
Heilpraktikerprüfung in Sachsen
Angaben geprüft am Zuletzt geändert am
Wo Sie in Sachsen den Antrag auf die Heilpraktikererlaubnis stellen, wer Sie prüft, welche Termine veröffentlicht sind und welche Gebühren anfallen. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Welche Stelle für Ihren Wohnort zuständig ist, zeigt der Termin-Finder.
Auf einen Blick
- Antrag
- Landkreis oder Kreisfreie Stadt des gewöhnlichen Aufenthalts (untere Verwaltungsbehörde) · 12 Kreise und kreisfreie Städte
- Landeshauptstadt Dresden, Amt für Gesundheit und Prävention · 1 Kreis bzw. kreisfreie Stadt
- Prüfung
- Landratsamt Görlitz, Gesundheitsamt · ganz Sachsen
- Nächster belegter Termin
- 17.03.2027[3] (Landratsamt Görlitz, Gesundheitsamt)
Kommende Termine
| Datum | Prüfungsstelle | Teil und Erlaubnis | Antragsfrist | Kalender |
|---|---|---|---|---|
| 17.03.2027[3] Mittwoch | Landratsamt Görlitz, Gesundheitsamt | schriftlich, ohne Beschränkung, Psychotherapie | 01.10.2026 bis 15.12.2026[3] | ICS-Datei |
| 13.10.2027[3] Mittwoch | Landratsamt Görlitz, Gesundheitsamt | schriftlich, ohne Beschränkung, Psychotherapie | 01.05.2027 bis 15.07.2027[3] | ICS-Datei |
| 15.03.2028[3] Mittwoch | Landratsamt Görlitz, Gesundheitsamt | schriftlich, ohne Beschränkung, Psychotherapie | 01.10.2027 bis 15.12.2027[3] | ICS-Datei |
Kalender abonnieren: Landratsamt Görlitz, Gesundheitsamt (ICS-Datei mit allen belegten Terminen und Antragsfristen; Adresse zum Abonnieren: https://www.heilpraktiker-ausbildung.eu/pruefung/kalender/sn-lk-goerlitz.ics)
Hier stehen nur Termine, die eine Stelle selbst veröffentlicht hat. Termine werden nicht aus einer Regel errechnet.
Stellen in Sachsen
Landratsamt Görlitz, Gesundheitsamt
Prüfung
Zuständig für ganz Sachsen. Nächster belegter Termin: 17.03.2027.
Alle Angaben zu dieser StelleLandeshauptstadt Dresden, Amt für Gesundheit und Prävention
AntragErlaubnis
Zuständig für 1 Kreis bzw. kreisfreie Stadt.
Alle Angaben zu dieser Stelle
Landkreis oder Kreisfreie Stadt des gewöhnlichen Aufenthalts (untere Verwaltungsbehörde)
- Zuständig für
12 Kreise und kreisfreie Städte[2]
Bautzen (Landkreis), Chemnitz, Stadt, Erzgebirgskreis, Görlitz (Landkreis), Leipzig (Landkreis), Leipzig, Stadt, Meißen (Landkreis), Mittelsachsen (Landkreis), Nordsachsen (Landkreis), Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Landkreis), Vogtlandkreis, Zwickau (Landkreis)
- Prüfung bei
- Landratsamt Görlitz, Gesundheitsamt
- Geprüft wird bei
- Landratsamt Görlitz, Gesundheitsamt
- Rechtsgrundlage
- § 3 Abs. 1 HeilprGDV 1; VwV Heilpraktiker Ziffer III[2]
Besonderheiten
- Je nach Landkreis oder Stadt ist das Ordnungsamt oder das Gesundheitsamt zuständig; der Landkreis Görlitz veröffentlicht eine Liste der Ansprechpartner.[9]
- Zuständig ist die Behörde, in deren Bezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder zuletzt hatten.[2]
- Sie benötigen einen Wohnsitz in Sachsen (Meldebescheinigung).[2]
Heilpraktiker ohne Beschränkung
- Antragsfrist
- 1. Oktober bis 15. Dezember des Vorjahres für die Überprüfung im März; 1. Mai bis 15. Juli für die Überprüfung im Oktober[2]
- Formular
- Formular und Merkblatt der Stelle[8]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Erteilung der Erlaubnis | 110 bis 380 €[7] | 10. SächsKVZ Anlage 1 Nr. 20.1 |
Unterlagen
- kurz gefasster Lebenslauf mit Lichtbild[2]
- Personalausweis oder Reisepass in beglaubigter Kopie[2]
- Meldebescheinigung über den Wohnsitz in Sachsen (nicht älter als drei Monate)[2]
- Führungszeugnis der Belegart „O“ (nicht älter als drei Monate)[2]
- Erklärung, ob ein Strafverfahren oder staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig ist[2]
- ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei Monate)[2]
- Nachweis mindestens des Hauptschulabschlusses oder einer gleichwertigen Schulbildung[2]
- Erklärung, ob und bei welcher Behörde bereits eine Heilpraktikererlaubnis beantragt wurde[2]
Heilpraktiker für Psychotherapie
- Antragsfrist
