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Methodik: Wie wir Angaben prüfen und zeigen

Angaben geprüft am

Inhalt dieser Seite
  1. Die vier Status
  2. Woher die Daten stammen
  3. Was wir nicht zeigen
  4. Tierheilpraktiker: was anders ist
  5. Kritik am Heilpraktikerwesen
  6. Wie oft wir aktualisieren
  7. Fehler melden

Jede Einzelangabe auf diesem Portal, ob Prüfungstermin, Gebühr, Kurspreis oder Rechtsgrundlage, trägt einen von vier Status: belegt, abgeleitet, Widerspruch oder offen. Angezeigt werden nur belegte und abgeleitete Angaben; bei einem Widerspruch zeigen wir beide Werte mit Quelle. Was offen ist, erscheint nicht, auch nicht als „k. A.“. Zu jeder Angabe gehören eine Quelle und das Datum, an dem wir sie geprüft haben.

Wie der Kursvergleich sortiert und welche Kennzahlen er berechnet, steht auf der eigenen Seite So vergleichen wir. Diese Seite beschreibt die Regeln, die für das ganze Portal gelten.

Die vier Status

Status Bedeutung Anzeige
belegt an der Quelle geprüft, mit Abrufdatum wird angezeigt
abgeleitet aus belegten Werten berechnet oder aus einer belegten Regel gefolgert wird angezeigt, als „eigene Rechnung“ gekennzeichnet
Widerspruch zwei Quellen nennen verschiedene Werte beide Werte, jeweils mit Quelle
offen nicht öffentlich auffindbar oder nicht geprüft wird nicht angezeigt

Technisch ist jede Angabe ein Datensatz aus Wert, Status, Quelle und Prüfdatum. Bevor eine Seite erscheint, prüft ein Skript, ob jede angezeigte Angabe eine Quelle hat und ob ein Datensatz zur erneuten Prüfung fällig ist. Angaben mit dem Status „offen“ filtert es heraus.

Belegt

Belegt heißt: Wir haben den Wert an der Quelle selbst gelesen, etwa im Gesetzblatt, im Gebührenverzeichnis, auf der Seite des Gesundheitsamts oder auf der Detailseite der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU). Wo es auf den Wortlaut ankommt, zitieren wir ihn. Die Quellen stehen gesammelt im Quellenverzeichnis.

Abgeleitet: eigene Rechnungen

Manche Werte stehen so in keiner Quelle, lassen sich aber aus belegten Zahlen berechnen. Solche Werte kennzeichnen wir als eigene Rechnung und nennen die Ausgangszahlen. Ein Beispiel: Laut Hamburger Senat nahmen 2015 318 Personen am schriftlichen Teil der großen Prüfung teil, 173 bestanden ihn, 26 fielen danach im mündlichen Teil durch. Daraus ergeben sich 147 Personen, die beide Teile bestanden, also 46,2 Prozent (eigene Rechnung).1 Die Senatsantwort selbst nennt diese Quote nicht.

Abgeleitet sind auch Summen, etwa die Gesamtgebühr einer Prüfungsstelle aus mehreren belegten Tarifstellen, und die Kennzahlen des Kursvergleichs wie Kosten je Monat. Jede Rechnung ist so angegeben, dass Sie sie mit den genannten Quellen nachvollziehen können.

Widerspruch

Behördenangaben sind nicht immer einheitlich. Die Leitlinien des Bundesgesundheitsministeriums sehen für den schriftlichen Teil der Psychotherapie-Prüfung 60 Minuten vor (Nr. 5).2 Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen, die für ganz Rheinland-Pfalz prüft, schreibt dagegen: „Für die Bearbeitung sind 55 Minuten vorgesehen.“3 Wir entscheiden solche Fälle nicht selbst, sondern zeigen beide Angaben mit Quelle. Welche Stellen welche Zeit nennen, zeigt der Artikel zur schriftlichen Prüfung.

Offen

Offen ist, was wir nicht öffentlich belegen konnten. Fehlt eine Angabe auf einer Seite, heißt das: Sie ist nirgends öffentlich nachprüfbar veröffentlicht. Wir schätzen sie nicht und ergänzen sie, sobald eine Quelle sie nennt.

