Wie werde ich Heilpraktiker? Antworten auf die zehn häufigsten Fragen
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- 1. Wie alt muss ich sein?
- 2. Welchen Schulabschluss brauche ich?
- 3. Darf ich das neben meinem Beruf machen?
- 4. Muss ich eine Ausbildung oder Schule nachweisen?
- 5. Wie lange dauert es?
- 6. Was kostet der Weg?
- 7. Wie läuft die Prüfung ab?
- 8. Kann ich nur psychotherapeutisch arbeiten?
- 9. Ich bin Physiotherapeut, Podologe oder Logopäde: brauche ich die volle Prüfung?
- 10. Kann ich mit der Erlaubnis in Österreich arbeiten?
- Und wird der Heilpraktiker nicht ohnehin abgeschafft?
- Ihr nächster Schritt
Heilpraktiker werden Sie, indem Sie bei der zuständigen Behörde die Erlaubnis nach § 1 des Heilpraktikergesetzes beantragen und die Kenntnisüberprüfung beim Gesundheitsamt bestehen. Voraussetzung sind ein Alter von mindestens 25 Jahren, mindestens abgeschlossene Volksschulbildung (heute: Hauptschulabschluss), Zuverlässigkeit und gesundheitliche Eignung (§ 2 Abs. 1 der Ersten Durchführungsverordnung).1 Eine Ausbildungspflicht gibt es nicht. Die zehn häufigsten Fragen auf dem Weg dorthin, jeweils mit Quelle:
1. Wie alt muss ich sein?
Mindestens 25 Jahre. Die Erlaubnis wird nicht erteilt, „wenn der Antragsteller das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat“ (§ 2 Abs. 1 Buchst. a 1. DVO).1 Die Grenze knüpft also an die Erteilung an. Einige Länder lassen die Prüfung schon kurz vorher zu: Hamburg verlangt, dass das 25. Lebensjahr bei der März-Prüfung „spätestens bis 31. März“ vollendet ist, Sachsen-Anhalt prüft „frühestens drei Monate vor Erreichen dieses Lebensjahres“.23 Eine Höchstgrenze gibt es nicht.
2. Welchen Schulabschluss brauche ich?
Die Verordnung spricht von „mindestens abgeschlossene[r] Volksschulbildung“ (Buchst. d).1 Die Behörden verlangen heute einen Hauptschulabschluss „oder einen anderen gleichwertigen oder höherwertigen Schulabschluss“ (Bayern, Nr. 3.2), Bremen nennt die „Einfache Bildungsreife“.45 In der Praxis haben laut dem Gutachten für das Bundesgesundheitsministerium „etwa 97-98 %“ der Anwärter einen höheren Abschluss.6 Abitur oder Studium sind nicht nötig. Alle Nachweise je Land stehen im Artikel Voraussetzungen.
3. Darf ich das neben meinem Beruf machen?
Ja. Die Verordnung enthält zwar noch das Verbot, die Heilkunde „neben einem anderen Beruf“ auszuüben (Buchst. h). Nach der Bayerischen Vollzugsbekanntmachung ist diese Vorschrift aber „mit Art. 12 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes nicht vereinbar und deshalb nichtig“.4 Sie können also nebenberuflich lernen, die Prüfung ablegen und nebenberuflich praktizieren. Ob Ihr Arbeitsvertrag eine Nebentätigkeit erlaubt, ist eine andere Frage.
4. Muss ich eine Ausbildung oder Schule nachweisen?
Nein. Die Verordnung verlangt eine „Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten“, keinen Ausbildungsnachweis.1 Was Sie können müssen, legen die Leitlinien des Bundesgesundheitsministeriums fest (BAnz AT 22.12.2017 B5).7 Ob Sie sich mit einer Schule, einem Fernlehrgang oder im Selbststudium vorbereiten, entscheiden Sie. Fernlehrgänge brauchen eine Zulassung der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht; am 19.10.2026 fanden sich in der ZFU-Suche 46 zugelassene Heilpraktiker-Fernlehrgänge (25 ohne Beschränkung, 19 Psychotherapie, 2 sektoral; eigene Auswertung).8 Den Überblick gibt der Artikel Heilpraktiker-Ausbildung.