- 1. Oktober bis 15. Dezember des Vorjahres für die Überprüfung im März; 1. Mai bis 15. Juli für die Überprüfung im Oktober[2]
- Formular
- Formular und Merkblatt der Stelle[8]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Erteilung der Erlaubnis | 110 bis 380 €[7] | 10. SächsKVZ Anlage 1 Nr. 20.1 |
Unterlagen
- kurz gefasster Lebenslauf mit Lichtbild[2]
- Personalausweis oder Reisepass in beglaubigter Kopie[2]
- Meldebescheinigung über den Wohnsitz in Sachsen (nicht älter als drei Monate)[2]
- Führungszeugnis der Belegart „O“ (nicht älter als drei Monate)[2]
- Erklärung, ob ein Strafverfahren oder staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig ist[2]
- ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei Monate)[2]
- Nachweis mindestens des Hauptschulabschlusses oder einer gleichwertigen Schulbildung[2]
- Erklärung, ob und bei welcher Behörde bereits eine Heilpraktikererlaubnis beantragt wurde[2]
- Erklärung, ausschließlich auf dem Gebiet der Psychotherapie tätig zu werden, und bei Antrag nach Aktenlage die Nachweise über Studium und psychotherapeutische Ausbildung in beglaubigter Kopie[2]
Sektoral: Physiotherapie
- Antragsfrist
- 1. Oktober bis 15. Dezember des Vorjahres für die Überprüfung im März; 1. Mai bis 15. Juli für die Überprüfung im Oktober[2]
- Formular
- Formular und Merkblatt der Stelle[8]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Erteilung der Erlaubnis | 110 bis 380 €[7] | 10. SächsKVZ Anlage 1 Nr. 20.1 |
Unterlagen
- kurz gefasster Lebenslauf mit Lichtbild[2]
- Personalausweis oder Reisepass in beglaubigter Kopie[2]
- Meldebescheinigung über den Wohnsitz in Sachsen (nicht älter als drei Monate)[2]
- Führungszeugnis der Belegart „O“ (nicht älter als drei Monate)[2]
- Erklärung, ob ein Strafverfahren oder staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig ist[2]
- ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei Monate)[2]
- Nachweis mindestens des Hauptschulabschlusses oder einer gleichwertigen Schulbildung[2]
- Erklärung, ob und bei welcher Behörde bereits eine Heilpraktikererlaubnis beantragt wurde[2]
- Erklärung, ausschließlich im Tätigkeitsbereich des eigenen Gesundheitsfachberufs tätig zu werden[2]
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in beglaubigter Kopie (ein Schulabschlussnachweis ist nicht nötig)[2]
- Eine Entscheidung nach Aktenlage können Sie jederzeit beantragen.[2]
Sektoral: Podologie
- Antragsfrist
- 1. Oktober bis 15. Dezember des Vorjahres für die Überprüfung im März; 1. Mai bis 15. Juli für die Überprüfung im Oktober[2]
- Formular
- Formular und Merkblatt der Stelle[8]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Erteilung der Erlaubnis | 110 bis 380 €[7] | 10. SächsKVZ Anlage 1 Nr. 20.1 |
Unterlagen
- kurz gefasster Lebenslauf mit Lichtbild[2]
- Personalausweis oder Reisepass in beglaubigter Kopie[2]
- Meldebescheinigung über den Wohnsitz in Sachsen (nicht älter als drei Monate)[2]
- Führungszeugnis der Belegart „O“ (nicht älter als drei Monate)[2]
- Erklärung, ob ein Strafverfahren oder staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig ist[2]
- ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei Monate)[2]
- Nachweis mindestens des Hauptschulabschlusses oder einer gleichwertigen Schulbildung[2]
- Erklärung, ob und bei welcher Behörde bereits eine Heilpraktikererlaubnis beantragt wurde[2]
- Erklärung, ausschließlich im Tätigkeitsbereich des eigenen Gesundheitsfachberufs tätig zu werden[2]
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in beglaubigter Kopie (ein Schulabschlussnachweis ist nicht nötig)[2]
- Eine Entscheidung nach Aktenlage können Sie jederzeit beantragen.[2]
Sektoral: Logopädie
- Antragsfrist
- 1. Oktober bis 15. Dezember des Vorjahres für die Überprüfung im März; 1. Mai bis 15. Juli für die Überprüfung im Oktober[2]
- Formular
- Formular und Merkblatt der Stelle[8]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Erteilung der Erlaubnis | 110 bis 380 €[7] | 10. SächsKVZ Anlage 1 Nr. 20.1 |
