Heilpraktiker werden mit 40 oder 50: Berufswechsel realistisch planen
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Mit 40 oder 50 Heilpraktiker zu werden, ist rechtlich ohne Weiteres möglich: Die Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz kennt nur ein Mindestalter von 25 Jahren, keine Obergrenze.1 Mit 40 liegen Sie sogar genau im Schnitt. Nach Angaben der Gesundheitsämter waren Anwärter auf die allgemeine Erlaubnis bei der Überprüfung in den Jahren 2017 bis 2022 durchschnittlich 39,36 Jahre alt.2
Die eigentlichen Fragen beim späten Berufswechsel sind deshalb andere: Wie viele Stunden pro Woche bleiben neben Job und Familie? Wann ist der nächste Prüfungstermin erreichbar? Und trägt eine Praxis, wenn das bisherige Gehalt wegfällt? Dieser Artikel rechnet die drei Punkte mit amtlichen Daten durch.
Gibt es eine Altersgrenze?
Nein. § 2 Abs. 1 der Verordnung zählt abschließend auf, wann die Erlaubnis nicht erteilt wird. Zum Alter steht dort nur Buchstabe a: „wenn der Antragsteller das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat“.1 Ein Höchstalter fehlt. Die übrigen anwendbaren Voraussetzungen hängen nicht vom Alter ab: mindestens abgeschlossene Volksschulbildung (in Bayern etwa nachgewiesen mit dem Hauptschulabschluss oder einem gleichwertigen oder höherwertigen Abschluss), Zuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung und die bestandene Überprüfung beim Gesundheitsamt.13 Die gesundheitliche Eignung weisen Sie in der Regel mit einem ärztlichen Zeugnis nach; in Bayern darf es „nicht älter als drei Monate“ sein.3
Wer diese Voraussetzungen erfüllt, hat einen Anspruch auf die Erlaubnis. Die Bayerische Vollzugsbekanntmachung formuliert es als Rechtsanspruch, wenn die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1 Buchst. a, d, f, g und i erfüllt sind.3 Ein Ermessen, ältere Bewerber abzulehnen, gibt es also nicht.
Mit 40 sind Sie keine Ausnahme
Das empirische Gutachten zum Heilpraktikerwesen, erstellt im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums (Stand November 2024), liefert bundesweite Altersdaten. Zwei Werte stehen dort nebeneinander:2
| Datenquelle | Durchschnittsalter bei der Überprüfung |
|---|---|
| Angaben von 19 bis 23 Gesundheitsämtern, Jahre 2017 bis 2022 | 39,36 Jahre (Jahreswerte 39,00 bis 40,00) |
| Befragung von 2.061 Personen mit allgemeiner Erlaubnis | 38,60 Jahre |
Eine Verteilung nach Altersgruppen veröffentlicht das Gutachten nicht. Wie viele Prüflinge über 50 sind, lässt sich daraus also nicht ablesen. Klar ist nur: Wer mit Anfang 40 antritt, ist kein Spätstarter, sondern typisch.
Auch der berufliche Hintergrund passt zum Quereinstieg. 94 Prozent der Befragten hatten bei der Überprüfung schon eine berufliche Vorbildung, also eine Ausbildung, ein Studium oder eine andere Qualifikation. Von diesen Personen hatten 44 Prozent eine Ausbildung in einem medizinischen Gesundheitsberuf.4 Eine medizinische Vorbildung ist hilfreich, aber keine Voraussetzung; die Verordnung verlangt keinen Ausbildungsnachweis.1
Neben dem Beruf anfangen: erlaubt und verbreitet
Eine Kündigung ist für den Einstieg nicht nötig. In der Verordnung steht zwar noch der Versagungsgrund, dass jemand die Heilkunde „neben einem anderen Beruf ausüben wird“ (Buchst. h).1 Diese Vorschrift gilt aber als nichtig. Die Bayerische Vollzugsbekanntmachung nennt das Verbot der Doppeltätigkeit „mit Art. 12 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes nicht vereinbar und deshalb nichtig“ und verweist auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März 1967 (I C 52.64).3 Das Bundesverwaltungsgericht hat 1993 bestätigt, Buchstabe h sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, „so schon“ ein Urteil vom 25. Juni 1970 (1 C 53.66).5
In der Praxis ist der nebenberufliche Weg verbreitet. Im BMG-Gutachten gaben 28 Prozent der Befragten an, ihre Tätigkeit als Heilpraktiker in den Jahren 2017 bis 2022 überwiegend nebenberuflich ausgeübt zu haben; rund 40 Prozent arbeiteten überwiegend in Teilzeit, im Schnitt 21 Stunden pro Woche.6 Was Sie dabei gegenüber Arbeitgeber, Dienstherrn und Finanzamt beachten müssen, steht im Artikel Heilpraktiker im Nebenberuf.