5. Wie lange dauert es?
Eine Mindestdauer schreibt das Recht nicht vor. Die zugelassenen Fernlehrgänge für die volle Erlaubnis dauern laut ZFU 9 bis 36 Monate (eigene Auswertung).8 Dazu kommen Antragsfristen: In Sachsen etwa läuft das Antragsfenster für den Termin am 17.03.2027 vom 1. Oktober bis 15. Dezember 2026.9 Manche Stellen haben Wartezeiten; das Gesundheitsamt Erfurt nennt „1 bis 2 Jahre“ ab Eingang der Unterlagen.10 Den zeitlichen Ablauf beschreibt der Artikel Heilpraktiker werden in sechs Schritten.
6. Was kostet der Weg?
Zwei Blöcke: Vorbereitung und Behördengebühren. Die ZFU-zugelassenen Fernlehrgänge für die volle Erlaubnis kosten laut ZFU 1.797 € bis 9.900 €, im Median 3.456 € (eigene Auswertung, Stand 19.10.2026).8 Die Gebühren für Prüfung und Erlaubnis reichen bei Bestehen von 400 € in Berlin bis 1.230 € in Brandenburg; die Region Hannover nennt „erfahrungsgemäß“ 820 € bis 1.300 € einschließlich Auslagen.111213 Bei einer Wiederholung fallen sie mit dem neuen Antrag in der Regel erneut an. Die Rechnung mit allen Posten steht im Artikel Kosten.
7. Wie läuft die Prüfung ab?
Zuerst schriftlich: 60 Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren, zwei Stunden, bestanden ab 45 richtigen Antworten. Danach mündlich-praktisch: höchstens 60 Minuten, abgenommen von einem Arzt, mit beteiligten Heilpraktikern (Leitlinien Nr. 3 und 4).7 Der schriftliche Teil findet fast überall am dritten Mittwoch im März und am zweiten Mittwoch im Oktober statt, Schleswig-Holstein hat eigene Termine.14 Gefragt wird nicht, ob Sie überdurchschnittlich sind, sondern ob von Ihnen eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder für Patienten ausgeht (§ 2 Abs. 1 Buchst. i 1. DVO).1 Mehr im Artikel Heilpraktikerprüfung.
8. Kann ich nur psychotherapeutisch arbeiten?
Ja, mit der Erlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Beschränkung 1993 zugelassen und 2019 bestätigt.15 Die Prüfung ist kürzer: 28 Fragen in 60 Minuten, mündlich höchstens 45 Minuten (Leitlinien Nr. 5).7 Den Titel „Psychotherapeut“ dürfen Sie damit nicht führen; er ist Ärzten und approbierten Psychotherapeuten vorbehalten (§ 1 Abs. 1 PsychThG).16 Mehr im Artikel Heilpraktiker für Psychotherapie.
9. Ich bin Physiotherapeut, Podologe oder Logopäde: brauche ich die volle Prüfung?
Nein. Für Ihr eigenes Fachgebiet gibt es die sektorale Erlaubnis. Das Bundesverwaltungsgericht hält fest, dass „die Heilpraktikererlaubnis teilbar ist“ und nicht verlangt werden darf, was Sie „aufgrund ihrer Ausbildung ohnehin schon“ besitzen.15 Viele Länder prüfen dann nur mündlich oder entscheiden nach Aktenlage. Anerkannt sind Physiotherapie, Logopädie, Podologie, Ergotherapie und seit 09.07.2026 Chiropraktik, nicht aber Osteopathie.17 Mehr im Artikel Sektoraler Heilpraktiker.
