiotherapie | BVerwG, 26.08.2009 – 3 C 19.08 | „Die Heilpraktikererlaubnis kann auf die Ausübung der Physiotherapie beschränkt werden.“12 |
| Logopädie | BVerwG, 10.10.2019 – 3 C 8.17 | „Einem ausgebildeten Logopäden kann die Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf den Bereich der Logopädie erteilt werden.“1 |
| Podologie | BVerwG, 29.08.2024 – 3 C 4.23 | „Einer ausgebildeten Podologin kann die Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf den Bereich der Podologie erteilt werden.“13 |
| Ergotherapie | VGH Baden-Württemberg, 17.05.2022 – 9 S 684/20; Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision vom BVerwG 2023 zurückgewiesen (3 B 32.22) | eigenverantwortliche Ergotherapie ist Heilkunde; eine beschränkte Erlaubnis ist erteilbar14 |
| Chiropraktik | BVerwG, 09.07.2026 – 3 C 9.24 und 3 C 10.24 | „Eine Heilpraktikererlaubnis kann beschränkt auf das Gebiet der Chiropraktik erteilt werden.“15 |
| Osteopathie | BVerwG, 10.10.2019 – 3 C 15.17 | keine sektorale Erlaubnis8 |
Geprüft wird nur, was Ihnen für das Gebiet fehlt. Die Leitlinien erlauben, die Überprüfung auf die „Lücke zwischen der vorhandenen Berufsqualifikation und der eigenverantwortlichen Ausübung von Heilkunde“ zu beschränken, was sich „insbesondere in einem Verzicht auf einen schriftlichen Teil“ ausdrücken kann (Nr. 1 a. E.).2 Viele Länder machen davon Gebrauch: Sachsen prüft sektoral in der Regel mündlich und entscheidet bei Physiotherapie, Podologie und Logopädie nach einer anerkannten Schulung mit Abschlusstest nach Aktenlage, Nordrhein-Westfalen entscheidet bei Physiotherapie „in der Regel nach Aktenlage“, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz nach Aktenlage im Anschluss an eine Nachqualifizierung von mindestens 40 Stunden.16171811
Für Chiropraktik gilt eine Besonderheit: Das Gericht verlangt ausdrücklich eine Kenntnisüberprüfung. Der Kläger könne die Erlaubnis „nicht ohne Kenntnisüberprüfung durch die zuständige Behörde verlangen“.19 Mehr dazu im Artikel Ergotherapie und Chiropraktik.
Für wen: Physiotherapeuten, Podologen, Logopäden und Ergotherapeuten mit abgeschlossener Ausbildung sowie Chiropraktoren. Welche Länder welche Gebiete anbieten und wie sie prüfen, zeigt der Artikel Sektoraler Heilpraktiker.
Entscheidungshilfe in vier Fragen
- Wollen Sie mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, verschreiben oder den Titel „Psychotherapeut“ führen? Das ermöglicht keine Heilpraktikererlaubnis. Ärztliche Behandlung in der gesetzlichen Krankenversicherung „wird von Ärzten oder Zahnärzten erbracht“ (§ 15 Abs. 1 SGB V), verschreibungspflichtige Arzneimittel setzen eine ärztliche oder zahnärztliche Verschreibung voraus (§ 48 AMG), und den Titel „Psychotherapeut“ dürfen nur Approbierte führen (§ 1 Abs. 1 PsychThG).2079
- Wollen Sie ausschließlich psychotherapeutisch arbeiten? Dann ist die Erlaubnis beschränkt auf Psychotherapie der kürzere Weg. Prüfen Sie, ob Ihr Land bei Ihrem Studienabschluss nach Aktenlage entscheidet.
- Haben Sie eine abgeschlossene Ausbildung in Physiotherapie, Podologie, Logopädie oder Ergotherapie und wollen nur in diesem Gebiet arbeiten? Dann kommt die sektorale Erlaubnis in Betracht. Prüfen Sie, ob Ihr Land das Gebiet anbietet und ob es mündlich prüft oder nach Aktenlage entscheidet.
- Wollen Sie körperliche Beschwerden außerhalb eines solchen Gebiets behandeln? Dann brauchen Sie die Erlaubnis ohne Beschränkung.
Den interaktiven Wegweiser mit Ihrem Bundesland finden Sie oben auf dieser Seite. Er nennt die Erlaubnisart und die Prüfungsform in Ihrem Land und verweist auf den Termin-Finder für den nächsten belegten Termin, aber keine Erfolgsaussichten.
