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Sektoraler Heilpraktiker: für wen, wie, wo

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Inhalt dieser Seite
  1. Die Rechtsgrundlage: eine teilbare Erlaubnis
  2. Welche Gebiete anerkannt sind
  3. Was die Leitlinien vorgeben
  4. Wie die Länder prüfen
  5. Die Berufsbezeichnung
  6. Wie viele es gibt
  7. Vorbereitung und Kurse
  8. Weiterlesen

Der sektorale Heilpraktiker hat eine Heilpraktikererlaubnis, die auf das Gebiet seines Gesundheitsfachberufs beschränkt ist, etwa auf Physiotherapie oder Podologie. Mit ihr dürfen Sie in diesem Gebiet ohne ärztliche Verordnung eigenverantwortlich behandeln. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Teilung der Erlaubnis für Physiotherapie (2009), Logopädie (2019), Podologie (2024) und Chiropraktik (2026) anerkannt, für Ergotherapie ist ein Urteil des VGH Baden-Württemberg rechtskräftig.2345 Geprüft wird nur, was Ihnen für das eigenverantwortliche Arbeiten fehlt; viele Länder prüfen deshalb nur mündlich oder entscheiden nach Aktenlage.

Die Rechtsgrundlage: eine teilbare Erlaubnis

Das Heilpraktikergesetz kennt nur die eine Erlaubnis nach § 1. Dass sie geteilt werden kann, ist Richterrecht. Das Bundesverwaltungsgericht fasst es 2019 so zusammen: „In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass die Heilpraktikererlaubnis teilbar ist.“ Eine Erlaubnis mit umfassender Prüfung sei nicht gerechtfertigt, „wenn ein Antragsteller die Heilkunde nur auf einem abgrenzbaren Gebiet ausüben will, dessen Tätigkeitsumfang hinreichend ausdifferenziert ist“ (3 C 8.17, Rn. 22).1 Abgrenzbar ist ein Gebiet, wenn „sich der Umfang der erlaubten Heiltätigkeit klar bestimmen und von anderen Bereichen der Heilkundeausübung abgrenzen lässt“ (Rn. 25).

Was die Erlaubnis bringt: „Jede heilkundliche Behandlungsmaßnahme darf im Fall der Erteilung der sektoralen Erlaubnis ausgeübt werden und ist damit nicht nach § 5 HeilprG strafbewehrt.“ (Rn. 32) Und was verlangt werden darf: „nur solche Kenntnisse und Fähigkeiten …, die in einem Bezug zu der geplanten Heilkundetätigkeit stehen“; nicht verlangt werden darf, was die Person „aufgrund ihrer Ausbildung ohnehin schon besitzt“ (Rn. 34).1

Welche Gebiete anerkannt sind

Gebiet Entscheidung Kernsatz Voraussetzung
Physiotherapie BVerwG, 26.08.2009 – 3 C 19.08 „Die Heilpraktikererlaubnis kann auf die Ausübung der Physiotherapie beschränkt werden.“ abgeschlossene Ausbildung als Physiotherapeut
Logopädie BVerwG, 10.10.2019 – 3 C 8.17 „Einem ausgebildeten Logopäden kann die Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf den Bereich der Logopädie erteilt werden.“ Ausbildung als Logopäde
Podologie BVerwG, 29.08.2024 – 3 C 4.23 „Einer ausgebildeten Podologin kann die Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf den Bereich der Podologie erteilt werden.“ Ausbildung als Podologe
Ergotherapie VGH Baden-Württemberg, 17.05.2022 – 9 S 684/20; Nichtzulassungsbeschwerde vom BVerwG 2023 zurückgewiesen (3 B 32.22) eigenverantwortliche Ergotherapie ist erlaubnispflichtige Heilkunde Ausbildung als Ergotherapeut
Chiropraktik BVerwG, 09.07.2026 – 3 C 9.24 und 3 C 10.24 „Eine Heilpraktikererlaubnis kann beschränkt auf das Gebiet der Chiropraktik erteilt werden.“ Kenntnisüberprüfung bleibt nötig
Osteopathie BVerwG, 10.10.2019 – 3 C 15.17 nicht anerkannt: Das Berufsbild sei „nicht hinreichend klar umrissen“ volle Erlaubnis oder Approbation nötig

Quellen: die verlinkten Entscheidungen.213546 Ergotherapie und Chiropraktik behandelt der Artikel Ergotherapie und Chiropraktik: die neuen sektoralen Erlaubnisse ausführlich.

