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Wie viele bestehen die Heilpraktikerprüfung? Was die amtlichen Zahlen zeigen

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Inhalt dieser Seite
  1. Warum es keine Bundesstatistik gibt
  2. Hamburg 2015 bis 2019: die ausführlichsten Zahlen
  3. Rheinland-Pfalz 2012 bis 2016
  4. Bremen 2010 bis 2015
  5. Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg: historische Angaben
  6. Wie viele Erlaubnisse jährlich erteilt werden
  7. Warum „70 bis 80 Prozent fallen durch“ nicht belegt ist
  8. Was Selbstauskünfte nicht zeigen
  9. Was das für Sie heißt

Eine bundesweite amtliche Bestehens- oder Durchfallquote gibt es nicht. Das empirische Gutachten für das Bundesgesundheitsministerium stellte 2024 fest, dass es „in der Gesundheitsberichtserstattung des Bundes keine Angaben zu den jährlichen Absolventinnen und Absolventen der Heilpraktikerüberprüfung“ gibt.1 Belegt sind nur Zahlen einzelner Länder aus Parlamentsanfragen. Die jüngsten stammen aus Hamburg: Dort bestanden die uneingeschränkte Überprüfung in den Jahren 2015 bis 2018 je Kalenderjahr rund 32 bis 46 Prozent der Teilnehmer am schriftlichen Teil (eigene Rechnung aus der Senatstabelle).2 Die Psychotherapie-Überprüfung lag deutlich höher.

Warum es keine Bundesstatistik gibt

Die Überprüfung führen Gesundheitsämter und Landesstellen durch, und eine Meldepflicht an Bund oder Länder besteht nicht überall:

  • Bayern (2025): Zu neu erteilten Erlaubnissen „liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Der Vollzug des Heilpraktikergesetzes obliegt den Kreisverwaltungsbehörden.“3
  • Baden-Württemberg (2024): „Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker unterliegen in Baden-Württemberg keiner Meldepflicht. Es liegen daher keine Zahlen zu Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern vor …“4
  • Nordrhein-Westfalen (2019): Für die Jahre 2008 bis 2014 lägen keine Zahlen vor; ein Berichtswesen gibt es erst ab 2015.5
  • Das BMG-Gutachten beschreibt die behördliche Erfassung als „lückenhaft und wenig standardisiert“.1

Bei unserer Suche in den Parlamentsdokumenten aller 16 Länder (Stand 19.10.2026) fanden sich amtliche Prüfungsergebnisse nur für Hamburg (bis 2019), Rheinland-Pfalz (bis 2016), Bremen (bis 2015) und Schleswig-Holstein (bis 2010) sowie historische Angaben aus Baden-Württemberg (1995 bis 1998).

Hamburg 2015 bis 2019: die ausführlichsten Zahlen

Der Hamburger Senat hat 2019 auf eine Anfrage hin die Ergebnisse des Landesprüfungsamts für Heilberufe veröffentlicht (Drs. 21/19108).2

Erlaubnis ohne Beschränkung:

Jahr Teilnehmer schriftlich schriftlich bestanden mündlich nicht bestanden insgesamt bestanden (eigene Rechnung)
2015 318 173 (54,4 %) 26 147 = 46,2 %
2016 386 214 (55,4 %) 37 177 = 45,9 %
2017 410 181 (44,2 %) 36 145 = 35,4 %
2018 356 211 (59,3 %) 98 113 = 31,7 %
2019 394 150 (38 %) 44 (nur März) nicht berechenbar

Erlaubnis beschränkt auf Psychotherapie:

Zeitraum Teilnehmer schriftlich bestanden mündlich nicht bestanden insgesamt bestanden (eigene Rechnung)
2015 (nur mündlich) 316 – 19 297 = 94,0 %
2016 (nur mündlich) 379 – 8 371 = 97,9 %
2017 (nur mündlich) 408 – 13 395 = 96,8 %
2018 (alte Regel, nur mündlich) 240 – 47 193 = 80,4 %
Oktober 2018 (erstmals schriftlich) 63 52 (82,5 %) 5 47 = 74,6 %
2019 420 332 (79 %) 5 (nur März) nicht berechenbar

So haben wir gerechnet: „Insgesamt bestanden“ ist die Zahl der schriftlich Bestandenen abzüglich der mündlich Nichtbestandenen, geteilt durch die Teilnehmer am schriftlichen Teil. Das setzt voraus, dass die mündlichen Prüfungen demselben Kalenderjahr zuzuordnen sind; die Senatstabelle ist nach Kalenderjahren geführt. Wiederholer sind mitgezählt. Eine Quote für den ersten Versuch lässt sich daraus nicht sauber ableiten, weil die Tabelle nach Versuchen nur die Nichtbestandenen ausweist.

