Heilpraktiker ohne Ausbildung: geht das?
Angaben geprüft am
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Ja, Heilpraktiker können Sie ohne Ausbildung werden. Die Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz verlangt keinen Schul- oder Kursnachweis, sondern eine bestandene „Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten“ beim Gesundheitsamt.1 Die Überprüfung hat aber einen schriftlichen und einen mündlich-praktischen Teil mit praktischen Aufgaben.2 Rein im Selbststudium haben sich nach dem Gutachten für das Bundesgesundheitsministerium nur 3 Prozent der befragten Inhaber einer allgemeinen Erlaubnis vorbereitet.3
Der Weg ist also rechtlich offen und praktisch selten. Was die Prüfung verlangt und wie Sie die Lücke beim praktischen Teil schließen, zeigt dieser Artikel.
Was das Recht verlangt und was nicht
Wer die Heilkunde ausüben will, ohne Arzt zu sein, braucht eine Erlaubnis (§ 1 Abs. 1 HeilprG).4 Wann sie versagt wird, regelt § 2 Abs. 1 der Durchführungsverordnung. Anwendbar sind heute fünf Gründe: Alter unter 25 Jahren, keine abgeschlossene Volksschulbildung, fehlende Zuverlässigkeit, fehlende gesundheitliche Eignung und eine nicht bestandene Überprüfung (Buchst. a, d, f, g und i).1 Eine Ausbildung, eine Mindeststundenzahl oder ein Schulzeugnis über Heilkunde kommt in dieser Liste nicht vor.
Auch der Maßstab der Überprüfung ist kein Ausbildungsmaßstab. Die Erlaubnis wird versagt, wenn sich ergibt, „dass die Ausübung der Heilkunde durch den Betreffenden eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder für die ihn aufsuchenden Patientinnen und Patienten bedeuten würde“ (Buchst. i).1 Es geht um Gefahrenabwehr, nicht um einen Berufsabschluss. Deshalb gibt es auch keinen staatlich geregelten Ausbildungsgang „Heilpraktiker“, den Sie durchlaufen müssten.5
Was Sie trotzdem können müssen
Was geprüft wird, legen die Leitlinien des Bundesgesundheitsministeriums fest (BAnz AT 22.12.2017 B5, in Kraft seit 22.03.2018). Sie gliedern den Stoff in sechs Bereiche: rechtliche Rahmenbedingungen (1.1), Qualitätssicherung mit Hygiene (1.2), Notfallsituationen (1.3), Kommunikation (1.4), medizinische Kenntnisse von Anatomie bis zu 17 Erkrankungsbereichen (1.5) und anwendungsorientierte medizinische Kenntnisse (1.6).2
Bereich 1.6 ist für Selbstlerner die eigentliche Hürde. Er umfasst Befunde und Laborwerte, Anamnese „einschließlich eines psychopathologischen Befundes“ und Untersuchung, eine berufsbezogene Diagnose mit Behandlungsvorschlag, invasive Maßnahmen und alternative Therapieformen.2 Im mündlich-praktischen Teil, der je Person nicht länger als 60 Minuten dauern soll, sollen die Fragen zu diesem Bereich „auch praktische Aufgaben enthalten“ (Nr. 4).2 Einige Länder werden konkreter:
- Baden-Württemberg nennt Untersuchungstechniken einschließlich „Injektions- und Punktionstechniken“ (HP-VwV Nr. 5.2).6
- Rheinland-Pfalz (landesweit zuständige Überprüfungsstelle: Kreisverwaltung Mainz-Bingen) beschreibt als praktische Aufgabe etwa „Perkussion u. Auskultation der Lunge bzw. ein Fallbeispiel“.7
Den schriftlichen Teil können Sie mit Büchern vorbereiten: 60 Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren, zwei Stunden, bestanden ab drei Vierteln richtiger Antworten (Nr. 3).2 Eine Injektion oder das Abhören der Lunge lernen Sie aus einem Buch nicht; dafür brauchen Sie praktische Übung.
