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Tierheilpraktiker oder Tierarzt? Ausbildung und Befugnisse im Vergleich

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Inhalt dieser Seite
  1. Der Vergleich in einer Tabelle
  2. Zugang: Auswahlverfahren oder freie Schulwahl
  3. Dauer und Umfang: Faktor sechs beim Stundenumfang
  4. Was die Ausbildung kostet
  5. Befugnisse: was nur Tierärzte dürfen
  6. Die Bezeichnung: geschützt oder frei
  7. Verdienst und Steuer: zwei verschiedene Welten
  8. Für wen welcher Weg passt
  9. Weiterlesen

Tierarzt wird nur, wer Tiermedizin studiert, die Tierärztliche Prüfung besteht und die Approbation erhält; die Regelstudienzeit beträgt „fünf Jahre und sechs Monate“ (§ 1 Abs. 2 TAppV).1 Tierheilpraktiker lernen an privaten Schulen, im Fernlehrgang oder in Präsenzkursen: Die sieben ZFU-zugelassenen Tierheilpraktiker-Fernlehrgänge dauern 16 bis 24 Monate und kosten laut ZFU 1.872 bis 3.700 €.2 Verschreiben, betäuben und gegen Seuchen impfen dürfen nur Tierärzte.345

Der zweite Unterschied liegt im Recht. Für Tierheilpraktiker gibt es keine Erlaubnis und keine amtliche Überprüfung, auch nicht beim Gesundheitsamt: Das Heilpraktikergesetz erfasst nur die Heilkunde „bei Menschen“ (§ 1 Abs. 2 HeilprG).6 Die Bundesregierung schrieb 1995, die Ausbildung sei „nicht gesetzlich geregelt, eine Erlaubnis ist nicht vorgesehen“.7 Das Bundesverfassungsgericht stellte 2022 fest, dass es keine „Pflichten zum Nachweis der Sachkunde“ gibt (Rn. 133).8 Prüfungen von Berufsverbänden sind freiwillig. Dieser Artikel vergleicht die beiden Wege aus der Sicht von Menschen, die eine Tierheilpraktiker-Ausbildung erwägen. Den Vergleich aus Sicht des Studiums beschreibt ein Ratgeber für Studieninteressierte, die zwischen Tierarzt und Tierheilpraktiker abwägen.

Der Vergleich in einer Tabelle

Tierheilpraktiker Tierarzt
Rechtsgrundlage der Ausbildung keine; Schulen regeln die Ausbildung intern TAppV, BTÄO
Zugang rechtlich keine bestimmte Vorbildung; Schulen setzen eigene Kriterien Studienplatz über hochschulstart, Bewerbung nur zum Wintersemester
Dauer ZFU-Fernlehrgänge 16 bis 24 Monate; Präsenz- und Hybridschulen bis 3 Jahre Regelstudienzeit 5 Jahre und 6 Monate
Umfang ZFU: 443 bis 1.279 Stunden Gesamtlernzeit (Median 808) 3.850 Stunden Lehrveranstaltungen plus 1.170 Stunden praktischer Studienteil
Abschluss Zertifikat der Schule; Verbandsprüfung freiwillig Tierärztliche Prüfung, Approbation
Kosten der Ausbildung ZFU: 1.872 bis 3.700 €; Beispiele Präsenzschulen laut Anbieter 4.440 € und 8.500 €; Verbandsprüfung 150 bis 250 € kein Lehrgangspreis vergleichbar; der größere Posten ist die Studienzeit
Berufsbezeichnung nicht geschützt; Führen zulässig nach BGH 1999 „Tierarzt“ geschützt (§ 3 BTÄO, § 132a StGB)
Verschreibung von Tierarzneimitteln nein ja
Betäubung warmblütiger Wirbeltiere nein ja (§ 5 Abs. 1 TierSchG)
Impfungen gegen Seuchen (immunologische Tierarzneimittel nach § 50 Abs. 1 TAMG) nein ja
Amtlicher Verdienstwert keiner (Entgeltatlas KldB 81532) Median 5.205 € brutto im Monat bei Vollzeit (Entgeltatlas KldB 81504)

