heilpraktiker-ausbildung.eu

Welche Heilpraktikererlaubnis passt zu mir?

Angaben geprüft am Zuletzt geändert am

Inhalt dieser Seite
  1. Die drei Erlaubnisse im Vergleich
  2. Erlaubnis ohne Beschränkung: der „große Heilpraktiker“
  3. Beschränkt auf Psychotherapie
  4. Sektorale Erlaubnis: im eigenen Gesundheitsfachberuf
  5. Entscheidungshilfe in vier Fragen
  6. Die Grenze der beschränkten Erlaubnis
  7. Wie geht es weiter?

Wegweiser

Welche Erlaubnis passt zu mir?

Fünf Fragen, danach sehen Sie die passende Erlaubnisart und die belegten Regeln Ihres Landes zu Prüfungsform und Aktenlage, jeweils mit Quelle. Der Wegweiser macht keine Aussage über Erfolgsaussichten; verbindlich entscheidet die zuständige Behörde. Ihre Antworten bleiben in Ihrem Browser.

Der Wegweiser braucht JavaScript. Ohne JavaScript hilft die Entscheidungshilfe in vier Fragen weiter unten.

Es gibt drei Heilpraktikererlaubnisse: die Erlaubnis ohne Beschränkung für die gesamte Heilkunde, die Erlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie und die sektorale Erlaubnis für ein Gebiet, das zu einem Gesundheitsfachberuf gehört, etwa Physiotherapie oder Podologie. Grundlage für die Aufteilung ist die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts: „In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass die Heilpraktikererlaubnis teilbar ist.“ Welche Erlaubnis zu Ihnen passt, entscheiden zwei Fragen: Was wollen Sie behandeln, und welchen Berufsabschluss haben Sie schon?

Die drei Erlaubnisse im Vergleich

Erlaubnis ohne Beschränkung Beschränkt auf Psychotherapie Sektoral (z. B. Physiotherapie)
Was Sie behandeln dürfen Heilkunde allgemein, ohne Zahnheilkunde und ohne die Arztvorbehalte nur psychotherapeutisch nur im Gebiet des eigenen Gesundheitsfachberufs
Rechtsgrundlage der Beschränkung – BVerwG, Urteil vom 21.01.1993 – 3 C 34.90 BVerwG 2009 (Physiotherapie), 2019 (Logopädie), 2024 (Podologie), 2026 (Chiropraktik); VGH Baden-Württemberg 2022 (Ergotherapie)
Vorausgesetzte Berufsausbildung keine keine (für die Aktenlage meist Psychologiestudium) abgeschlossene Ausbildung im Fachberuf
Schriftliche Prüfung 60 Fragen, 120 Minuten, bestanden ab 45 28 Fragen, 60 Minuten, bestanden ab 21 28 Fragen, 60 Minuten, wenn sie stattfindet; viele Länder verzichten darauf
Mündlich-praktische Prüfung höchstens 60 Minuten höchstens 45 Minuten höchstens 45 Minuten
Erleichterungen nur in Sonderfällen, etwa nach Medizinstudium: Prüfung nur der Berufs- und Gesetzeskunde (Hessen, Baden-Württemberg) Entscheidung nach Aktenlage in mehreren Ländern für Psychologen Verzicht auf den schriftlichen Teil oder Aktenlage nach Nachqualifizierung in mehreren Ländern
Berufsbezeichnung (Empfehlung Bayern) „Heilpraktiker“ „Heilpraktiker oder Heilpraktikerin, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie“ „Heilpraktiker oder Heilpraktikerin, beschränkt auf das Gebiet der …“

Quellen der Tabelle: Leitlinien Nr. 3 bis 5; Bayerische Vollzugsbekanntmachung Nr. 3.4, 3.5; Hessische Richtlinien Nr. 5.7; HP-VwV Baden-Württemberg Nr. 6.1; BVerwG-Urteile wie unten verlinkt.2345

