Tierpsychologie und Verhaltensberatung: Ausbildung und § 11 TierSchG
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Eine Ausbildung zum Tierpsychologen oder Verhaltensberater ist gesetzlich nicht geregelt; jeder Anbieter legt Inhalte und Abschluss selbst fest. Eine Erlaubnispflicht gibt es nur an einer Stelle: Wer gewerbsmäßig „für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten will“, braucht seit dem 1. August 2014 die Erlaubnis der zuständigen Behörde (§ 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 Buchst. f, § 21 Abs. 4b TierSchG).12 Die ZFU listet 15 passende Fernlehrgänge.3
Mit dem Heilpraktiker hat das nichts zu tun. Das Heilpraktikergesetz erfasst nur die Heilkunde „bei Menschen“ (§ 1 Abs. 2 HeilprG).4 Für Tierheilkunde durch Nicht-Tierärzte gibt es weder eine Erlaubnis noch eine amtliche Überprüfung; die Bundesregierung hat das für Tierheilpraktiker 1995 festgehalten, und das Bundesverfassungsgericht stellte 2022 fest, dass für die Tierheilkunde durch Nicht-Tierärzte keine „Pflichten zum Nachweis der Sachkunde für die Durchführung bestimmter Heilbehandlungen“ bestehen (Rn. 133).56 Prüfungen von Schulen und Verbänden sind freiwillig. Die Erlaubnis für Hundetrainer ist etwas anderes: Sie ist eine tierschutzrechtliche Erlaubnis für eine gewerbsmäßige Tätigkeit, keine Zulassung zur Heilkunde.
Was § 11 TierSchG verlangt
Wer die Erlaubnis braucht
Das Gesetz knüpft an drei Merkmale an: gewerbsmäßig, Hunde, Ausbildung für Dritte oder Anleitung der Halter. Gewerbsmäßig ist eine Tätigkeit nach der Verwaltungsvorschrift zum Tierschutzgesetz, wenn sie „selbstständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird“; ein Gewerbebetrieb im Sinne der Gewerbeordnung muss nicht vorliegen.78 Wer ohne Erlaubnis anfängt, verstößt gegen § 11 Abs. 5 TierSchG: „Mit der Ausübung der Tätigkeit … darf erst nach Erteilung der Erlaubnis begonnen werden.“ Die Behörde „soll“ die Tätigkeit dann untersagen.1 Der Landkreis Uelzen weist darauf hin, dass ohne Erlaubnis außerdem eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.7
Für Katzen und Pferde gibt es keinen entsprechenden Tatbestand. § 11 erfasst beim Pferd den gewerbsmäßigen „Reit- oder Fahrbetrieb“ (Nr. 8 Buchst. c), nicht aber die Ausbildung oder Verhaltensberatung.1 Wer als Katzenverhaltensberater oder Pferdeverhaltenstrainer arbeitet, braucht nach dem Wortlaut keine Erlaubnis nach § 11, solange er keine andere erlaubnispflichtige Tätigkeit hinzunimmt, etwa einen Reitbetrieb oder die gewerbsmäßige Haltung von Tieren (Nr. 8 Buchst. a und c).
Wo Beratung aufhört und Anleitung beginnt
Für Hunde ist die Grenze nicht scharf. Das Gesetz erfasst nicht nur das Training des Hundes, sondern auch das Anleiten des Halters. Wer bei einem Hausbesuch erklärt und zeigt, wie der Halter mit seinem Hund üben soll, leitet nach dem Wortlaut die Ausbildung an. Ob ein reines Beratungsgespräch ohne praktische Anleitung darunterfällt, sagt das Gesetz nicht. Das Landratsamt Aichach-Friedberg bittet allgemein darum, vorab „abzuklären ob für Ihre geplante Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis notwendig ist“.8 Planen Sie also eine Hundeverhaltensberatung als Beruf, gehört das Gespräch mit dem Veterinäramt an den Anfang, nicht ans Ende.