Unterschätzen Sie außerdem den Rechtsteil nicht. Bereich 1.1 verlangt Kenntnisse der Rechtsvorschriften, „insbesondere das Heilpraktikergesetz, das Patientenrechtegesetz, das Heilmittelwerbegesetz und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“, und der Arztvorbehalte „insbesondere im Bereich des Infektionsschutzes, im Arzneimittel- oder Medizinprodukterecht“.2 Für diesen Teil eignen sich die Gesetzestexte selbst, die frei im Internet stehen; was ein Heilpraktiker darf und was nicht, fasst der Artikel Was darf ein Heilpraktiker? zusammen.
Wie viele ohne Schule lernen
Das empirische Gutachten zum Heilpraktikerwesen (in vivo GmbH im Auftrag des BMG, Stand November 2024) hat Personen mit allgemeiner Erlaubnis nach ihrer Vorbereitung gefragt. Die Anteile stammen aus getrennten Ja-Nein-Auswertungen derselben Frage und überschneiden sich:3
| Vorbereitung (N = 2.014) | Anteil |
|---|---|
| Ausbildung an einer Heilpraktikerschule | 82 % |
| Vorbereitungslehrgang an einer Heilpraktikerschule | 28 % |
| andere Vorbereitung, z. B. zusätzliches Selbststudium, Präsenz- oder Online-Kurse | 14 % |
| ausschließlich reines Selbststudium | 3 % (63 Personen) |
In den vertiefenden Interviews gab niemand an, sich nur im Selbststudium vorbereitet zu haben.3 Wer an einer Heilpraktikerschule ausgebildet wurde, hatte fast immer auch eine praktische Ausbildung: Nur 2 Prozent dieser Befragten (N = 1.631) gaben an, es habe keine praktische Ausbildung stattgefunden.8
Ganz ohne Material kamen nur 7 von 65 Selbstlernern aus (11 Prozent). Die übrigen nannten als häufigste Materialien Lehrbücher (86 Prozent) und Prüfungsfragen (83 Prozent). Bei den Kosten für Material lagen 36 Prozent bei höchstens 500 €, 24 Prozent über 4.000 €; der Durchschnitt betrug 3.296 €.9 Diese Werte beruhen auf nur 30 bis 58 Antworten und sind entsprechend unsicher.
Viele bringen Vorwissen aus dem Beruf mit. 94 Prozent der Befragten hatten bei der Überprüfung bereits eine berufliche Vorbildung, 44 Prozent dieser Personen eine Berufsausbildung in einem medizinischen Gesundheitsberuf.10 Von den Antwortenden mit Berufsausbildung meinten 65 Prozent, diese habe ihnen beim Bestehen geholfen; das ist eine Selbsteinschätzung, kein Messergebnis.10 Interviewte mit Vorbildung im Gesundheitswesen nannten als Grund etwa das Erlernen medizinischer Fachterminologie und praktischer Fähigkeiten.10
Die 82 Prozent richtig lesen
Eine zweite 82-Prozent-Zahl aus dem Gutachten scheint auf den ersten Blick für das Selbststudium zu sprechen. Gefragt wurde: „Wie viele Prüfungsversuche haben Sie für die Heilpraktikerüberprüfung benötigt?“ Beim ersten Versuch bestanden hatten nach eigener Angabe:11
| Vorbereitung | im ersten Versuch bestanden | Antworten |
|---|---|---|
| reines Selbststudium | 82 % (49 Personen) | 60 |
| Ausbildung an einer Heilpraktikerschule | 72 % | 1.618 |
| Vorbereitungslehrgang | 67 % | 567 |
Diese Tabelle ist keine Bestehensquote, aus drei Gründen. Erstens wurden nur Personen befragt, die die Erlaubnis bereits haben, also irgendwann bestanden haben. Wer nach dem Selbststudium durchgefallen ist und aufgegeben hat oder noch nicht bestanden hat, kommt in keiner Zeile vor; wie viele das sind, lässt sich dem Gutachten nicht entnehmen. Das ist eine Überlebensverzerrung: Gezählt werden nur die Erfolgreichen, und die 82 Prozent sagen nur, wie schnell sie es geschafft haben. Zweitens stehen hinter dem Wert für Selbstlerner 60 Antworten. Drittens sagt die Tabelle nichts darüber, wer welchen Weg wählt. Das Gutachten selbst fand bei seiner Recherche keine Untersuchungen zum Zusammenhang zwischen Vorbereitung und Bestehen.11
Wie hoch die Hürde tatsächlich ist, zeigen amtliche Zahlen aus Hamburg: Dort bestanden in den Jahren 2015 bis 2018 je Jahr nur rund 32 bis 46 Prozent der Teilnehmer am schriftlichen Teil die uneingeschränkte Überprüfung (eigene Rechnung aus der Senatsantwort).12 Mehr dazu im Artikel Wie viele bestehen die Heilpraktikerprüfung?.