Was die Zahlen zeigen: Zwischen 41 und 56 Prozent der Teilnehmer scheiterten 2015 bis 2018 schon am schriftlichen Teil der großen Prüfung (eigene Rechnung: 100 % minus Bestehensanteil). Bei der Psychotherapie-Prüfung bestanden bis 2018 fast alle die rein mündliche Prüfung; mit dem schriftlichen Teil sank die Quote auf rund drei Viertel.

Rheinland-Pfalz 2012 bis 2016

Die Landesregierung nannte 2017 kumulierte Zahlen der landesweiten Prüfstelle beim Gesundheitsamt Mainz-Bingen (Drs. 17/4568). Bezugsgröße sind hier die Anmeldungen, nicht die Teilnehmer.6

Erlaubnisart Anmeldungen schriftlich bestanden insgesamt bestanden nach Aktenlage erteilt
ohne Beschränkung 896 538 (60,0 %) 176 (19,6 % der Anmeldungen) –
Psychotherapie 451 345 (76,5 %) 115 (25,5 %) 40 erteilt, 22 abgelehnt
Physiotherapie 60 (nur schriftlich) 22 (36,7 %) – 183 erteilt, 4 abgelehnt
Podologie (2013–2016) 15 (nur schriftlich) 3 – 23 erteilt, 1 abgelehnt

Auffällig ist der Abstand zwischen „schriftlich bestanden“ und „insgesamt bestanden“. Die Drucksache schlüsselt ihn nicht auf; wir rechnen daher nur mit den genannten Werten.

Bremen 2010 bis 2015

Der Bremer Senat konnte 2016 nur angeben, „wie viele Personen sich für die Prüfungen angemeldet haben und wie viele Personen die Prüfungen bestanden haben“ (Drs. 19/407).7

Jahr allgemein: angemeldet / bestanden Psychotherapie: angemeldet / bestanden
2010 18 / 5 29 / 28
2011 22 / 7 52 / 50
2012 37 / 16 22 / 21
2013 25 / 8 37 / 25
2014 27 / 15 20 / 13
2015 34 / 13 23 / 15
Summe 163 / 64 = rund 39 % 183 / 152 = rund 83 %

Summen und Quoten: eigene Rechnung.

Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg: historische Angaben

Die folgenden Zahlen sind älter und nur als Einordnung zu lesen; seither haben sich Leitlinien und Prüfungsformat geändert.

  • Schleswig-Holstein, um 2005 bis 2010 (Drs. 17/934): Für das Gesundheitsamt Nordfriesland schrieb die Landesregierung: „Es bestehen 25 bis 40% die Kenntnisüberprüfung, mit vereinzelten Besteherquoten von ca. 10 %.“ Im Kreis Rendsburg-Eckernförde bestanden 2005 50 %, 2006 37 %, 2007 40 %, 2008 25 %, 2009 17 % und 2010 (bis Oktober) 30 %; für Ostholstein hieß es: „Seit 3 Jahren bestehen unverändert ca 85 %.“8
  • Baden-Württemberg, 1995 bis 1998 (Drs. 12/3613): Die Durchfallquoten der fünf Prüfämter lagen laut Sozialministerium „zwischen 50 % und 64 %“; eine Teilumfrage in anderen Ländern ergab für das erste Halbjahr 1998 eine schriftliche Durchfallquote „bei 50 bis 70 %“.9

Wie viele Erlaubnisse jährlich erteilt werden

Statt Quoten veröffentlichen manche Länder die Zahl der erteilten Erlaubnisse. Nordrhein-Westfalen nannte für 2015, 2016 und 2017 (Drs. 17/5535):5

Erlaubnisart 2015 2016 2017
allgemein 407 490 604
sektoral Psychotherapie 445 387 458
sektoral Physiotherapie 552 0 23
sektoral Podologie 3 17 41
gesamt 1.407 894 1.126

Diese Zahlen sagen nichts darüber, wie viele Personen angetreten sind.

Warum „70 bis 80 Prozent fallen durch“ nicht belegt ist

Auf Ratgeber- und Vergleichsportalen und in der Presse liest man oft, 70 bis 80 Prozent fielen durch. Eine amtliche Quelle für diese Spanne haben wir nicht gefunden; teils wird sie ausdrücklich als Schätzung bezeichnet. Ältere Fundstellen sind vorsichtiger: Die Stiftung Warentest schrieb 2008, die Durchfallquoten lägen „regional unterschiedlich zwischen 20 und 80 Prozent“.10 In der Hamburger Anfrage von 2019 berief sich der Fragesteller auf Fachverbände, nach denen „nur etwa 20 – 30 Prozent der Anwärter im ersten Anlauf bestehen“; der Senat hat diese Zahl nicht bestätigt.2

Mit den amtlichen Zahlen verglichen ergibt sich:

  • Für die große Prüfung liegen die Werte in Hamburg 2015 bis 2018 bei 54 bis 68 Prozent Nichtbestehen (eigene Rechnung); nur 2018 kommt Hamburg in die Nähe von 70 Prozent. In Rheinland-Pfalz bestanden 2012 bis 2016 rund 20 Prozent der Angemeldeten.
  • Für die Psychotherapie-Prüfung widersprechen die Zahlen der Pauschalaussage: In Hamburg bestanden 2019 79 Prozent den schriftlichen Teil, in Bremen 2010 bis 2015 rund 83 Prozent der Angemeldeten.

