Aufstiegs-BAföG und Bildungsscheck: warum Heilpraktiker-Kurse meist herausfallen
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Für die Heilpraktiker-Ausbildung ist das Aufstiegs-BAföG nicht vorgesehen: § 2 AFBG fördert nur die Vorbereitung auf Fortbildungsabschlüsse nach Berufsbildungsgesetz, Handwerksordnung oder gleichwertige Abschlüsse, und die Heilpraktikerüberprüfung ist keiner davon.1 Auch die Länderprogramme passen selten. Der Bildungsscheck 2.0 in Nordrhein-Westfalen schließt „Prüfungen und Prüfungsvorbereitungskurse“ ausdrücklich aus, der Hamburger Weiterbildungsbonus eine „berufliche Neuorientierung“.23
Den wichtigsten Förderweg, den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit, behandeln wir in einem eigenen Artikel. Hier geht es um die übrigen Programme und darum, an welchen Stellen ihres Wortlauts Heilpraktiker-Kurse hängen bleiben.
Was das Aufstiegs-BAföG fördert
Das Aufstiegs-BAföG heißt im Gesetz Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz. Sein Ziel ist es, „Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Maßnahme und zum Lebensunterhalt finanziell zu unterstützen“ (§ 1 AFBG).4 Welche Maßnahmen gemeint sind, bestimmt § 2 Abs. 1:
„Förderfähig ist die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen öffentlicher und privater Träger, die in einer fachlichen Richtung gezielt auf folgende Fortbildungsziele vorbereiten:
- Fortbildungsabschlüsse zu öffentlich-rechtlich geregelten Prüfungen auf der Grundlage a) der §§ 53 bis 53d und 54 des Berufsbildungsgesetzes, b) der §§ 42 bis 42d, 42f, 45 und 51a der Handwerksordnung oder c) der nach § 122 Absatz 2 bis 4 der Handwerksordnung weiter anzuwendenden Prüfungsregelungen,
- gleichwertige Fortbildungsabschlüsse nach bundes- oder landesrechtlichen Regelungen oder
- gleichwertige Fortbildungsabschlüsse an anerkannten Ergänzungsschulen auf der Grundlage staatlich genehmigter Prüfungsordnungen.“1
Gemeint sind also Fortbildungsabschlüsse mit öffentlich-rechtlich geregelter oder staatlich genehmigter Prüfung; nur wo solche Regelungen fehlen, lässt § 2 Abs. 1 auch Abschlüsse nach den Weiterbildungsempfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft zu. Dazu kommen formale Anforderungen an die Maßnahme selbst (§ 2 Abs. 3 und 4 AFBG):1
- mindestens 400 Unterrichtsstunden, in Vollzeit innerhalb von 36, in Teilzeit innerhalb von 48 Kalendermonaten (Ausnahme in Teilzeit: 200 Stunden innerhalb von 36 Monaten für Abschlüsse nach § 53b BBiG, § 42b HwO und gleichwertige);
- eine Mindestdichte: in Vollzeit in der Regel an vier Werktagen je Woche mindestens 25 Unterrichtsstunden, in Teilzeit im Durchschnitt mindestens 18 Unterrichtsstunden im Monat;
- förderfähig sind nur „physische und virtuelle Präsenzlehrveranstaltungen, deren Inhalte in der Prüfungsregelung verbindlich vorgegeben sind“.
Warum die Heilpraktikerüberprüfung nicht hineinpasst
Die Heilpraktikererlaubnis ist kein Fortbildungsabschluss. Sie wird versagt, wenn die Überprüfung beim Gesundheitsamt ergibt, dass die Ausübung der Heilkunde durch den Antragsteller „eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder für die ihn aufsuchenden Patientinnen und Patienten bedeuten würde“ (§ 2 Abs. 1 Buchst. i 1. DVO).5 Besteht die antragstellende Person den schriftlichen oder den mündlich-praktischen Teil nicht, „ist anzunehmen, dass von ihr eine Gefahr … ausgeht“ (Leitlinien Nr. 2.3).6 Es geht um Gefahrenabwehr, nicht um eine Fortbildungsstufe.
