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Heilpraktiker für Psychotherapie: Erlaubnis, Prüfung, Ausbildung

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Inhalt dieser Seite
  1. Rechtsgrundlage: die Teilbarkeit der Erlaubnis
  2. Was die Erlaubnis erlaubt und was nicht
  3. Wie Sie sich nennen dürfen
  4. Die Prüfung
  5. Ohne Prüfung: die Entscheidung nach Aktenlage
  6. Kosten der Erlaubnis
  7. Wie viele es gibt
  8. Termine und Wartezeiten
  9. Vorbereitung und Kurse
  10. Weiterlesen

Der „Heilpraktiker für Psychotherapie“ ist rechtlich eine Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie. Sie erlaubt, psychotherapeutisch heilkundlich zu arbeiten, ohne ärztlich oder psychotherapeutisch approbiert zu sein. Grundlage ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.01.1993 (3 C 34.90), auf das sich das Gericht 2019 ausdrücklich bezieht.1 Geprüft wird schriftlich mit 28 Fragen in 60 Minuten, bestanden ab 21 richtigen, dann mündlich höchstens 45 Minuten (Leitlinien Nr. 5).2 Den Titel „Psychotherapeut“ dürfen Inhaber dieser Erlaubnis nicht führen.

Rechtsgrundlage: die Teilbarkeit der Erlaubnis

Das Heilpraktikergesetz kennt nur eine Erlaubnis: „Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.“ (§ 1 Abs. 1 HeilprG)3 Psychotherapie, die Krankheiten feststellt, heilt oder lindert, ist Heilkunde im Sinne von § 1 Abs. 2.

1993 gab das Bundesverwaltungsgericht seine frühere Rechtsprechung auf und hielt eine auf die Psychotherapie beschränkte Erlaubnis für zulässig. Nach der Wiedergabe in der Rechtsprechungsdatenbank dejure.org heißt es dort: „Die Beschränkung der Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz auf die Ausübung der Psychotherapie ist zulässig“, und weiter, der „Zwang, die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker" zu führen, wäre für diesen Kreis unverhältnismäßig belastend“.4 Den Volltext des Urteils gibt es nicht frei im Netz; die Kernaussage bestätigt das Gericht 2019 im Urteil zur Logopädie: „Dies hat der Senat für die Bereiche der Psychotherapie (BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1993 - 3 C 34.90 …) und der Physiotherapie bereits entschieden.“1

Die Leitlinien des Bundesgesundheitsministeriums nennen die Psychotherapie nicht beim Namen. Sie fällt unter die Regeln für die „sogenannte sektorale Heilpraktikererlaubnis“ (Nr. 1 a. E. und Nr. 5).2

Was die Erlaubnis erlaubt und was nicht

Erlaubt ist die heilkundliche Psychotherapie, also die Behandlung seelischer Krankheiten mit psychotherapeutischen Mitteln. Zur Zuverlässigkeit gehört nach dem Urteil von 1993, ob die Person „die Gewähr dafür bietet, daß sie sich auch nach Erteilung der Erlaubnis auf die Ausübung der Psychotherapie beschränken … wird“.4

Nicht erlaubt sind:

  • Heilkunde außerhalb der Psychotherapie. Wer etwa körperliche Erkrankungen behandelt, übt insoweit die Heilkunde ohne Erlaubnis aus; § 5 HeilprG droht dafür Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe an.3
  • Die Bezeichnung „Psychotherapeut“. Nach § 1 Abs. 1 PsychThG dürfen sie nur Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten führen; das unbefugte Führen ist nach § 132a Abs. 1 Nr. 2 StGB strafbar.56
  • Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Leistungen von Heilpraktikern sind keine Regelleistung der GKV; laut BMG-Kurzbericht werden sie „größtenteils von Patientinnen und Patienten selbst finanziert“.7 In der privaten Krankenversicherung entscheidet der Tarif; die Musterbedingungen erlauben die Inanspruchnahme von Heilpraktikern, „soweit die Tarifbedingungen nichts anderes bestimmen“ (§ 4 Abs. 2 MB/KK).8

Wie sich die Erlaubnis von der Approbation unterscheidet, erklärt der Artikel Heilpraktiker für Psychotherapie oder Psychotherapeut?. Wer die Approbation anstrebt, findet eine Übersicht über den Weg zur Approbation über Studium und Weiterbildung.

