Heilpraktikerprüfung nicht bestanden: Wiederholung, Einsicht, Widerspruch
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Wer die Heilpraktikerprüfung nicht besteht, kann sie wiederholen, muss dafür aber einen neuen Antrag stellen und nach den veröffentlichten Regeln der meisten Länder beide Teile neu ablegen, auch wenn der schriftliche Teil schon bestanden war. Niedersachsen formuliert es so: „Wiederholungen der schriftlichen oder der mündlich-praktischen Überprüfung sind nicht zugelassen. … Eine weitere Überprüfung findet nur nach erneuter Antragstellung und in dem vollständigen Überprüfungsverfahren … statt.“ (Richtlinie Nr. 6.1)1 Zwei Länder begrenzen die Zahl der Versuche: In Baden-Württemberg und Hessen kann die Überprüfung „höchstens dreimal wiederholt werden“.23 Mit dem neuen Antrag fallen die Gebühren erneut an, wie etwa Hessen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein ausdrücklich schreiben.456 Sie haben außerdem ein Recht auf Einsicht in Ihre Prüfungsunterlagen.
Was „nicht bestanden“ rechtlich bedeutet
Beide Teile werden jeweils mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Ist ein Teil nicht bestanden, „ist anzunehmen, dass von ihr eine Gefahr … ausgeht“ (Leitlinien Nr. 2.3); die Erlaubnis wird dann versagt (§ 2 Abs. 1 Buchst. i 1. DVO).78 Der ablehnende Bescheid „ist mit Gründen zu versehen“ (§ 3 Abs. 2 1. DVO).8 Wer täuscht, dessen Überprüfung wird „beendet und als nicht bestanden bewertet“ (Leitlinien Nr. 2.4).7
Mehrere Länder behandeln die beiden Teile ausdrücklich als Einheit:
- Baden-Württemberg: „Der schriftliche und der mündlich-praktische Teil … stellen eine Einheit dar. … Bei Nichtbestehen eines Teils gilt die gesamte Kenntnisüberprüfung als erfolglos abgelegt.“ (HP-VwV Nr. 5.3.2)2
- Brandenburg: „bei Nichtbestehen eines Teils gilt die gesamte Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung als erfolglos abgelegt.“9
- Bayern (Stadt München): „Die Heilpraktikerüberprüfung muss als Einheit bestanden werden“.10
Wiederholung: die Regeln der Länder
| Land | Regel zur Wiederholung (belegt) | Quelle |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | höchstens drei Wiederholungen; erfolglose Versuche in anderen Ländern zählen mit, „wenn auch in diesem Bundesland die Wiederholungsmöglichkeiten … begrenzt sind“; als erster Versuch gilt der ab Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift (21.03.2025); bei Unterbrechung von mehr als einem Jahr ist die gesamte Überprüfung zu wiederholen | HP-VwV Nr. 5.3.2, 5.4.12 |
| Bayern | neuer Antrag „innerhalb der geltenden Fristen“; eine Begrenzung der Versuche enthält die Vollzugsbekanntmachung 2025 nicht | Stadt München; VV 20251011 |
| Berlin | „Bei Nichtbestehen eines Teils müssen beide Teile wiederholt werden.“ | GA Lichtenberg12 |
| Brandenburg | Einheit beider Teile | Potsdam9 |
| Bremen | Wiederholung möglich, „da die Erlaubnis mehrfach beantragt werden kann“; gleichzeitige Anträge bei mehreren Behörden sind „ausgeschlossen“ | Erlass Nr. 3.213 |
| Hamburg | „Bei einem neuen Antrag sind beide Überprüfungsteile erneut zu absolvieren.“ | LPA-Hinweise14 |
