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Landratsamt Görlitz, Gesundheitsamt

Angaben geprüft am Zuletzt geändert am

Prüfungsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Sachsen. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Sachsen.

Prüfung
Anschrift
Georgewitzer Straße 58, 02708 Löbau[1]
Website
Seite der Behörde[2]
Zuständig für
ganz Sachsen (13 Kreise und kreisfreie Städte)[3]
Antrag bei
Landkreis oder Kreisfreie Stadt des gewöhnlichen Aufenthalts (untere Verwaltungsbehörde)
Antrag bei
Landeshauptstadt Dresden, Amt für Gesundheit und Prävention
Rechtsgrundlage
§ 2 HeilpraktikerZuVO vom 31.07.2011; VwV Heilpraktiker vom 29.10.2024[3]
Prüfungstermine
dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[4]

Besonderheiten

  • Das Gesundheitsamt Görlitz prüft nur. Den Antrag stellen Sie bei der unteren Verwaltungsbehörde Ihres Wohnorts; von dort erhält Görlitz die Unterlagen.[2]
  • Die Unterlagen müssen in Görlitz bis zum Freitag der zweiten Januarwoche (Überprüfung im März) bzw. bis zum Freitag der ersten Augustwoche (Überprüfung im Oktober) vollständig vorliegen.[4]
  • Nach der verbindlichen Anmeldung können Sie die schriftliche Überprüfung nicht auf einen späteren Termin verschieben.[5]
  • Die mündlichen Überprüfungen beginnen etwa vier Wochen nach der schriftlichen Überprüfung; der Termin wird spätestens zwei Wochen vorher mitgeteilt.[1]
  • Die mündliche Überprüfung muss innerhalb eines Jahres nach Bestehen der schriftlichen Überprüfung stattfinden.[4]
  • Für die schriftliche Überprüfung verwendet Görlitz Aufgaben aus einem länderübergreifenden Fragenpool.[4]
  • In den Gebühren ist eine Anmeldegebühr von 100 € enthalten.[1]
  • Sektorale Erlaubnisse prüft Görlitz für Physiotherapie, Podologie, Logopädie, Ergotherapie und Orthoptik; dafür findet nur eine mündliche Überprüfung statt.[1]
  • Eine Entscheidung nach Aktenlage können Sie jederzeit beantragen; dafür gelten die Antragsfenster nicht.[4]

Termine

Kommende Termine: Landratsamt Görlitz, Gesundheitsamt
DatumTeil und ErlaubnisAntragsfristKalender
17.03.2027[7]
Mittwoch
schriftlich, ohne Beschränkung, Psychotherapie01.10.2026 bis 15.12.2026[7]ICS-Datei
13.10.2027[7]
Mittwoch
schriftlich, ohne Beschränkung, Psychotherapie01.05.2027 bis 15.07.2027[7]ICS-Datei
15.03.2028[7]
Mittwoch
schriftlich, ohne Beschränkung, Psychotherapie01.10.2027 bis 15.12.2027[7]ICS-Datei

Kalender abonnieren (ICS-Datei mit allen belegten Terminen und Antragsfristen; Adresse zum Abonnieren: https://www.heilpraktiker-ausbildung.eu/pruefung/kalender/sn-lk-goerlitz.ics)

Vergangene belegte Termine
  • 18.03.2026 (schriftlich)[6]

Heilpraktiker ohne Beschränkung

Prüfungsform
schriftlich, mündlich[4]
Schriftlich
60 Fragen in 120 Minuten, bestanden ab 45 richtigen Antworten[1]
Mündlich
höchstens 60 Minuten[1]
Gruppengröße
bis zu 4 Personen[4]
Nach Aktenlage
möglich[4]
Abgeschlossene Ausbildung für den ärztlichen Beruf (§ 10 Abs. 1 Bundesärzteordnung) ohne Berechtigung zur ärztlichen Berufsausübung[4]
Wiederholung
Eine weitere Überprüfung findet nur nach einem neuen Antrag statt. Wird die mündliche Überprüfung nicht innerhalb eines Jahres nach der bestandenen schriftlichen Überprüfung abgelegt, sind beide Teile neu zu beantragen.[4]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
schriftliche Überprüfung380 €[1]
mündliche Überprüfung220 €[1]
schriftliche und mündliche Überprüfung insgesamt600 €[1]
Entscheidung nach Aktenlage300 €[1]
Anmeldegebühr, die bei Nichtteilnahme, kurzfristiger Absage oder Rücknahme des Antrags einbehalten wird100 €[1]

Heilpraktiker für Psychotherapie

Prüfungsform
schriftlich, mündlich[1]
Schriftlich
28 Fragen in 60 Minuten, bestanden ab 21 richtigen Antworten[1]
Mündlich
höchstens 45 Minuten[1]
Gruppengröße
bis zu 4 Personen[4]
Nach Aktenlage
möglich[4]
Diplom oder Master in Psychologie mit dem Fach Klinische Psychologie (oder gleichwertige Ausbildung) und zusätzliche Ausbildung in einem psychotherapeutischen Verfahren[4]
Wiederholung
Eine weitere Überprüfung findet nur nach einem neuen Antrag statt. Wird die mündliche Überprüfung nicht innerhalb eines Jahres nach der bestandenen schriftlichen Überprüfung abgelegt, sind beide Teile neu zu beantragen.[4]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
schriftliche Überprüfung330 €[1]
mündliche Überprüfung220 €[1]
schriftliche und mündliche Überprüfung insgesamt550 €[1]
Entscheidung nach Aktenlage325 €[1]
Anmeldegebühr, die bei Nichtteilnahme, kurzfristiger Absage oder Rücknahme des Antrags einbehalten wird100 €[1]