Die Voraussetzungen
Bis eine Rechtsverordnung erlassen ist, gilt § 11 Abs. 2 TierSchG in der bis zum 13. Juli 2013 geltenden Fassung weiter (§ 21 Abs. 5 TierSchG).2 Die Veterinärämter prüfen danach drei Punkte, wie der Landkreis Uelzen beschreibt:7
- Die verantwortliche Person muss „aufgrund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren, die für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen“.
- Sie muss zuverlässig sein; nachgewiesen wird das mit einem Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.
- Räume und Einrichtungen müssen einen „tierschutzgerechten Aufenthalt der Tiere ermöglichen“; das Amt verlangt Pläne und besichtigt.
Über den Antrag entscheidet die Behörde innerhalb von vier Monaten, mit Verlängerungsmöglichkeit um bis zu zwei Monate (§ 11 Abs. 5 TierSchG).1
Wie die Sachkunde geprüft wird
Ein einheitliches Prüfverfahren schreibt § 11 TierSchG nicht vor; die Merkblätter der Ämter unterscheiden sich. Drei Beispiele:
- Landkreis Uelzen: Die Kenntnisse sind „in der Regel anzunehmen“, wenn die Person eine staatlich anerkannte „oder sonstige Aus- und Weiterbildung absolviert hat, die zum Umgang mit den Tierarten befähigt“; als Beispiel nennt das Amt die „Sachkundeprüfung für Hundetrainer/innen“.7
- Landratsamt Aichach-Friedberg: Das Amt prüft im Einzelfall, ob bereits absolvierte Ausbildungen zum Teil anerkannt werden können oder ein Fachgespräch mit theoretischem und praktischem Teil nötig ist. Zulassungsvoraussetzung für das Fachgespräch ist „der mehrjährige Umgang mit Tieren in der entsprechenden Tätigkeit“. Eine Ausbildung kann anerkannt werden, „wenn bei der abgelegten Prüfung ein Amtstierarzt zugegen war und dies mit seiner Unterschrift bestätigt hat“.8
- Landratsamt Fürstenfeldbruck: Für Hundetrainer gibt es einen schriftlichen Test am PC, bei dem mindestens 75 % der Fragen richtig sein müssen, dazu eine mündliche und eine praktische Prüfung von jeweils einer Stunde. Für die praktische Prüfung bringen Sie selbst ein Hund-Halter-Gespann mit.9
Für die Wahl einer Ausbildung ist der zweite Punkt der wichtigste: Ein Zertifikat eines Fernlehrgangs ersetzt die Sachkundeprüfung nicht automatisch. Fragen Sie beim Veterinäramt Ihres künftigen Arbeitsorts, welche Abschlüsse es anerkennt, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben.
Die ZFU-Lehrgänge zu Tierpsychologie und Verhaltensberatung
Die ZFU-Vollerhebung vom 24.10.2026 ergibt zehn Lehrgänge, die Tier- oder Pferdepsychologie im Titel tragen, und fünf artspezifische Lehrgänge zur Verhaltensberatung oder zum Verhaltenstraining.3
| Tierpsychologie (n = 10) | Verhaltensberatung/-training (n = 5) | |
|---|---|---|
| Kosten lt. ZFU | 705 € bis 2.654 €, Median 1.993 € | 1.400 € bis 3.650 €, Median 3.130 € |
| Dauer | 9 bis 18 Monate, Median 12 | 9 bis 24 Monate, Median 18 |
| Gesamtstunden lt. ZFU | 361 bis 794, Median 442 | 200 bis 1.247, Median 1.030 |
| Feste Seminare lt. ZFU | nur bei 1 von 10 | bei 3 von 5 (Präsenz oder online), bei 2 nur fakultativ |
| Abschluss lt. ZFU | 6 × institutsinterne Prüfung, 4 × keine Prüfung | 5 × institutsinterne Prüfung |
Eigene Auswertung der ZFU-Detailseiten.3
Was hinter den Zahlen steht
Gleicher Inhalt, verschiedene Nummern. Vier der zehn Tierpsychologie-Lehrgänge tragen denselben Titel „Tierpsychologie – Tierhaltung, Tierbetreuung, Tierverhaltenstherapie“ und werden von vier Instituten derselben Unternehmensgruppe angeboten, drei für 2.148 €, einer für 1.860 €. Alle vier enden laut ZFU ohne Prüfung.3 Wer vergleicht, sollte sie als einen Kurs betrachten.
