Heilpraktikerprüfung: Ablauf, Fragen, Bestehensgrenze
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Inhalt dieser Seite
- Was die Prüfung rechtlich ist
- Der Ablauf in fünf Stationen
- Der schriftliche Teil
- Der mündlich-praktische Teil
- Termine: die Regel und ihre Ausnahmen
- Wo Sie den Antrag stellen und wo Sie geprüft werden
- Kapazitäten und Wartezeiten
- Was die Prüfung kostet
- Lösungsschlüssel und Einsicht
- Wenn es nicht klappt
- Weiterlesen
Die Heilpraktikerprüfung besteht aus zwei Teilen. Im schriftlichen Teil beantworten Sie 60 Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren in zwei Stunden; bestanden haben Sie mit mindestens drei Vierteln, also 45 richtigen Antworten. Danach folgt der mündlich-praktische Teil, der je Person höchstens 60 Minuten dauern soll. So regeln es die Leitlinien des Bundesgesundheitsministeriums (BAnz AT 22.12.2017 B5, Nr. 3 und 4).1 Für die Erlaubnis beschränkt auf Psychotherapie und für sektorale Erlaubnisse gelten 28 Fragen in 60 Minuten und höchstens 45 Minuten mündlich (Nr. 5). Der schriftliche Teil findet in fast allen Ländern am dritten Mittwoch im März und am zweiten Mittwoch im Oktober statt; der nächste Regeltermin ist der 17.03.2027, in Schleswig-Holstein schon der 03.03.2027.23
Was die Prüfung rechtlich ist
Im Recht heißt sie nicht „Prüfung“, sondern „Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten“. Die Erste Durchführungsverordnung versagt die Erlaubnis, wenn die Überprüfung ergibt, dass die Ausübung der Heilkunde „eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder für die ihn aufsuchenden Patientinnen und Patienten bedeuten würde“ (§ 2 Abs. 1 Buchst. i 1. DVO).4 Gefragt ist also nicht, ob Sie überdurchschnittlich gut sind, sondern ob von Ihnen eine Gefahr ausgeht.
Daraus folgt eine Besonderheit, die das Verwaltungsgericht München 2022 für die Psychotherapie-Erlaubnis herausgearbeitet hat: Es handle sich „nicht um eine Prüfung im klassischen Sinne, sodass den Mitgliedern der Überprüfungskommission kein – nur beschränkt gerichtlich nachprüfbarer – Beurteilungsspielraum zukommt“ (M 27 K 20.2969, Leitsatz der Redaktion).5 Das Urteil ist eine Einzelentscheidung eines Verwaltungsgerichts; es zeigt aber, wie die Gefahrenabwehr-Logik im Streitfall wirken kann.
Die Leitlinien selbst sind über § 2 Abs. 1 Buchst. i der Verordnung verankert, die eine Überprüfung „auf der Grundlage von Leitlinien“ verlangt.4 Sie halten fest: „Ergänzende Regelungen der Länder zum Vollzug der Leitlinien sind nicht ausgeschlossen.“1 Deshalb gibt es Landesrichtlinien mit eigenen Regeln, etwa zur Wiederholung.
Der Ablauf in fünf Stationen
- Antrag bei der zuständigen Stelle, mit Lebenslauf, Schulabschluss, Führungszeugnis und ärztlichem Zeugnis. Was jedes Land verlangt, steht im Artikel Voraussetzungen.
- Ladung zum schriftlichen Termin, je nach Land spätestens drei Wochen (Niedersachsen) oder vier Wochen (Sachsen, Brandenburg) vorher.678
- Schriftlicher Teil am Regeltermin.
- Mündlich-praktischer Teil einige Wochen später, nur wenn der schriftliche Teil bestanden ist.
- Bescheid der Erlaubnisbehörde: Erlaubnis oder Ablehnung.
Beide Teile werden jeweils mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Ist einer nicht bestanden, „ist anzunehmen, dass von ihr eine Gefahr … ausgeht“ (Leitlinien Nr. 2.3).1 Wer täuscht, dessen Überprüfung wird „beendet und als nicht bestanden bewertet“ (Nr. 2.4).