Die Grenze der beschränkten Erlaubnis
Die Behörden führen für jede Erlaubnisart ein eigenes Verfahren mit eigenem Antrag; Berlin-Lichtenberg bietet getrennte Antragsformulare, das landeseinheitliche Formular in Sachsen getrennte Ankreuzfelder für allgemein, Psychotherapie und die sektoralen Gebiete.21 Wer eine beschränkte Erlaubnis hat, darf nur im erlaubten Gebiet tätig werden. Wer darüber hinausgeht, übt insoweit die Heilkunde ohne Erlaubnis aus; das bedroht § 5 HeilprG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.6 Für die Psychotherapie-Erlaubnis prüft die Behörde deshalb schon bei der Zuverlässigkeit, ob die Person die Gewähr bietet, sich auf die Psychotherapie zu beschränken (BVerwG 3 C 34.90).22
Alle drei Erlaubnisse betreffen die Heilkunde am Menschen; nur dafür gilt das Heilpraktikergesetz (§ 1 Abs. 2 HeilprG).23 Für Tierheilpraktiker gibt es weder eine Erlaubnis noch eine amtliche Überprüfung, siehe Tierheilpraktiker werden.
Wie geht es weiter?
- Voraussetzungen und Nachweise je Land: Voraussetzungen
- Ablauf und Termine der Überprüfung: Heilpraktikerprüfung
- Psychotherapie-Erlaubnis im Detail: Heilpraktiker für Psychotherapie
- Sektorale Erlaubnisse je Beruf: Sektoraler Heilpraktiker
Fußnoten
-
BVerwG, Urteil vom 10.10.2019 – 3 C 8.17, Leitsatz und Rn. 22, 25, 32, https://www.bverwg.de/de/101019U3C8.17.0. ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5
-
Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern vom 07.12.2017, BAnz AT 22.12.2017 B5, Nr. 1, 3, 4, 5, https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/d6Pk1lbZta8EPCulJuE/content/d6Pk1lbZta8EPCulJuE/BAnz%20AT%2022.12.2017%20B5.pdf. ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5
-
Bekanntmachung Vollzug des Heilpraktikergesetzes vom 11.02.2025, BayMBl. 2025 Nr. 102, Nr. 3.4, 3.5, 5.2.1, 5.2.4, https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2122_1_G_15011/true. ↩ ↩2 ↩3
-
Hessen, Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes vom 03.12.2019, Nr. 5.7, https://www.lahn-dill-kreis.de/wp-content/uploads/2022/02/2020_Richtlinien_zur_Durchfuehrung_des_Heilpraktikergesetzes_Hessen__2019_.pdf. ↩
-
Heilpraktiker-Verwaltungsvorschrift Baden-Württemberg vom 21.03.2025, Nr. 5.2, https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/VVBW-VVBW000043914. ↩ ↩2
-
Heilpraktikergesetz, §§ 1, 5, 6, https://www.gesetze-im-internet.de/heilprg/BJNR002510939.html. ↩ ↩2 ↩3
-
§ 48 Abs. 1 Arzneimittelgesetz, https://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__48.html. ↩ ↩2
-
BVerwG, Urteil vom 10.10.2019 – 3 C 15.17, Pressemitteilung, https://www.bverwg.de/de/101019U3C15.17.0. ↩ ↩2
-
§ 1 Abs. 1 Psychotherapeutengesetz, https://www.gesetze-im-internet.de/psychthg_2020/__1.html. ↩ ↩2
-
§ 132a Abs. 1 Nr. 2 StGB, https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__132a.html. ↩
-
Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Heilpraktiker, Unterseiten Psychotherapie und Physiotherapie, https://www.mainz-bingen.de/de/Aemter-Abteilungen/Gesundheit/Heilpraktiker/ (abgerufen 19.10.2026). ↩ ↩2
-
BVerwG, Urteil vom 26.08.2009 – 3 C 19.08, Leitsatz, https://www.bverwg.de/de/260809U3C19.08.0. ↩
-
BVerwG, Urteil vom 29.08.2024 – 3 C 4.23, Leitsatz, https://www.bverwg.de/de/290824U3C4.23.0. ↩
-
