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Antrag auf Heilpraktikerüberprüfung: Unterlagen und Fristen Schritt für Schritt

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Inhalt dieser Seite
  1. Antragsstelle und Prüfungsstelle sind oft nicht dieselbe Behörde
  2. Der Ablauf in acht Schritten
  3. Welche Unterlagen verlangt werden
  4. Wie alt dürfen Führungszeugnis und Attest sein?
  5. Führungszeugnis „Belegart O“: was das heißt
  6. Beglaubigte Kopien: wer beglaubigt
  7. Online-Anträge: wo es schon geht
  8. Fristen je Land und Stelle
  9. Nach dem Antrag: Gebühren und Rückzug
  10. Weiterlesen

Den Antrag auf Heilpraktikererlaubnis stellen Sie bei der unteren Verwaltungsbehörde, meist beim Kreis oder der kreisfreien Stadt; sie entscheidet „im Benehmen mit dem Gesundheitsamt“ (§ 3 Abs. 1 1. DVO).1 Beizufügen sind meist Lebenslauf, Geburtsurkunde, Führungszeugnis, ärztliche Bescheinigung, eine Erklärung zu Strafverfahren und der Schulabschluss. Viele Fristen enden zwei bis gut drei Monate vor dem Prüfungstag, in Rheinland-Pfalz am 31. Dezember für den Märztermin.2

Antragsstelle und Prüfungsstelle sind oft nicht dieselbe Behörde

Die Verordnung trennt zwei Rollen: Die untere Verwaltungsbehörde entscheidet über den Antrag, das Gesundheitsamt wirkt mit (§ 3 Abs. 1 1. DVO).1 Die Leitlinien des Bundesgesundheitsministeriums sehen zusätzlich vor, dass die Länder die Überprüfungen „auf eine oder einige wenige zuständige Stellen pro Land“ konzentrieren (Nr. 2.1).3 Das Ergebnis ist in vielen Ländern ein zweistufiges Verfahren:

  • Rheinland-Pfalz: Der Antrag geht an das Ordnungsamt der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung; diese „leitet für Sie den Antrag zur landesweit zuständigen Überprüfungsbehörde, der Kreisverwaltung Mainz-Bingen“ weiter.4
  • Bayern: Über den Antrag entscheidet die Kreisverwaltungsbehörde (VV Nr. 3.1); geprüft wird beim Landratsamt am Sitz der jeweiligen Regierung oder bei den Gesundheitsämtern München, Augsburg, Ingolstadt und Nürnberg (VV Nr. 4.1).5
  • Niedersachsen: Antrag beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der Stadt Göttingen oder der Region Hannover; die Überprüfung findet beim Gutachterausschuss im Landesamt statt (Richtlinie Nr. 1.1, 4.1).6
  • Weitere zentrale Prüfungsstellen: Potsdam (Brandenburg), Görlitz (Sachsen), Erfurt (Thüringen) und der Kreis Nordfriesland (Schleswig-Holstein).78910

Anders in Hamburg: Dort nimmt das Landesprüfungsamt den Antrag entgegen und prüft selbst.11 Auch in Baden-Württemberg sind je Regierungsbezirk dieselben Landratsämter bzw. die Stadt Stuttgart für Erlaubnis und Überprüfung zuständig.12

Für Sie zählt vor allem: Welche Behörde zuständig ist, richtet sich nach Ihrem Wohnsitz oder dem Ort, an dem Sie arbeiten wollen. In Niedersachsen ist es die Behörde, „in deren Bezirk der Beruf ausgeübt wird oder werden soll“ (Nr. 1.2).6 Hamburg verlangt einen Hauptwohnsitz in Hamburg seit mindestens drei Monaten oder einen Arbeitsplatz dort mit mindestens 19 Wochenstunden.11 Das Saarland stellt klar, dass eine bloße Absichtserklärung, sich dort niederzulassen, nicht ausreicht.13 Und nur ein Antrag zur Zeit: Bremen schließt gleichzeitige Anträge bei mehreren Behörden ausdrücklich aus (Erlass Nr. 3.2).14 Welche Stellen für Ihren Kreis zuständig sind, zeigt der Termin-Finder.