Der schriftliche Teil
| Erlaubnis ohne Beschränkung | Psychotherapie und sektoral | |
|---|---|---|
| Fragen | 60 | 28 |
| Verfahren | Antwort-Wahl-Verfahren | Antwort-Wahl-Verfahren |
| Dauer | 2 Stunden | 60 Minuten |
| bestanden ab | drei Viertel = 45 | drei Viertel = 21 |
Quelle: Leitlinien Nr. 3 und 5; 21 von 28 als Rechenschluss aus „drei Viertel“.1
Wer die Fragen stellt: Der Fragebogen ist bundesweit derselbe. Die Bayerische Staatsregierung schreibt: „Die Fragen und Musterlösungen für den schriftlichen Teil der Heilpraktikerüberprüfung werden zentral durch die Stadt Solingen erstellt und den überprüfenden Gesundheitsämtern auf der Grundlage einer bilateralen Vereinbarung zur Verfügung gestellt.“9 Die niedersächsische Richtlinie spricht von einem „bundesweit einheitlichen Fragebogen“ des „koordinierenden Gesundheitsamt[s] der Klingenstadt Solingen“ (Nr. 6.6).6 Ein eigener Abgleich bestätigt das: Die Lösungsschlüssel vom 14.10.2026 (allgemein, Gruppe A) aus Karlsruhe, Berlin-Lichtenberg und Niedersachsen sind identisch.
Wie die Fragen aufgebaut sind, wie Sie die Zeit einteilen und wo die Lösungsschlüssel erscheinen, erklärt der Artikel Die schriftliche Heilpraktikerprüfung.
Der mündlich-praktische Teil
Die Leitlinien legen fest (Nr. 4):1
- Dauer: „nicht länger als 60 Minuten“ je Person; bei Psychotherapie und sektoral höchstens 45 Minuten (Nr. 5).
- Bis zu vier Personen können gemeinsam überprüft werden.
- Abnahme durch den Arzt, den die zuständige Stelle bestimmt; „An dem mündlich-praktischen Teil der Überprüfung sind Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker zu beteiligen.“
- Fragen aus allen Bereichen der Leitlinien; Fragen aus dem Bereich „Anwendungsorientierte medizinische Kenntnisse“ (Nr. 1.6) „sollen auch praktische Aufgaben enthalten“.
- Bestanden, „wenn die Leistung … keine Mängel aufweist, die bei der Ausübung der Heilkunde eine Gefahr … erwarten lassen“.
- Eine Aufzeichnung ist nur mit Einverständnis zulässig.
Die Länder setzen das unterschiedlich um. Baden-Württemberg prüft „in der Regel als Einzelüberprüfung“ (HP-VwV Nr. 5.3.3).10 Die Angaben zur Dauer schwanken: Das Gesundheitsamt Dortmund nennt „höchstens 45 Minuten“, Düsseldorf „ungefähr 60 Minuten“.1112 Wer prüft, was gefragt wird und welche Rechte Sie haben, steht im Artikel Die mündliche Heilpraktikerprüfung.
Termine: die Regel und ihre Ausnahmen
Die Regeltermine gehen auf ein länderübergreifendes Verfahren zurück, das 1998 Bayern koordinierte und an dem sich Baden-Württemberg seit März 1998 beteiligte. Der Landtag Baden-Württemberg hielt damals fest, dass Ansbach den Fragenkatalog „ein bis zwei Monate vor den einheitlich festgelegten Überprüfungsterminen (halbjährlich)“ verschickt.13 Heute stehen die Termine in Landesvorschriften, in Niedersachsen etwa: „Der schriftliche Teil der Überprüfung wird jeweils am dritten Mittwoch im März und am zweiten Mittwoch im Oktober eines jeden Jahres durchgeführt. Weitere Termine werden nicht angeboten.“ (Nr. 6.6.1)6 Ein bundesrechtlich festgelegter Termin existiert nicht.