Wie Sie sich nennen dürfen

Eine gesetzliche Berufsbezeichnung gibt es für diese Erlaubnis nicht. Bayern regelt in seiner Vollzugsbekanntmachung: Die Erlaubnis „berechtigt nicht zur Führung der Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“ oder „Heilpraktikerin“ ohne einschränkenden Zusatz“. Empfohlen wird „Heilpraktiker oder Heilpraktikerin, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie“ (Nr. 3.4).9 Die verbreitete Kurzform „Heilpraktiker für Psychotherapie“ ist Verkehrspraxis; gesetzlich geregelt ist sie nicht.

Die Prüfung

Teil Vorgabe der Leitlinien
schriftlich 28 Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren, 60 Minuten, bestanden ab drei Vierteln (21 richtig)
mündlich-praktisch höchstens 45 Minuten; statt Heilpraktikern können „andere, für den jeweiligen sektoralen Bereich fachlich geeignete Berufsgruppen“ beteiligt werden
Termin gleicher Tag wie die große Prüfung; in Niedersachsen 13:30 bis 14:30 Uhr

Quellen: Leitlinien Nr. 4 und 5; Termin und Uhrzeit: Niedersächsisches Landesamt.210

Was gefragt wird, beschreibt Bayern: Die Überprüfung darf sich „nicht auf allgemeine heilkundliche Grundkenntnisse einschließlich der Kenntnisse im Bereich der Anatomie, Physiologie und Pathologie erstrecken“. Verlangt wird, „seelische Krankheiten und Leiden einschließlich Anzeichen, die auf eine Selbsttötungsgefahr hindeuten, sowohl differenzialdiagnostisch wie auch hinsichtlich des Ausmaßes der Ausprägung zu erkennen, und diese ferner von körperlichen Krankheiten und Psychosen … zu unterscheiden“, außerdem „Grundkenntnisse im öffentlichen Unterbringungsrecht sowie im Betreuungsrecht“ (Nr. 5.2.4).9

Einige Behörden nennen für den schriftlichen Teil 55 statt 60 Minuten. Diese Widersprüche, die Besetzung der Kommissionen und die Dauer der mündlichen Prüfung je Land stehen im Artikel HPP-Prüfung: schriftlich und mündlich.

Ohne Prüfung: die Entscheidung nach Aktenlage

Wer Psychologie studiert hat, kann in mehreren Ländern ohne Kenntnisüberprüfung die Erlaubnis erhalten. Die Voraussetzungen unterscheiden sich stark:

  • Bayern: Bei Diplom- oder Masterprüfung in Psychologie mit dem Fach „Klinische Psychologie“ „gelten die erforderlichen Kenntnisse als nachgewiesen“ (Nr. 5.2.1).9
  • Baden-Württemberg: Zusätzlich zum Psychologiestudium mit mindestens 9 ECTS in Klinischer Psychologie ist ein „mindestens zweijähriger strukturierter, curricularer Aus-/Fort- oder Weiterbildungsgang in einem wissenschaftlich anerkannten Verfahren der Psychotherapie“ nötig (HP-VwV Nr. 6.2.1).11
  • Rheinland-Pfalz: „Abgeschlossene Studiengänge wie Pädagogik, Soziale Arbeit etc. haben leider keine Aussicht auf Erfolg!“12
  • Nordrhein-Westfalen: Köln sieht die Aktenlage vor, Dortmund schreibt: „Eine Entscheidung nach Aktenlage ist nicht mehr möglich“.1314

Die Regeln aller Länder, mit Gebühren, enthält der Artikel HPP nach Aktenlage.

Kosten der Erlaubnis

In vielen Ländern kostet die beschränkte Erlaubnis ebenso viel wie die volle. Beispiele bei Bestehen, Stand 19.10.2026:

Land / Stelle Summe Quelle
Berlin 400 € Tempelhof-Schöneberg15
Mecklenburg-Vorpommern (Nordwestmecklenburg) 510 € (325 € Prüfung + 185 € Verwaltungsgebühr); liegt über dem Rahmen von 385 bis 500 € der Tarifstelle 5.6 a) GesKostVO M-V – Widerspruch zwischen zwei amtlichen Quellen LK Nordwestmecklenburg; GesKostVO1617
Sachsen (Görlitz) 550 € (330 € schriftlich + 220 € mündlich) zuzüglich Erlaubnisgebühr der Antragsbehörde Görlitz18
Rheinland-Pfalz 525 € (365 € + 160 € Beisitzer-Auslagen) + 140 € Erlaubnis bei Antragsbehörde Mainz-Bingen Mainz-Bingen12
Hessen 654 € (250 + 240 + 164 €) zuzüglich Beisitzer VwKostO-MFG19
LRA Karlsruhe 1.065 € (331 + 534 + 200 €) Infoblatt Psychotherapie20
Stadt Stuttgart 1.228 € (232 + 696 + 300 €) Stadt Stuttgart21