Der Ablauf in acht Schritten

  1. Zuständigkeit klären. Antragsstelle und Prüfungsstelle für Ihren Wohnort ermitteln.
  2. Termin und Frist notieren. Die Frist gilt meist für den Eingang der vollständigen Unterlagen, teils bei der Prüfungsstelle (siehe Tabelle unten).
  3. Unterlagen ohne Ablaufdatum besorgen: Geburtsurkunde, Schulzeugnis, Ausweis, Lebenslauf, bei Bedarf beglaubigte Kopien.
  4. Unterlagen mit Ablaufdatum zuletzt beantragen: Führungszeugnis, ärztliche Bescheinigung und, wo verlangt, Meldebescheinigung.
  5. Antrag stellen, je nach Stelle online, schriftlich oder beides.
  6. Prüfung der Versagungsgründe. Die Antragsstelle prüft zuerst Alter, Schulabschluss, Zuverlässigkeit und Gesundheit; fehlt etwas davon, lehnt sie ab, ohne dass es zur Überprüfung kommt (NI-Richtlinie Nr. 3; BayVV Nr. 3.3).65
  7. Ladung und Überprüfung. Niedersachsen teilt die Termine „jeweils spätestens drei Wochen vorher“ mit (Nr. 6.2), in Bayern sollen die Ladungen „spätestens zwei Wochen“ vor dem jeweiligen Termin verschickt werden (VV Nr. 4.3.2).65 Nach jedem Teil werden Sie über das Ergebnis unterrichtet (Leitlinien Nr. 2.6).3
  8. Bescheid. Die Prüfungsstelle meldet die Ergebnisse an die Erlaubnisbehörde; die erteilt oder versagt die Erlaubnis. Ein ablehnender Bescheid „ist mit Gründen zu versehen“ (§ 3 Abs. 2 1. DVO).13

Das Alter von 25 Jahren muss erst bei der Erteilung erreicht sein. Bielefeld schreibt: „Sie können die Kenntnisüberprüfung bereits vor Ihrem 25. Geburtstag absolvieren.“15

Welche Unterlagen verlangt werden

Eine bundesweite Liste gibt es nicht; die Länder regeln das in Verwaltungsvorschriften oder auf den Seiten der Stellen. Drei Beispiele im Vergleich:

Unterlage Niedersachsen (Richtlinie Nr. 2) Bayern (VV Nr. 3.2) Rheinland-Pfalz (Mainz-Bingen)
Antrag – – formlos, „soweit bereits bekannt mit der Angabe des beabsichtigten späteren Niederlassungsortes“
Lebenslauf kurz gefasst „kurz gefasster (tabellarischer)“ tabellarisch
Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch ja Kopie
Ausweis „Identitätsnachweis mit Lichtbild“ nicht genannt beglaubigte Kopie von Personalausweis oder Reisepass
Meldebescheinigung nicht genannt nicht genannt nicht älter als drei Monate
Führungszeugnis amtlich, nicht älter als einen Monat Belegart „O“, nicht älter als drei Monate Belegart „O“, zum Antragszeitpunkt nicht älter als drei Monate
Ärztliche Bescheinigung nicht älter als einen Monat nicht älter als drei Monate Haus- oder Amtsarzt, auch „frei … von ansteckenden Krankheiten“, nicht älter als drei Monate
Erklärung zu Straf- und Ermittlungsverfahren ja ja nicht genannt
Frühere Anträge Erklärung, ob und wo Angabe, ob und wo bei Wohnsitzwechsel Anfrage an die bisherige Erlaubnisbehörde
Schulabschluss mindestens Hauptschule Hauptschulabschluss oder gleichwertig bzw. höher beglaubigte Kopie des letzten Schulzeugnisses

Quellen: NI-Richtlinie 2025, BayVV 2025, Kreisverwaltung Mainz-Bingen.652

Mainz-Bingen verlangt zusätzlich einen „Nachweis über evtl. bisherige Ausbildung zum Heilpraktiker“.2 Physiotherapeuten und Podologen, die sich zur schriftlichen Überprüfung anmelden, reichen dort außerdem eine beglaubigte Kopie ihrer Berufsurkunde ein. Was die übrigen Länder fordern, steht in der Länderübersicht im Artikel Voraussetzungen für die Heilpraktikererlaubnis.

Wie alt dürfen Führungszeugnis und Attest sein?