| Termin | Belegt durch |
|---|---|
| 14.10.2026 | Lösungsschlüssel u. a. LRA Karlsruhe, Berlin, Niedersachsen, Nürnberg14 |
| 17.03.2027 | u. a. Niedersachsen („Vorschau“), Berlin, Dresden, LRA Breisgau-Hochschwarzwald15162 |
| 13.10.2027 | Berlin (Psychotherapie), Dresden162 |
| 15.03.2028 | Dresden2 |
Ausnahmen:
- Schleswig-Holstein prüft an eigenen Terminen, nicht am Regeltermin: 03.03.2027, 01.09.2027, 08.03.2028, 13.09.2028. Die Prüfung läuft dort digital auf dem eigenen Gerät.3
- Mecklenburg-Vorpommern: Vorpommern-Greifswald prüft den vollen Heilpraktiker „jährlich an jedem dritten Mittwoch im März“, Nordwestmecklenburg „jeweils im März und Oktober“. Die beiden Angaben widersprechen sich; wir zeigen beide.1718
- Sachsen-Anhalt nennt „März und Oktober“; zuletzt konkret belegt ist der 19.03.2025 in Halle (Saale).19
Alle Termine mit Antragsfristen je Stelle zeigt die Terminübersicht.
Wo Sie den Antrag stellen und wo Sie geprüft werden
Über den Antrag entscheidet „die untere Verwaltungsbehörde im Benehmen mit dem Gesundheitsamt“ (§ 3 Abs. 1 1. DVO).4 Die Leitlinien verlangen, die Überprüfungen auf „eine oder einige wenige zuständige Stellen pro Land“ zu konzentrieren (Nr. 2.1).1 Deshalb sind Antragsstelle und Prüfungsstelle oft verschieden:
| Land | Antrag | Überprüfung | Rechtsgrundlage / Quelle |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | zentrale Stelle je Regierungsbezirk: LRA Heilbronn, Stadt Stuttgart, LRA Karlsruhe, LRA Breisgau-Hochschwarzwald, LRA Tübingen | dieselben fünf Stellen | § 2 Abs. 1 und 2 Heilberufe- und Gesundheitsfachberufe-ZuständigkeitsVO20 |
| Bayern | Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt, kreisfreie Stadt) | 11 Gesundheitsämter: je Regierungsbezirk ein Landratsamt, dazu München, Augsburg, Ingolstadt, Nürnberg | § 3 Abs. 10 HeilBV21 |
| Berlin | Gesundheitsamt Tempelhof-Schöneberg oder Lichtenberg, je nach Wohnbezirk | dieselben | § 4 GDZustVO22 |
| Brandenburg | Gesundheitsamt des Wohnorts | Gesundheitsamt Potsdam für das ganze Land | VO vom 12.02.199223 |
| Bremen | Ordnungsamt Bremen bzw. Magistrat Bremerhaven | Gesundheitsamt Bremen | Erlass vom 16.12.202024 |
| Hamburg | Landesprüfungsamt für Heilberufe, nur online | Landesprüfungsamt | LPA Hamburg25 |
| Hessen | Ordnungsamt bzw. Kreisausschuss | kommunales Gesundheitsamt | Richtlinien 2019, gültig bis 31.12.202626 |
| Mecklenburg-Vorpommern | Gesundheitsamt der prüfenden Stelle | voll: Vorpommern-Greifswald und Nordwestmecklenburg; Psychotherapie: nur Nordwestmecklenburg | Kreisseiten1718 |
| Niedersachsen | Landkreis, kreisfreie Stadt, Stadt Göttingen, Region Hannover | Gutachterausschuss beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie; schriftlich in Celle | Richtlinie 2025 Nr. 1.1, 4.1615 |
| Nordrhein-Westfalen | Kreis oder kreisfreie Stadt | zentral je Regierungsbezirk (z. B. Dortmund, Köln, Recklinghausen), einige große Städte selbst; Physiotherapie landesweit Düsseldorf | § 5 ZustVO HB; Kommunalseiten272812 |
| Rheinland-Pfalz | Ordnungsamt des Wohnsitzes | Gesundheitsamt Mainz-Bingen für das ganze Land | § 2 Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Heilpraktikerrechts; Mainz-Bingen2930 |