Sektoral: Physiotherapie

Prüfungsform
mündlich, nach Aktenlage[4]
Mündlich
höchstens 45 Minuten[1]
Gruppengröße
bis zu 4 Personen[4]
Nach Aktenlage
möglich[4]
Teilnahme an einer Schulung, deren Lehrplan das Gesundheitsamt Görlitz als geeignet ansieht, die überwiegend von Ärzten und Juristen erteilt wird, Berufs- und Gesetzeskunde sowie Erstdiagnostik umfasst und mit einem in Präsenz abgelegten Abschlusstest (mindestens 20 Fragen, mindestens 75 Prozent richtig) abschließt[4]
Wiederholung
Eine weitere Überprüfung findet nur nach einem neuen Antrag statt. Wird die mündliche Überprüfung nicht innerhalb eines Jahres nach der bestandenen schriftlichen Überprüfung abgelegt, sind beide Teile neu zu beantragen.[4]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
mündliche Überprüfung325 €[1]
Entscheidung nach Aktenlage325 €[1]
Anmeldegebühr, die bei Nichtteilnahme, kurzfristiger Absage oder Rücknahme des Antrags einbehalten wird100 €[1]

Sektoral: Podologie

Prüfungsform
mündlich, nach Aktenlage[4]
Mündlich
höchstens 45 Minuten[1]
Gruppengröße
bis zu 4 Personen[4]
Nach Aktenlage
möglich[4]
Teilnahme an einer Schulung, deren Lehrplan das Gesundheitsamt Görlitz als geeignet ansieht, die überwiegend von Ärzten und Juristen erteilt wird, Berufs- und Gesetzeskunde sowie Erstdiagnostik umfasst und mit einem in Präsenz abgelegten Abschlusstest (mindestens 20 Fragen, mindestens 75 Prozent richtig) abschließt[4]
Wiederholung
Eine weitere Überprüfung findet nur nach einem neuen Antrag statt. Wird die mündliche Überprüfung nicht innerhalb eines Jahres nach der bestandenen schriftlichen Überprüfung abgelegt, sind beide Teile neu zu beantragen.[4]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
mündliche Überprüfung325 €[1]
Entscheidung nach Aktenlage325 €[1]
Anmeldegebühr, die bei Nichtteilnahme, kurzfristiger Absage oder Rücknahme des Antrags einbehalten wird100 €[1]

Sektoral: Logopädie

Prüfungsform
mündlich, nach Aktenlage[4]
Mündlich
höchstens 45 Minuten[1]
Gruppengröße
bis zu 4 Personen[4]
Nach Aktenlage
möglich[4]
Teilnahme an einer Schulung, deren Lehrplan das Gesundheitsamt Görlitz als geeignet ansieht, die überwiegend von Ärzten und Juristen erteilt wird, Berufs- und Gesetzeskunde sowie Erstdiagnostik umfasst und mit einem in Präsenz abgelegten Abschlusstest (mindestens 20 Fragen, mindestens 75 Prozent richtig) abschließt[4]
Wiederholung
Eine weitere Überprüfung findet nur nach einem neuen Antrag statt. Wird die mündliche Überprüfung nicht innerhalb eines Jahres nach der bestandenen schriftlichen Überprüfung abgelegt, sind beide Teile neu zu beantragen.[4]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
mündliche Überprüfung325 €[1]
Entscheidung nach Aktenlage325 €[1]
Anmeldegebühr, die bei Nichtteilnahme, kurzfristiger Absage oder Rücknahme des Antrags einbehalten wird100 €[1]

Sektoral: Ergotherapie

Prüfungsform
mündlich[4]
Mündlich
höchstens 45 Minuten[1]
Gruppengröße
bis zu 4 Personen[4]
Wiederholung
Eine weitere Überprüfung findet nur nach einem neuen Antrag statt. Wird die mündliche Überprüfung nicht innerhalb eines Jahres nach der bestandenen schriftlichen Überprüfung abgelegt, sind beide Teile neu zu beantragen.[4]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
mündliche Überprüfung325 €[1]
Anmeldegebühr, die bei Nichtteilnahme, kurzfristiger Absage oder Rücknahme des Antrags einbehalten wird100 €[1]

Lösungsschlüssel

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Quellen

  1. [1]Ansprechpartner und Informationen zum Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung nach dem Heilpraktikergesetz (mit Kosten) · Landratsamt Görlitz, Gesundheitsamt · abgerufen am 19.10.2026
  2. [2]Heilpraktikerüberprüfung · Landkreis Görlitz · abgerufen am 19.10.2026
  3. [3]Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Zuständigkeiten nach dem Heilpraktikergesetz und dessen erster Durchführungsverordnung (HeilpraktikerZuVO) vom 31. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 310) · Freistaat Sachsen (REVOSax) · abgerufen am 19.10.2026
  4. [4]Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes (VwV Heilpraktiker) vom 29. Oktober 2024 (SächsABl. S. 1371) · Freistaat Sachsen (REVOSax) · abgerufen am 19.10.2026
  5. [5]Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (landeseinheitliches Antragsformular) · Landkreis Görlitz · abgerufen am 19.10.2026
  6. [6]Lösungsschlüssel Heilpraktikerkenntnisüberprüfung (allgemein und Psychotherapie, Gruppe A und B) – 18. März 2026 · Landkreis Görlitz · abgerufen am 19.10.2026
  7. [7]Heilberufe (Heilpraktiker): Antrag, Prüftermine und Antragsfristen · Landeshauptstadt Dresden, Amt für Gesundheit und Prävention · abgerufen am 19.10.2026