Selbststudium plus Praxiskurs: der Mittelweg
Zwischen Vollausbildung und reinem Bücherlernen gibt es Zwischenformen. Mehrere Anbieter berechnen Praxisseminare oder Prüfungskurse gesondert oder weisen auf Präsenzpflichten in ihren Lehrgängen hin. Einige Beispiele mit belegten Angaben:
| Anbieter | Angebot oder Hinweis | Quelle |
|---|---|---|
| Naturheilschule Isolde Richter | ZFU-Zusatzangabe: „Für die staatliche Zulassungsüberprüfung ist das Absolvieren eines Präsenz-Praxiskurses erforderlich, die Kosten für diesen Kurs betragen 590,00 EUR.“ | ZFU 511321813 |
| Deutsche Paracelsus Schulen | ZFU-Zusatzangabe zum Heim-Kombi Studium: „Für nicht medizinisch vorgebildetes Personal ist ein Unterrichtsbesuch zum Erlangen der praktischen Fertigkeiten zwingend notwendig.“ | ZFU 513822514 |
| Rolf-Schneider-Akademie | Seminar „Untersuchungs- und Injektionstechniken“ vor Ort, 180 €, nicht in den Studiengebühren enthalten | Anbieterseite15 |
| Heilpraktiker-Schule Josef Angerer | Prüfungstraining mit 46 Unterrichtsstunden an 12 Abenden, 420 € | Anbieterseite16 |
Die ZFU weist darauf hin, dass sich die Teilnehmerkosten seit ihrem Redaktionsschluss geändert haben können; aktuelle Preise nennt das Fernlehrinstitut.13 Zur Einordnung der ersten Zeile: Die Formulierung „erforderlich“ ist eine Angabe des Anbieters zu seinem Lehrgang. Die Verordnung selbst verlangt keinen Kursnachweis.1 Richtig ist aber der Kern: Für die praktischen Aufgaben der mündlichen Prüfung brauchen Sie Übung unter Anleitung, und genau dafür sind solche Kurse gedacht. Die Nennung der Anbieter ist keine Empfehlung.
Einen kleineren Prüfungsumfang sehen die Leitlinien bei der sektoralen Erlaubnis vor, etwa beschränkt auf Psychotherapie oder Physiotherapie: 28 statt 60 Fragen (Nr. 5). Wer eine für die sektorale Erlaubnis einschlägige Ausbildung in einem bundesgesetzlich geregelten Heilberuf abgeschlossen hat, bei dem kann die Überprüfung außerdem auf die „Lücke“ zur eigenverantwortlichen Heilkunde beschränkt werden, etwa durch Verzicht auf den schriftlichen Teil.2 Ob das für Sie in Frage kommt, zeigt der Wegweiser.
Was der Verzicht auf eine Schule spart
Die Kursgebühr entfällt, die Behördengebühren nicht. Für Antrag, Überprüfung und Erlaubnis verlangen die Behörden bei Bestehen zwischen 400 € in Berlin und 1.230 € in Brandenburg.1718 Ein Fehlversuch kostet zusätzlich: Die Stadt Köln berechnet bei Nichtbestehen „325 Euro (nach schriftlicher Überprüfung) oder circa 535 Euro (nach mündlicher Überprüfung)“.19 Wer beim Selbststudium spart und dafür einmal mehr antritt, hat damit schnell den Preis eines der Praxiskurse oben (180 € bzw. 590 €) ausgegeben (eigene Rechnung). Alle Posten rechnet der Kostenrechner zusammen.