Die Bestehensgrenze von 21 aus 28 Fragen ergibt sich aus der Regel „mindestens drei Viertel“ (Nr. 3), die nach Nr. 5 „entsprechend“ gilt.2

Erlaubnis ohne Beschränkung: der „große Heilpraktiker“

Die Erlaubnis nach § 1 HeilprG ohne Zusatz deckt die Heilkunde in ihrer ganzen Breite ab: „jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen“ (§ 1 Abs. 2 HeilprG).6 Ausgenommen bleiben die Zahnheilkunde (§ 6 Abs. 1 HeilprG) und Tätigkeiten, die anderen Gesetzen nach Ärzten vorbehalten sind, etwa die Behandlung bestimmter Infektionskrankheiten oder das Verschreiben.67

Geprüft wird das volle Programm der Leitlinien in sechs Bereichen, von der Gesetzeskunde über Hygiene und Notfälle bis zu 17 Erkrankungsbereichen und praktischen Fertigkeiten.2 Einzelne Länder gehen darüber hinaus: Baden-Württemberg nennt in Nr. 5.2 seiner Verwaltungsvorschrift u. a. „Injektions- und Punktionstechniken“ und Wechselwirkungen mit „frei verkäufliche[n] Cannabisprodukte[n], Nahrungsergänzungsmittel[n]“.5

Für wen: Wer körperliche Erkrankungen behandeln will, ohne Arzt zu sein, und keinen passenden Gesundheitsfachberuf hat. Auch für eigenverantwortliche Osteopathie braucht es diese Erlaubnis: Eine sektorale Erlaubnis für Osteopathie lehnte das Bundesverwaltungsgericht ab, weil das Berufsbild „nicht hinreichend klar umrissen“ sei (3 C 15.17).8

Beschränkt auf Psychotherapie

Seit 1993 können Behörden die Erlaubnis auf die Psychotherapie beschränken. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Rechtsprechung 2019 ausdrücklich.1 Die Leitlinien nennen die Psychotherapie nicht namentlich; sie fällt unter die Regeln für die „sogenannte sektorale Heilpraktikererlaubnis“ in Nr. 1 und Nr. 5.2

Was geprüft wird, beschreibt Bayern genau: Die Überprüfung darf sich „nicht auf allgemeine heilkundliche Grundkenntnisse einschließlich der Kenntnisse im Bereich der Anatomie, Physiologie und Pathologie erstrecken“. Verlangt wird, seelische Krankheiten einschließlich Anzeichen einer Selbsttötungsgefahr zu erkennen und von körperlichen Krankheiten zu unterscheiden, dazu Grundkenntnisse im Unterbringungs- und Betreuungsrecht (Nr. 5.2.4).3

Wichtig zur Bezeichnung: Die Bezeichnung „Psychotherapeut“ dürfen nur Personen mit Approbation als Psychotherapeut sowie Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten führen (§ 1 Abs. 1 PsychThG); unbefugtes Führen ist strafbar (§ 132a Abs. 1 Nr. 2 StGB).910 Wer den geschützten Titel führen will, braucht die Approbation; eine Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung ermöglicht die Heilpraktikererlaubnis nicht. Den Unterschied erklärt der Artikel Heilpraktiker für Psychotherapie oder Psychotherapeut?

Für wen: Wer psychotherapeutisch arbeiten möchte, ohne approbiert zu sein, etwa mit einem Studium der Psychologie, Pädagogik oder Sozialen Arbeit oder als Quereinsteiger. Ob Ihr Studium die Prüfung ersetzt, hängt vom Land ab. Bayern verzichtet bei Diplom- oder Master-Psychologen mit Klinischer Psychologie auf die Überprüfung (Nr. 5.2.1); Rheinland-Pfalz schreibt dagegen: „Abgeschlossene Studiengänge wie Pädagogik, Soziale Arbeit etc. haben leider keine Aussicht auf Erfolg!“311 Die Länderregeln stehen im Artikel HPP nach Aktenlage.