Fernkurs heißt meist: ohne feste Seminare. Neun der zehn Tierpsychologie-Lehrgänge haben keine Pflichtpräsenz. Die Ausnahme ist IMPULSE mit drei zweitägigen Seminaren, die auch online angeboten werden; der Lehrgang will befähigen, „Verhaltensstörungen und Verhaltensauffälligkeiten bei Hunden, Katzen oder Pferden behandeln zu können“, und kostet 1.170 €.10 Die Verhaltenslehrgänge für einzelne Tierarten haben mehr Stunden und teils feste Präsenz, etwa der IST-Lehrgang zum Pferdeverhaltenstrainer mit fünf Präsenztagen in Meerbusch für 3.138 € einschließlich 150 € Prüfungsgebühr.11
Nur ein Lehrgang zur Hundeverhaltensberatung. Unter den 15 Lehrgängen ist ein einziger zur Hundeverhaltensberatung: der der ATN Akademie mit Sitz in der Schweiz, 24 Monate, 1.247 Stunden, 3.650 €, mit empfohlenen, aber freiwilligen Seminaren.12 Lehrgänge zum Hundetrainer sind in dieser Zählung nicht enthalten.
§ 11 kommt nicht vor. In den ZFU-Angaben zu Lehrgangsziel, Inhalten und Teilnahmevoraussetzungen der 15 Lehrgänge wird die Erlaubnis nach § 11 TierSchG nicht erwähnt (eigene Auswertung).3 Ob ein Abschluss bei Ihrem Veterinäramt als Sachkundenachweis zählt, müssen Sie deshalb selbst klären.
Mehrere Lehrgänge verlangen keine besonderen Vorkenntnisse; andere erwarten laut ZFU Erfahrung im Umgang mit der Tierart, etwa „als Tierheilpraktiker/in, Tierheimpersonal, Züchter/in o.ä.“ beim Hundelehrgang der Akademie für die Deutsche Wirtschaft.3 Die günstigste Variante ist ein Pferdeverhaltenskurs für 705 €, für den zwei Fachbücher zusätzlich gekauft werden müssen.3
Verhaltensberatung oder Heilbehandlung?
Tierpsychologen und Verhaltensberater arbeiten mit Verhalten, nicht mit Krankheiten. Wo Verhalten eine körperliche Ursache hat, beginnt Tierheilkunde; wo verschreibungspflichtige Medikamente ins Spiel kommen, ist die Grenze zur Tiermedizin erreicht.
Was die Tiermedizin dazu zählt: Die Bundestierärztekammer beschreibt in ihrer Muster-Zusatzbezeichnung „Tierverhaltenstherapie beim Kleintier“ den Aufgabenbereich als „Prophylaxe, Diagnose und Therapie von Verhaltensabweichungen und Verhaltensstörungen“. Zum Wissensstoff gehören „Organische Ursachen für Verhaltensabweichungen und deren Abgrenzung zu Verhaltensstörungen“ und „Verhaltensmodifikation mittels Pharmakotherapie“. Die Weiterbildung dauert zwei Jahre, verlangt mindestens 80 Fortbildungsstunden, von denen 45 auf Ethologie, angewandte Ethologie, Verhaltenskunde und Verhaltenstherapie entfallen sollen, sowie 100 dokumentierte Beratungen und zehn Fallberichte.13 Auf diese Weiterbildung lassen sich Zeiten der Weiterbildung zum „Fachtierarzt für Verhaltenskunde“ anrechnen. Der Weg dorthin führt über das Studium; er ist beschrieben unter Tierarzt werden auf tiermedizinstudium.eu.