Der Vergleich Punkt für Punkt:
| Anforderung des AFBG | Heilpraktikerweg |
|---|---|
| Fortbildungsabschluss nach BBiG, HwO oder gleichwertig (§ 2 Abs. 1) | Erlaubnis nach Überprüfung durch das Gesundheitsamt (§ 2 Abs. 1 Buchst. i 1. DVO) |
| gezielte Vorbereitung durch eine Fortbildungsmaßnahme | keine Ausbildung vorgeschrieben; die 1. DVO nennt keine Ausbildung als Voraussetzung |
| mindestens 400 Unterrichtsstunden (§ 2 Abs. 3) | kein Mindestumfang vorgeschrieben |
| Präsenzlehre, physisch oder virtuell (§ 2 Abs. 4) | Fernlehrgänge: Lehrende und Lernende „ausschließlich oder überwiegend räumlich getrennt“ (§ 1 Abs. 1 FernUSG) |
Quellen: AFBG, 1. DVO, FernUSG.157
Nach dem Wortlaut spricht deshalb viel gegen eine Förderung, und reine Fernlehrgänge scheitern zusätzlich an der Präsenzpflicht. Das Gesetz erwähnt Heilpraktiker allerdings nirgends, weder positiv noch negativ. Wer an einer Präsenzschule lernt und sicher gehen will, fragt vor Vertragsschluss bei der zuständigen Förderstelle nach; im Einzelfall entscheidet sie.
Wer bereits einen Gesundheitsfachberuf wie Physiotherapie ausübt, kann statt der vollen Erlaubnis eine sektorale anstreben; mehr dazu unter Sektoraler Heilpraktiker.
Bildungsscheck und Co.: die Länderprogramme im Wortlaut
Keines der folgenden Programme nennt Heilpraktiker ausdrücklich. Die Ausschlüsse sind aber so formuliert, dass sie Heilpraktiker-Kurse oft treffen. Stand der Angaben: 23.10.2026.
| Programm | Leistung laut Programm | Für Heilpraktiker-Kurse relevante Regeln (Wortlaut) |
|---|---|---|
| NRW Bildungsscheck 2.0 (seit 01.02.2026) | 50 % der Weiterbildungsausgaben, höchstens 500 €, einmal im Kalenderjahr; zu versteuerndes Jahreseinkommen höchstens 50.000 € (zusammen veranlagt 100.000 €) | nicht förderfähig: „Prüfungen und Prüfungsvorbereitungskurse“; „Weiterbildungen für Pflege- und Gesundheitsfachberufe denen die staatliche Anerkennung fehlt“; außerdem unter anderem „Meditation, Hypnose, Energie-Coaching“2 |
| RLP QualiScheck (Rahmenbedingungen 03.12.2024) | höchstens 60 % der Weiterbildungskosten, höchstens 1.500 € je Person und Kalenderjahr | „Auch Weiterbildungen zur beruflichen Umorientierung gelten als berufsbezogen.“ Nicht zur Zielgruppe gehören „Selbständige, Gewerbetreibende und Freiberufler“; nicht gefördert werden „Unselbstständige Teile einer Gesamtmaßnahme“8 |
| HH Weiterbildungsbonus PLUS | 40 % der Lehrgangskosten, höchstens 750 € (bis 2.499 € Kosten) oder 1.000 € | nicht gefördert: „Bildungsmaßnahmen, die nicht im Sinne der aktuellen Tätigkeit liegen und somit eine berufliche Neuorientierung darstellen“ (Ausnahmen möglich); „externe Prüfungsgebühren“ nicht förderfähig3 |