Quellen: TAppV § 1; BTÄO §§ 3, 4; hochschulstart; BERUFENET; ZFU-Detailseiten; Anbieterseiten; TAMG § 50; TierSchG § 5; Entgeltatlas.1910111221314541516

Zugang: Auswahlverfahren oder freie Schulwahl

Für Tiermedizin bewerben Sie sich zentral. Hochschulstart nennt Tiermedizin ausdrücklich unter den Studiengängen, die „immer dabei“ sind, mit dem Zusatz „nur zum Wintersemester“.11 Studieren können Sie das Fach in Deutschland an fünf Standorten; die Universität Gießen beschreibt ihren Fachbereich als „einer von fünf tierärztlichen Ausbildungsstandorten in Deutschland“.17 Wie das Auswahlverfahren funktioniert und wo Abiturnote, Test und Berufsausbildung zählen, erklärt der Ratgeber Tierarzt werden: der Weg in den Beruf. Wer mit der Abiturnote nicht weit genug kommt, findet die Stellschrauben unter Zulassungschancen in Tiermedizin verbessern, den Zugang über die berufliche Qualifikation unter Tiermedizin studieren ohne Abitur.

Ein zentrales Auswahlverfahren gibt es bei der Tierheilpraktiker-Ausbildung nicht. Die Bundesagentur für Arbeit schreibt im BERUFENET: „Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben. Die Bildungseinrichtungen legen eigene Zugangskriterien fest.“ Genannt werden zum Beispiel ein Mindestalter von 18 oder 21 Jahren und Erfahrung im Umgang mit Tieren.12 Sie können also ohne zentrales Bewerbungsverfahren beginnen, auch neben dem Beruf. Die Kehrseite: Der Staat gibt die Inhalte nicht vor. Die Bundesregierung hielt schon 1995 fest, dass die Schulen „weder unter fachlicher Aufsicht des Bundes“ stehen noch der Bund Einfluss auf die Inhalte hat.7

Dauer und Umfang: Faktor sechs beim Stundenumfang

Die Approbationsordnung legt das Studium genau fest. Der wissenschaftlich-theoretische Teil umfasst „viereinhalb Jahre mit 3.850 Stunden Pflichtlehr- und Wahlpflichtveranstaltungen“, dazu kommt ein praktischer Studienteil von 1.170 Stunden, davon unter anderem 150 Stunden in einer kurativen Tierarztpraxis oder Tierklinik und 700 Stunden in kurativer Praxis, Klinik oder Wahlpraktikum (§ 1 Abs. 2 TAppV).1 Die Approbation setzt nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 BTÄO eine „Gesamtausbildungszeit von mindestens fünf Jahren“ voraus, von denen sechs Monate auf die praktische Ausbildung entfallen müssen.10

Für die Tierheilpraktiker-Ausbildung gibt es keine Vorgabe. Die ZFU-Detailseiten der sieben Fernlehrgänge nennen eine Gesamtdauer von 443 bis 1.279 Stunden, im Median 808 Stunden, bei 6 bis 12 Stunden Lernzeit pro Woche.2 Einige Präsenz- und Hybridschulen nennen längere Zeiträume, zum Beispiel drei Jahre Regelausbildungszeit bei einer Leipziger Schule mit Live-Online-Unterricht und Praxiswochenende.13

Eigene Rechnung: Das Studium umfasst 3.850 + 1.170 = 5.020 Stunden in Lehrveranstaltungen und Praxis. Das ist gut das Sechsfache der 808 Stunden, die ein mittlerer ZFU-Lehrgang insgesamt ansetzt. Die Zahlen messen nicht dasselbe, denn die ZFU-Angabe enthält das Selbststudium, die TAppV-Stunden zählen nur Lehrveranstaltungen und Praktika. Der Abstand bleibt trotzdem groß.