| Saarland | Regionalverband Saarbrücken (seit 28.06.2024 allein zuständig) | Gesundheitsamt des Regionalverbands | § 1 VO zur Bestimmung der Zuständigkeit auf dem Gebiet des Heilpraktikerrechts vom 12.06.20243132 |
| Sachsen | Landkreis oder kreisfreie Stadt | Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz | § 2 HeilpraktikerZuVO33 |
| Sachsen-Anhalt | Landkreis oder kreisfreie Stadt | Sachverständigenkommission beim Land | Richtlinie 201334 |
| Schleswig-Holstein | Gesundheitsamt des Kreises oder der Stadt | Kreis Nordfriesland (Husum) | öffentlich-rechtlicher Vertrag vom 01.01.20253 |
| Thüringen | Landkreis oder kreisfreie Stadt | Gesundheitsamt der Stadt Erfurt | §§ 3, 4 ThürGesHeilprZustVO35 |
Kapazitäten und Wartezeiten
Viele Stellen begrenzen die Zahl der Plätze. Belegt sind unter anderem:
- Köln: „Anmeldungen für die Überprüfungstermine im Jahr 2027 sind aus Kapazitätsgründen nicht mehr möglich.“ Ab 2028 soll der Antrag „ausschließlich digital über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW)“ laufen; derzeit nimmt die Stadt dafür keine Anträge an.28
- Düsseldorf: Zulassung „auf jeweils 120 Personen begrenzt“.12
- LRA Karlsruhe: 200 Antragsteller pro Jahr (allgemein), 80 pro Jahr (Psychotherapie).36
- Berlin: Vergabe nach dem nächsten freien Termin; für die Psychotherapie ist der 13.10.2027 der nächste freie Termin.16
- Thüringen: Das Gesundheitsamt Erfurt nennt eine Wartezeit von „1 bis 2 Jahre“, das Landesportal „etwa 6 bis 12 Monate“ (Widerspruch zwischen zwei Behördenquellen).37
Was die Prüfung kostet
Die Gebühren setzt jedes Land selbst fest, oft jede Stelle. Für die volle Erlaubnis bei Bestehen reichen die festen Beträge von 400 € in Berlin bis 1.230 € in Brandenburg. In Niedersachsen kommen die Auslagen des Gutachterausschusses hinzu; die Region Hannover nennt „erfahrungsgemäß“ Gesamtkosten zwischen 820 € und 1.300 €.38839 Alle Länder mit Tarifstellen enthält die Gebührentabelle.
Lösungsschlüssel und Einsicht
Die Fragen veröffentlichen die Behörden nicht, viele aber die Lösungsschlüssel als reine Buchstabenliste; die Schlüssel zum 14.10.2026 standen am 19.10.2026 bei mehreren Stellen online. Das LRA München etwa stellt ihn „jeweils ca. 10 Tage nach der schriftlichen Überprüfung“ online.40 Mit dem Ergebnis-Check können Sie Ihre Antworten gegen den amtlichen Schlüssel zählen.
In Ihre eigenen Unterlagen dürfen Sie Einsicht nehmen: „Der antragstellenden Person ist auf Antrag Einsicht in ihre Prüfungsunterlagen zu gewähren.“ (Leitlinien Nr. 2.5)1
Wenn es nicht klappt
Wer einen Teil nicht besteht, muss in den meisten Ländern beide Teile neu ablegen. Niedersachsen: „Wiederholungen der schriftlichen oder der mündlich-praktischen Überprüfung sind nicht zugelassen. … Eine weitere Überprüfung findet nur nach erneuter Antragstellung und in dem vollständigen Überprüfungsverfahren … statt.“ (Nr. 6.1)6 Sachsen-Anhalt lässt Wiederholungen einzelner Teile ebenfalls nicht zu.34 Baden-Württemberg und Hessen begrenzen die Zahl der Wiederholungen auf höchstens drei.1026 Wie viele die Prüfung bestehen, zeigen die amtlichen Zahlen im Artikel Wie viele bestehen die Heilpraktikerprüfung?.