| Hessen | höchstens drei Wiederholungen, gezählt ab 01.01.2020; Versuche in anderen Ländern zählen nur, wenn dort ebenfalls begrenzt; landesweite Fehlversuchsliste auf der Plattform des Öffentlichen Gesundheitsdienstes; jede Wiederholung ist „jeweils ein neuer Antrag (gebührenpflichtig)“. Die Richtlinien gelten bis 31.12.2026. | RL 4.7.1, 4.7.2; Merkblatt34 |
| Niedersachsen | keine Teilwiederholung, neuer Antrag mit vollständigem Verfahren; das Verfahren „muss innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen werden“. Region Hannover: Die Prüfung „kann beliebig oft wiederholt werden“; „Auch bei vorherigem Bestehen der schriftlichen Prüfung, müssen beide Prüfungen wiederholt werden.“ | Richtlinie Nr. 6.1; FAQ Region Hannover115 |
| Nordrhein-Westfalen | „Sie können die Kenntnisüberprüfung danach wiederholen. Grundsätzlich sind auch bei Wiederholungsprüfungen beide Anteile zu absolvieren.“ | Düsseldorf16 |
| Rheinland-Pfalz | neuer Antrag über das Ordnungsamt; „eine erneute schriftliche und mündlich/praktische Überprüfung … erforderlich. Auch die Prüfungsgebühr ist erneut zu entrichten.“ | Mainz-Bingen, Hinweise5 |
| Sachsen | „Eine weitere Überprüfung findet nur nach erneuter Antragstellung statt.“ Wer die Jahresfrist für den mündlichen Teil überschreitet, beginnt mit schriftlichem und mündlichem Teil neu | VwV XI, VII.617 |
| Sachsen-Anhalt | „Wiederholungen der schriftlichen oder mündlichen Überprüfung sind nicht zugelassen.“ Neue Überprüfung nur nach erneutem Antrag im vollständigen Verfahren | Richtlinie 2013, Abschn. 5 Nr. 418 |
| Schleswig-Holstein | „Wird ein Teil nicht bestanden, gilt die Überprüfung insgesamt als nicht bestanden und beide Teile müssen wiederholt werden.“ | Kreis Nordfriesland6 |
In Mecklenburg-Vorpommern, im Saarland und in Thüringen fragen die Antragsunterlagen nach früheren Anträgen oder Versuchen, etwa in Vorpommern-Greifswald.192021
Wichtig für Baden-Württemberg und Hessen: Beide Länder verlangen eine Erklärung über bisherige erfolglose Versuche mit Datum und Ort, und Versuche aus anderen Ländern können mitzählen.23 Machen Sie diese Angaben vollständig.
Was ein Fehlversuch kostet
Eine eigene Wiederholungsgebühr weist keine der ausgewerteten Gebührenquellen aus. Was ein Fehlversuch kostet, nennen die Stellen unterschiedlich: teils als Gesamtbetrag, teils als Gebühr für den ablehnenden Bescheid, zu der die Gebühr für den abgelegten Teil hinzukommen kann; beim neuen Antrag beginnt die Rechnung von vorn. Schleswig-Holstein: „Bei Wiederholung der Überprüfung fallen die Gebühren erneut an.“6 Beispiele für die Kosten des Fehlversuchs:
| Stelle | Kosten bei Nichtbestehen (Erlaubnis ohne Beschränkung) | Quelle |
|---|---|---|
| Köln | „325 Euro (nach schriftlicher Überprüfung) oder circa 535 Euro (nach mündlicher Überprüfung)“ | Stadt Köln22 |
| Bielefeld | 325 € nach schriftlicher, ca. 585 € nach mündlicher Überprüfung | Infoblatt 07/202423 |
| Köln, Düsseldorf, Dortmund | Ablehnung 45 € (Herleitung als eigene Rechnung: Erlaubnisgebühr 60 € minus ein Viertel nach § 15 Abs. 2 GebG NRW) | Kommunalseiten; GebG NRW24 |
| Gesundheitsamt Nürnberg | Ablehnung nach erfolgloser schriftlicher Überprüfung 250 €, nach erfolgloser mündlicher 275 € | Nürnberg25 |
