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Landeshauptstadt Dresden, Amt für Gesundheit und Prävention

Angaben geprüft am Zuletzt geändert am

Antragsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Sachsen. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Sachsen.

AntragErlaubnis
Anschrift
Postfach 12 00 20, 01001 Dresden (Sitz: Ostra-Allee 9)[1]
Website
Seite der Behörde[2]
Zuständig für
Dresden, Stadt[1]
Prüfung bei
Landratsamt Görlitz, Gesundheitsamt
Geprüft wird bei
Landratsamt Görlitz, Gesundheitsamt
Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 1 HeilprGDV 1; VwV Heilpraktiker vom 29.10.2024[1]

Besonderheiten

  • Innerhalb des Anmeldezeitraums müssen alle Nachweise vorliegen; sonst ist die Anmeldung zum jeweiligen Termin nicht möglich und der Antrag muss neu gestellt werden.[1]
  • Es gibt keine Warteliste.[2]
  • Die Antragsunterlagen können nicht per E-Mail eingereicht werden; die Originale werden benötigt.[2]

Heilpraktiker ohne Beschränkung

Antragsfrist
1. Oktober bis 15. Dezember des Vorjahres für die Überprüfung im März; 1. Mai bis 15. Juli für die Überprüfung im Oktober[1]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Erlaubnis bei bestandener Überprüfung (Gebühren und Auslagen, zuzüglich Porto)150 €[1]
  • Bei Ablehnung des Antrags richtet sich die Gebühr nach dem Aufwand.[1]

Quellen

  1. [1]Informationen zum Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung nach dem Heilpraktikergesetz · Landeshauptstadt Dresden, Amt für Gesundheit und Prävention · abgerufen am 19.10.2026
  2. [2]Heilberufe (Heilpraktiker): Antrag, Prüftermine und Antragsfristen · Landeshauptstadt Dresden, Amt für Gesundheit und Prävention · abgerufen am 19.10.2026