Weiterlesen
- Prüfungsinhalte nach den Leitlinien: die Lernlandkarte
- Die schriftliche Heilpraktikerprüfung
- Die mündliche Heilpraktikerprüfung
- HPP-Prüfung: schriftlich und mündlich
Fußnoten
-
Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern vom 07.12.2017, BAnz AT 22.12.2017 B5, Präambel, Nr. 2 bis 5, https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/d6Pk1lbZta8EPCulJuE/content/d6Pk1lbZta8EPCulJuE/BAnz%20AT%2022.12.2017%20B5.pdf. ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5 ↩6 ↩7
-
Landeshauptstadt Dresden, Heilberufe, https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/heilberuf.php (abgerufen 19.10.2026). ↩ ↩2 ↩3 ↩4
-
Kreis Nordfriesland, Heilpraktiker, https://www.nordfriesland.de/Dienste-Leistungen/Dienstleistungen-A-Z/Subdomains/Heilpraktiker/; Vertrag vom 01.01.2025 laut Landeshauptstadt Kiel, https://www.kiel.de/de/politik_verwaltung/service/_leistung.php?id=9063950 (beide abgerufen 19.10.2026). ↩ ↩2 ↩3
-
Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz, §§ 2, 3, https://www.gesetze-im-internet.de/heilprgdv_1/BJNR002590939.html. ↩ ↩2 ↩3
-
VG München, Urteil vom 05.05.2022 – M 27 K 20.2969, https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2022-N-15200. ↩
-
Niedersachsen, Richtlinie Heilpraktikergesetz, RdErl. v. 10.04.2025, Nds. MBl. 2025 Nr. 208, https://soziales.niedersachsen.de/download/219291/Richtline_Heilpraktiker.pdf. ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5
-
VwV Heilpraktiker Sachsen vom 29.10.2024, Nr. VII.5, https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/13955. ↩
-
Landeshauptstadt Potsdam, Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung, https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000008102.php (abgerufen 19.10.2026). ↩ ↩2
-
Bayerischer Landtag, Drs. 19/7872, Antwort des StMGP vom 12.08.2025, zu 3.2, https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP19/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/19_0007872.pdf. ↩
-
Heilpraktiker-Verwaltungsvorschrift Baden-Württemberg vom 21.03.2025, Nr. 5.3.3, 5.4.1, https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/VVBW-VVBW000043914. ↩ ↩2
-
Stadt Dortmund, Infoblatt Heilpraktiker, Stand Oktober 2025, https://www.dortmund.de/dortmund/projekte/rathaus/verwaltung/gesundheitsamt/heilpraktiker_allgemein_infoblatt_stand_20230119.pdf. ↩
-
Landeshauptstadt Düsseldorf, Gesundheitsamt, Heilpraktiker, https://www.duesseldorf.de/gesundheitsamt/fachpublikum-fortbildungen/heilpraktiker (abgerufen 19.10.2026). ↩ ↩2 ↩3
-
Landtag Baden-Württemberg, Drs. 12/3613 vom 17.12.1998, Stellungnahme des Sozialministeriums zu Nr. 6, https://www.landtag-bw.de/resource/blob/27988/b92f05db96139ee27437b55918fcdc3f/12_3613_D.pdf. ↩
-
z. B. LRA Karlsruhe, Lösungsschlüssel allgemein 14.10.2026, https://www.landkreis-karlsruhe.de/loadDocument.phtml?ObjSvrID=3051&ObjID=10860&ObjLa=1&Ext=PDF; Niedersachsen, https://soziales.niedersachsen.de/download/232831/HP_Gross_2026-10-14_Gruppe_A_Loesungsschluessel.pdf.pdf; Nürnberg, https://www.nuernberg.de/internet/gesundheitsamt/heilpraktiker_pruefung.html; Berlin-Lichtenberg, https://www.berlin.de/ba-lichtenberg/auf-einen-blick/buergerservice/gesundheit/artikel.334742.php; Termin 17.03.2027 auch LRA Breisgau-Hochschwarzwald, https://www.breisgau-hochschwarzwald.de/Start/Service+_+Verwaltung/heilpraktiker.html (alle abgerufen 19.10.2026). Der Vergleich der Schlüssel aus Karlsruhe, Berlin-Lichtenberg und Niedersachsen ist eine eigene Auswertung. ↩