Was die Ausbildung kostet

Bei den Fernlehrgängen ist der Preis transparent, weil die ZFU ihn veröffentlicht: 1.872 bis 3.700 € für die gesamte Ausbildung, Median 3.456 €.2 Präsenzschulen, die einen Gesamtpreis veröffentlichen, liegen darüber, zum Beispiel einmalig 4.440 € bei einer Schule in Rendsburg und 8.500 € bei einer Schule in Vacha.13 Wer zusätzlich eine Verbandsprüfung ablegt, zahlt je nach Verband 150 € (Nichtmitglieder beim Verband freier Tierheilpraktiker; Mitglieder dort kostenlos) bis 250 € (DGT).14 Alle Werte und den Rechenweg stellt der Artikel Kosten und Dauer der Tierheilpraktiker-Ausbildung zusammen.

Beim Studium lässt sich kein vergleichbarer Lehrgangspreis angeben. Der größere Posten ist die Zeit: fünfeinhalb Jahre Regelstudienzeit gegenüber 16 bis 24 Monaten bei den Fernlehrgängen.12 Wie der Weg ins Studium Schritt für Schritt aussieht, beschreibt der oben verlinkte Ratgeber zum Tierarztberuf.

Befugnisse: was nur Tierärzte dürfen

Die Bundesregierung hat 1995 zusammengefasst, wo die Grenzen ohne Erlaubnis liegen: Die Berufsausübung sei durch „arzneimittelrechtliche, tierseuchenrechtliche, tierschutzrechtliche und betäubungsmittelrechtliche Vorschriften“ eingeschränkt, und die dort „ausschließlich dem Tierarzt vorbehaltenen Tätigkeiten darf der Tierheilpraktiker nicht ausüben“.7 Die wichtigsten Vorbehalte:

  • Verschreibung: Eine tierärztliche Verschreibung ist nach EU-Recht ein „von einem Tierarzt ausgestelltes Dokument“ (Art. 4 Nr. 33 VO (EU) 2019/6).3 Das Regierungspräsidium Tübingen schreibt, dass „in Deutschland ausschließlich Tierärztinnen/Tierärzte verschreibungsberechtigt sind“.18
  • Verschreibungspflichtige Arzneimittel: Wer nicht Tierarzt ist, braucht für ihre Anwendung zweierlei: Das Mittel muss von dem Tierarzt stammen, bei dem das Tier in Behandlung ist, und für den konkreten Fall muss eine tierärztliche Behandlungsanweisung vorliegen (§ 50 Abs. 2 TAMG).5
  • Impfstoffe gegen Seuchen: Bestimmte verschreibungspflichtige immunologische Tierarzneimittel dürfen „nur von einer Tierärztin oder einem Tierarzt angewandt werden“ (§ 50 Abs. 1 TAMG).5
  • Betäubung: Die Betäubung warmblütiger Wirbeltiere, von Amphibien und Reptilien „ist von einem Tierarzt vorzunehmen“ (§ 5 Abs. 1 Satz 2 TierSchG); Satz 3 nimmt die rein örtliche Schmerzausschaltung mit einem äußerlich angewendeten, zugelassenen Tierarzneimittel aus.4
  • Eingriffe: Amputationen und Gewebeentnahmen, die im Einzelfall tierärztlich angezeigt sind, sowie das Unfruchtbarmachen von Wirbeltieren sind „durch einen Tierarzt vorzunehmen“ (§ 6 Abs. 1 Satz 3 TierSchG).19
  • Tierseuchen: Die amtliche Feststellung eines Seuchenverdachts oder -ausbruchs ist „von einem approbierten Tierarzt der zuständigen Behörde durchzuführen“ (§ 5 Abs. 2 TierGesG).20

Tierheilpraktiker arbeiten laut BERUFENET mit Naturheilverfahren wie klassischer Homöopathie oder Akupunktur.12 Eine Ausnahme geht auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2022 zurück: Nicht verschreibungspflichtige, registrierte homöopathische Arzneimittel dürfen sie bei Tieren anwenden, die nicht der Lebensmittelgewinnung dienen (§ 50 Abs. 2 Satz 3 TAMG).58 Was sonst erlaubt ist, wo die Anzeigepflicht nach dem TAMG greift und welche Sonderregeln bei Nutztieren gelten, erklärt der Artikel Was darf ein Tierheilpraktiker?.