Wie viel Lernzeit Sie einplanen müssen
Für Fernlehrgänge gibt es amtliche Zahlen: Jeder Fernlehrgang braucht nach § 12 Abs. 1 Fernunterrichtsschutzgesetz eine Zulassung,7 erteilt von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU), und die ZFU veröffentlicht Dauer, wöchentlichen Lernaufwand und Gesamtstunden. Für die 25 zugelassenen Lehrgänge zum großen Heilpraktiker ergibt die Auswertung:8
| Kennzahl (ZFU, großer Heilpraktiker) | Spanne | Median |
|---|---|---|
| Dauer | 9 bis 36 Monate | 24 Monate |
| Lernaufwand für das Selbstlernen | 4,5 bis 40 Stunden pro Woche | 9 Stunden |
| Gesamtdauer in Stunden laut ZFU | 340 bis 2.416 Stunden | 789 Stunden |
Ein Beispiel aus der Mitte: Der Lehrgang des ILS ist für 20 Monate angelegt, mit 9 Stunden Selbstlernen pro Woche. Die ZFU nennt 774 Stunden Selbstlernen und 789 Stunden insgesamt.9 Die eigene Rechnung 20 Monate × 4,33 Wochen × 9 Stunden ergibt 779 Stunden und bestätigt die Größenordnung.
Für die Planung mit Mitte 40 heißt das: Rund 800 Stunden über rund zwei Jahre sind der Normalfall, nicht die Obergrenze. Wer pro Woche nur sechs Stunden schafft, braucht für 789 Stunden rechnerisch gut 30 Monate (eigene Rechnung: 789 ÷ 6 ÷ 4,33 = 30,4). Prüfen Sie deshalb vor der Anmeldung, ob ein Anbieter kostenlos verlängert. Wie Sie Ihre Wochenstunden ehrlich ansetzen, zeigt der Artikel Heilpraktiker-Ausbildung berufsbegleitend.
Zur Lernzeit kommt die Wartezeit auf die Prüfung. Die schriftliche Überprüfung findet in fast allen Ländern nur im März und im Oktober statt; die Stadt Potsdam spricht von „bundeseinheitlichen Überprüfungsterminen“. Die Antragsfristen enden Monate vorher, für den März-Termin etwa in Brandenburg am 31. Dezember und in Dresden am 15. Dezember.1011 Alle Termine und Fristen stehen unter Prüfungstermine. Manche Stellen sind ausgebucht: Die Stadt Köln nimmt für 2027 keine Anmeldungen mehr an.12
Was der Wechsel kostet und wer zahlt
Die Kosten bestehen aus Kurs und Behördengebühren. Ein ZFU-zugelassener Fernlehrgang für den großen Heilpraktiker kostet laut ZFU zwischen 1.797 € und 9.900 €, im Median 3.456 €.8 Für Antrag, Überprüfung und Erlaubnis verlangen die Behörden bei Bestehen zwischen 400 € in Berlin und 1.230 € in Brandenburg.1314 Einen Überblick mit allen Posten bietet der Kostenrechner.