| Stadt München | bei Nichtbestehen des schriftlichen Teils „Zahlungsaufforderung über derzeit etwa 600 Euro“ | Stadt München10 |
| Stadt Ingolstadt | Ablehnung nach erfolgloser schriftlicher Prüfung: 200 € + 250 € + 62,76 € (eigene Summe 512,76 €) | Kostenaufstellung ab 01.01.202426 |
| LRA Karlsruhe / LRA Heilbronn / Stadt Stuttgart | Ablehnungsverfügung 237 € / Ablehnung des Antrags 163 € / Ablehnung 300 €; ob die Gebühr für den abgelegten Teil hinzukommt, sagen die Verzeichnisse nicht ausdrücklich | Gebührenverordnungen272829 |
| Hamburg | ablehnender Bescheid 130 € (zur Kombination mit der Prüfungsgebühr sagen die Hinweise nur, dass die Gebühren „nach der Überprüfung per Gebührenbescheid erhoben“ werden) | LPA-Hinweise14 |
| Region Hannover | Ablehnung „zwischen 260,00 € und 920,00 €“ | FAQ15 |
| Hessen (Merkblätter) | Ablehnung 187,50 € | Rheingau-Taunus-Kreis4 |
| Schleswig-Holstein | Ablehnung: Kiel 136,50 €, Ostholstein 112,50 €, Nordfriesland 150 € | Kiel, Ostholstein, Nordfriesland30316 |
| Rheinland-Pfalz | Versagung 105 € (bei Antragsbehörde Mainz-Bingen) | Mainz-Bingen32 |
Kosten vermeiden: Rücktritt und Fernbleiben
Wer merkt, dass er nicht vorbereitet ist, kann in einigen Ländern günstiger zurücktreten, als durchzufallen. Fernbleiben ohne Absage gilt dagegen teils als Nichtbestehen:
- Brandenburg: Rücktritt bis 14 Kalendertage vorher kostet eine „Verwaltungsgebühr i.H.v. 94,50 €“; unentschuldigtes Fernbleiben gilt als nicht bestanden und führt zur kostenpflichtigen Ablehnung.9
- Hamburg: Nichtteilnahme am schriftlichen Teil 120 € bei Absage bis zum 56. Tag vorher, sonst 180 €.14
- Sachsen: Die Anmeldegebühr von 100 € wird bei Nichtteilnahme oder kurzfristiger Absage einbehalten; eine Verschiebung nach verbindlicher Anmeldung ist nicht möglich.3317
- Mecklenburg-Vorpommern (Vorpommern-Greifswald): Bei Absage oder Nichterscheinen wird die Verwaltungsgebühr von 185 € einbehalten.19
- Berlin (Tempelhof-Schöneberg): Die Rücknahme des Antrags kostet „bis zu 5/10 der Gesamtgebühr, mindestens 90,00 €“.34
- Sachsen-Anhalt: Für Rücktritt oder Verschiebung sehen die Richtlinien eine Pauschale von „mindestens 25 Euro“ vor (Abschn. 7 Nr. 2).18
- Schleswig-Holstein: einmalige Verschiebung nur bei Attest oder außergewöhnlichen Umständen; unentschuldigtes Fehlen kann zur gebührenpflichtigen Ablehnung führen.6
Einsicht in die Unterlagen
Die Leitlinien schreiben vor: „Der antragstellenden Person ist auf Antrag Einsicht in ihre Prüfungsunterlagen zu gewähren.“ (Nr. 2.5) Über den mündlich-praktischen Teil wird eine Niederschrift angefertigt.7 Hessen konkretisiert: „nach Abschluss der Überprüfung auf Antrag Einsicht in alle die Überprüfung betreffenden Unterlagen“ (RL 4.6.9); Niedersachsen regelt die Einsicht in Nr. 9 der Richtlinie.31 Bremen bewahrt Aufsichtsarbeiten zehn Jahre auf (Erlass Nr. 12).13
Die Einsicht ist der erste Schritt, wenn Sie das Ergebnis anzweifeln: Zu den Unterlagen gehört die Niederschrift der mündlichen Prüfung. Den schriftlichen Teil können Sie vorab selbst nachzählen: Viele Stellen veröffentlichen die Lösungsschlüssel, und der Ergebnis-Check zählt Ihre Kreuze gegen den amtlichen Schlüssel.