Die Bezeichnung: geschützt oder frei

„Tierarzt“ darf sich nur nennen, wer approbiert oder vorübergehend zur Berufsausübung befugt ist (§ 3 BTÄO).9 Wer die Bezeichnung unbefugt führt, macht sich nach § 132a Abs. 1 Nr. 2 StGB strafbar; das gilt nach Abs. 2 auch für Bezeichnungen, die „zum Verwechseln ähnlich“ sind.21

„Tierheilpraktiker“ ist nicht geschützt. Der Bundesgerichtshof hat 1999 entschieden, dass die Bezeichnung nicht irreführend ist, wenn sie Personen verwenden, die bei Tieren Naturheilverfahren anwenden „und eine entsprechende Ausbildung abgeleistet haben“.22 Ob das auch ohne Ausbildung gilt, hat das Gericht nicht entschieden. Was das für Praxisschild, Website und Zertifikate bedeutet, behandelt der Artikel Werbung als Tierheilpraktiker.

Verdienst und Steuer: zwei verschiedene Welten

Für Tierärzte gibt es eine amtliche Zahl. Der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit (Datenstand 2025) weist für die Berufsgattung Tierärzte (ohne Spezialisierung) auf Expertenniveau (KldB 81504) einen Median von 5.205 € brutto im Monat aus; ein Viertel verdient weniger als 4.069 €, ein Viertel mehr als 6.752 €.15 Der Wert gilt für Vollzeitbeschäftigte; Grundlage sind die sozialversicherungspflichtigen Entgelte, die Arbeitgeber melden.23 Es geht also um angestellte Tierärzte, nicht um Praxisinhaber.

Für Tierheilpraktiker gibt es keine solche Zahl. Für die Berufsgattung Tierheilpraktiker auf Fachkraftniveau (KldB 81532), der das BERUFENET den Tierheilpraktiker zuordnet, weist der Entgeltatlas keinen Wert aus.1612 Das passt zum Berufsbild: Laut BERUFENET arbeiten Tierheilpraktiker in tierheilpraktischen Praxen, der Schritt in die eigene Praxis ist „möglich“.12 Ihr Einkommen hängt dann von Umsatz und Kosten der eigenen Praxis ab.

Auch steuerlich trennen sich die Wege. Der tierärztliche Beruf ist „kein Gewerbe“, sondern „seiner Natur nach ein freier Beruf“ (§ 1 Abs. 2 BTÄO), und Tierärzte stehen im Katalog der freien Berufe in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.2425 Tierheilpraktiker stehen dort nicht. Nach einem Erlass des Finanzministeriums Schleswig-Holstein vom 11.08.2011 gilt eine Tierheilpraxis als Gewerbebetrieb; der Erlass ist nicht im Wortlaut veröffentlicht und nur über Wiedergaben bekannt, etwa im Existenzgründungsportal des Bundeswirtschaftsministeriums.26 Einzelheiten stehen im Artikel Tierheilpraktiker: Gehalt und Selbstständigkeit. Im Einzelfall entscheidet das Finanzamt.

Für wen welcher Weg passt

Ihr Ziel Passender Weg
Tiere betäuben, gegen Seuchen impfen, Arzneimittel verschreiben nur mit Approbation als Tierarzt
Den Titel „Tierarzt“ führen nur mit Approbation (§ 3 BTÄO)
Naturheilkundlich mit Tieren arbeiten, berufsbegleitend lernen, ohne Auswahlverfahren Tierheilpraktiker-Ausbildung, mit den gesetzlichen Grenzen
Akupunktur oder andere Verfahren mit einer von den Tierärztekammern geregelten Weiterbildung anbieten Approbation, danach tierärztliche Zusatzbezeichnung
Eigentlich Tiermedizin studieren, aber kein Studienplatz Hebel für die Bewerbung prüfen; Überblick unter Alternativen zum Tiermedizinstudium

Wie eine solche Zusatzbezeichnung aussieht, zeigt der Muster-Weiterbildungsgang der Bundestierärztekammer für Akupunktur: zwei Jahre Weiterbildung, mindestens 80 Stunden Fortbildung und mindestens 250 dokumentierte Fälle.27 Es handelt sich um ein Muster mit Stand Juni 2019, mit dem die Bundestierärztekammer die Weiterbildungsordnungen der einzelnen Kammern angleichen will.