Die Grenze liegt je nach Land bei einem oder drei Monaten. Wichtiger als die Zahl ist der Bezugspunkt, und der ist nicht überall die Antragstellung:

Bezugspunkt Beispiel
Antragstellung Niedersachsen: Führungszeugnis und ärztliche Bescheinigung nicht älter als einen Monat; Mainz-Bingen: drei Monate „zum Antragszeitpunkt“62
Zeitpunkt der Überprüfung Vorpommern-Greifswald: Führungszeugnis zum Zeitpunkt der Überprüfung nicht älter als drei Monate16
mündlich-praktischer Termin Hamburg: Führungszeugnis, Erklärung und ärztliche Bescheinigung „nicht älter als einen Monat zum mündlich-praktischen Überprüfungstermin“11
Erlaubniserteilung Bielefeld: Attest und Führungszeugnis „dürfen bei Erlaubniserteilung nicht älter als 3 Monate sein und werden daher später angefordert“15
erst nach Aufforderung Berlin: erweitertes Führungszeugnis und ärztliches Zeugnis erst, wenn das Amt sie anfordert17

Was das praktisch bedeutet, zeigt eine eigene Rechnung für Niedersachsen: Wer seine Unterlagen in der Region Hannover am letzten Tag der Frist für den 17.03.2027 einreicht, dem 10.01.2027, braucht nach der Richtlinie ein Führungszeugnis, das nicht vor dem 10.12.2026 ausgestellt wurde.186 Wer das Zeugnis schon im Oktober beantragt, um „früh dran“ zu sein, muss es neu bestellen. In Hamburg und Bielefeld dagegen wäre ein Führungszeugnis, das Sie gleich mit dem Antrag einreichen, zum geforderten Zeitpunkt zu alt; beide Stellen fordern es erst später an.

Führungszeugnis „Belegart O“: was das heißt

Belegart „O“ ist das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde.11 Das Gesetz regelt dafür: „Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so ist es der Behörde unmittelbar zu übersenden.“ (§ 30 Abs. 5 BZRG)19 Sie bekommen es also nicht selbst in die Hand, sondern brauchen beim Antrag die genaue Empfängerbehörde. Beantragt wird es bei der Meldebehörde (§ 30 Abs. 2 BZRG).19 Hamburg nennt für die digitale Zustellung sein Behördenkennzeichen „K6392Q“ und verweist auch auf die Online-Beantragung beim Bundesamt für Justiz.11

Nicht überall reicht Belegart „O“. Berlin verlangt ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, der Kreis Nordfriesland, bei dem in Schleswig-Holstein zentral geprüft wird, die Belegart „OE“.1710 Lesen Sie die Angabe Ihrer Stelle genau, bevor Sie bestellen.

Beglaubigte Kopien: wer beglaubigt

Mehrere Stellen akzeptieren Schulzeugnis oder Ausweis nur als amtlich beglaubigte Kopie, darunter Mainz-Bingen und Bielefeld.215 Die Region Hannover verlangt auch beim Online-Antrag, dass „beglaubigte Kopien der Unterlagen zusätzlich per Post eingereicht werden müssen“.18 Wer beglaubigen darf, erklärt Bielefeld: „eine Behörde, insbesondere die Meldebehörde, einen Notar oder … dieselbe Schule, die das Zeugnis ausgestellt hat“.15

Unterlagen in einer anderen Sprache verlangt Hamburg zusätzlich „in Übersetzung durch einen staatlich anerkannten Übersetzer“.11

Online-Anträge: wo es schon geht

Das Verfahren wird digital, aber Land für Land und Stelle für Stelle:

  • Hamburg: „Eine Antragsstellung ist nur noch online möglich“, über das Hamburger Serviceportal. Hochgeladen werden Lebenslauf, Ausweis mit Melderegisterauszug, gegebenenfalls Arbeitsplatznachweis und Schulzeugnis.11
  • Bielefeld: Seit dem 04.01.2024 läuft der Antrag für Antragsteller mit Hauptwohnsitz im Regierungsbezirk Detmold online im Serviceportal. Dort melden Sie sich auch für einen schriftlichen Termin an, „sofern verfügbare Plätze vorhanden sind“, und können ihn online verschieben oder absagen.15
  • Köln: Ab den Terminen 2028 soll der Antrag „ausschließlich digital über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW)“ laufen. Vorerst heißt es: „Derzeit können keine weiteren Anträge für die Überprüfungen ab dem Jahr 2028 angenommen werden.“ Für 2027 sind Anmeldungen „aus Kapazitätsgründen nicht mehr möglich“.20
  • Region Hannover: Online-Antrag über das Serviceportal der Region, die beglaubigten Kopien gehen zusätzlich per Post.18
  • Baden-Württemberg: Das LRA Tübingen nimmt Anträge über das Landesportal service-bw an, das LRA Karlsruhe über ein eigenes Online-Formular.2112

Fristen je Land und Stelle

Jede Stelle setzt ihre Frist selbst. Die Tabelle nennt nur veröffentlichte Werte; wo eine Stelle keine Frist nennt, steht sie hier nicht.