Drei Wege der Finanzierung kommen in diesem Alter typischerweise in Frage:
- Bildungsgutschein: Die Agentur für Arbeit kann eine Weiterbildung fördern, wenn sie notwendig ist, um Arbeitslosigkeit zu beenden oder abzuwenden, wenn Sie vorher beraten wurden und wenn Träger und Maßnahme zugelassen sind (§ 81 Abs. 1 SGB III).15 In der Weiterbildungssuche der Bundesagentur tragen am 19.10.2026 nur 5 der 46 ZFU-zugelassenen Heilpraktiker-Lehrgänge das Kennzeichen „Bildungsgutschein“.16 Details: Bildungsgutschein.
- Steuer: Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung sind nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG als Sonderausgaben „bis zu 6 000 Euro im Kalenderjahr“ abziehbar. Als Werbungskosten zählen sie nach § 9 Abs. 6 EStG nur, wenn Sie zuvor bereits eine Erstausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben oder die Ausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet.1718 Im Einzelfall entscheidet das Finanzamt; mehr dazu unter Ausbildung steuerlich absetzen.
- Aufstiegs-BAföG ist für Heilpraktiker-Kurse nach dem Wortlaut von § 2 AFBG nicht vorgesehen, weil das Gesetz auf Fortbildungsabschlüsse zu öffentlich-rechtlich geregelten Prüfungen nach Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung oder auf gleichwertige Fortbildungsabschlüsse zielt; den Einzelfall klärt die Förderstelle.19 Mehr im Artikel Aufstiegs-BAföG und Bildungsscheck.
Was eine Praxis realistisch einbringt
Wer mit 45 den sicheren Job aufgibt, sollte die Einnahmenseite nüchtern ansehen. Fast alle Heilpraktiker arbeiten auf eigene Rechnung: Im BMG-Gutachten waren 96 bis 97 Prozent der Befragten überwiegend selbständig tätig.20 In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Heilpraktiker nicht vorgesehen; ärztliche Behandlung wird dort „von Ärzten“ erbracht (§ 15 Abs. 1 SGB V).21 Der vom Ministerium veröffentlichte Kurzbericht zum Gutachten fasst zusammen, die Leistungen würden „größtenteils von Patientinnen und Patienten selbst finanziert“.22
Für den Umsatz gibt es zwei Zahlen, die sich nicht direkt vergleichen lassen:
| Quelle | Wert | Einschränkung |
|---|---|---|
| BMG-Gutachten, Selbstauskunft 2017 bis 2022 | durchschnittlicher Jahres-Bruttoumsatz je Praxis überwiegend selbständiger Heilpraktiker 59.479 € (einschließlich Mehrwertsteuer) | freiwillige Befragung, 552 bis 793 Antworten je Jahr |
| Statistisches Bundesamt, Kostenstruktur 2018 | 82,3 Tsd. € Umsatz je Praxis; Aufwendungen 45,8 % des Umsatzes | erfasst nur Praxen mit mehr als 17.500 € Jahresumsatz |
Aus der amtlichen Statistik ergibt sich rechnerisch ein Überschuss von rund 44.600 € je Praxis, vor Steuern und vor Altersvorsorge (eigene Rechnung: 82.300 € abzüglich 45,8 %).23 Sehr kleine Praxen mit einem Jahresumsatz bis 17.500 € fehlen in dieser Zahl.23
Daraus folgt eine klare Empfehlung: Planen Sie den Übergang gleitend. Die 28 Prozent überwiegend nebenberuflich Tätigen im Gutachten zeigen, dass viele den Heilpraktikerberuf nicht hauptberuflich ausüben.6 Wer die Praxis neben einer reduzierten Stelle aufbaut, behält ein Einkommen, bis die Patientenzahl trägt. Wie sich der Verdienst zusammensetzt, erklärt der Artikel Was verdient ein Heilpraktiker?.
Ein Zeitplan, rückwärts gerechnet
Der Prüfungstermin bestimmt den Plan, nicht der Kursbeginn. Ein Beispiel mit belegten Daten aus Dresden: Für die Überprüfung am 15. März 2028 läuft dort die Antragsfrist vom 1. Oktober bis 15. Dezember 2027.11 Wer im Januar 2027 mit einem 14-monatigen Lehrgang beginnt, stellt den Antrag im Herbst 2027 mitten in der Lernphase und schreibt die Prüfung kurz nach Kursende. Zwischen Kursbeginn und schriftlicher Prüfung liegen in diesem Beispiel gut 14 Monate; wer mit 46 anfängt, schreibt also mit 47 oder 48.