Ein Hinweis zur Bewerbung: Bevor Sie eine Tierheilpraktiker-Ausbildung als Brücke ins Studium planen, prüfen Sie in der oben verlinkten Übersicht der Alternativen, welche Ausbildungen dort als nützlich für die Bewerbung genannt werden und welche nicht.

Weiterlesen

Fußnoten

  1. § 1 Abs. 2 Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV), https://www.gesetze-im-internet.de/tappv/__1.html (abgerufen 24.10.2026). ↩ ↩2 ↩3 ↩4

  2. ZFU-Detailseiten der sieben Lehrgänge Tierheilpraktiker allgemein (Nr. 778500, 7127604, 7376821, 753798c, 7231711, 7510625, 7524825), Felder Dauer, Gesamtkosten, Gesamtdauer in Stunden und wöchentlicher Lernaufwand, https://zfu.de/zulassungsnummer/778500 und https://zfu.de/zulassungsnummer/7524825 (alle abgerufen 24.10.2026); Spannen und Mediane eigene Rechnung. ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5

  3. Art. 4 Nr. 33 Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel, https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2019/6/oj. ↩ ↩2

  4. § 5 Abs. 1 Tierschutzgesetz, https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__5.html (abgerufen 24.10.2026). ↩ ↩2 ↩3

  5. § 50 Abs. 1 und 2 Tierarzneimittelgesetz, https://www.gesetze-im-internet.de/tamg/__50.html (abgerufen 24.10.2026). ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5

  6. § 1 Abs. 2 Heilpraktikergesetz, https://www.gesetze-im-internet.de/heilprg/__1.html (abgerufen 24.10.2026). ↩

  7. BT-Drs. 13/2824 vom 31.10.1995, Antworten zu Frage 3 und 7, https://dserver.bundestag.de/btd/13/028/1302824.pdf. ↩ ↩2 ↩3

  8. BVerfG, Beschluss vom 29.09.2022 – 1 BvR 2380/21, 1 BvR 2449/21, Tenor und Rn. 133, https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/09/rs20220929_1bvr238021.html. ↩ ↩2

  9. § 3 Bundes-Tierärzteordnung, https://www.gesetze-im-internet.de/bt_o/__3.html (abgerufen 24.10.2026). ↩ ↩2

  10. § 4 Abs. 1 Nr. 4 Bundes-Tierärzteordnung, https://www.gesetze-im-internet.de/bt_o/__4.html (abgerufen 24.10.2026). ↩ ↩2

  11. hochschulstart.de, Studienangebot, https://hochschulstart.de/informieren-planen/studienangebot (abgerufen 24.10.2026). ↩ ↩2

  12. Bundesagentur für Arbeit, BERUFENET, Tierheilpraktiker/in (Codenr. B 81532-90000), Steckbrief (Tätigkeit) und Infofelder Zugangsvoraussetzungen und Perspektiven, https://web.arbeitsagentur.de/berufenet/beruf/565 (abgerufen 24.10.2026). ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5

  13. Anbieterangaben: Königsfurt Seminare, Rendsburg, „einmalig € 4.440,–“, https://www.koenigsfurt-seminare.de/tierheilpraktikerschule/; ESG Vacha, 8.500,00 €, https://www.esg-vacha.de/tierheilpraktiker; THP-Schule Leipzig, Regelausbildungszeit 3 Jahre, https://www.thp-schule.de/tierheilpraktiker-ausbildung/ (alle abgerufen 24.10.2026). ↩ ↩2 ↩3

  14. Verband freier Tierheilpraktiker e.V., Prüfungen (Nichtmitglieder „z. Zt. 150 €“, Mitglieder kostenlos), https://www.freie-tierheilpraktiker.de/berufsverband/pruefungen/; DGT e.V., Anmeldebogen 2026 („z.Zt. 250,00 € für alle Prüfungsteile“), https://www.dgt-ev.de/index.php?rex_media_type=download&rex_media_file=anmeldebogen_thp-kenntnisueberpruefung2026_1.pdf (beide abgerufen 24.10.2026). ↩ ↩2