-
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Hinweise zur Überprüfung (Stand 09.09.2026), https://soziales.niedersachsen.de/startseite/soziales_amp_gesundheit/gesundheit_und_pflege/nichtarztliche_heilberufe/heilpraktiker/hinweise-zur-uberprufung-nach-dem-heilpraktikergesetz-287.html. ↩ ↩2
-
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Gesundheitsamt, Heilpraktikerbereich, https://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/politik-und-verwaltung/aemter/gesundheitsamt/heilpraktikerbereich/ (abgerufen 19.10.2026). ↩ ↩2 ↩3
-
Landkreis Vorpommern-Greifswald, Heilpraktiker-Überprüfung, https://www.kreis-vg.de/B%C3%BCrgerservice/Gesundheitsamt/Heilpraktiker-%C3%9Cberpr%C3%BCfung/. ↩ ↩2
-
Landkreis Nordwestmecklenburg, Heilpraktikererlaubnis beantragen, https://www.nordwestmecklenburg.de/de/auskunft-und-leistungen/leistung/151/wohnort/66/zustaendigestellen/428/erlaubnis_zur_aus%C3%BCbung_der_heilkunde_beantragen.html. ↩ ↩2
-
Landkreis Wittenberg, Meldung vom 12.12.2024, https://www.landkreis-wittenberg.de/ueberpruefungsverfahren-nach-dem-heilpraktikerrecht/. ↩
-
§ 2 Heilberufe- und Gesundheitsfachberufe-Zuständigkeitsverordnung Baden-Württemberg, https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-NNLBW00007D60. ↩
-
§ 3 Abs. 10 Heilberufeverordnung Bayern, https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHeilBZustV-3. ↩
-
§ 4 Gesundheitsdienst-Zuständigkeitsverordnung Berlin, https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-NNLBE000049F8NN00000000005. ↩
-
Verordnung über die Zuständigkeit für die Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern vom 12.02.1992, § 2, https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-211469. ↩
-
Erlass vom 16.12.2020, Brem.ABl. 2021 Nr. 8, Nr. 2.1, 3.4, https://amtsblatt.bremen.de/fastmedia/233/2021_01_14_ABl_Nr_0008_signed.pdf. ↩
-
Landesprüfungsamt für Heilberufe Hamburg, Heilpraktikerwesen, https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/sozialbehoerde/einrichtungen/lpa/heilpraktiker-31358. ↩
-
Hessen, Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes vom 03.12.2019, Nr. 4.7.1, 9, https://www.lahn-dill-kreis.de/wp-content/uploads/2022/02/2020_Richtlinien_zur_Durchfuehrung_des_Heilpraktikergesetzes_Hessen__2019_.pdf. ↩ ↩2
-
§ 5 Abs. 1 ZustVO HB NRW, GV. NRW. 2008 S. 458, https://recht.nrw.de/gvnrw/2008-s458. ↩
-
Stadt Köln, Heilpraktikererlaubnis, https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/heilpraktikererlaubnis (abgerufen 19.10.2026). ↩ ↩2
-
Rheinland-Pfalz, Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Heilpraktikerrechts, § 2, https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-NNLRP00006134 (abgerufen 19.10.2026). ↩
-
Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Heilpraktiker, https://www.mainz-bingen.de/de/Aemter-Abteilungen/Gesundheit/Heilpraktiker/. ↩
-
Saarland, Verordnung zur Bestimmung der Zuständigkeit auf dem Gebiet des Heilpraktikerrechts vom 12.06.2024, § 1, https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-NNLSL00009F2D (abgerufen 19.10.2026). ↩
-
Regionalverband Saarbrücken, Heilpraktikerwesen, https://www.regionalverband-saarbruecken.de/gesundheit/amtsarzt/heilpraktikerwesen; Stichtag laut Saarpfalz-Kreis, https://www.saarpfalz-kreis.de/saarpfalz-kreis/de/sicherheit-ordnung/heilpraktikererlaubnisverfahren/. ↩
-
§ 2 Heilpraktikerzuständigkeitsverordnung Sachsen vom 31.07.2011, https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/12064. ↩
-
