Heilpraktiker-Ausbildung online: worauf es bei Fernkursen ankommt
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Eine Heilpraktiker-Ausbildung online ist rechtlich ein Fernlehrgang, sobald Sie überwiegend räumlich getrennt lernen und der Anbieter Ihren Lernerfolg überwacht. Dann braucht der Kurs eine Zulassung der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU); ohne sie ist der Vertrag nichtig (§ 12 Abs. 1, § 7 Abs. 1 FernUSG).1 Der Bundesgerichtshof hat 2025 klargestellt, dass das für Online-Kurse jedenfalls dann gilt, wenn aufgezeichnete, zeitversetzt abrufbare Anteile überwiegen (III ZR 109/24).2 Am 19.10.2026 sind 46 Heilpraktiker-Lehrgänge bei der ZFU zugelassen.3
Hinweis für Leser aus Österreich: Der Heilpraktikerberuf darf in Österreich nicht ausgeübt werden. Dieser Artikel richtet sich an Interessierte in Deutschland; Sitz und Unterrichtsort der Anbieter stehen bei jedem Kurs.45
Wann ein Online-Kurs eine Zulassung braucht
Das Gesetz definiert Fernunterricht in § 1 Abs. 1 FernUSG als „die auf vertraglicher Grundlage erfolgende, entgeltliche Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, bei der 1. der Lehrende und der Lernende ausschließlich oder überwiegend räumlich getrennt sind und 2. der Lehrende oder sein Beauftragter den Lernerfolg überwachen.“1 § 12 Abs. 1 bestimmt: „Fernlehrgänge bedürfen der Zulassung.“ Ausgenommen sind nur Kurse, die „nach Inhalt und Ziel ausschließlich der Freizeitgestaltung oder der Unterhaltung dienen“.6 Die 46 Heilpraktiker-Lehrgänge in der ZFU-Suche sind als zugelassene Fernlehrgänge geführt.3
Das BGH-Urteil vom 12.06.2025 betraf ein Online-Mentoring-Programm ohne Zulassung; der Vertrag war nichtig, der Teilnehmer bekam sein Geld zurück. Für Heilpraktiker-Kurse sind vier Aussagen wichtig:2
| Aussage | Fundstelle | Bedeutung für Sie |
|---|---|---|
| Überwiegende räumliche Trennung liegt bei Online-Unterricht vor, „jedenfalls dann …, wenn dabei asynchrone Unterrichtsanteile überwiegen“ | Leitsatz a | Lehrvideos und Studienhefte zählen als asynchron |
| Live-Termine, die aufgezeichnet und anschließend bereitgestellt werden, sind „als asynchroner Unterricht zu behandeln“ | Rn. 26 | auch Live-Kurse mit Aufzeichnung können zulassungspflichtig sein |
| Für die Überwachung des Lernerfolgs genügt schon ein Anspruch auf individuelle Lernkontrolle; „Es genügt eine einzige Lernkontrolle“ | Rn. 28 | Fragemöglichkeit beim Tutor oder ein Test reicht |
| Das FernUSG gilt auch für Unternehmer, nicht nur für Verbraucher | Leitsatz b | auch wer beruflich bucht, ist geschützt |
Für reine Live-Kurse ohne Aufzeichnung sagt das Urteil nichts Abschließendes; „jedenfalls dann“ beschreibt den Mindestfall.2
So prüfen Sie die Zulassung
Die ZFU-Lehrgangssuche ist öffentlich: https://zfu.de/lehrgangssuche. Jeder zugelassene Lehrgang hat eine Detailseite unter https://zfu.de/zulassungsnummer/ mit der Nummer, etwa 5147125 für den ILS-Lehrgang zum großen Heilpraktiker. Dort stehen Dauer, Gesamtkosten, Raten, Lernaufwand und Präsenzanteile.3 Im Kursvergleich zeigen wir die Nummer bei jedem Fern- und Online-Kurs mit Link zur ZFU. Finden wir für ein Online-Angebot keine Nummer, steht dort neutral „ZFU-Zulassung nicht gefunden“. Das ist eine Feststellung zum Datenstand, keine rechtliche Bewertung des Angebots.