Medikamente: Tierarzneimittel mit psychotropen Stoffen sind nach EU-Recht verschreibungspflichtig (Art. 34 Abs. 1 Buchst. a VO 2019/6), und eine Verschreibung stellt nur ein Tierarzt nach einer klinischen Untersuchung oder einer anderen angemessenen Prüfung des Gesundheitszustands aus (Art. 105 Abs. 3).14 Nicht-Tierärzte dürfen verschreibungspflichtige Mittel nur anwenden, wenn der behandelnde Tierarzt sie verschrieben oder abgegeben hat und eine Behandlungsanweisung vorliegt (§ 50 Abs. 2 TAMG).15
Werbung: Das Heilmittelwerbegesetz gilt auch für Werbung für Verfahren und Behandlungen, „soweit sich die Werbeaussage auf die Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden beim Tier bezieht“ (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 HWG).16 Wer eine Verhaltensberatung als Therapie von Leiden bewirbt, bewegt sich damit im Anwendungsbereich dieses Gesetzes. Einzelheiten stehen unter Werbung als Tierheilpraktiker.
In der Praxis heißt das: Aggressions- und Ausscheidungsverhalten gehören zu den Themen, die Tierärzte in dieser Weiterbildung dokumentieren müssen, und die Abgrenzung von organischen Ursachen ist dort ausdrücklich Lernstoff.13 Bei einem Hund, der plötzlich aggressiv wird, oder einer Katze, die nicht mehr ins Katzenklo geht, liegt eine tierärztliche Abklärung vor der Verhaltensberatung deshalb nahe.
Verbände und Zertifikate
Verbandsmitgliedschaften und Verbandszertifikate sind freiwillig. Einige Beispiele, jeweils nach Selbstangabe:
- Die Kooperation deutscher Tierheilpraktiker-Verbände zählt Tierverhaltenstherapeuten ausdrücklich zu den Berufsgruppen, die sie vertritt.17
- Der BHV, ein Berufsverband der Hundeerzieher und Verhaltensberater, vergibt zusammen mit der IHK Potsdam ein Zertifikat „Hundeerzieher/-in und Verhaltensberater/-in (IHK)“ mit 360 Theorie- und 350 Praxisstunden.18
Ein IHK-Zertifikat ist kein staatlich anerkannter Berufsabschluss. Ob ein Veterinäramt es als Sachkundenachweis anerkennt, entscheidet das Amt. Weitere Verbände stellt der Artikel Tierheilpraktiker-Verbände vor.
Welcher Weg zu welchem Ziel passt
| Ihr Ziel | Was Sie brauchen |
|---|---|
| Hunde für Dritte trainieren oder Halter beim Training anleiten | Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 Buchst. f TierSchG; Ausbildung so wählen, dass das Veterinäramt sie anerkennt, sonst Fachgespräch |
| Katzenhalter in Haltungs- und Verhaltensfragen beraten | keine Erlaubnis nach § 11; Lehrgang frei wählbar |
| Pferdeverhalten trainieren oder beraten | keine Erlaubnis nach § 11, solange weder ein Reit- oder Fahrbetrieb noch eine gewerbsmäßige Tierhaltung dazukommt |
| Verhaltensstörungen mit verschreibungspflichtigen Medikamenten behandeln | nur als Tierarzt; Zusatzbezeichnung oder Fachtierarzt über die Tierärztekammer |
| Tierpsychologie als Ergänzung zu einer Tierheilpraktiker-Ausbildung | kurzer Lehrgang oder Modul; § 11 beachten, sobald Hundetraining dazukommt |
Auch die Gründerplattform der KfW nennt für Hundetrainer die Genehmigung nach § 11 TierSchG als Voraussetzung.19 Für die Verhaltensberatung bei Katzen und Pferden gibt es keine solche Schwelle; umso wichtiger ist es, die Ausbildung nach Praxisanteil und Abschluss auszuwählen. Kosten und Formen aller erfassten Kurse zeigt der Vergleich der Tierheilpraktiker-Schulen und Fernkurse.
