
Landeshauptstadt Dresden, Amt für Gesundheit und Prävention
Angaben geprüft am Zuletzt geändert am
Antragsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Sachsen. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Sachsen.
AntragErlaubnis
- Anschrift
- Postfach 12 00 20, 01001 Dresden (Sitz: Ostra-Allee 9)[1]
- Website
- Seite der Behörde[2]
- Zuständig für
- Dresden, Stadt[1]
- Prüfung bei
- Landratsamt Görlitz, Gesundheitsamt
- Geprüft wird bei
- Landratsamt Görlitz, Gesundheitsamt
- Rechtsgrundlage
- § 3 Abs. 1 HeilprGDV 1; VwV Heilpraktiker vom 29.10.2024[1]
Besonderheiten
Heilpraktiker ohne Beschränkung
- Antragsfrist
- 1. Oktober bis 15. Dezember des Vorjahres für die Überprüfung im März; 1. Mai bis 15. Juli für die Überprüfung im Oktober[1]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Erlaubnis bei bestandener Überprüfung (Gebühren und Auslagen, zuzüglich Porto) | 150 €[1] |
- Bei Ablehnung des Antrags richtet sich die Gebühr nach dem Aufwand.[1]
Quellen
- [1]Informationen zum Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung nach dem Heilpraktikergesetz · Landeshauptstadt Dresden, Amt für Gesundheit und Prävention · abgerufen am 19.10.2026
- [2]Heilberufe (Heilpraktiker): Antrag, Prüftermine und Antragsfristen · Landeshauptstadt Dresden, Amt für Gesundheit und Prävention · abgerufen am 19.10.2026