Wie viele es gibt

Eine Vollzählung existiert nicht. Das empirische Gutachten für das Bundesgesundheitsministerium rechnet für 2022 mit 37.394 Personen mit einer sektoralen Erlaubnis für Psychotherapie hoch; das Gutachten selbst nennt seine Hochrechnungen „lediglich eine modellbasierte Annäherung“.22 Amtliche Teilzahlen:

  • Bayern (31.12.2024): 7.370 selbstständig gemeldete Inhaber einer auf Psychotherapie beschränkten Erlaubnis.23
  • Nordrhein-Westfalen: erteilte Erlaubnisse 2015: 445, 2016: 387, 2017: 458.24

Wie viele die Prüfung bestehen, zeigen Hamburg und Bremen: In Hamburg bestanden 2019 79 Prozent den schriftlichen Teil, in Bremen bestanden 2010 bis 2015 rund 83 Prozent der Angemeldeten (eigene Rechnung).2526 Die Tabellen stehen im Artikel Wie viele bestehen die Heilpraktikerprüfung?.

Termine und Wartezeiten

Der schriftliche Teil findet in den meisten Ländern zusammen mit der großen Prüfung am dritten Mittwoch im März und am zweiten Mittwoch im Oktober statt. Einige Stellen sind knapp: In Berlin ist der nächste freie Psychotherapie-Termin der 13.10.2027; das LRA Karlsruhe begrenzt die Psychotherapie-Überprüfung „auf 80 Antragsteller/-innen pro Jahr“.2720 In Mecklenburg-Vorpommern prüft ausschließlich der Landkreis Nordwestmecklenburg.16 Fristen und Termine je Stelle zeigt der Prüfungsstellen-Atlas.

Vorbereitung und Kurse

Wie für die große Erlaubnis gibt es keine Ausbildungspflicht. Am 19.10.2026 waren bei der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht 19 Fernlehrgänge zur Vorbereitung auf die Psychotherapie-Überprüfung zugelassen.28 Ein Fernunterrichtsvertrag über einen Lehrgang ohne die erforderliche Zulassung ist nichtig (§ 7 Abs. 1 FernUSG). Alle Lehrgänge mit ZFU-Nummer und Präsenzangeboten zeigt der Kursvergleich Psychotherapie.

Weiterlesen

Fußnoten

  1. BVerwG, Urteil vom 10.10.2019 – 3 C 8.17, Rn. 22, https://www.bverwg.de/de/101019U3C8.17.0. ↩ ↩2

  2. Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern, BAnz AT 22.12.2017 B5, Nr. 1, 3, 4, 5, https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/d6Pk1lbZta8EPCulJuE/content/d6Pk1lbZta8EPCulJuE/BAnz%20AT%2022.12.2017%20B5.pdf. ↩ ↩2 ↩3

  3. Heilpraktikergesetz, §§ 1, 5, https://www.gesetze-im-internet.de/heilprg/BJNR002510939.html. ↩ ↩2

  4. BVerwG, Urteil vom 21.01.1993 – 3 C 34.90 (BVerwGE 91, 356), Wortlaut nach der Zitatvernetzung von dejure.org, https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerwG&Datum=21.01.1993&Aktenzeichen=3%20C%2034.90. ↩ ↩2

  5. § 1 Abs. 1 Psychotherapeutengesetz, https://www.gesetze-im-internet.de/psychthg_2020/__1.html. ↩

  6. § 132a Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch, https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__132a.html. ↩

  7. BMG, Kurzbericht empirisches Gutachten zum Heilpraktikerwesen, Stand Oktober 2024, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Kurzberichte/Kurzbericht_empirisches_HP-Gutachten.pdf. ↩

  8. PKV-Verband, Musterbedingungen MB/KK 2009, Stand Juni 2024, § 4 Abs. 2, https://www.pkv.de/fileadmin/user_upload/PKV/3_PDFs/ABV_und_MB/MB-KK.pdf. ↩

  9. Bekanntmachung Vollzug des Heilpraktikergesetzes vom 11.02.2025, BayMBl. 2025 Nr. 102, Nr. 3.4, 5.2.1, 5.2.4, https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2122_1_G_15011/true. ↩ ↩2 ↩3