10. Kann ich mit der Erlaubnis in Österreich arbeiten?
Nein. Der Europäische Gerichtshof hat 2002 entschieden, dass kein Unionsrecht einen Mitgliedstaat hindert, „die Ausübung einer Tätigkeit wie der des Heilpraktikers im Sinne des deutschen Rechts den Inhabern eines Arztdiploms vorzubehalten“; er beschreibt Österreich als Mitgliedstaat, „der in seinem Gebiet die Ausübung des Berufes des Heilpraktikers … verbietet“ (C-294/00).18 Das österreichische Ausbildungsvorbehaltsgesetz verbietet zudem, in Österreich Ausbildungen zu ärztlichen Tätigkeiten anzubieten oder zu vermitteln; „Werbung gilt als Versuch“.19 Wer in Österreich wohnt, sollte das vor Vertragsschluss beachten: Der Oberste Gerichtshof hat Ausbildungsverträge für nichtig erklärt, wenn sie Unklarheit darüber erzeugten, ob der Beruf in Österreich ausgeübt werden kann.20
Und wird der Heilpraktiker nicht ohnehin abgeschafft?
Das ist nicht beschlossen. Heilpraktikergesetz und Durchführungsverordnung wurden zuletzt 2016 geändert, der Koalitionsvertrag 2025 erwähnt Heilpraktiker nicht.2122 Ein Rechtsgutachten für das Bundesgesundheitsministerium kam 2021 zu dem Ergebnis, für eine Abschaffung gebe es „derzeit weder eine ausreichende Tatsachen- noch eine Rechtsgrundlage“.23 Das Ministerium hält nach einem weiteren Gutachten eine „vertiefte Prüfung“ für erforderlich.6 Den aktuellen Stand mit Chronik zeigt der Reform-Tracker.
Ihr nächster Schritt
- Welche Erlaubnis zu Ihnen passt: Wegweiser
- Wo Sie den Antrag stellen und wann der nächste Termin ist: Prüfungsstellen-Atlas
- Welche Kurse es gibt: Kursvergleich
Fußnoten
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Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz, § 2 Abs. 1, https://www.gesetze-im-internet.de/heilprgdv_1/BJNR002590939.html (abgerufen 19.10.2026). ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5
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Landesprüfungsamt für Heilberufe Hamburg, Hinweise uneingeschränkt, Stand 03/2026, https://dokumente.hamburg.de/resource/blob/31346/a5319034fa8ddc9c6dc952103f6ca779/hinweise-heilpraktiker-uneingeschraenkt-data.pdf. ↩
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Sachsen-Anhalt, RdErl. des MS vom 23.07.2013, Abschn. 3, https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/VVST-VVST000007078. ↩
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Bekanntmachung Vollzug des Heilpraktikergesetzes vom 11.02.2025, BayMBl. 2025 Nr. 102, Nr. 2, 3.2, https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2122_1_G_15011/true. ↩ ↩2
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Erlass vom 16.12.2020, Brem.ABl. 2021 Nr. 8, Nr. 3.1, https://amtsblatt.bremen.de/fastmedia/233/2021_01_14_ABl_Nr_0008_signed.pdf. ↩
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BMG, Kurzbericht empirisches Gutachten zum Heilpraktikerwesen, Stand Oktober 2024, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Kurzberichte/Kurzbericht_empirisches_HP-Gutachten.pdf. ↩ ↩2
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Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern, BAnz AT 22.12.2017 B5, Nr. 3 bis 5, https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/d6Pk1lbZta8EPCulJuE/content/d6Pk1lbZta8EPCulJuE/BAnz%20AT%2022.12.2017%20B5.pdf. ↩ ↩2 ↩3
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Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht, Lehrgangssuche und Detailseiten, abgerufen 19.10.2026, https://zfu.de/lehrgangssuche; Anzahl, Dauer, Spannen und Median sind eigene Auswertungen. ↩ ↩2 ↩3
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Landeshauptstadt Dresden, Heilberufe, https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/heilberuf.php (abgerufen 19.10.2026). ↩
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Stadt Erfurt, Heilpraktikerprüfung, https://www.erfurt.de/ef/de/rathaus/bservice/leistungen/leistung-2004.htmc (abgerufen 19.10.2026). ↩