Was die Leitlinien vorgeben

Die Leitlinien des Bundesgesundheitsministeriums enthalten drei Sonderregeln für sektorale Erlaubnisse:7

  1. Lückenprüfung (Nr. 1 a. E.): Mit abgeschlossener Ausbildung in einem einschlägigen „bundesgesetzlich geregelten Heilberuf“ kann die Überprüfung auf die „Lücke zwischen der vorhandenen Berufsqualifikation und der eigenverantwortlichen Ausübung von Heilkunde“ beschränkt werden, „wobei diese Beschränkung insbesondere in einem Verzicht auf einen schriftlichen Teil der Überprüfung zum Ausdruck kommen kann“. Zu prüfen ist auch die Abgrenzung von Krankheiten außerhalb des Bereichs.
  2. Umfang (Nr. 5): Findet ein schriftlicher Teil statt, umfasst er 28 Fragen in 60 Minuten; der mündlich-praktische Teil dauert höchstens 45 Minuten.
  3. Beisitzer (Nr. 4): Statt Heilpraktikern können „andere, für den jeweiligen sektoralen Bereich fachlich geeignete Berufsgruppen“ beteiligt werden.

Eine Einschränkung schreiben die Leitlinien gleich mit: „Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass damit keine Bestätigung von sektoralen Heilpraktikererlaubnissen als solchen verbunden ist.“7

Wie die Länder prüfen

Aus der Lückenprüfung haben die Länder drei Modelle gemacht: nur mündlich, mündlich oder nach Aktenlage nach einer Nachqualifizierung, oder schriftlich und mündlich. Die Tabelle zeigt, was belegt ist; Einzelheiten zu Physiotherapie und Podologie stehen in den eigenen Artikeln.

Land Angebotene Gebiete (belegt) Prüfungsform Quelle
Baden-Württemberg Physiotherapie, Podologie, Logopädie, Ergotherapie „Es wird eine mündlich-praktische Kenntnisüberprüfung durchgeführt.“ Nachqualifikationen nichtstaatlicher Anbieter „sind für sich allein nicht geeignet“; Verzicht bei passendem Hochschulstudium möglich (HP-VwV Nr. 6.3) 8
Bayern Physiotherapie, Podologie, Ergotherapie, Logopädie „Die Überprüfung wird ausschließlich mündlich durchgeführt.“ (VV Nr. 5.3.5.1); Physio und Podologie: Verzicht nach einem Kurs nach bayerischem Mustercurriculum; für Logopädie und Ergotherapie gibt es noch kein Mustercurriculum 910
Berlin Physiotherapie, Podologie, Ergotherapie, Logopädie (Service-Berlin nennt auch Chiropraktik) nach Aktenlage oder „bei Notwendigkeit der mündlichen Überprüfung“; für Physio u. a. 4 Jahre Berufserfahrung und, „soweit vorhanden“, Curriculum mit 60 Unterrichtseinheiten 11
Brandenburg Physiotherapie, Podologie, Logopädie, Ergotherapie Aktenlage mit 4 Jahren Berufstätigkeit und Schulung von mindestens 60 Unterrichtsstunden mit schriftlicher Erfolgskontrolle 12
Bremen Physiotherapie, Podologie Physio „in der Regel … nach Aktenlage“ nach 60-Stunden-Fortbildung; Podologie mündlich 30 bis 45 Minuten, nur mit 5 Jahren Berufserfahrung in Vollzeit 13
Hamburg Physiotherapie, Podologie nur mündlich-praktisch: Physio höchstens 60, Podologie höchstens 45 Minuten 14
Hessen laut Richtlinien Physiotherapie und Logopädie; kommunal teils weitere Verzicht auf den schriftlichen Teil bei anerkannter Fortbildung, bei Hochschulstudium auch auf den mündlichen (RL 5.6.1, 5.6.2) 15
Mecklenburg-Vorpommern Physiotherapie, Podologie Aktenlage mit mindestens vier Jahren Berufstätigkeit und Nachweisen von ca. 10 + 50 Unterrichtsstunden 16
Niedersachsen Physiotherapie, Podologie, Logopädie mündlich-praktisch beim Gutachterausschuss (höchstens 45 Minuten) oder Aktenlage nach Nachqualifizierung (Physio: mindestens 40 Stunden) 17
Nordrhein-Westfalen Physiotherapie (landesweit Düsseldorf), Podologie, Logopädie Physio „in der Regel nach Aktenlage“; Münster: für Podologie, Ergotherapie, Logopädie und Orthoptik „kann die Möglichkeit einer sektoralen Anerkennung … geprüft werden“ 1819
Rheinland-Pfalz Physiotherapie, Podologie, Chiropraktik Physio und Podologie mündlich oder Aktenlage nach 40-stündigem Curriculum; Chiropraktik „nur nach Aktenlage“ 20
Saarland Physiotherapie, Podologie, Logopädie „Die mündliche Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten erfolgt zweimal im Jahr.“ 21
Sachsen Physiotherapie, Podologie, Logopädie, Ergotherapie, Orthoptik „Es findet lediglich eine mündliche Überprüfung statt.“ (höchstens 45 Minuten); Aktenlage für Physio, Podologie und Logopädie mit anerkanntem Curriculum 22
Sachsen-Anhalt Physiotherapie, Podologie Aktenlage nach Fortbildung (Physio 40, Podologie 20 Unterrichtsstunden) und mindestens drei Monaten Berufstätigkeit in Sachsen-Anhalt; ohne Fortbildung nur mündlich 23
Schleswig-Holstein Physiotherapie, Podologie, Logopädie, Ergotherapie Physio schriftlich (28 Fragen, 60 Minuten) und mündlich bis 45 Minuten 24
Thüringen Physiotherapie, Podologie „Es findet lediglich eine mündliche Überprüfung statt.“ (Erfurt) 25