Sachsen-Anhalt, RdErl. des MS vom 23.07.2013, MBl. LSA 2013 S. 361, Abschn. 1, 4 und 5 Nr. 4, https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/VVST-VVST000007078. ↩ ↩2
-
§§ 3 und 4 ThürGesHeilprZustVO, https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-NNLTH00003E77NN00000000016. ↩
-
LRA Karlsruhe, Infoblätter Heilpraktiker allgemein und Psychotherapie, Stand August 2026, https://www.landkreis-karlsruhe.de/loadDocument.phtml?ObjSvrID=3051&ObjID=9480&ObjLa=1&Ext=PDF. ↩
-
Stadt Erfurt, Heilpraktikerprüfung, https://www.erfurt.de/ef/de/rathaus/bservice/leistungen/leistung-2004.htmc; Thüringer eGesundheitsamt, https://e-gesundheitsamt.thueringen.de/themen/berufsleben/anmeldung-zur-amtsaerztlichen-kenntnisueberpruefung-heilpraktikererlaubnis (beide abgerufen 19.10.2026). ↩
-
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Gebühren, https://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/politik-und-verwaltung/aemter/gesundheitsamt/heilpraktikerbereich/gebuehren-380173.php. ↩
-
Region Hannover, Informationsblatt (FAQ) Gutachterausschuss, Stand 29.08.2025, https://www.hannover.de/content/download/584888/file/Informationsblatt%20%28FAQ%29%20Heilpraktiker%20-Gutachterausschuss08-2025-.pdf. ↩
-
Landratsamt München, Heilpraktikerüberprüfung, https://www.landkreis-muenchen.de/buergerservice/dienstleistung/heilpraktikerueberpruefung-schritt-ii/ (abgerufen 19.10.2026). ↩
Prüfungstermin-Finder
Wählen Sie Land und Kreis bzw. kreisfreie Stadt Ihres Wohnorts. Sie sehen, wo Sie den Antrag stellen, wo Sie geprüft werden, welche Termine die Stelle veröffentlicht hat und bis wann der Antrag eingehen muss. Termine werden nicht aus einer Regel errechnet: Hat eine Stelle noch keinen Tag veröffentlicht, steht das so da.
Zuordnung der Postleitzahlen zu Kreisen: eigene Zusammenstellung, abgeglichen mit dem Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamts (© Daten im Auftrag der Herausgebergemeinschaft Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026; Gebietsstand 30.09.2026).
Die Auswahl nach Kreis braucht JavaScript. Die nächsten belegten Termine je Land:
| Land | Nächster belegter Termin | Prüfungsstelle |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 17.03.2027 | Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Gesundheitsamt |
| Bayern | 17.03.2027 | Stadt Nürnberg, Gesundheitsamt |
| Berlin | 17.03.2027 | Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Gesundheitsamt – Heilpraktikerbereich |
| Brandenburg | Termin noch nicht veröffentlicht | |
| Bremen | Termin noch nicht veröffentlicht | |
| Hamburg | Termin noch nicht veröffentlicht | |
| Hessen | Termin noch nicht veröffentlicht | |
| Mecklenburg-Vorpommern | Termin noch nicht veröffentlicht | |
| Niedersachsen | 17.03.2027 | Gutachterausschuss beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie |
| Nordrhein-Westfalen | Termin noch nicht veröffentlicht | |
| Rheinland-Pfalz | Termin noch nicht veröffentlicht | |
| Saarland | Termin noch nicht veröffentlicht | |
| Sachsen | 17.03.2027 | Landratsamt Görlitz, Gesundheitsamt |
| Sachsen-Anhalt | Termin noch nicht veröffentlicht | |
| Schleswig-Holstein | 03.03.2027 | Kreis Nordfriesland, Gesundheitsamt |
| Thüringen | Termin noch nicht veröffentlicht |
Prüfungsstellen-Atlas: 16 Länder
Wo der Antrag gestellt wird und wer prüft, regelt jedes Land selbst. Die Länderseiten zeigen alle Stellen mit Zuständigkeit, Terminen, Fristen, Ablauf und Gebühren, jede Angabe mit Quelle. Angaben geprüft am 19. Oktober 2026.