| BB Bildungsscheck (WBRL 2026, gültig bis 30.06.2027) | 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, Zuschuss mindestens 500 €; Prüfungsgebühren sind zuwendungsfähig | nicht gefördert: „Ausbildung, Studium, Umschulung, Aufstiegsfortbildung“, Selbstständige, „Maßnahmen mit spirituellen als auch esoterisch orientierten Bildungsinhalten“9 |
| Sachsen | Förderung ausgesetzt | „Es können deshalb derzeit keine Anträge … entgegengenommen werden.“10 |
| Bildungsprämie (Bund) | beendet | „Nach 13 Jahren endete am 31.12.2021 die Gutscheinausgabe“11 |
Nordrhein-Westfalen: der deutlichste Ausschluss
Heilpraktiker-Lehrgänge bereiten auf die Überprüfung beim Gesundheitsamt vor; mehrere Anbieter nennen das schon im Kurstitel, etwa „Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung“.12 Genau solche Kurse nimmt der Bildungsscheck 2.0 mit „Prüfungen und Prüfungsvorbereitungskurse“ aus. Ob zusätzlich der Ausschluss von „Weiterbildungen für Pflege- und Gesundheitsfachberufe denen die staatliche Anerkennung fehlt“ greift, lässt der Wortlaut offen. Schon wegen der Prüfungsvorbereitung sind Heilpraktiker-Kurse in NRW nach diesem Wortlaut regelmäßig nicht förderfähig; eine ausdrückliche Nennung fehlt allerdings.2
Rheinland-Pfalz: die einzige offene Tür
Der QualiScheck lässt eine berufliche Umorientierung ausdrücklich als berufsbezogen gelten. (Auch NRW nennt einen angestrebten Berufswechsel als möglichen Zweck, schließt aber Prüfungsvorbereitungskurse aus.2) Einen Ausschluss für Heilpraktiker-Kurse oder Prüfungsvorbereitung enthalten die Rahmenbedingungen nicht.8 Drei Bedingungen engen das ein:
- Sie müssen beschäftigt sein. Selbstständige und Freiberufler gehören nicht zur Zielgruppe; Hauptwohnsitz oder Arbeitsort muss in Rheinland-Pfalz liegen.
- Der Träger muss akkreditiert sein, zum Beispiel von der Bundesagentur für Arbeit zertifiziert oder mit anerkanntem Qualitätsmanagement; alternativ genügt eine Anerkennung der Maßnahme nach einem Bildungsfreistellungsgesetz.
- Erst Antrag, dann Anmeldung. Nicht gefördert werden Weiterbildungen, zu denen Sie sich „bereits vor Übersendung des vollständigen Antrags angemeldet“ haben. Der Antrag muss spätestens einen Monat vor Beginn der Weiterbildung eingegangen sein.8
Bei langen Lehrgängen gilt zusätzlich: Weiterbildungen über 400 Unterrichtseinheiten fördert der QualiScheck nur, „wenn diese nicht über das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz gefördert werden können“.8 Wer die Brücke zum Bildungsurlaub sucht: Welche Heilpraktiker-Kurse nach den Freistellungsgesetzen anerkannt sind, steht unter Bildungsurlaub für die Heilpraktiker-Ausbildung.