Unterlagen
- kurz gefasster Lebenslauf mit Lichtbild[2]
- Personalausweis oder Reisepass in beglaubigter Kopie[2]
- Meldebescheinigung über den Wohnsitz in Sachsen (nicht älter als drei Monate)[2]
- Führungszeugnis der Belegart „O“ (nicht älter als drei Monate)[2]
- Erklärung, ob ein Strafverfahren oder staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig ist[2]
- ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei Monate)[2]
- Nachweis mindestens des Hauptschulabschlusses oder einer gleichwertigen Schulbildung[2]
- Erklärung, ob und bei welcher Behörde bereits eine Heilpraktikererlaubnis beantragt wurde[2]
- Erklärung, ausschließlich im Tätigkeitsbereich des eigenen Gesundheitsfachberufs tätig zu werden[2]
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in beglaubigter Kopie (ein Schulabschlussnachweis ist nicht nötig)[2]
- Eine Entscheidung nach Aktenlage können Sie jederzeit beantragen.[2]
Sektoral: Ergotherapie
- Antragsfrist
- 1. Oktober bis 15. Dezember des Vorjahres für die Überprüfung im März; 1. Mai bis 15. Juli für die Überprüfung im Oktober[2]
- Formular
- Formular und Merkblatt der Stelle[8]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Erteilung der Erlaubnis | 110 bis 380 €[7] | 10. SächsKVZ Anlage 1 Nr. 20.1 |
Unterlagen
- kurz gefasster Lebenslauf mit Lichtbild[2]
- Personalausweis oder Reisepass in beglaubigter Kopie[2]
- Meldebescheinigung über den Wohnsitz in Sachsen (nicht älter als drei Monate)[2]
- Führungszeugnis der Belegart „O“ (nicht älter als drei Monate)[2]
- Erklärung, ob ein Strafverfahren oder staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig ist[2]
- ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei Monate)[2]
- Nachweis mindestens des Hauptschulabschlusses oder einer gleichwertigen Schulbildung[2]
- Erklärung, ob und bei welcher Behörde bereits eine Heilpraktikererlaubnis beantragt wurde[2]
- Erklärung, ausschließlich im Tätigkeitsbereich des eigenen Gesundheitsfachberufs tätig zu werden[2]
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in beglaubigter Kopie (ein Schulabschlussnachweis ist nicht nötig)[2]
Quellen
- [1]Lösungsschlüssel Heilpraktikerkenntnisüberprüfung (allgemein und Psychotherapie, Gruppe A und B) – 18. März 2026 · Landkreis Görlitz · abgerufen am 19.10.2026
- [2]Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes (VwV Heilpraktiker) vom 29. Oktober 2024 (SächsABl. S. 1371) · Freistaat Sachsen (REVOSax) · abgerufen am 19.10.2026
- [3]Heilberufe (Heilpraktiker): Antrag, Prüftermine und Antragsfristen · Landeshauptstadt Dresden, Amt für Gesundheit und Prävention · abgerufen am 19.10.2026
- [4]Ansprechpartner und Informationen zum Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung nach dem Heilpraktikergesetz (mit Kosten) · Landratsamt Görlitz, Gesundheitsamt · abgerufen am 19.10.2026
- [5]Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Zuständigkeiten nach dem Heilpraktikergesetz und dessen erster Durchführungsverordnung (HeilpraktikerZuVO) vom 31. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 310) · Freistaat Sachsen (REVOSax) · abgerufen am 19.10.2026
- [6]Informationen zum Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung nach dem Heilpraktikergesetz · Landeshauptstadt Dresden, Amt für Gesundheit und Prävention · abgerufen am 19.10.2026
- [7]Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis (10. SächsKVZ) vom 16. August 2021, Anlage 1 lfd. Nr. 20 „Berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“ · Freistaat Sachsen (REVOSax) · abgerufen am 19.10.2026
- [8]Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (landeseinheitliches Antragsformular) · Landkreis Görlitz · abgerufen am 19.10.2026
- [9]Zuständige untere Verwaltungsbehörden im Freistaat Sachsen für die Antragstellung der Heilpraktikererlaubnis · Landkreis Görlitz · abgerufen am 19.10.2026
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