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.05.2022 – 9 S 684/20; BVerwG, Beschluss 3 B 32.22, Wiedergabe in der Entscheidungsdatenbank gesetze.co, https://gesetze.co/urteile/3_B_32-22; behördliche Umsetzung: MSGIV Brandenburg, Kriterienkatalog zur Überprüfung nach Aktenlage Ergotherapie vom 17.04.2025, https://www.potsdam-mittelmark.de/files/formulare/HKKriterienkatalog%20zur%20%C3%9Cberpr%C3%BCfung%20nach%20Aktenlage_Ergotherapie.pdf. ↩
-
BVerwG, Urteil vom 09.07.2026 – 3 C 9.24, Leitsatz, https://www.bverwg.de/de/090726U3C9.24.0; ebenso 3 C 10.24, https://www.bverwg.de/de/090726U3C10.24.0. ↩
-
VwV Heilpraktiker Sachsen vom 29.10.2024, Nr. XIII.1 c und XIII.2, https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/13955. ↩
-
Landeshauptstadt Düsseldorf, Gesundheitsamt, Heilpraktiker, https://www.duesseldorf.de/gesundheitsamt/fachpublikum-fortbildungen/heilpraktiker (abgerufen 19.10.2026). ↩
-
Niedersachsen, Richtlinie Heilpraktikergesetz, Nds. MBl. 2025 Nr. 208, Nr. 7.2.3, https://soziales.niedersachsen.de/download/219291/Richtline_Heilpraktiker.pdf. ↩
-
BVerwG, Pressemitteilung Nr. 56/2026 vom 09.07.2026, https://www.bverwg.de/de/pm/2026/56. ↩
-
§ 15 Abs. 1 SGB V, https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__15.html. ↩
-
Bezirksamt Lichtenberg, Antragsformulare Heilpraktikerbereich, https://www.berlin.de/ba-lichtenberg/auf-einen-blick/buergerservice/gesundheit/artikel.334742.php; Landkreis Görlitz, landeseinheitliches Antragsformular, https://www.kreis-goerlitz.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=349&id=377315 (abgerufen 19.10.2026). ↩
-
BVerwG, Urteil vom 21.01.1993 – 3 C 34.90, Wortlaut nach der Zitatvernetzung von dejure.org, https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerwG&Datum=21.01.1993&Aktenzeichen=3%20C%2034.90. ↩
-
§ 1 Abs. 2 HeilprG: Ausübung der Heilkunde ist jede Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden „bei Menschen“, https://www.gesetze-im-internet.de/heilprg/BJNR002510939.html (abgerufen 24.10.2026). ↩
Quellen
Abgerufen und geprüft am 19.10.2026.
- Heilpraktikergesetz (HeilprG)
- Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern, BAnz AT 22.12.2017 B5
- BVerwG, Urteil vom 10.10.2019 – 3 C 8.17 (Logopädie)
- BVerwG, Urteil vom 26.08.2009 – 3 C 19.08 (Physiotherapie)
- BVerwG, Urteil vom 29.08.2024 – 3 C 4.23 (Podologie)
- BVerwG, Urteil vom 10.10.2019 – 3 C 15.17 (Osteopathie)
- BVerwG, Urteil vom 09.07.2026 – 3 C 9.24 (Chiropraktik)
- BVerwG, Pressemitteilung Nr. 56/2026
- BVerwG, Beschluss 3 B 32.22 (Ergotherapie), Wiedergabe gesetze.co
- BVerwG, Urteil vom 21.01.1993 – 3 C 34.90 (Zitate über dejure.org)
- Bayern: Bekanntmachung Vollzug des Heilpraktikergesetzes, BayMBl. 2025 Nr. 102
- Psychotherapeutengesetz § 1
- Strafgesetzbuch § 132a
- SGB V § 15
- Baden-Württemberg: Heilpraktiker-Verwaltungsvorschrift (HP-VwV) vom 21.03.2025
- Sachsen: VwV Heilpraktiker vom 29.10.2024
- Stadt Düsseldorf: Heilpraktiker
- Niedersachsen: Richtlinie Heilpraktikergesetz, Nds. MBl. 2025 Nr. 208
- Stadt Köln: Heilpraktikererlaubnis Psychotherapie
- Stadt Dortmund: Heilpraktiker
- Brandenburg, MSGIV: Kriterienkatalog zur Überprüfung nach Aktenlage Ergotherapie (17.04.2025)
- Kreisverwaltung Mainz-Bingen: Heilpraktiker
- Hessen: Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes vom 03.12.2019
- Bezirksamt Lichtenberg: Heilpraktikerbereich (Antragsformulare)
- Landkreis Görlitz: landeseinheitliches Antragsformular
- BVerwG, Urteil vom 09.07.2026 – 3 C 10.24 (Chiropraktik)
- § 48 Abs. 1 Arzneimittelgesetz