Hamburg und Brandenburg: Einzelfall
In Hamburg scheitert der Wechsel in einen neuen Beruf am Ausschluss der Neuorientierung. Anders sieht es aus, wenn Sie bereits in einem Gesundheitsberuf arbeiten und die Heilpraktikererlaubnis „im Sinne der aktuellen Tätigkeit“ liegt; ob das so ist, beurteilt der Projektträger. Angestellte werden außerdem nur gefördert, wenn ihr Arbeitgeber „weniger als 250 Beschäftigte“ hat und sie in der Regel „höchstens einen Ausbildungsabschluss“ haben.3
In Brandenburg hängt es am Lehrplan. Die Richtlinie schließt „Maßnahmen mit spirituellen als auch esoterisch orientierten Bildungsinhalten“ aus. Ob ein Heilpraktiker-Curriculum darunterfällt, entscheidet die Investitionsbank des Landes (ILB) im Einzelfall.9
Nach der Erlaubnis: Fortbildung als Selbstständiger
Die Programme unterscheiden scharf zwischen Beschäftigten und Selbstständigen. Für spätere Fortbildungen in der eigenen Praxis gelten deshalb andere Regeln als während einer Anstellung:
- Hamburg fördert auch Selbstständige, wenn sie in Hamburg wohnen und unternehmerisch tätig sind, Einkommen und Umsätze in Hamburg versteuern, die Existenzgründung abgeschlossen haben und die Tätigkeit im Haupterwerb ausüben. Für Solo-Selbstständige verweist der Projektträger auf das vorrangige ESF-Programm KOMPASS.3
- Brandenburg schließt Selbstständige vom Bildungsscheck aus, nennt aber den Fördertatbestand „Weiterbildung in Unternehmen und rechtsfähigen Vereinen“ (Nr. 2.2) als Weg für ihren Antrag.9
- Rheinland-Pfalz nimmt Freiberufler beim QualiScheck ausdrücklich aus.8
Da die selbstständige Berufstätigkeit der Heilpraktiker freiberuflich ist (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG), ist das für die Zeit nach der Praxisgründung die einschlägige Unterscheidung.13
Was die Programme im Beispiel bringen würden
Eigene Rechnung, nur zur Größenordnung. Angenommen, ein Kurs kostet 3.000 € und das Programm würde ihn fördern:
| Programm | Rechnung | Zuschuss |
|---|---|---|
| NRW Bildungsscheck 2.0 | 50 % von 3.000 € = 1.500 €, gedeckelt | 500 € |
| RLP QualiScheck | 60 % von 3.000 € = 1.800 €, gedeckelt | 1.500 € |
| HH Weiterbildungsbonus PLUS | 40 % von 3.000 € = 1.200 €, gedeckelt (Kosten ab 2.500 €) | 1.000 € |
| BB Bildungsscheck | 60 % von 3.000 € | 1.800 € |
Selbst im günstigsten Fall decken die Programme also nur einen Teil der Kosten, und für die Gebühren des Gesundheitsamts bleibt in Hamburg nichts, weil externe Prüfungsgebühren ausdrücklich nicht förderfähig sind.3 Was die Überprüfung je Land kostet, steht unter Gebühren der Heilpraktikerprüfung.
Was stattdessen trägt
Realistisch bleiben drei Wege, die sich teils kombinieren lassen:
- der Bildungsgutschein, wenn die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Weiterbildung für notwendig hält und Kurs und Träger zugelassen sind;
- die Steuer: Mit abgeschlossener Erstausbildung zählen die Kosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten, sonst bis 6.000 € im Jahr als Sonderausgaben (§ 4 Abs. 9, § 9 Abs. 6, § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG);141516
- der Bildungsurlaub für Präsenz- oder Live-Blöcke, der zwar kein Geld bringt, aber bezahlte Lernzeit.
Bei Förderprogrammen gilt: Eine Zusage können wir nicht geben. Es zählen der Wortlaut der jeweiligen Richtlinie und die Entscheidung der Förderstelle. Achten Sie auf die Reihenfolge: In Nordrhein-Westfalen muss die Weiterbildung spätestens am Tag vor Kursbeginn im Portal angemeldet sein, in Rheinland-Pfalz muss der vollständige Antrag vor Ihrer Anmeldung beim Kursanbieter vorliegen.28
Weiterlesen
- Bildungsgutschein für die Heilpraktiker-Ausbildung
- Heilpraktiker-Ausbildung steuerlich absetzen
- Bildungsurlaub für die Heilpraktiker-Ausbildung
- Was kostet die Heilpraktiker-Ausbildung?