Die Berufsbezeichnung

Bundesrechtlich ist sie nicht geregelt; die Leitlinien haben einen Vorschlag zur einheitlichen Bezeichnung „nicht aufgegriffen“.7 Bayern verlangt „Heilpraktiker oder Heilpraktikerin, beschränkt auf das Gebiet der …“ mit der Bezeichnung des Gesundheitsfachberufs; auf die Bezeichnung „Heilpraktiker“ „kann in dem Fall nicht verzichtet werden“ (VV Nr. 3.5).9

Wie viele es gibt

  • Nordrhein-Westfalen (erteilte Erlaubnisse): Physiotherapie 2015: 552, 2016: 0, 2017: 23; Podologie 3, 17 und 41.26
  • Bayern (31.12.2024, selbstständig gemeldet): 1.940 mit Physiotherapie-Erlaubnis, 409 mit sonstiger sektoraler Erlaubnis.27
  • Rheinland-Pfalz (2012 bis 2016): 183 Physiotherapie-Erlaubnisse nach Aktenlage, 23 Podologie (2013 bis 2016) und 23 Chiropraktik nach Aktenlage.28

Vorbereitung und Kurse

Für die Aktenlage verlangen mehrere Länder eine Nachqualifizierung mit festem Umfang: Niedersachsen (Physio) und Rheinland-Pfalz mindestens 40 Stunden bzw. Unterrichtseinheiten, Brandenburg und Bremen (Physio) 60; Berlin nennt ein Curriculum mit 60 Unterrichtseinheiten, „soweit vorhanden“.1720111213 Ob ein bestimmter Kurs anerkannt wird, entscheidet die Behörde Ihres Landes; in Baden-Württemberg reichen Kurse nichtstaatlicher Anbieter „für sich allein“ nicht.8 Bei der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht waren am 19.10.2026 zwei sektorale Fernlehrgänge zugelassen.29 Die Angebote zeigt der Kursvergleich sektoral.

Weiterlesen

Fußnoten

  1. BVerwG, Urteil vom 26.08.2009 – 3 C 19.08, Leitsatz, https://www.bverwg.de/de/260809U3C19.08.0. ↩ ↩2

  2. BVerwG, Urteil vom 29.08.2024 – 3 C 4.23, Leitsatz, https://www.bverwg.de/de/290824U3C4.23.0. ↩ ↩2

  3. BVerwG, Urteile vom 09.07.2026 – 3 C 9.24, https://www.bverwg.de/de/090726U3C9.24.0, und 3 C 10.24, https://www.bverwg.de/de/090726U3C10.24.0; Pressemitteilung Nr. 56/2026, https://www.bverwg.de/de/pm/2026/56. ↩ ↩2

  4. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.05.2022 – 9 S 684/20; BVerwG, Beschluss 3 B 32.22, Wiedergabe in der Entscheidungsdatenbank gesetze.co, https://gesetze.co/urteile/3_B_32-22. ↩ ↩2

  5. BVerwG, Urteil vom 10.10.2019 – 3 C 15.17, Pressemitteilung, https://www.bverwg.de/de/101019U3C15.17.0. ↩

  6. Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern, BAnz AT 22.12.2017 B5, Präambel, Nr. 1, 4, 5, https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/d6Pk1lbZta8EPCulJuE/content/d6Pk1lbZta8EPCulJuE/BAnz%20AT%2022.12.2017%20B5.pdf. ↩ ↩2 ↩3

  7. Heilpraktiker-Verwaltungsvorschrift Baden-Württemberg vom 21.03.2025, Nr. 6.3 bis 6.3.5, https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/VVBW-VVBW000043914. ↩ ↩2