Sektorale Erlaubnis: im eigenen Gesundheitsfachberuf

Die sektorale Erlaubnis richtet sich an Angehörige eines Gesundheitsfachberufs, die ohne ärztliche Verordnung eigenverantwortlich arbeiten wollen. Mit der Erlaubnis darf „jede heilkundliche Behandlungsmaßnahme“ im Gebiet ausgeübt werden.1 Voraussetzung ist ein Gebiet, „dessen Tätigkeitsumfang hinreichend ausdifferenziert ist“ und sich „klar bestimmen und von anderen Bereichen der Heilkundeausübung abgrenzen lässt“ (3 C 8.17, Rn. 22, 25).1

Anerkannte Gebiete, Stand 19.10.2026:

Gebiet Entscheidung Kernsatz
Physiotherapie BVerwG, 26.08.2009 – 3 C 19.08 „Die Heilpraktikererlaubnis kann auf die Ausübung der Physiotherapie beschränkt werden.“12
Logopädie BVerwG, 10.10.2019 – 3 C 8.17 „Einem ausgebildeten Logopäden kann die Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf den Bereich der Logopädie erteilt werden.“1
Podologie BVerwG, 29.08.2024 – 3 C 4.23 „Einer ausgebildeten Podologin kann die Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf den Bereich der Podologie erteilt werden.“13
Ergotherapie VGH Baden-Württemberg, 17.05.2022 – 9 S 684/20; Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision vom BVerwG 2023 zurückgewiesen (3 B 32.22) eigenverantwortliche Ergotherapie ist Heilkunde; eine beschränkte Erlaubnis ist erteilbar14
Chiropraktik BVerwG, 09.07.2026 – 3 C 9.24 und 3 C 10.24 „Eine Heilpraktikererlaubnis kann beschränkt auf das Gebiet der Chiropraktik erteilt werden.“15
Osteopathie BVerwG, 10.10.2019 – 3 C 15.17 keine sektorale Erlaubnis8

Geprüft wird nur, was Ihnen für das Gebiet fehlt. Die Leitlinien erlauben, die Überprüfung auf die „Lücke zwischen der vorhandenen Berufsqualifikation und der eigenverantwortlichen Ausübung von Heilkunde“ zu beschränken, was sich „insbesondere in einem Verzicht auf einen schriftlichen Teil“ ausdrücken kann (Nr. 1 a. E.).2 Viele Länder machen davon Gebrauch: Sachsen prüft sektoral in der Regel mündlich und entscheidet bei Physiotherapie, Podologie und Logopädie nach einer anerkannten Schulung mit Abschlusstest nach Aktenlage, Nordrhein-Westfalen entscheidet bei Physiotherapie „in der Regel nach Aktenlage“, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz nach Aktenlage im Anschluss an eine Nachqualifizierung von mindestens 40 Stunden.16171811

Für Chiropraktik gilt eine Besonderheit: Das Gericht verlangt ausdrücklich eine Kenntnisüberprüfung. Der Kläger könne die Erlaubnis „nicht ohne Kenntnisüberprüfung durch die zuständige Behörde verlangen“.19 Mehr dazu im Artikel Ergotherapie und Chiropraktik.

Für wen: Physiotherapeuten, Podologen, Logopäden und Ergotherapeuten mit abgeschlossener Ausbildung sowie Chiropraktoren. Welche Länder welche Gebiete anbieten und wie sie prüfen, zeigt der Artikel Sektoraler Heilpraktiker.