Woher die Daten stammen

Bereich Quellen
Bundesrecht Heilpraktikergesetz, Erste Durchführungsverordnung, Leitlinien zur Überprüfung (BAnz AT 22.12.2017 B5), weitere Bundesgesetze wie das Fernunterrichtsschutzgesetz
Landesrecht Zuständigkeitsverordnungen, Gebührenverordnungen und Kostenverzeichnisse, Richtlinien und Verwaltungsvorschriften der Länder
Prüfungsstellen Seiten und Merkblätter der Gesundheitsämter, Kreise und Landesämter; amtlich veröffentlichte Lösungsschlüssel
Rechtsprechung Entscheidungen von Bundesverfassungsgericht, Bundesverwaltungsgericht, Bundesgerichtshof und weiteren Gerichten
Kurse ZFU-Lehrgangssuche, Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit, Anbieterseiten (Einzelheiten unter So vergleichen wir)
Zahlen und Reform Antworten auf Anfragen in Bundestag und Landtagen, Gutachten im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums, Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz
Tierheilpraktiker Tierschutzgesetz, Tierarzneimittelgesetz und Verordnung (EU) 2019/6, Tierseuchenrecht, Heilmittelwerbegesetz, Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts, Empfehlung 014/2026 des Bundesinstituts für Risikobewertung, Prüfungsordnungen der Verbände, ZFU und Anbieterseiten

Werbetexte von Schulen übernehmen wir nicht. Aus Anbieterseiten nehmen wir nur prüfbare Fakten wie Preis, Dauer, Stunden und Unterrichtsorte.

Was wir nicht zeigen

  • keine Bewertungen, Sterne oder Erfahrungsberichte,
  • keine Bestehensquoten von Schulen, auch nicht als Zitat von Schulseiten,
  • keinen „Testsieger“, keine Punktwertung, keine Empfehlung einer Schule,
  • keine Aussagen über die Wirkung von Heilverfahren; wir erklären das Erlaubnisverfahren, nicht die Therapien,
  • keine Fragen aus amtlichen Prüfungsbögen oder fremden Fragensammlungen,
  • keine geschätzten Werte für Angaben, die offen sind.

Warum keine Bestehensquoten von Schulen

Die amtlichen Zahlen, die öffentlich vorliegen, stammen aus Antworten auf Parlamentsanfragen einzelner Länder. Sie gelten für ein Land oder eine Prüfungsstelle, nicht für eine Schule; eine bundesweite Statistik gibt es laut dem Gutachten im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums nicht.4 Quoten, die Schulen selbst angeben, lassen sich deshalb an keiner amtlichen Quelle prüfen. Offen bleibt auch, wie eine Schule ihre Zahl berechnet: ob alle Teilnehmer zählen oder nur die, die zur Prüfung angetreten sind, ob der erste Versuch gemeint ist oder alle. Eine Zahl, die wir nicht belegen können, zeigen wir nicht. Was die amtlichen Zahlen tatsächlich zeigen, steht im Artikel Wie viele bestehen die Heilpraktikerprüfung?

Warum keine Bewertungen

Wer Bewertungen zugänglich macht, muss nach § 5b Abs. 3 UWG angeben, ob und wie er sicherstellt, dass sie von Personen stammen, die das Angebot tatsächlich genutzt haben. Wir sammeln keine Bewertungen und zeigen deshalb auch keine, weder als Text noch als Sterne.

Tierheilpraktiker: was anders ist

Für Tierheilpraktiker gibt es keine Erlaubnis und keine amtliche Überprüfung; das Heilpraktikergesetz gilt nur für die Heilkunde bei Menschen. Im Vergleich der Tierheilpraktiker-Kurse gelten deshalb eigene Felder:

  • Verbandsprüfung: nur, wenn der Anbieter eine Prüfung bei einem Verband ausdrücklich nennt. Verbandsprüfungen sind freiwillig und nur für die Mitglieder des Verbands verbindlich.
  • Praxis an lebenden Tieren: „ja“ nur bei einer ausdrücklichen Angabe des Anbieters; sagt die Anbieterseite nichts dazu, steht „keine Angabe des Anbieters“.
  • Genehmigung Tierversuch: ob der Anbieter für praktische Übungen an lebenden Tieren eine Genehmigung nach dem Tierschutzgesetz nennt. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hält solche Übungen in einer unverbindlichen Empfehlung vom 27.04.2026 in der Regel für genehmigungspflichtige Tierversuche. „Keine Angabe des Anbieters“ heißt nicht, dass eine Genehmigung fehlt; es heißt nur, dass die Anbieterseite keine nennt.