Ein Lernplan ohne Schule
Wer sich für das Selbststudium entscheidet, kann sich an diesen Schritten orientieren. Sie ergeben sich aus den Prüfungsregeln oben; die Reihenfolge ist ein redaktioneller Vorschlag:
- Leitlinien als Gliederung nehmen. Die Bereiche 1.1 bis 1.6 mit allen Erkrankungsbereichen stehen in der Lernlandkarte.
- Schriftlichen Teil mit Übungsfragen trainieren und das Ergebnis an veröffentlichten Lösungsschlüsseln prüfen; Hinweise zu Fragen und Quellen unter Prüfungsfragen.
- Praktische Fertigkeiten unter Anleitung üben, mindestens Anamnese, körperliche Untersuchung und Injektionstechnik, etwa in einem Praxisseminar oder Prüfungskurs.
- Mündliche Prüfung simulieren, am besten mit jemandem, der Fragen aus allen Bereichen stellt; was dort auf Sie zukommt, beschreibt der Artikel Mündliche Heilpraktikerprüfung.
- Antragsfrist früh klären, denn die Fristen enden teils Monate vor dem Prüfungstag, im Saarland etwa am 30. November für die Frühjahrsüberprüfung.20 Termine und Fristen zeigt der Prüfungstermin-Finder.
Weiterlesen
- Heilpraktiker-Ausbildung: Formen, Dauer, Kosten im Überblick
- Leitlinien der Heilpraktikerprüfung: die Lernlandkarte
- Wie viele bestehen die Heilpraktikerprüfung?
- Heilpraktiker-Ausbildung berufsbegleitend: Zeitbedarf realistisch planen
Fußnoten
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Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz, § 2 Abs. 1, https://www.gesetze-im-internet.de/heilprgdv_1/BJNR002590939.html (abgerufen 23.10.2026). ↩ ↩2 ↩3 ↩4
-
Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern vom 07.12.2017, BAnz AT 22.12.2017 B5, Nr. 1 (mit Schlussabsatz zur sektoralen Erlaubnis), 2.2, 3, 4 und 5, https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/d6Pk1lbZta8EPCulJuE/content/d6Pk1lbZta8EPCulJuE/BAnz%20AT%2022.12.2017%20B5.pdf. ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5 ↩6 ↩7
-
in vivo GmbH, Empirisches Gutachten zum Heilpraktikerwesen, erstellt im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit, 8. November 2024, Kap. 5.2.2.3 und 5.2.2.5, Tab. 22, 23, 24 und 29, S. 47 bis 52, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Gesundheit/Abschlussberichte/Endfassung_Empirisches_Gutachten_zum_Heilpraktikerwesen_in_DE.pdf. ↩ ↩2 ↩3
-
§ 1 Abs. 1 Heilpraktikergesetz, https://www.gesetze-im-internet.de/heilprg/BJNR002510939.html (abgerufen 23.10.2026). ↩
-
Empirisches Gutachten zum Heilpraktikerwesen (wie oben), Kap. 1.1, S. 5: „Eine Ausbildung oder staatliche Prüfung […] sind darin nicht geregelt.“ ↩
-
Heilpraktiker-Verwaltungsvorschrift Baden-Württemberg vom 21.03.2025, Nr. 5.2, https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/VVBW-VVBW000043914. ↩
-
Landkreis Mainz-Bingen, Allgemeine Heilpraktikerüberprüfung, https://www.mainz-bingen.de/de/Aemter-Abteilungen/Gesundheit/Heilpraktiker/Allgemeine-Heilpraktikerueberpruefung.php (abgerufen 23.10.2026). ↩
-
Empirisches Gutachten zum Heilpraktikerwesen (wie oben), Kap. 5.2.2.13, Tab. 47, S. 72 (Frage an Personen mit Ausbildung an einer Heilpraktikerschule). ↩
-
Empirisches Gutachten zum Heilpraktikerwesen (wie oben), Kap. 5.2.2.5, S. 52 f., Tab. 30 und 31 (N = 58 bzw. 30). ↩
-