Entscheidungshilfe in vier Fragen

  1. Wollen Sie mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, verschreiben oder den Titel „Psychotherapeut“ führen? Das ermöglicht keine Heilpraktikererlaubnis. Ärztliche Behandlung in der gesetzlichen Krankenversicherung „wird von Ärzten oder Zahnärzten erbracht“ (§ 15 Abs. 1 SGB V), verschreibungspflichtige Arzneimittel setzen eine ärztliche oder zahnärztliche Verschreibung voraus (§ 48 AMG), und den Titel „Psychotherapeut“ dürfen nur Approbierte führen (§ 1 Abs. 1 PsychThG).2079
  2. Wollen Sie ausschließlich psychotherapeutisch arbeiten? Dann ist die Erlaubnis beschränkt auf Psychotherapie der kürzere Weg. Prüfen Sie, ob Ihr Land bei Ihrem Studienabschluss nach Aktenlage entscheidet.
  3. Haben Sie eine abgeschlossene Ausbildung in Physiotherapie, Podologie, Logopädie oder Ergotherapie und wollen nur in diesem Gebiet arbeiten? Dann kommt die sektorale Erlaubnis in Betracht. Prüfen Sie, ob Ihr Land das Gebiet anbietet und ob es mündlich prüft oder nach Aktenlage entscheidet.
  4. Wollen Sie körperliche Beschwerden außerhalb eines solchen Gebiets behandeln? Dann brauchen Sie die Erlaubnis ohne Beschränkung.

Den interaktiven Wegweiser mit Ihrem Bundesland finden Sie oben auf dieser Seite. Er nennt die Erlaubnisart und die Prüfungsform in Ihrem Land und verweist auf den Termin-Finder für den nächsten belegten Termin, aber keine Erfolgsaussichten.

Die Grenze der beschränkten Erlaubnis

Die Behörden führen für jede Erlaubnisart ein eigenes Verfahren mit eigenem Antrag; Berlin-Lichtenberg bietet getrennte Antragsformulare, das landeseinheitliche Formular in Sachsen getrennte Ankreuzfelder für allgemein, Psychotherapie und die sektoralen Gebiete.21 Wer eine beschränkte Erlaubnis hat, darf nur im erlaubten Gebiet tätig werden. Wer darüber hinausgeht, übt insoweit die Heilkunde ohne Erlaubnis aus; das bedroht § 5 HeilprG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.6 Für die Psychotherapie-Erlaubnis prüft die Behörde deshalb schon bei der Zuverlässigkeit, ob die Person die Gewähr bietet, sich auf die Psychotherapie zu beschränken (BVerwG 3 C 34.90).22

Alle drei Erlaubnisse betreffen die Heilkunde am Menschen; nur dafür gilt das Heilpraktikergesetz (§ 1 Abs. 2 HeilprG).23 Für Tierheilpraktiker gibt es weder eine Erlaubnis noch eine amtliche Überprüfung, siehe Tierheilpraktiker werden.

Wie geht es weiter?

Fußnoten

  1. Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern vom 07.12.2017, BAnz AT 22.12.2017 B5, Nr. 1, 3, 4, 5, https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/d6Pk1lbZta8EPCulJuE/content/d6Pk1lbZta8EPCulJuE/BAnz%20AT%2022.12.2017%20B5.pdf. ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5

  2. Bekanntmachung Vollzug des Heilpraktikergesetzes vom 11.02.2025, BayMBl. 2025 Nr. 102, Nr. 3.4, 3.5, 5.2.1, 5.2.4, https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2122_1_G_15011/true. ↩ ↩2 ↩3

  3. Hessen, Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes vom 03.12.2019, Nr. 5.7, https://www.lahn-dill-kreis.de/wp-content/uploads/2022/02/2020_Richtlinien_zur_Durchfuehrung_des_Heilpraktikergesetzes_Hessen__2019_.pdf. ↩

  4. Heilpraktiker-Verwaltungsvorschrift Baden-Württemberg vom 21.03.2025, Nr. 5.2, https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/VVBW-VVBW000043914. ↩ ↩2