Die Schritte folgen aus den Regeln oben; die Reihenfolge ist ein redaktioneller Vorschlag:
- Wochenstunden ehrlich festlegen und daraus die Kursdauer ableiten (Gesamtstunden ÷ Wochenstunden ÷ 4,33).
- Zuständige Stelle und Antragsfrist für Ihren Wohnort klären; Termine und Fristen zeigt der Prüfungstermin-Finder.
- Antrag fristgerecht stellen, Führungszeugnis und ärztliches Zeugnis rechtzeitig, aber nicht zu früh besorgen; in Brandenburg etwa darf das Führungszeugnis bei Antragstellung höchstens einen Monat alt sein.10 Siehe Voraussetzungen.
- Praxisaufbau neben dem Beruf vorbereiten, bevor Sie Arbeitszeit reduzieren.
Weiterlesen
- Heilpraktiker im Nebenberuf: erlaubt und so geht es
- Heilpraktiker-Ausbildung berufsbegleitend: Zeitbedarf realistisch planen
- Was kostet die Heilpraktiker-Ausbildung?
- Was verdient ein Heilpraktiker?
Fußnoten
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Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz, § 2 Abs. 1, https://www.gesetze-im-internet.de/heilprgdv_1/BJNR002590939.html (abgerufen 23.10.2026). ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5
-
in vivo GmbH, Empirisches Gutachten zum Heilpraktikerwesen, erstellt im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit, 8. November 2024, Kap. 5.2.2.1, Tab. 16, S. 43, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Gesundheit/Abschlussberichte/Endfassung_Empirisches_Gutachten_zum_Heilpraktikerwesen_in_DE.pdf. ↩ ↩2
-
Bekanntmachung Vollzug des Heilpraktikergesetzes vom 11.02.2025, BayMBl. 2025 Nr. 102, Nr. 2 und 3.2, https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2122_1_G_15011/true (abgerufen 19.10.2026). ↩ ↩2 ↩3 ↩4
-
ebd., Kap. 5.2.2.2, Tab. 17 und 18, S. 43 f.; Anteil 44 % = 845 von 1.918 Befragten mit beruflicher Vorbildung. ↩
-
BVerwG, Urteil vom 21.01.1993 – 3 C 34.90, Wortlaut-Auszug über die Zitatvernetzung bei dejure.org, https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerwG&Datum=21.01.1993&Aktenzeichen=3%20C%2034.90 (abgerufen 19.10.2026). Die Volltexte der Urteile von 1967 und 1970 wurden nicht eingesehen. ↩
-
ebd., Kap. 5.2.2.14, Tab. 54, 55 und 56, S. 76 f. (Selbstauskunft). ↩ ↩2
-
§ 12 Abs. 1 Fernunterrichtsschutzgesetz, https://www.gesetze-im-internet.de/fernusg/__12.html (abgerufen 23.10.2026). ↩
-
Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht, Lehrgangssuche und Detailseiten der 25 Lehrgänge zum großen Heilpraktiker, https://zfu.de/lehrgangssuche (abgerufen 19.10.2026); Spannen und Mediane eigene Auswertung. ↩ ↩2
-
ZFU, Lehrgang 5147125 (ILS Institut für Lern- und Bildungssysteme GmbH), Felder „Gesamtdauer in Monaten“, „Gesamtdauer Selbstlernen“, „Wöchentlicher Lernaufwand für das Selbstlernen in Stunden“ und „Gesamtdauer in Stunden“, https://zfu.de/zulassungsnummer/5147125 (abgerufen 23.10.2026). ↩
-
Landeshauptstadt Potsdam, Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung, mit Flyer Stand 25.11.2025, https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000008102.php (abgerufen 19.10.2026). ↩ ↩2
-
Landeshauptstadt Dresden, Heilberufe, Abschnitt „Prüftermine und Antragsfristen“, https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/heilberuf.php (abgerufen 23.10.2026). ↩ ↩2
-
Stadt Köln, Heilpraktikererlaubnis, https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/heilpraktikererlaubnis (abgerufen 19.10.2026). ↩
-
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Gesundheitsamt, Gebühren, https://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/politik-und-verwaltung/aemter/gesundheitsamt/heilpraktikerbereich/gebuehren-380173.php (abgerufen 19.10.2026). ↩