Land Stelle Frist für den Frühjahrstermin Frist für den Herbsttermin
Baden-Württemberg LRA Karlsruhe, LRA Heilbronn 15. Januar 15. August
Stadt Stuttgart, LRA Breisgau-Hochschwarzwald 15. Oktober bis 15. Januar 15. Mai bis 15. August
LRA Tübingen 01.08. bis 15.12. des Vorjahres 01.01. bis 15.07.
Bayern Stadt München 01.07. bis 15.12. des Vorjahres 01.01. bis 15.06.
GA Würzburg 31. Dezember 30. Juni
Berlin beide Gesundheitsämter kein Stichtag veröffentlicht; genannt werden die „nächsten freien Überprüfungstermine“
Brandenburg landesweit 01. bis 31. Dezember (Anmeldung und Einzahlung) 01. bis 31. Juli
Bremen Ordnungsamt „bis ca. 8 Wochen vor dem Termin“
Hamburg Landesprüfungsamt 01.07. bis 31.12. 01.01. bis 30.06.
Hessen Rheingau-Taunus-Kreis 01.07. bis 31.12. 01.01. bis 30.06.
Mecklenburg-Vorpommern Vorpommern-Greifswald Unterlagen sechs Wochen vor der Überprüfung
Niedersachsen Region Hannover 10. Januar 10. August
Nordrhein-Westfalen Düsseldorf 1. Januar 1. August
Rheinland-Pfalz landesweit, Eingang in Mainz 31. Dezember 30. Juni
Saarland Regionalverband Saarbrücken 30. November 30. Juni
Sachsen Antrag bei Kreis oder Stadt 1. Oktober bis 15. Dezember 1. Mai bis 15. Juli
Schleswig-Holstein Kreis Ostholstein 06.01.2027 (für 03.03.2027) 07.07.2027 (für 01.09.2027)

Quellen: Behördenseiten und Landesvorschriften, abgerufen 19.10.2026.22 Weitere Stellen und die Termine 2027 stehen im Artikel Heilpraktikerprüfung 2027: alle Termine und Anmeldefristen.

Drei Fallen stecken in diesen Zahlen. Erstens zählt der Eingang, nicht der Poststempel. Die Region Hannover nennt als Stichtag das „Datum Eingang bei der Region Hannover“ und fügt hinzu: „Das Datum zur Aufgabe bei der Post ist nicht relevant“.18 Zweitens zählt teils der Eingang bei der Prüfungsstelle, nicht bei Ihrer Behörde. Mainz-Bingen schreibt, es sei darauf zu achten, „dass die Unterlagen innerhalb der Anmeldefrist dem Gesundheitsamt Mainz vorliegen müssen“, obwohl Sie sie beim Ordnungsamt einreichen.2 In Sachsen müssen die Unterlagen in Görlitz „bis zum Freitag der zweiten Woche im Januar“ vorliegen, der Antrag beim Kreis aber schon bis 15. Dezember gestellt sein.8 Drittens nehmen manche Stellen nur Anmeldungen für den nächsten Termin an; Mainz-Bingen: „Es werden immer nur Anmeldungen für die jeweils nächste Überprüfung entgegengenommen.“4

Hinzu kommen Kapazitätsgrenzen: Das LRA Karlsruhe begrenzt die allgemeine Überprüfung auf 200 Antragsteller pro Jahr, Düsseldorf auf jeweils 120 Personen.2324 Eine Frist einzuhalten garantiert also nicht immer einen Platz am nächsten Termin.

Nach dem Antrag: Gebühren und Rückzug

Wann Sie zahlen, ist unterschiedlich geregelt. In Brandenburg gehört die Einzahlung in das Anmeldefenster, den „Anmeldungs- und Einzahlungszeitraum“.257 In Rheinland-Pfalz findet die Überprüfung laut Hinweisen nur statt, wenn die Gebühr „innerhalb des in der Ladung zum schriftlichen Teil der Überprüfung angegebenen Zeitraumes bezahlt wird“; Absagen, Verschiebungen und die Rücknahme des Antrags sind gebührenpflichtig.4 Hamburg erhebt die Gebühren erst „nach der Überprüfung per Gebührenbescheid“, die Rücknahme des Antrags kostet dort 90 €.11 Die Beträge je Stelle stehen im Artikel Gebühren der Heilpraktikerprüfung.