Widerspruch und Klage
Die Durchführungsverordnung sah ursprünglich eine „Beschwerde“ vor; eine Fußnote verweist heute auf den Widerspruch „innerhalb eines Monats bei der erlassenden Behörde“ (§ 3 Abs. 3 1. DVO).8 Ob ein Widerspruchsverfahren stattfindet, richtet sich nach Landesrecht. Für die fachliche Bewertung sieht § 4 der Verordnung einen Gutachterausschuss vor: ein Vorsitzender, der weder Arzt noch Heilpraktiker ist, zwei Ärzte und zwei Heilpraktiker.8 Belegt sind unter anderem:
- Baden-Württemberg: gemeinsamer Gutachterausschuss, berufen vom Regierungspräsidium Freiburg; die Widerspruchsgebühr enthält die Entschädigung des Ausschusses (HP-VwV Nr. 8).2
- Bremen: Gutachterausschuss bei der Senatorin; die Anhörung kann „in Form einer erneuten mündlich-praktischen Prüfung“ stattfinden (Erlass Nr. 14).13
- Sachsen: landesweiter Gutachterausschuss mit Vorsitz mit Befähigung zum Richteramt, zwei Ärzten und zwei Heilpraktikern (VwV XVI).17
- Nordrhein-Westfalen: gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Bezirksregierung Düsseldorf (§ 6 Abs. 3 ZustVO HB).35
- Bayern: gemeinsamer Gutachterausschuss für ganz Bayern, berufen vom Staatsministerium für zwei Jahre (VV Nr. 7.3).11
- Schleswig-Holstein: Für die Stellungnahme des Kreises Nordfriesland bei Zurückweisung eines Widerspruchs stellt Kiel 200 € in Rechnung; die Zurückweisung selbst kostet in Kiel 68,75 €.30
Im Streitfall kann das für Prüflinge günstiger sein als bei klassischen Prüfungen. Das Verwaltungsgericht München hat 2022 entschieden: „Es handelt sich bei der Kenntnisüberprüfung nicht um eine Prüfung im klassischen Sinne, sodass den Mitgliedern der Überprüfungskommission kein – nur beschränkt gerichtlich nachprüfbarer – Beurteilungsspielraum zukommt.“ (M 27 K 20.2969, Leitsatz der Redaktion) Die Behörde wurde zur Neubescheidung verpflichtet.36 Das ist die Entscheidung eines einzelnen Verwaltungsgerichts in einem Psychotherapie-Fall; ob andere Gerichte ebenso urteilen, ist nicht geklärt. Diese Darstellung ersetzt keine Rechtsberatung.
Den nächsten Versuch planen
Die folgenden Schritte ergeben sich aus den Regeln oben; die Reihenfolge ist ein redaktioneller Vorschlag:
- Einsicht beantragen und auswerten, in welchen Bereichen der Leitlinien Fehler lagen. Die Gliederung Nr. 1.1 bis 1.6 finden Sie in der Lernlandkarte.
- Frist für den nächsten Termin prüfen. Die Antragsfristen liegen teils mehr als drei Monate vor dem Prüfungstag (Saarland: 30.11. für den Märztermin), und einige Stellen sind ausgebucht: Köln nimmt für 2027 keine Anmeldungen mehr an.2022 Termine und Fristen zeigt der Prüfungsstellen-Atlas.
- Unterlagen neu besorgen. Führungszeugnis und ärztliches Zeugnis dürfen je nach Land nur einen bis drei Monate alt sein; siehe Voraussetzungen.
- Versuche zählen, wenn Sie in Baden-Württemberg oder Hessen geprüft werden oder dorthin umziehen.
Zur Einordnung: In Hamburg scheiterten 2015 bis 2018 je Jahr zwischen 41 und 56 Prozent der Teilnehmer schon am schriftlichen Teil der großen Prüfung (eigene Rechnung aus der Senatsantwort).37 Wer durchfällt, ist also nicht allein; die Zahlen stehen im Artikel Wie viele bestehen die Heilpraktikerprüfung?.