Weiterlesen
- Tierheilpraktiker-Ausbildung: Rechtslage, Wege, Kosten
- Was darf ein Tierheilpraktiker – und was bleibt Tierärzten vorbehalten?
- Tierheilpraktiker im Fernstudium: ZFU-Lehrgänge im Vergleich
Fußnoten
-
§ 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8, Abs. 5 Tierschutzgesetz, https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__11.html (abgerufen 24.10.2026). ↩ ↩2 ↩3 ↩4
-
§ 21 Abs. 4b und 5 Tierschutzgesetz, https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__21.html (abgerufen 24.10.2026). ↩ ↩2
-
Eigene Auswertung aller ZFU-Detailseiten der 15 Lehrgänge zu Tierpsychologie (n = 10) und artspezifischer Verhaltensberatung bzw. -training (n = 5), einschließlich Lehrgangsziel, Inhalten und Teilnahmevoraussetzungen; ZFU-Lehrgangssuche https://zfu.de/lehrgangssuche, Detailseiten zfu.de/zulassungsnummer/ mit angehängter Zulassungsnummer, Stand 24.10.2026. Median bei gerader Anzahl als Mittelwert der beiden mittleren Werte. Hundetrainer-Lehrgänge waren nicht Teil der Erhebung. Zugehörigkeit der vier Anbieter des titelgleichen Tierpsychologie-Lehrgangs zu einer Unternehmensgruppe laut Impressum der Anbieter (abgerufen 24.10.2026). ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5 ↩6 ↩7
-
§ 1 Abs. 2 Heilpraktikergesetz, https://www.gesetze-im-internet.de/heilprg/__1.html (abgerufen 24.10.2026). ↩
-
Deutscher Bundestag, Drucksache 13/2824 vom 31.10.1995, Antwort zu Frage 3, https://dserver.bundestag.de/btd/13/028/1302824.pdf. ↩
-
BVerfG, Beschluss vom 29.09.2022 – 1 BvR 2380/21, 1 BvR 2449/21, Rn. 133, https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/09/rs20220929_1bvr238021.html. ↩
-
Landkreis Uelzen, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Merkblatt Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz – Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken sowie gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden für Dritte, MFB-08-1754-UE Vers. 1.0, https://www.landkreis-uelzen.de/PortalData/2/Resources/landkreis_uelzen/amt_39/veterinaerangelegenheiten/Merkblatt_Ausbildung_von_Hunden___11_TierSchG.pdf (abgerufen 24.10.2026). ↩ ↩2 ↩3 ↩4
-
Landratsamt Aichach-Friedberg, Merkblatt zur Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz, Stand August 2026, https://lra-aic-fdb.de/wp-content/uploads/2026/05/Merkblatt-zur-Erlaubnis-nach-%C2%A711-Tierschutzgesetz_V2.pdf (abgerufen 24.10.2026). ↩ ↩2 ↩3
-
Landratsamt Fürstenfeldbruck, Merkblatt/Infoblatt zur Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 11 Tierschutzgesetz, https://www.lra-ffb.de/fileadmin/user_upload/lra-ffb/pdf/5/54/Merkblatt___11_neu.pdf (abgerufen 24.10.2026). ↩
-
ZFU, Zulassungsnummer 7287215, Tierpsychologin / Tierpsychologe, IMPULSE e. V., https://zfu.de/zulassungsnummer/7287215 (abgerufen 24.10.2026). ↩
-
ZFU, Zulassungsnummer 7424422c, Pferdeverhaltenstrainer/in (IST), https://zfu.de/zulassungsnummer/7424422c (abgerufen 24.10.2026). ↩