Synchron oder asynchron: was die ZFU-Zahlen zeigen
Die ZFU weist für jeden Lehrgang zwei Größen aus, die den Charakter eines Online-Kurses gut beschreiben: den wöchentlichen Lernaufwand für das Selbstlernen und die Zahl der „Synchrone[n] Lerneinheiten (je 45 Minuten)“, also Live-Unterricht.3
| Profil | Beispiele aus der ZFU (großer HP) | synchrone Einheiten | Lernaufwand/Woche |
|---|---|---|---|
| überwiegend Selbstlernen mit Präsenztagen | ILS 5147125, Fernakademie 5114318, APOLLON 5116918 | je 20 | 8–9 h |
| Selbstlernen mit regelmäßigen Online-Seminaren | Deutsche Heilpraktikerschule 5113318, quadromedica 5113018 | 180 bzw. 142 | 6 bzw. 10 h |
| hoher Live-Anteil | HPA 5133522, e-Vidia 5169426, Deutsche Heilpraktikerschule „Ganzheitlich“ 5173626 | 468, 493, 839 | 12, 4,5, 9 h |
| sehr hoher Selbstlernaufwand | Lecturio 5134723 | 10 | 40 h |
Quelle: ZFU-Detailseiten, Auswahl und Gruppierung eigene Auswertung.3
Beim Heilpraktiker für Psychotherapie liegen die synchronen Einheiten zwischen 0 (Laudius, BTB, Jens Helmig) und 378 (Deutsche Heilpraktikerschule).3 Welcher Mix passt, ist eine Frage Ihres Lernstils; ein Live-Anteil ersetzt das eigene Wiederholen nicht, und viel Selbstlernen setzt Disziplin voraus.
Präsenztage für den praktischen Teil
Die mündlich-praktische Überprüfung umfasst nach den Leitlinien im Bereich der anwendungsorientierten Kenntnisse (Befunde, Anamnese, Untersuchung) „auch praktische Aufgaben“ (Nr. 4).7 Die meisten Fernlehrgänge für den großen Heilpraktiker sehen laut ZFU Präsenz- oder Praxistage vor. Die ZFU-Angaben reichen von „3 Tage“ (ILS, Fernakademie) über „4 Tage Präsenzunterricht in Leverkusen“ (Revosolution) bis zu „Zehn Wochenendseminare (insgesamt 19 Tage)“ (IMPULSE).3
Prüfen Sie vor Vertragsschluss:
- Sind die Präsenztage im Preis? ILS schreibt: „Die Seminar- und Webinargebühren sind in den Studiengebühren enthalten“.8 Bei der Rolf-Schneider-Akademie kostet das Seminar zu Untersuchungs- und Injektionstechniken 180 € extra; bei Isolde Richter nennt die ZFU einen erforderlichen Präsenz-Praxiskurs für 590 €.93
- Wo finden sie statt? Die Orte reichen von Kenzingen (Isolde Richter) über Leipzig (Deutsche Heilpraktikerschule) bis Füssen (Likamundi); Top-Physio bietet für den sektoralen Kurs Präsenztage in fünf Städten an.3 Reisekosten kommen hinzu.
- Sind sie Pflicht? Bei einigen Anbietern ja. Die ZFU-Angabe zum Paracelsus-Heim-Kombi-Studium nennt einen Unterrichtsbesuch für nicht medizinisch Vorgebildete „zwingend notwendig“.3
Testphase und Widerruf
Für Fernunterrichtsverträge, die weder im Fernabsatz noch außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, gibt § 4 FernUSG ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB.1 Viele Anbieter werben zusätzlich mit einer Testphase. Belegt sind auf den Anbieterseiten unter anderem:
| Anbieter | Angabe zur Testphase (Wortlaut) |
|---|---|
| ILS, SGD, Fernakademie, APOLLON, Laudius | „4 Wochen kostenlos testen“ |
| BTB | „14 Tage ohne Kostenrisiko testen“ |
| Isolde Richter | „2 Wochen kostenlos testen“ und „4-wöchiges Widerspruchsrecht“ |
| Rolf-Schneider-Akademie | „4 Wochen kostenfreies Probestudium“ |
| Nova Medica | „kostenloses Probemodul“ |
Quellen: Anbieterseiten, abgerufen 19.10.2026.10 Bei ILS setzt sich die Frist laut Anbieter aus 14 Tagen Widerruf und zwei freiwilligen Wochen zusammen.8 Was genau in der Testphase zugänglich ist, regeln die Vertragsbedingungen des Anbieters.