-
Gebührenordnung des MGS Brandenburg (GebOMGS), Anlage Tarifstellen 7.14.2.1, 7.14.2.2, 7.14.3.1, https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/gebomgs (abgerufen 19.10.2026). ↩
-
§ 81 Abs. 1 SGB III, https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__81.html (abgerufen 19.10.2026). ↩
-
Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit, https://mein-now.de/weiterbildungssuche/; Datensätze über die öffentliche Schnittstelle https://rest.mein-now.de/now-prod/suche/pc/v1/bildungsangebot (abgerufen 19.10.2026); Abgleich mit den ZFU-Lehrgängen eigene Auswertung. ↩
-
§ 9 Abs. 6 EStG, https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html (abgerufen 19.10.2026). ↩
-
§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG, https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html (abgerufen 19.10.2026). ↩
-
§ 2 Abs. 1 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, https://www.gesetze-im-internet.de/afbg/__2.html (abgerufen 19.10.2026). ↩
-
ebd., Tab. 53, S. 75, und Kap. 5.2.4.3, Tab. 100, S. 126 (Selbstauskunft). ↩
-
§ 15 Abs. 1 SGB V, https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__15.html (abgerufen 19.10.2026). ↩
-
in vivo GmbH (L. Campe, A. Anter), Kurzbericht zum BMG-geförderten Forschungsvorhaben „Empirisches Gutachten zum Heilpraktikerwesen“, Stand Oktober 2024, S. 3, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Kurzberichte/Kurzbericht_empirisches_HP-Gutachten.pdf. ↩
-
Statistisches Bundesamt, Fachserie 2 Reihe 1.6.6, Kostenstruktur bei Einrichtungen des Gesundheitswesens, Berichtsjahr 2018, erschienen 13.07.2020, Kap. 1, 3.2, Tab. 5.1, https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Dienstleistungen/Publikationen/Downloads-Dienstleistungen-Kostenstruktur/kostenstruktur-gesundheitswesen-2020166189004.pdf?__blob=publicationFile. Überschuss je Praxis: eigene Rechnung. ↩ ↩2
Quellen
Abgerufen und geprüft am 23.10.2026.
- Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (1. DVO)
- Bayern: Bekanntmachung Vollzug des Heilpraktikergesetzes, BayMBl. 2025 Nr. 102
- BVerwG, Urteil vom 21.01.1993 – 3 C 34.90 (Zitate über dejure.org)
- in vivo GmbH: Empirisches Gutachten zum Heilpraktikerwesen, erstellt im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (8. November 2024)
- in vivo GmbH: Kurzbericht zum BMG-geförderten Forschungsvorhaben „Empirisches Gutachten zum Heilpraktikerwesen“ (Stand Oktober 2024)
- Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU): Lehrgangssuche
- ZFU: Lehrgang 5147125, ILS Institut für Lern- und Bildungssysteme GmbH: Heilpraktiker/in - Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung zum/zur Heilpraktiker/in
- Statistisches Bundesamt: Kostenstruktur bei Einrichtungen des Gesundheitswesens 2018 (Fachserie 2 Reihe 1.6.6)
- SGB III § 81 (Grundsatz der Weiterbildungsförderung)
- EStG § 9 (Werbungskosten)
- EStG § 10 (Sonderausgaben)
- SGB V § 15 (Ärztliche Behandlung)
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg: Gebühren für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis
- Brandenburg: Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Gesundheit und Soziales (Gebührenordnung MGS – GebOMGS)
- Landeshauptstadt Dresden: Heilberufe
- Stadt Köln: Heilpraktikererlaubnis
- Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit (mein NOW)
- Landeshauptstadt Potsdam: Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung – allgemeine Heilpraktikererlaubnis
- Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) § 2
- Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) § 12 (Zulassung von Fernlehrgängen)