Fußnoten
-
Niedersachsen, Richtlinie Heilpraktikergesetz, RdErl. v. 10.04.2025, Nds. MBl. 2025 Nr. 208, Nr. 6.1, 9, https://soziales.niedersachsen.de/download/219291/Richtline_Heilpraktiker.pdf. ↩ ↩2 ↩3
-
Heilpraktiker-Verwaltungsvorschrift Baden-Württemberg vom 21.03.2025, GABl. 2025 S. 460, Nr. 4.2, 5.3.2, 5.4.1, 8, https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/VVBW-VVBW000043914. ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5
-
Hessen, Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes vom 03.12.2019, Nr. 3, 4.6.9, 4.7.1, 4.7.2, https://www.lahn-dill-kreis.de/wp-content/uploads/2022/02/2020_Richtlinien_zur_Durchfuehrung_des_Heilpraktikergesetzes_Hessen__2019_.pdf. ↩ ↩2 ↩3 ↩4
-
Rheingau-Taunus-Kreis, Merkblatt Heilpraktikerüberprüfung, https://rheingau-taunus.de/fileadmin/forms/gesundheit/heilpraktiker_merkblatt.pdf; „jeweils ein neuer Antrag (gebührenpflichtig)“ laut Landkreis Darmstadt-Dieburg, Hinweise Stand 08/2023, https://www.ladadi.de/leben-arbeiten/arbeit/wirtschaft/gewerbewesen/heilpraktiker/antrag-heilpraktiker-mh-hinweise.doc?cid=axx. ↩ ↩2 ↩3
-
Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Hinweise zur Überprüfung (undatiert), https://rp.egovernor.de/api/datei/bkFwhhqeUydwNZT0jYiot. ↩ ↩2
-
Kreis Nordfriesland, Heilpraktiker, und Gebührensatzung Fachdienst Gesundheit 2026, Tarifstelle 3.6, https://www.nordfriesland.de/Dienste-Leistungen/Dienstleistungen-A-Z/Subdomains/Heilpraktiker/ (abgerufen 19.10.2026). ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5
-
Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern, BAnz AT 22.12.2017 B5, Nr. 2.3 bis 2.5, https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/d6Pk1lbZta8EPCulJuE/content/d6Pk1lbZta8EPCulJuE/BAnz%20AT%2022.12.2017%20B5.pdf. ↩ ↩2 ↩3
-
Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz, §§ 2, 3, 4, https://www.gesetze-im-internet.de/heilprgdv_1/BJNR002590939.html. ↩ ↩2 ↩3 ↩4
-
Landeshauptstadt Potsdam, Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung, mit Flyer Stand 25.11.2025, https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000008102.php (abgerufen 19.10.2026). ↩ ↩2 ↩3
-
Landeshauptstadt München, Heilpraktikererlaubnis, https://stadt.muenchen.de/service/info/1072000/ (abgerufen 19.10.2026). ↩ ↩2 ↩3
-
Bekanntmachung Vollzug des Heilpraktikergesetzes vom 11.02.2025, BayMBl. 2025 Nr. 102, Nr. 7.3, https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2122_1_G_15011/true. ↩ ↩2
-
Bezirksamt Lichtenberg, Gesundheitsamt, Heilpraktikerbereich, https://www.berlin.de/ba-lichtenberg/auf-einen-blick/buergerservice/gesundheit/artikel.334742.php. ↩
-
Erlass vom 16.12.2020, Brem.ABl. 2021 Nr. 8, Nr. 3.2, 12, 14, https://amtsblatt.bremen.de/fastmedia/233/2021_01_14_ABl_Nr_0008_signed.pdf. ↩ ↩2 ↩3
-
Landesprüfungsamt für Heilberufe Hamburg, Hinweise uneingeschränkt, Stand 03/2026, Abschnitt V Gebühren, https://dokumente.hamburg.de/resource/blob/31346/a5319034fa8ddc9c6dc952103f6ca779/hinweise-heilpraktiker-uneingeschraenkt-data.pdf. ↩ ↩2 ↩3
-
Region Hannover, Informationsblatt (FAQ) Gutachterausschuss, Stand 29.08.2025, https://www.hannover.de/content/download/584888/file/Informationsblatt%20%28FAQ%29%20Heilpraktiker%20-Gutachterausschuss08-2025-.pdf. ↩ ↩2
-
Landeshauptstadt Düsseldorf, Gesundheitsamt, Heilpraktiker, https://www.duesseldorf.de/gesundheitsamt/fachpublikum-fortbildungen/heilpraktiker (abgerufen 19.10.2026). ↩
-
VwV Heilpraktiker Sachsen vom 29.10.2024, Nr. VII.6, XI, XVI, https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/13955; Verschiebung laut landeseinheitlichem Antragsformular (Görlitz, aktualisiert 25.04.2024), https://www.kreis-goerlitz.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=349&id=377315. ↩ ↩2 ↩3