Kündigen nach § 5 FernUSG
Das Gesetz gibt Teilnehmern ein eigenes Kündigungsrecht:
„Der Teilnehmer kann den Fernunterrichtsvertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von sechs Wochen, nach Ablauf des ersten Halbjahres jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen.“ (§ 5 Abs. 1 Satz 1 FernUSG)
Die Kündigung braucht Textform (Abs. 2), also etwa eine E-Mail. Nach der Kündigung zahlen Sie nur den Anteil, „der dem Wert der Leistungen des Veranstalters während der Laufzeit des Vertrags entspricht“ (Abs. 3).1 Erlischt die Zulassung des Lehrgangs nach Vertragsschluss oder wird sie widerrufen oder zurückgenommen, können Sie ohne Frist kündigen, und zwar innerhalb von zwei Wochen (§ 7 Abs. 2).1
Einzelne Anbieter bieten kürzere Fristen an. Isolde Richter nennt eine „Mindestvertragsdauer … 4 Monate“, danach sei monatlich kündbar; die Nova Medica HP-Akademie gibt in ihren FAQ das gesetzliche Schema wieder.1112 Mehr zu Widerruf und Kündigung lesen Sie unter Fernkurs kündigen oder widerrufen.
Was Online-Kurse kosten
Die ZFU-Gesamtkosten der 25 Lehrgänge für den großen Heilpraktiker reichen von 1.797 € (GesundZeit, 36 Monate) bis 9.900 € (Lecturio, 14 Monate), der Median liegt bei 3.456 €. Bei den 19 HPP-Lehrgängen sind es 936 € (IMPULSE) bis 3.735 € (APOLLON), Median 2.544 €.3
Manche Online-Anbieter haben mehrere Varianten mit unterschiedlichen Leistungen. Die HPA nennt für den Online-Kurs zum großen Heilpraktiker auf ihrer Seite „Standard 2.500 €“ ohne Unterrichtsaufzeichnungen, „Premium 3.400 €“ mit Aufzeichnungen und „Premium Plus 3.800 €“; bei der ZFU steht derselbe Lehrgang mit 4.500 €, „davon Prüfung 700,00 €“.133 Vergleichen Sie deshalb immer den ZFU-Wert und den aktuellen Preis der Anbieterseite. Beide stehen im Kursvergleich nebeneinander. Alle Kostenposten bis zur Erlaubnis erklärt der Artikel Was kostet die Heilpraktiker-Ausbildung?.
Kurz zusammengefasst
- Online-Kurse mit überwiegend aufgezeichneten Anteilen und Lernkontrolle brauchen eine ZFU-Zulassung; die Nummer ist öffentlich prüfbar.
- Ohne Zulassung ist der Vertrag nichtig (§ 7 Abs. 1 FernUSG).
- Für den praktischen Prüfungsteil sind Präsenztage sinnvoll; prüfen Sie, ob sie im Preis enthalten sind.
- Sie können nach § 5 FernUSG erstmals zum Ende des ersten Halbjahres kündigen, danach jederzeit mit drei Monaten Frist.
Alle zugelassenen Lehrgänge mit Kennzahlen finden Sie im Artikel Heilpraktiker-Fernstudium; Präsenzalternativen unter Heilpraktikerschule finden.