  8. Bekanntmachung Vollzug des Heilpraktikergesetzes vom 11.02.2025, BayMBl. 2025 Nr. 102, Nr. 3.5, 5.3.4, 5.3.5, https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2122_1_G_15011/true. ↩ ↩2

  9. Landratsamt München, Merkblatt sektorale Heilpraktikererlaubnis, Stand 11.05.2026, https://formulare.landkreis-muenchen.de/cdm/cfs/eject/gen?MANDANTID=72&FORMID=7704. ↩

  10. Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Gebühren und Zulassungsvoraussetzungen, https://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/politik-und-verwaltung/aemter/gesundheitsamt/heilpraktikerbereich/gebuehren-380173.php; Service-Berlin, https://service.berlin.de/dienstleistung/325145/ (abgerufen 19.10.2026). ↩ ↩2

  11. Landeshauptstadt Potsdam, Sektorale Heilpraktikererlaubnis – Antrag nach Aktenlage, https://vv.potsdam.de/vv/produkte/sektorale-heilpraktikererlaubnis-antrag-nach-aktenlage.php. ↩ ↩2

  12. Erlass vom 16.12.2020, Brem.ABl. 2021 Nr. 8, Nr. 9.2, 10.2, https://amtsblatt.bremen.de/fastmedia/233/2021_01_14_ABl_Nr_0008_signed.pdf. ↩ ↩2

  13. Landesprüfungsamt für Heilberufe Hamburg, Heilpraktikerwesen, mit Hinweisen Physiotherapie und Podologie (Stand 03/2026), https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/sozialbehoerde/einrichtungen/lpa/heilpraktiker-31358. ↩

  14. Hessen, Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes vom 03.12.2019, Nr. 5.1, 5.6.1, 5.6.2, https://www.lahn-dill-kreis.de/wp-content/uploads/2022/02/2020_Richtlinien_zur_Durchfuehrung_des_Heilpraktikergesetzes_Hessen__2019_.pdf. ↩

  15. Landkreis Vorpommern-Greifswald, Merkblätter Physiotherapie und Podologie, https://www.kreis-vg.de/media/custom/3079_9604_1.PDF, https://www.kreis-vg.de/media/custom/3079_9605_1.PDF. ↩

  16. Niedersachsen, Richtlinie Heilpraktikergesetz, Nds. MBl. 2025 Nr. 208, Nr. 7.2 bis 7.4, https://soziales.niedersachsen.de/download/219291/Richtline_Heilpraktiker.pdf. ↩ ↩2

  17. Landeshauptstadt Düsseldorf, Gesundheitsamt, Heilpraktiker, https://www.duesseldorf.de/gesundheitsamt/fachpublikum-fortbildungen/heilpraktiker (abgerufen 19.10.2026). ↩

  18. Stadt Münster, Besonderheiten Gesundheitsfachberufe, https://www.stadt-muenster.de/gesundheit/gesundheitsfachberufe/besonderheiten (abgerufen 19.10.2026). ↩

  19. Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Heilpraktiker mit Unterseiten Physiotherapie, Podologie, Chiropraktik, https://www.mainz-bingen.de/de/Aemter-Abteilungen/Gesundheit/Heilpraktiker/ (abgerufen 19.10.2026). ↩ ↩2

  20. Regionalverband Saarbrücken, Heilpraktikerwesen und Merkblatt Stand 07/2025, https://www.regionalverband-saarbruecken.de/gesundheit/amtsarzt/heilpraktikerwesen. ↩

  21. VwV Heilpraktiker Sachsen vom 29.10.2024, Nr. IX.2, XIII.1, XIII.2, https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/13955. ↩

  22. Sachsen-Anhalt, RdErl. des MS vom 23.07.2013, Abschn. 5 Nr. 5.3, 5.4, https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/VVST-VVST000007078. ↩

  23. Kreis Nordfriesland, Heilpraktiker, https://www.nordfriesland.de/Dienste-Leistungen/Dienstleistungen-A-Z/Subdomains/Heilpraktiker/ (abgerufen 19.10.2026). ↩

  24. Stadt Erfurt, Heilpraktikerprüfung, https://www.erfurt.de/ef/de/rathaus/bservice/leistungen/leistung-2004.htmc (abgerufen 19.10.2026). ↩

  25. Landtag Nordrhein-Westfalen, Drs. 17/5535, S. 2, https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-5535.pdf. ↩

  26. Bayerischer Landtag, Drs. 19/7872, S. 3 f., https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP19/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/19_0007872.pdf. ↩

  27. Landtag Rheinland-Pfalz, Drs. 17/4568, S. 2, https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/4568-17.pdf. ↩

  28. Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht, Lehrgangssuche, abgerufen 19.10.2026, https://zfu.de/lehrgangssuche. ↩

Quellen

Abgerufen und geprüft am 19.10.2026.