Empirisches Gutachten zum Heilpraktikerwesen (wie oben), Tab. 17 und 18, S. 43 f., Tab. 34, S. 55, und Interviewergebnisse, S. 56. ↩ ↩2 ↩3
-
Empirisches Gutachten zum Heilpraktikerwesen (wie oben), Kap. 5.2.2.6, Tab. 33, S. 54 f. Einordnung als Überlebensverzerrung: eigene Bewertung. ↩ ↩2
-
Hamburgische Bürgerschaft, Drs. 21/19108, Antwort des Senats vom 29.11.2019, Anlage, https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/68802/wer_besteht_die_heilpraktikerpruefung_in_hamburg.pdf. ↩
-
ZFU, Lehrgang 5113218, Zusatzangaben und Kostenhinweis, https://zfu.de/zulassungsnummer/5113218 (abgerufen 19.10.2026). ↩ ↩2
-
ZFU, Lehrgang 5138225, Zusatzangaben, https://zfu.de/zulassungsnummer/5138225 (abgerufen 19.10.2026). ↩
-
Rolf-Schneider-Akademie, Heilpraktiker-Fernstudium, https://www.naturheilkundeschule.de/heilpraktiker-fernstudium/ (abgerufen 19.10.2026). ↩
-
Josef Angerer Schule, Ausbildungsangebot, https://ausbildung-zum-heilpraktiker.de/unsere-angebote/ (abgerufen 19.10.2026). ↩
-
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Gesundheitsamt, Gebühren für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis, https://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/politik-und-verwaltung/aemter/gesundheitsamt/heilpraktikerbereich/gebuehren-380173.php (abgerufen 19.10.2026). ↩
-
Gebührenordnung des MGS Brandenburg (GebOMGS), Anlage Tarifstellen 7.14.2.1, 7.14.2.2, 7.14.3.1, https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/gebomgs (abgerufen 19.10.2026). ↩
-
Stadt Köln, Heilpraktikererlaubnis, https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/heilpraktikererlaubnis (abgerufen 19.10.2026). ↩
-
Regionalverband Saarbrücken, Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis („Fristende 30.11./Frühjahr bzw. 30.06./Herbst“), https://www.regionalverband-saarbruecken.de/fileadmin/RVSBR/Recht_Ordnung/Downloads/Kreispolizeibehoerde/Heilpraktikerwesen/Antrag_Heilpraktikererlaubnis.pdf (abgerufen 19.10.2026). ↩
Quellen
Abgerufen und geprüft am 23.10.2026.
- Heilpraktikergesetz (HeilprG)
- Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (1. DVO)
- Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern, BAnz AT 22.12.2017 B5
- in vivo GmbH: Empirisches Gutachten zum Heilpraktikerwesen, erstellt im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (8. November 2024)
- Baden-Württemberg: Heilpraktiker-Verwaltungsvorschrift (HP-VwV) vom 21.03.2025
- Landkreis Mainz-Bingen: Allgemeine Heilpraktikerüberprüfung
- Hamburgische Bürgerschaft, Drs. 21/19108 (Antwort des Senats vom 29.11.2019)
- ZFU: Lehrgang 5113218 (Naturheilschule Isolde Richter, Vorbereitung auf die Heilpraktikerprüfung)
- ZFU: Lehrgang 5138225 (Deutsche Paracelsus Schulen für Naturheilverfahren GmbH, Ausbildung zum/zur Heilpraktiker/in Heim-Kombi Studium)
- Rolf-Schneider-Akademie: Heilpraktiker/in werden per Fernstudium
- Josef Angerer Schule: Ausbildungsangebot
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg: Gebühren für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis
- Brandenburg: Gebührenordnung MGS (GebOMGS)
- Stadt Köln: Heilpraktikererlaubnis
- Regionalverband Saarbrücken: Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis gemäß § 1 Abs. 1 Heilpraktikergesetz