Wer schon früher einen Antrag gestellt hat, muss das angeben (NI-Richtlinie Nr. 2 Buchst. g; BayVV Nr. 3.2).65 Machen Sie die Angabe vollständig, auch wenn der Versuch in einem anderen Land war. Im Einzelfall entscheidet die zuständige Behörde, welche Nachweise sie verlangt.

Weiterlesen

Fußnoten

  1. Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz, § 3 Abs. 1 und 2, https://www.gesetze-im-internet.de/heilprgdv_1/BJNR002590939.html (abgerufen 23.10.2026). ↩ ↩2 ↩3

  2. Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Heilpraktiker, Checkliste und Fristen, https://www.mainz-bingen.de/de/Aemter-Abteilungen/Gesundheit/Heilpraktiker/ (abgerufen 19.10.2026). ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5 ↩6

  3. Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern vom 07.12.2017, BAnz AT 22.12.2017 B5, Nr. 2.1 und 2.6, https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/d6Pk1lbZta8EPCulJuE/content/d6Pk1lbZta8EPCulJuE/BAnz%20AT%2022.12.2017%20B5.pdf. ↩ ↩2 ↩3

  4. Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Hinweise zur Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz (undatiert), https://rp.egovernor.de/api/datei/bkFwhhqeUydwNZT0jYiot. ↩ ↩2 ↩3

  5. Bekanntmachung Vollzug des Heilpraktikergesetzes vom 11.02.2025, BayMBl. 2025 Nr. 102, Nr. 3.1 bis 3.3, 4.1, 4.3.2, https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2122_1_G_15011/true. ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5

  6. Niedersachsen, Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, RdErl. v. 10.04.2025, Nds. MBl. 2025 Nr. 208, Nr. 1 bis 4.1 und 6.2, https://soziales.niedersachsen.de/download/219291/Richtline_Heilpraktiker.pdf. ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5 ↩6 ↩7 ↩8

  7. Landeshauptstadt Potsdam, Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung, mit Flyer Stand 25.11.2025, https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000008102.php (abgerufen 19.10.2026). ↩ ↩2

  8. Sachsen, VwV Heilpraktiker vom 29.10.2024, Nr. III.3 und V.3, https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/13955. ↩ ↩2

  9. Stadt Erfurt, Heilpraktikerprüfung, https://www.erfurt.de/ef/de/rathaus/bservice/leistungen/leistung-2004.htmc (abgerufen 19.10.2026). ↩

  10. Kreis Nordfriesland, Heilpraktiker, https://www.nordfriesland.de/Dienste-Leistungen/Dienstleistungen-A-Z/Subdomains/Heilpraktiker/ (abgerufen 19.10.2026). ↩ ↩2

  11. Sozialbehörde Hamburg, Landesprüfungsamt für Heilberufe, „Hinweise über die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nach dem Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)“ (uneingeschränkt), Stand 03/2026, Abschnitte I, IV und V, https://dokumente.hamburg.de/resource/blob/31346/a5319034fa8ddc9c6dc952103f6ca779/hinweise-heilpraktiker-uneingeschraenkt-data.pdf. ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5 ↩6 ↩7 ↩8

  12. LRA Karlsruhe, Heilpraktiker, mit Online-Anmeldung, https://www.landkreis-karlsruhe.de/Service-Verwaltung/Das-Landratsamt-von-A-bis-Z/Gesundheit/Heilpraktiker/ (abgerufen 19.10.2026); Zuständigkeit je Regierungsbezirk nach § 2 Heilberufe- und Gesundheitsfachberufe-Zuständigkeitsverordnung BW, GBl. 2008 S. 132. ↩ ↩2

  13. Regionalverband Saarbrücken, Heilpraktikerwesen, https://www.regionalverband-saarbruecken.de/gesundheit/amtsarzt/heilpraktikerwesen (abgerufen 19.10.2026). ↩

  14. Erlass der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz vom 16.12.2020, Brem.ABl. 2021 Nr. 8, Nr. 3.2, https://amtsblatt.bremen.de/fastmedia/233/2021_01_14_ABl_Nr_0008_signed.pdf. ↩