  5. Heilpraktikergesetz, §§ 1, 5, 6, https://www.gesetze-im-internet.de/heilprg/BJNR002510939.html. ↩ ↩2 ↩3

  6. § 48 Abs. 1 Arzneimittelgesetz, https://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__48.html. ↩ ↩2

  7. BVerwG, Urteil vom 10.10.2019 – 3 C 15.17, Pressemitteilung, https://www.bverwg.de/de/101019U3C15.17.0. ↩ ↩2

  8. § 1 Abs. 1 Psychotherapeutengesetz, https://www.gesetze-im-internet.de/psychthg_2020/__1.html. ↩ ↩2

  9. § 132a Abs. 1 Nr. 2 StGB, https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__132a.html. ↩

  10. Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Heilpraktiker, Unterseiten Psychotherapie und Physiotherapie, https://www.mainz-bingen.de/de/Aemter-Abteilungen/Gesundheit/Heilpraktiker/ (abgerufen 19.10.2026). ↩ ↩2

  11. BVerwG, Urteil vom 26.08.2009 – 3 C 19.08, Leitsatz, https://www.bverwg.de/de/260809U3C19.08.0. ↩

  12. BVerwG, Urteil vom 29.08.2024 – 3 C 4.23, Leitsatz, https://www.bverwg.de/de/290824U3C4.23.0. ↩

  13. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.05.2022 – 9 S 684/20; BVerwG, Beschluss 3 B 32.22, Wiedergabe in der Entscheidungsdatenbank gesetze.co, https://gesetze.co/urteile/3_B_32-22; behördliche Umsetzung: MSGIV Brandenburg, Kriterienkatalog zur Überprüfung nach Aktenlage Ergotherapie vom 17.04.2025, https://www.potsdam-mittelmark.de/files/formulare/HKKriterienkatalog%20zur%20%C3%9Cberpr%C3%BCfung%20nach%20Aktenlage_Ergotherapie.pdf. ↩

  14. BVerwG, Urteil vom 09.07.2026 – 3 C 9.24, Leitsatz, https://www.bverwg.de/de/090726U3C9.24.0; ebenso 3 C 10.24, https://www.bverwg.de/de/090726U3C10.24.0. ↩

  15. VwV Heilpraktiker Sachsen vom 29.10.2024, Nr. XIII.1 c und XIII.2, https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/13955. ↩

  16. Landeshauptstadt Düsseldorf, Gesundheitsamt, Heilpraktiker, https://www.duesseldorf.de/gesundheitsamt/fachpublikum-fortbildungen/heilpraktiker (abgerufen 19.10.2026). ↩

  17. Niedersachsen, Richtlinie Heilpraktikergesetz, Nds. MBl. 2025 Nr. 208, Nr. 7.2.3, https://soziales.niedersachsen.de/download/219291/Richtline_Heilpraktiker.pdf. ↩

  18. BVerwG, Pressemitteilung Nr. 56/2026 vom 09.07.2026, https://www.bverwg.de/de/pm/2026/56. ↩

  19. § 15 Abs. 1 SGB V, https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__15.html. ↩

  20. Bezirksamt Lichtenberg, Antragsformulare Heilpraktikerbereich, https://www.berlin.de/ba-lichtenberg/auf-einen-blick/buergerservice/gesundheit/artikel.334742.php; Landkreis Görlitz, landeseinheitliches Antragsformular, https://www.kreis-goerlitz.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=349&id=377315 (abgerufen 19.10.2026). ↩

  21. BVerwG, Urteil vom 21.01.1993 – 3 C 34.90, Wortlaut nach der Zitatvernetzung von dejure.org, https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerwG&Datum=21.01.1993&Aktenzeichen=3%20C%2034.90. ↩

  22. § 1 Abs. 2 HeilprG: Ausübung der Heilkunde ist jede Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden „bei Menschen“, https://www.gesetze-im-internet.de/heilprg/BJNR002510939.html (abgerufen 24.10.2026). ↩

Quellen

Abgerufen und geprüft am 19.10.2026.