Was Selbstauskünfte nicht zeigen

Das BMG-Gutachten fragte Personen, die die Erlaubnis bereits haben, ob sie beim ersten Versuch bestanden. Bei der allgemeinen Erlaubnis bejahten das 72 Prozent derjenigen, die eine Heilpraktikerschule besucht hatten, 67 Prozent nach einem Vorbereitungslehrgang und 82 Prozent nach Selbststudium; bei der Psychotherapie lagen die Werte bei 83 bis 85 Prozent.1 Das sind keine Bestehensquoten: Befragt wurden nur Erfolgreiche. Wer endgültig gescheitert ist, fehlt in der Stichprobe. Für eine Aussage, welche Vorbereitung besser abschneidet, taugen die Werte nicht.

Bestehensquoten einzelner Schulen zeigen wir grundsätzlich nicht, auch nicht als Zitat von Schulseiten. Warum, erklärt unsere Methodik.

Was das für Sie heißt

Die amtlichen Zahlen sind alt und lückenhaft. Sie zeigen aber zwei belastbare Muster: Der schriftliche Teil der großen Prüfung ist die größte Hürde, und die Ergebnisse schwanken stark nach Ort und Jahr. Die Bestehensgrenze selbst ist bundesweit gleich: 45 von 60 Fragen im schriftlichen Teil, bei der Psychotherapie 21 von 28 (Leitlinien Nr. 3 und 5).11 Wie die Prüfung aufgebaut ist, erklären die Artikel zur schriftlichen und zur mündlichen Prüfung; mit dem Ergebnis-Check zählen Sie Ihre Antworten nach dem Prüfungstag gegen den amtlichen Schlüssel.

Sobald ein Land neue amtliche Zahlen veröffentlicht, ergänzen wir die Tabellen und vermerken das im Änderungsprotokoll.

Fußnoten

  1. in vivo GmbH, Empirisches Gutachten zum Heilpraktikerwesen, Abschlussbericht im Auftrag des BMG, Stand November 2024, Kap. 5.2.2.16 (S. 84), Kap. 6.2.6 (S. 256), Tab. 33 (S. 54), Tab. 126 (S. 157), https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Gesundheit/Abschlussberichte/Endfassung_Empirisches_Gutachten_zum_Heilpraktikerwesen_in_DE.pdf. ↩ ↩2 ↩3

  2. Hamburgische Bürgerschaft, Drs. 21/19108, Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats vom 29.11.2019, Anlage, Vorbemerkung des Fragestellers S. 2, https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/68802/wer_besteht_die_heilpraktikerpruefung_in_hamburg.pdf. ↩ ↩2 ↩3

  3. Bayerischer Landtag, Drs. 19/7872, Antwort vom 12.08.2025, zu 1.3, https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP19/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/19_0007872.pdf. ↩

  4. Landtag Baden-Württemberg, Drs. 17/6164 vom 29.01.2024, https://www.landtag-bw.de/resource/blob/265234/7d53f9458227fa1a6454ee7b3f699d65/17_6164_D.pdf. ↩

  5. Landtag Nordrhein-Westfalen, Drs. 17/5535, Antwort vom 25.03.2019, S. 2, https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-5535.pdf. ↩ ↩2

  6. Landtag Rheinland-Pfalz, Drs. 17/4568, Antwort vom 14.11.2017, S. 2, https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/4568-17.pdf. ↩

  7. Bremische Bürgerschaft, Drs. 19/407 vom 26.04.2016, Tab. 33 und 34, https://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/2016-04-27_Drs-19-407_1138d.pdf. ↩

  8. Landtag Schleswig-Holstein, Drs. 17/934 vom 13.10.2010, Antwort zu 4, https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/drucks/0900/drucksache-17-0934.pdf. ↩

  9. Landtag Baden-Württemberg, Drs. 12/3613, Stellungnahme des Sozialministeriums vom 10.02.1999, S. 3, https://www.landtag-bw.de/resource/blob/27988/b92f05db96139ee27437b55918fcdc3f/12_3613_D.pdf. ↩

  10. Stiftung Warentest, „Berufsbild Heilpraktiker: Was sie tun, wird nicht geprüft“, 28.02.2008, https://www.test.de/Heilpraktiker-Gesamteindruck-positiv-1652630-1652623/. ↩

  11. Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern, BAnz AT 22.12.2017 B5, Nr. 3 und 5, https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/d6Pk1lbZta8EPCulJuE/content/d6Pk1lbZta8EPCulJuE/BAnz%20AT%2022.12.2017%20B5.pdf. ↩

Quellen

Abgerufen und geprüft am 19.10.2026.