  15. Stadt Bielefeld, Infoblatt allgemeine Heilpraktikererlaubnis, Stand 07/2024, https://service.bielefeld.de/detail/-/vr-bis-detail/dokument/7242837/download. ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5

  16. Landkreis Vorpommern-Greifswald, Merkblatt für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis, https://www.kreis-vg.de/media/custom/3079_9602_1.PDF. ↩

  17. Service-Berlin, Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen, Dienstleistung 325145, https://service.berlin.de/dienstleistung/325145/ (abgerufen 19.10.2026). ↩ ↩2

  18. Region Hannover, Heilpraktiker, https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Gesundheit/Gesundheitsschutz/Heilpraktiker (abgerufen 23.10.2026). Frist „bis zum 10.01.2027“ für den Termin am 17.03.2027 laut dieser Seite; Rückrechnung als eigene Rechnung. ↩ ↩2 ↩3 ↩4

  19. § 30 Abs. 2 und 5 Bundeszentralregistergesetz, https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__30.html (abgerufen 23.10.2026). ↩ ↩2

  20. Stadt Köln, Heilpraktikererlaubnis, https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/heilpraktikererlaubnis (abgerufen 19.10.2026). ↩

  21. LRA Tübingen, Heilpraktiker, https://www.kreis-tuebingen.de/gesundheit_+lebensmittel/gesundheit/heilpraktiker (abgerufen 19.10.2026). ↩

  22. Baden-Württemberg: LRA Karlsruhe (s. o.); LRA Heilbronn, https://www.landkreis-heilbronn.de/informationsblatt-fuer-heilpraktiker-allgemein-pdf.127584.htm; Stadt Stuttgart, https://www.stuttgart.de/organigramm/leistungen/heilpraktikererlaubnis-beantragen-allgemeine-heilpraktikererlaubnis; LRA Breisgau-Hochschwarzwald, https://www.breisgau-hochschwarzwald.de/Start/Service+_+Verwaltung/heilpraktiker.html; LRA Tübingen (s. o.). Bayern: Stadt München, https://stadt.muenchen.de/service/info/1072000/; GA Würzburg, Merkblatt, https://www.landkreis-schweinfurt.de/fileadmin/inhalt_service-info/SG22_Gesundheitsamt/Merkblatt_GA_WUE_Stand_12.24.PDF. Berlin: Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, https://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/politik-und-verwaltung/aemter/gesundheitsamt/heilpraktikerbereich/, und Bezirksamt Lichtenberg, https://www.berlin.de/ba-lichtenberg/auf-einen-blick/buergerservice/gesundheit/artikel.334742.php. Brandenburg: Potsdam und Landkreis Oder-Spree (s. o.). Bremen: https://www.service.bremen.de/dienstleistungen/heilpraktiker-126913. Hamburg: s. o. Hessen: Rheingau-Taunus-Kreis, https://rheingau-taunus.de/fileadmin/forms/gesundheit/heilpraktiker_merkblatt.pdf. Mecklenburg-Vorpommern: s. o. Niedersachsen: Region Hannover (s. o.). Nordrhein-Westfalen: Düsseldorf, https://www.duesseldorf.de/gesundheitsamt/fachpublikum-fortbildungen/heilpraktiker. Rheinland-Pfalz: Mainz-Bingen (s. o.). Saarland: Regionalverband Saarbrücken (s. o.). Sachsen: VwV Nr. V.3 (s. o.). Schleswig-Holstein: Kreis Ostholstein, https://www.kreis-oh.de/Soziales-Familie-Gesundheit/Gesundheitsamt/Heilpraktiker-in/. Alle abgerufen 19.10.2026. ↩

  23. LRA Karlsruhe, Infoblatt Heilpraktiker allgemein, Stand August 2026, https://www.landkreis-karlsruhe.de/loadDocument.phtml?ObjSvrID=3051&ObjID=9480&ObjLa=1&Ext=PDF. ↩

  24. Landeshauptstadt Düsseldorf, Gesundheitsamt, Heilpraktiker, https://www.duesseldorf.de/gesundheitsamt/fachpublikum-fortbildungen/heilpraktiker (abgerufen 19.10.2026). ↩

  25. Landkreis Oder-Spree, Heilpraktikererlaubnisverfahren für das Land Brandenburg, https://www.landkreis-oder-spree.de/media/custom/2689_420_1.PDF (abgerufen 23.10.2026). ↩

Quellen

Abgerufen und geprüft am 23.10.2026.