Quellen
Abgerufen und geprüft am 19.10.2026.
- Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (1. DVO)
- Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern, BAnz AT 22.12.2017 B5
- Bayerischer Landtag, Drs. 19/7872 (Antwort vom 12.08.2025)
- Niedersachsen: Richtlinie Heilpraktikergesetz, Nds. MBl. 2025 Nr. 208
- Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie: Hinweise zur Überprüfung
- Landtag Baden-Württemberg, Drs. 12/3613 (1998)
- VG München, Urteil vom 05.05.2022 – M 27 K 20.2969
- Baden-Württemberg: § 2 Heilberufe- und Gesundheitsfachberufe-Zuständigkeitsverordnung
- Baden-Württemberg: Heilpraktiker-Verwaltungsvorschrift (HP-VwV) vom 21.03.2025
- Bayern: § 3 Abs. 10 Heilberufeverordnung (HeilBV)
- Berlin: § 4 Gesundheitsdienst-Zuständigkeitsverordnung
- Brandenburg: Verordnung über die Zuständigkeit für die Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern (1992)
- Bremen: Heilpraktikererlass vom 16.12.2020
- Hamburg: Landesprüfungsamt für Heilberufe, Heilpraktikerwesen
- Hessen: Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes vom 03.12.2019
- LK Nordwestmecklenburg: Heilpraktikererlaubnis beantragen
- Landkreis Vorpommern-Greifswald: Heilpraktiker-Überprüfung
- NRW: Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten nach Rechtsvorschriften für Heilberufe (ZustVO HB)
- Stadt Dortmund: Infoblatt Heilpraktiker
- Stadt Köln: Heilpraktikererlaubnis
- Stadt Düsseldorf: Heilpraktiker
- Kreisverwaltung Mainz-Bingen: Heilpraktiker
- Regionalverband Saarbrücken: Heilpraktikerwesen
- Sachsen: Heilpraktikerzuständigkeitsverordnung
- Sachsen-Anhalt: Richtlinien Heilpraktikergesetz (RdErl. 23.07.2013)
- Kreis Nordfriesland: Heilpraktiker
- Thüringen: ThürGesHeilprZustVO §§ 3–5
- Landeshauptstadt Dresden: Heilberufe
- Landkreis Wittenberg: Überprüfungsverfahren nach dem Heilpraktikerrecht
- LRA München: Heilpraktikerüberprüfung
- Landeshauptstadt Potsdam: Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung
- Berlin, Gesundheitsamt Tempelhof-Schöneberg: Heilpraktikerbereich
- Berlin, Gesundheitsamt Tempelhof-Schöneberg: Gebühren
- Berlin, Gesundheitsamt Lichtenberg: Heilpraktikerbereich
- LRA Karlsruhe: Lösungsschlüssel allgemein 14.10.2026
- LRA Karlsruhe: Infoblatt Heilpraktiker allgemein
- Niedersachsen LS: Lösungsschlüssel HP groß Gruppe A, 14.10.2026
- Gesundheitsamt Nürnberg: Heilpraktikerprüfung
- LRA Breisgau-Hochschwarzwald: Heilpraktiker
- Stadt Erfurt: Heilpraktikerprüfung
- Thüringen, eGesundheitsamt: Anmeldung zur amtsärztlichen Kenntnisüberprüfung
- Region Hannover: Informationsblatt (FAQ) Gutachterausschuss, Stand 29.08.2025
- Sachsen: VwV Heilpraktiker vom 29.10.2024
- Landeshauptstadt Kiel: Heilpraktikererlaubnis
- Saarpfalz-Kreis: Heilpraktikererlaubnisverfahren
- Rheinland-Pfalz, Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Heilpraktikerrechts, § 2
- Saarland, Verordnung zur Bestimmung der Zuständigkeit auf dem Gebiet des Heilpraktikerrechts vom 12.06.2024, § 1