  15. Bundesagentur für Arbeit, Entgeltatlas, Berufsgattung 81504 (Anforderungsniveau Experte), Deutschland, alle Branchen, Median sowie unteres und oberes Quartil, Abfrage über die öffentliche Schnittstelle am 24.10.2026, Endpunkt entgelte/81504; Datenstand laut Endpunkt dataset („year“: 2025); Webanwendung https://web.arbeitsagentur.de/entgeltatlas/. ↩ ↩2

  16. Bundesagentur für Arbeit, Entgeltatlas, Berufsgattung 81532 (Anforderungsniveau Fachkraft; Bezeichnung in der Klassifikation der Berufe: „Tierheilpraktiker/innen - fachlich ausgerichtete Tätigkeiten“), Abfrage über die öffentliche Schnittstelle am 24.10.2026 (Entgelt in allen 616 Datensätzen nur als Platzhalter), Endpunkt entgelte/81532; Webanwendung https://web.arbeitsagentur.de/entgeltatlas/. ↩ ↩2

  17. Justus-Liebig-Universität Gießen, Fachbereich 10, Studieninteressierte, https://www.uni-giessen.de/de/fbz/fb10/studium/studieninteressierte (abgerufen 24.10.2026). ↩

  18. Regierungspräsidium Tübingen, Merkblatt für Tierheilpraktiker zu Tierarzneimitteln, Stand April 2023, S. 1 (nach eigener Angabe nicht rechtsverbindlich), https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Themenportal/Landwirtschaft_und_Fischerei/Tierarzneimittel/Dokumente/Informationen_fuer_Tierheilpraktiker/Merkblatt_Tierheilpraktiker.pdf. ↩

  19. § 6 Abs. 1 Tierschutzgesetz, https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__6.html (abgerufen 24.10.2026). ↩

  20. § 5 Abs. 2 Tiergesundheitsgesetz, https://www.gesetze-im-internet.de/tiergesg/__5.html (abgerufen 24.10.2026). ↩

  21. § 132a Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Strafgesetzbuch, https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__132a.html (abgerufen 24.10.2026). ↩

  22. BGH, Urteil vom 22.04.1999 – I ZR 108/97 („Tierheilpraktiker“), NJW 2000, 870, Leitsatz, Volltext https://lexetius.com/1999,1006. ↩

  23. Bundesagentur für Arbeit, Entgeltatlas, Erläuterungen der Webanwendung („Mittleres monatliches Vollzeit Bruttoentgelt (Median)“; Meldung des sozialversicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts durch die Arbeitgeber), https://web.arbeitsagentur.de/entgeltatlas/ (abgerufen 24.10.2026). ↩

  24. § 1 Abs. 2 Bundes-Tierärzteordnung, https://www.gesetze-im-internet.de/bt_o/__1.html (abgerufen 24.10.2026). ↩

  25. § 18 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz, https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html (abgerufen 24.10.2026). ↩

  26. Existenzgründungsportal des BMWE, Infopool, Antwort vom Januar 2017 mit Verweis auf FinMin Schleswig-Holstein vom 11.08.2011, VI 302 - S 2246 - 223 (der Infopool wird laut Portal nicht mehr aktualisiert), https://www.existenzgruendungsportal.de/Redaktion/DE/BMWK-Infopool/Antworten/Gruendungsplanung/Gewerbe-Genehmigungen/Dienstleistung/Tiergestuetzte-Therapie-Anmeldung-Freiberufliche-Taetigkeit.html. ↩

  27. Bundestierärztekammer, Zusatzbezeichnung Akupunktur, Stand 06.2019, Abschnitte II, III B und Anlage 1, https://bundestieraerztekammer.de/d.php?id=7409; Einordnung als Muster-Weiterbildungsgang und Zweck der Harmonisierung laut https://bundestieraerztekammer.de/btk/musterordnungen/weiterbildung/ (beide abgerufen 24.10.2026). ↩

Quellen

Abgerufen und geprüft am 24.10.2026.