  10. Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Hinweise zur Überprüfung, Stand 09.09.2026, https://soziales.niedersachsen.de/startseite/soziales_amp_gesundheit/gesundheit_und_pflege/nichtarztliche_heilberufe/heilpraktiker/hinweise-zur-uberprufung-nach-dem-heilpraktikergesetz-287.html. ↩

  11. Heilpraktiker-Verwaltungsvorschrift Baden-Württemberg vom 21.03.2025, Nr. 6.2.1, https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/VVBW-VVBW000043914. ↩

  12. Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Heilpraktiker und Unterseite Psychotherapie, https://www.mainz-bingen.de/de/Aemter-Abteilungen/Gesundheit/Heilpraktiker/ (abgerufen 19.10.2026). ↩ ↩2

  13. Stadt Köln, Heilpraktikererlaubnis (Psychotherapie), https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/heilpraktikererlaubnis-psychotherapie (abgerufen 19.10.2026). ↩

  14. Stadt Dortmund, Infoblatt Heilpraktiker Psychotherapie, Stand Oktober 2025, über https://www.dortmund.de/themen/gesundheit-und-pflege/erwachsene/heilpraktiker-innen/ (abgerufen 19.10.2026). ↩

  15. Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Gebühren, https://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/politik-und-verwaltung/aemter/gesundheitsamt/heilpraktikerbereich/gebuehren-380173.php. ↩

  16. Landkreis Nordwestmecklenburg, Heilpraktikererlaubnis beantragen, https://www.nordwestmecklenburg.de/de/auskunft-und-leistungen/leistung/151/wohnort/66/zustaendigestellen/428/erlaubnis_zur_aus%C3%BCbung_der_heilkunde_beantragen.html (abgerufen 19.10.2026). ↩ ↩2

  17. Gesundheitswesenkostenverordnung M-V, Anlage Gebührenverzeichnis, Tarifstelle 5.6, gültig ab 12.12.2020, https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-NNLMV000078F6NN00000000011. ↩

  18. Landkreis Görlitz, Ansprechpartner und Informationen, aktualisiert 28.10.2025, https://www.kreis-goerlitz.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=349&id=421198. ↩

  19. VwKostO-MFG, GVBl. 2026 Nr. 11, Nr. 3411, 3421, 3422, https://verkuendung.hessen.de/sites/verkuendung.hessen.de/files/veroeffentlichungsplattform_plugin/published/1268/GVBl_2026_Nr_11_Regelungstext.pdf. ↩

  20. LRA Karlsruhe, Infoblatt Heilpraktiker Psychotherapie, Stand August 2026, https://www.landkreis-karlsruhe.de/loadDocument.phtml?ObjSvrID=3051&ObjID=9481&ObjLa=1&Ext=PDF. ↩ ↩2

  21. Stadt Stuttgart, Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf den Bereich der Psychotherapie, https://www.stuttgart.de/organigramm/leistungen/heilpraktikererlaubnis-beantragen-beschraenkt-auf-den-bereich-der-psychotherapie. ↩

  22. in vivo GmbH, Empirisches Gutachten zum Heilpraktikerwesen, Abschlussbericht, Stand November 2024, Tab. 145 (S. 156 f.), Kap. 6.2.6, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Gesundheit/Abschlussberichte/Endfassung_Empirisches_Gutachten_zum_Heilpraktikerwesen_in_DE.pdf. ↩

  23. Bayerischer Landtag, Drs. 19/7872, Antwort vom 12.08.2025, S. 3 f., https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP19/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/19_0007872.pdf. ↩

  24. Landtag Nordrhein-Westfalen, Drs. 17/5535, S. 2, https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-5535.pdf. ↩

  25. Hamburgische Bürgerschaft, Drs. 21/19108, Anlage, https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/68802/wer_besteht_die_heilpraktikerpruefung_in_hamburg.pdf. ↩

  26. Bremische Bürgerschaft, Drs. 19/407, Tab. 33 und 34, https://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/2016-04-27_Drs-19-407_1138d.pdf. ↩

  27. Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Gesundheitsamt, Heilpraktikerbereich, https://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/politik-und-verwaltung/aemter/gesundheitsamt/heilpraktikerbereich/ (abgerufen 19.10.2026). ↩

  28. Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht, Lehrgangssuche, abgerufen 19.10.2026, https://zfu.de/lehrgangssuche. ↩

Quellen

Abgerufen und geprüft am 19.10.2026.