Fußnoten
-
§§ 1, 4, 5, 7 FernUSG, https://www.gesetze-im-internet.de/fernusg/ (abgerufen 19.10.2026). ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5
-
BGH, Urteil vom 12.06.2025 – III ZR 109/24, Leitsätze a und b, Rn. 26, 28, https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/III_ZS/2024/III_ZR_109-24.pdf?__blob=publicationFile&v=1. ↩ ↩2 ↩3
-
ZFU-Lehrgangssuche, https://zfu.de/lehrgangssuche, Detailseiten zfu.de/zulassungsnummer/ mit angehängter Zulassungsnummer (abgerufen 19.10.2026); Spannen und Mediane eigene Auswertung. ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5 ↩6 ↩7 ↩8 ↩9 ↩10 ↩11 ↩12
-
§ 1 Ausbildungsvorbehaltsgesetz (Österreich), RIS, Fassung vom 19.10.2026, https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010984. ↩
-
EuGH, Urteil vom 11.07.2002 – C-294/00, Rn. 68 und Tenor, http://publications.europa.eu/resource/celex/62000CJ0294. ↩
-
§ 12 Abs. 1 FernUSG, https://www.gesetze-im-internet.de/fernusg/__12.html (abgerufen 19.10.2026). ↩
-
Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern, BAnz AT 22.12.2017 B5, Nr. 4, https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/d6Pk1lbZta8EPCulJuE/content/d6Pk1lbZta8EPCulJuE/BAnz%20AT%2022.12.2017%20B5.pdf. ↩
-
ILS, Heilpraktiker/in, https://www.ils.de/fernkurse/heilpraktiker/ (abgerufen 19.10.2026). ↩ ↩2
-
Rolf-Schneider-Akademie, Heilpraktiker-Fernstudium, https://www.naturheilkundeschule.de/heilpraktiker-fernstudium/ (abgerufen 19.10.2026). ↩
-
ILS https://www.ils.de/fernkurse/heilpraktiker/; SGD https://www.sgd.de/kursseite/heilpraktikerin-vorbereitung-auf-die-amtsaerztliche-ueberpruefung.html; Fernakademie https://www.fernakademie-klett.de/allgemeinbildung-medien-gesundheit/gesundheit-psychologie/heilpraktiker/; APOLLON https://apollon-akademie.de/weiterbildung/heilpraktiker-in/; Laudius https://www.laudius.de/kurs/heilpraktiker-in-vorbereitung-auf-die-amtsaerztliche-ueberpruefung; BTB https://www.btb.info/ausbildung-heilpraktiker.html; Isolde Richter https://www.isolde-richter.de/heilpraktiker-hp; Rolf-Schneider-Akademie https://www.naturheilkundeschule.de/heilpraktiker-fernstudium/; Nova Medica https://www.novamedica-hpakademie.de/ (alle abgerufen 19.10.2026). ↩
-
Naturheilschule Isolde Richter, Heilpraktiker-Ausbildung, https://www.isolde-richter.de/heilpraktiker-hp (abgerufen 19.10.2026). ↩
-
Nova Medica HP-Akademie, https://www.novamedica-hpakademie.de/ (abgerufen 19.10.2026). ↩
-
HPA Heilpraktiker Akademie Deutschland, Heilpraktiker online, https://heilpraktiker-akademie.de/heilpraktiker/ausbildung/online/ (abgerufen 19.10.2026). ↩
Quellen
Abgerufen und geprüft am 19.10.2026.
- Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG)
- § 12 FernUSG
- § 7 FernUSG
- BGH, Urteil vom 12.06.2025 – III ZR 109/24
- ZFU-Lehrgangssuche
- Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern, BAnz AT 22.12.2017 B5
- ILS: Heilpraktiker/in
- Naturheilschule Isolde Richter: Heilpraktiker-Ausbildung
- BTB Bildungswerk für therapeutische Berufe: Heilpraktiker
- Rolf-Schneider-Akademie: Heilpraktiker-Fernstudium
- HPA Heilpraktiker Akademie: Heilpraktiker online
- Nova Medica HP-Akademie
- Ausbildungsvorbehaltsgesetz (Österreich), RIS
- EuGH, Urteil vom 11.07.2002 – C-294/00