-
ZFU, Zulassungsnummer 7222411, Hundeverhaltensberatung, ATN Akademie für angewandte Tierpsychologie und Tierverhaltenstraining AG, Dürnten, https://zfu.de/zulassungsnummer/7222411 (abgerufen 24.10.2026). ↩
-
Bundestierärztekammer, Zusatzbezeichnung Tierverhaltenstherapie beim Kleintier, Stand 06.2019, Abschnitte I bis IV und Anlage 1, https://bundestieraerztekammer.de/d.php?id=7430. ↩ ↩2
-
Verordnung (EU) 2019/6, Art. 34 Abs. 1 Buchst. a und Art. 105 Abs. 3, https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2019/6/oj (Text abgerufen 24.10.2026). ↩
-
§ 50 Abs. 2 Tierarzneimittelgesetz, https://www.gesetze-im-internet.de/tamg/__50.html (abgerufen 24.10.2026). ↩
-
§ 1 Abs. 1 Nr. 3 Heilmittelwerbegesetz, https://www.gesetze-im-internet.de/heilmwerbg/__1.html (abgerufen 24.10.2026). ↩
-
Kooperation deutscher Tierheilpraktiker-Verbände e. V., Die Kooperation, https://www.kooperation-thp.de/ueber-uns/die-kooperation/ (abgerufen 24.10.2026). ↩
-
BHV – Berufsverband der Hundeerzieher/innen und Verhaltensberater/innen e. V., IHK-Zertifikat, https://www.hundeschulen.de/hundetrainer/ihk-zertifikat.html (abgerufen 24.10.2026). ↩
-
Gründerplattform (KfW), Hundetrainer*in werden: Ausbildung und Voraussetzungen, https://gruenderplattform.de/geschaeftsideen/hundetrainerin-werden (abgerufen 24.10.2026). ↩
Quellen
Abgerufen und geprüft am 24.10.2026.
- Tierschutzgesetz § 11
- Tierschutzgesetz § 21
- Heilpraktikergesetz § 1
- BVerfG, Beschluss vom 29.09.2022 – 1 BvR 2380/21, 1 BvR 2449/21
- Deutscher Bundestag, Drucksache 13/2824: Antwort der Bundesregierung „Erwerb und Führen der Berufsbezeichnung ‚Tierheilpraktiker‘“ (31.10.1995)
- Landkreis Uelzen: Merkblatt Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz – Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken sowie gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden für Dritte
- Landratsamt Aichach-Friedberg: Merkblatt zur Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz (Stand August 2026)
- Landratsamt Fürstenfeldbruck: Merkblatt/Infoblatt zur Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 11 Tierschutzgesetz
- ZFU: Lehrgangssuche
- ZFU: Tierpsychologin / Tierpsychologe, IMPULSE e. V., Zulassungsnummer 7287215
- ZFU: Tierpsychologie, ATN Akademie, Zulassungsnummer 7355319
- ZFU: Hundeverhaltensberatung, ATN Akademie, Zulassungsnummer 7222411
- ZFU: Pferdeverhaltenstrainer/in (IST), Zulassungsnummer 7424422c
- Bundestierärztekammer: Zusatzbezeichnung Tierverhaltenstherapie beim Kleintier (Stand 06.2019)
- Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel
- Tierarzneimittelgesetz § 50
- Heilmittelwerbegesetz § 1
- Kooperation deutscher Tierheilpraktiker-Verbände e. V.: Die Kooperation
- BHV e. V.: IHK-Zertifikat Hundeerzieher/-in und Verhaltensberater/-in
- Gründerplattform (KfW): Hundetrainer*in werden: Ausbildung und Voraussetzungen