-
Sachsen-Anhalt, RdErl. des MS vom 23.07.2013, Abschn. 5 Nr. 4, Abschn. 7 Nr. 2, https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/VVST-VVST000007078. ↩ ↩2
-
Landkreis Vorpommern-Greifswald, Merkblatt Heilpraktiker (voll), https://www.kreis-vg.de/media/custom/3079_9602_1.PDF. ↩ ↩2
-
Regionalverband Saarbrücken, Antragsformular Heilpraktikererlaubnis, https://www.regionalverband-saarbruecken.de/fileadmin/RVSBR/Recht_Ordnung/Downloads/Kreispolizeibehoerde/Heilpraktikerwesen/Antrag_Heilpraktikererlaubnis.pdf. ↩ ↩2
-
Thüringer eGesundheitsamt, „Erklärung über bereits durchgeführte Überprüfungsversuche (Datum, Ort)“, https://e-gesundheitsamt.thueringen.de/themen/berufsleben/anmeldung-zur-amtsaerztlichen-kenntnisueberpruefung-heilpraktikererlaubnis (abgerufen 19.10.2026). ↩
-
Stadt Köln, Heilpraktikererlaubnis, https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/heilpraktikererlaubnis (abgerufen 19.10.2026). ↩ ↩2
-
Stadt Bielefeld, Infoblatt Heilpraktiker, Stand 07/2024, https://service.bielefeld.de/detail/-/vr-bis-detail/dokument/7242837/download. ↩
-
§ 15 Abs. 2 Gebührengesetz NRW, Fassung 17.07.2025, https://recht.nrw.de/system/files/pdf/state-law-and-regulations/2004/07/12/4fb071/2025-07-17-gebuehrengesetz-fuer-das-land-nordrhein.pdf; Erlaubnisgebühr 60 € nach Tarifstelle 12.1.11.10 AVwGebO NRW, https://recht.nrw.de/system/files/2026-04/agt_tarifstelle-12_stand-25.04.2026.pdf. Den Betrag von 45 € nennen u. a. Köln, Düsseldorf und Dortmund; die Herleitung ist eine eigene Ableitung. ↩
-
Gesundheitsamt Nürnberg, Heilpraktikerprüfung, https://www.nuernberg.de/internet/gesundheitsamt/heilpraktiker_pruefung.html. ↩
-
Stadt Ingolstadt, Antragsformular Heilpraktiker mit Kostenaufstellung gültig ab 01.01.2024, https://www.ingolstadt.de/media/custom/465_5184_1.PDF. ↩
-
LRA Karlsruhe, Gebührenverordnung, Gebührenverzeichnis Stand August 2025, Nr. 41.40.09, https://www.landkreis-karlsruhe.de/media/custom/1636_1932_1.PDF. ↩
-
LRA Heilbronn, Gebührenverordnung vom 10.12.2025, Nr. 53.1.01.07, https://www.landkreis-heilbronn.de/gebuehrenverordnung-vom-10-12-2025-ab-01-01-2026-pdf.130342.htm. ↩
-
Stadt Stuttgart, Allgemeine Heilpraktikererlaubnis beantragen, https://www.stuttgart.de/organigramm/leistungen/heilpraktikererlaubnis-beantragen-allgemeine-heilpraktikererlaubnis. ↩
-
Landeshauptstadt Kiel, Heilpraktikererlaubnis, https://www.kiel.de/de/politik_verwaltung/service/_leistung.php?id=9063950 (abgerufen 19.10.2026). ↩ ↩2
-
Kreis Ostholstein, Heilpraktiker, https://www.kreis-oh.de/Soziales-Familie-Gesundheit/Gesundheitsamt/Heilpraktiker-in/ (abgerufen 19.10.2026). ↩
-
Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Heilpraktiker, Gebührentabelle, https://www.mainz-bingen.de/de/Aemter-Abteilungen/Gesundheit/Heilpraktiker/ (abgerufen 19.10.2026). ↩
-
Landkreis Görlitz, Ansprechpartner und Informationen, aktualisiert 28.10.2025, https://www.kreis-goerlitz.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=349&id=421198. ↩
-
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Gesundheitsamt, Gebühren, https://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/politik-und-verwaltung/aemter/gesundheitsamt/heilpraktikerbereich/gebuehren-380173.php (abgerufen 19.10.2026). ↩
-
§ 6 Abs. 3 ZustVO HB NRW, GV. NRW. 2008 S. 458, https://recht.nrw.de/gvnrw/2008-s458. ↩
-
VG München, Urteil vom 05.05.2022 – M 27 K 20.2969, https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2022-N-15200. ↩
-
Hamburgische Bürgerschaft, Drs. 21/19108, Anlage, https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/68802/wer_besteht_die_heilpraktikerpruefung_in_hamburg.pdf. ↩
Quellen
Abgerufen und geprüft am 19.10.2026.
- Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern, BAnz AT 22.12.2017 B5
- Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (1. DVO)
- Baden-Württemberg: Heilpraktiker-Verwaltungsvorschrift (HP-VwV) vom 21.03.2025
- Hessen: Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes vom 03.12.2019
- Niedersachsen: Richtlinie Heilpraktikergesetz, Nds. MBl. 2025 Nr. 208
- Region Hannover: Informationsblatt (FAQ) Gutachterausschuss, Stand 29.08.2025
- Sachsen-Anhalt: Richtlinien Heilpraktikergesetz (RdErl. 23.07.2013)
- Sachsen: VwV Heilpraktiker vom 29.10.2024
- Hamburg: Hinweise Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (uneingeschränkt), Stand 03/2026
- Berlin, Gesundheitsamt Lichtenberg: Heilpraktikerbereich
- Landeshauptstadt Potsdam: Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung
- Kreis Nordfriesland: Heilpraktiker
- Kreisverwaltung Mainz-Bingen: Hinweise zur Überprüfung (undatiert)
- Kreisverwaltung Mainz-Bingen: Heilpraktiker
- Stadt Düsseldorf: Heilpraktiker
- Stadt München: Heilpraktikererlaubnis
- Bayern: Bekanntmachung Vollzug des Heilpraktikergesetzes, BayMBl. 2025 Nr. 102
- Bremen: Heilpraktikererlass vom 16.12.2020
- Stadt Köln: Heilpraktikererlaubnis
- Stadt Bielefeld: Infoblatt Heilpraktiker, Stand 07/2024
- Gesundheitsamt Nürnberg: Heilpraktikerprüfung
- Stadt Ingolstadt: Antrag Heilpraktiker, Kosten ab 01.01.2024
- LRA Karlsruhe: Gebührenverordnung, Stand August 2025
- LRA Heilbronn: Gebührenverordnung vom 10.12.2025
- Stadt Stuttgart: Allgemeine Heilpraktikererlaubnis beantragen
- Rheingau-Taunus-Kreis: Merkblatt Heilpraktikerüberprüfung
- Landeshauptstadt Kiel: Heilpraktikererlaubnis
- Kreis Ostholstein: Heilpraktiker
- NRW: Gebührengesetz, Fassung 17.07.2025
- NRW: ZustVO HB, GV. NRW. 2008 S. 458
- VG München, Urteil vom 05.05.2022 – M 27 K 20.2969
- Hamburgische Bürgerschaft, Drs. 21/19108
- Landkreis Görlitz: Ansprechpartner und Informationen
- Landkreis Vorpommern-Greifswald: Merkblatt Heilpraktiker (voll)
- Landkreis Darmstadt-Dieburg: Hinweise Antrag Heilpraktiker, Stand 08/2023
- Landkreis Görlitz: landeseinheitliches Antragsformular Sachsen, aktualisiert 25.04.2024
- Regionalverband Saarbrücken, Antragsformular Heilpraktikererlaubnis
- Thüringer eGesundheitsamt: Anmeldung zur amtsärztlichen Kenntnisüberprüfung
- NRW: AVwGebO, Tarifstelle 12, Stand 25.04.2026
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg: Gebühren Heilpraktikerbereich