Sortiert wird wie im übrigen Kursvergleich nach Gesamtkosten aufsteigend, getrennt nach Schwerpunkt (allgemein, Pferd, Tierphysiotherapie, Tierpsychologie und weitere).

Kritik am Heilpraktikerwesen

Das Portal bewertet keine Heilverfahren. Kritik am Heilpraktikerwesen, etwa von Gesundheitsministerkonferenz oder Bundesärztekammer, nennen wir offen und mit Quelle, ebenso den Stand der Reformdiskussion. Die Chronik dazu steht im Artikel zur Reform.

Wie oft wir aktualisieren

Jede Seite zeigt, wann ihre Daten zuletzt geprüft wurden. Artikel tragen das Datum der letzten Änderung. Die Prüfungen folgen einem festen Kalender:

Zeitpunkt Was wir prüfen
Prüfungstage (in der Regel 3. Mittwoch im März und 2. Mittwoch im Oktober) amtliche Lösungsschlüssel für den Ergebnis-Check, Artikel zu den Lösungen
Schleswig-Holstein (eigene Termine im März und September) Prüfungstermine des Kreises Nordfriesland
Dezember und Januar Antragsfristen für den März-Termin, Gebührenänderungen zum 1. Januar, neue Termine des Jahres
April bis Juni Fristen für den Oktober-Termin
Juli und August weitere Fristen für den Oktober-Termin
vierteljährlich alle ZFU-Lehrgänge (neue, geänderte und erloschene Zulassungen), Anbieterpreise, Bildungsgutschein-Kennzeichen, Bildungsurlaubs-Listen der Länder
laufend Bundestag, Bundesgesundheitsministerium und Gesundheitsministerkonferenz zur Reform, neue Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, Umsetzung der Chiropraktik-Urteile vom 09.07.2026 in den Ländern

Dazu kommen feste Stichtage: Zum 31.12.2026 laufen die hessischen Richtlinien zur Heilpraktikerüberprüfung aus, zum 01.01.2027 gilt in Niedersachsen ein neues Bildungszeitgesetz, und am 30.06.2027 endet die Brandenburger Richtlinie zum Bildungsscheck.

Jede Änderung an Daten und Artikeln steht mit Datum, Grund und Beleg im Änderungsprotokoll.

Fehler melden

Auf jeder Seite finden Sie ein Formular, über das Sie einen Fehler melden können. Wir prüfen die Meldung an der Quelle. Stimmt sie, korrigieren wir die Angabe und vermerken die Korrektur im Änderungsprotokoll.

Fußnoten

  1. Hamburgische Bürgerschaft, Drs. 21/19108, Antwort des Senats vom 29.11.2019, Anlage, https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/68802/wer_besteht_die_heilpraktikerpruefung_in_hamburg.pdf. ↩

  2. Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern, BAnz AT 22.12.2017 B5, Nr. 5, https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/d6Pk1lbZta8EPCulJuE/content/d6Pk1lbZta8EPCulJuE/BAnz%20AT%2022.12.2017%20B5.pdf. ↩

  3. Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, https://www.mainz-bingen.de/de/Aemter-Abteilungen/Gesundheit/Heilpraktiker/Psychotherapie.php (abgerufen 19.10.2026). ↩

  4. in vivo GmbH, Empirisches Gutachten zum Heilpraktikerwesen, Abschlussbericht im Auftrag des BMG, Stand November 2024, Kap. 5.2.2.16 (S. 84), https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Gesundheit/Abschlussberichte/Endfassung_Empirisches_Gutachten_zum_Heilpraktikerwesen_in_DE.pdf. ↩

Quellen

Abgerufen und geprüft am 24.10.2026.