Fußnoten
-
§ 2 Abs. 1, 3 und 4 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, https://www.gesetze-im-internet.de/afbg/__2.html (abgerufen 23.10.2026). ↩ ↩2 ↩3 ↩4
-
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW, Bildungsscheck 2.0, https://www.mags.nrw/bildungsscheck (abgerufen 23.10.2026). ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5
-
Zwei P PLAN:PERSONAL gGmbH, Weiterbildungsbonus PLUS (finanziert von der Europäischen Union und der Freien und Hansestadt Hamburg), https://www.zwei-p.org/weiterbildungsbonus (abgerufen 23.10.2026). ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5
-
§ 1 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, https://www.gesetze-im-internet.de/afbg/__1.html (abgerufen 23.10.2026). ↩
-
§ 2 Abs. 1 Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz, https://www.gesetze-im-internet.de/heilprgdv_1/BJNR002590939.html (abgerufen 19.10.2026). ↩ ↩2
-
Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern vom 07.12.2017, BAnz AT 22.12.2017 B5, Nr. 2.3, https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/d6Pk1lbZta8EPCulJuE/content/d6Pk1lbZta8EPCulJuE/BAnz%20AT%2022.12.2017%20B5.pdf. ↩
-
§ 1 Abs. 1 Fernunterrichtsschutzgesetz, https://www.gesetze-im-internet.de/fernusg/__1.html (abgerufen 19.10.2026). ↩
-
ESF Rheinland-Pfalz, Förderprogramm QualiScheck, https://esf.rlp.de/berufliche-weiterbildung/qualischeck (abgerufen 23.10.2026); Rahmenbedingungen für den Förderansatz „QualiScheck“, Stand 03.12.2024, Nr. 2 bis 4, https://esf.rlp.de/fileadmin/esf.rlp.de/Berufliche_Weiterbildung/QualiScheck/Rahmenbedingungen_QualiScheck_Stand_3.12.2024.PDF (abgerufen 23.10.2026). ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5 ↩6
-
Brandenburg, Weiterbildungsrichtlinie WBRL 2026, Nr. 1.2, 2.1.3.4 bis 2.1.3.6, 2.2 und 4, https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/wbrl_2026 (abgerufen 23.10.2026). ↩ ↩2 ↩3
-
Sächsische Aufbaubank, Berufliche Weiterbildung – individuell berufsbezogene Weiterbildung, https://www.sab.sachsen.de/berufliche-weiterbildung-individuell-berufsbezogene-weiterbildung (abgerufen 23.10.2026). ↩
-
Bundesinstitut für Berufsbildung, Bildungsprämie, https://www.bibb.de/de/742.php (abgerufen 23.10.2026). ↩
-
Kurstitel laut Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit, z. B. SGD „Heilpraktiker - Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung“, https://mein-now.de/weiterbildungssuche/ (abgerufen 19.10.2026); SGD-Kursseite https://www.sgd.de/kursseite/heilpraktikerin-vorbereitung-auf-die-amtsaerztliche-ueberpruefung.html. ↩
-
§ 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz, https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html (abgerufen 23.10.2026). ↩
-
§ 4 Abs. 9 Einkommensteuergesetz, https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html (abgerufen 23.10.2026). ↩
-
§ 9 Abs. 6 Einkommensteuergesetz, https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html (abgerufen 23.10.2026). ↩
-
§ 10 Abs. 1 Nr. 7 Einkommensteuergesetz, https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html (abgerufen 23.10.2026). ↩
Quellen
Abgerufen und geprüft am 23.10.2026.
- Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) § 1
- Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) § 2
- Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (1. DVO)
- Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern, BAnz AT 22.12.2017 B5
- Fernunterrichtsschutzgesetz § 1
- Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit (mein NOW)
- MAGS NRW: Bildungsscheck 2.0 – Rückenwind für Ihre Berufliche Weiterbildung
- ESF Rheinland-Pfalz: Förderprogramm QualiScheck
- ESF Rheinland-Pfalz: Rahmenbedingungen für den Förderansatz QualiScheck, Stand 03.12.2024
- Zwei P PLAN:PERSONAL: Weiterbildungsbonus PLUS
- Brandenburg: Weiterbildungsrichtlinie (WBRL 2026)
- SAB: Berufliche Weiterbildung – individuell berufsbezogene Weiterbildung
- Einkommensteuergesetz § 4
- Einkommensteuergesetz § 9
- Einkommensteuergesetz § 10
- Einkommensteuergesetz § 18
- BIBB: Bildungsprämie