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Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Gebühren, https://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/politik-und-verwaltung/aemter/gesundheitsamt/heilpraktikerbereich/gebuehren-380173.php. ↩
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Gebührenordnung des MGS Brandenburg, Tarifstellen 7.14.2.1, 7.14.2.2, 7.14.3.1, https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/gebomgs. ↩
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Region Hannover, Informationsblatt (FAQ) Gutachterausschuss, Stand 29.08.2025, https://www.hannover.de/content/download/584888/file/Informationsblatt%20%28FAQ%29%20Heilpraktiker%20-Gutachterausschuss08-2025-.pdf. ↩
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Kreis Nordfriesland, Heilpraktiker, https://www.nordfriesland.de/Dienste-Leistungen/Dienstleistungen-A-Z/Subdomains/Heilpraktiker/ (abgerufen 19.10.2026). ↩
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BVerwG, Urteil vom 10.10.2019 – 3 C 8.17, Rn. 22, 34, https://www.bverwg.de/de/101019U3C8.17.0. ↩ ↩2
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§ 1 Abs. 1 Psychotherapeutengesetz, https://www.gesetze-im-internet.de/psychthg_2020/__1.html. ↩
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Physiotherapie: BVerwG 26.08.2009 – 3 C 19.08, https://www.bverwg.de/de/260809U3C19.08.0; Logopädie: BVerwG 3 C 8.17 (s. o.); Podologie: BVerwG 29.08.2024 – 3 C 4.23, https://www.bverwg.de/de/290824U3C4.23.0; Ergotherapie: VGH BW 17.05.2022 – 9 S 684/20, rechtskräftig nach BVerwG 3 B 32.22, https://www.bverwg.de/de/311023B3B32.22.0; Chiropraktik: BVerwG 09.07.2026 – 3 C 9.24, https://www.bverwg.de/de/090726U3C9.24.0; Osteopathie: BVerwG 10.10.2019 – 3 C 15.17, https://www.bverwg.de/de/101019U3C15.17.0. ↩
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EuGH, Urteil vom 11.07.2002 – C-294/00, Rn. 52 und Tenor, amtlicher deutscher Text über das Publications Office, http://publications.europa.eu/resource/celex/62000CJ0294. ↩
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Österreich, Ausbildungsvorbehaltsgesetz, §§ 1, 2, Fassung vom 19.10.2026, https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010984. ↩
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OGH, 19.08.2003 – 4 Ob 158/03v, Rechtssatz RS0117923, https://www.ris.bka.gv.at/JustizEntscheidung.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20030819_OGH0002_0040OB00158_03V0000_000&IncludeSelf=True. ↩
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Heilpraktikergesetz, zuletzt geändert durch Art. 17e G v. 23.12.2016, https://www.gesetze-im-internet.de/heilprg/BJNR002510939.html. ↩
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Koalitionsvertrag CDU/CSU und SPD 2025, Volltextsuche „heilprakt“ ohne Treffer, https://www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf. ↩
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Christof Stock, Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht, 21.04.2021, Zusammenfassung Nr. 5, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Gesundheit/Abschlussberichte/Stock_Gutachten_Heilpraktikerrecht_bf.pdf. ↩
Quellen
Abgerufen und geprüft am 19.10.2026.
- Heilpraktikergesetz (HeilprG)
- Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (1. DVO)
- Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern, BAnz AT 22.12.2017 B5
- Bayern: Bekanntmachung Vollzug des Heilpraktikergesetzes, BayMBl. 2025 Nr. 102
- in vivo GmbH: Kurzbericht zum BMG-geförderten Forschungsvorhaben „Empirisches Gutachten zum Heilpraktikerwesen“ (Stand Oktober 2024)
- Hamburg: Hinweise Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (uneingeschränkt), Stand 03/2026
- Sachsen-Anhalt: Richtlinien Heilpraktikergesetz (RdErl. 23.07.2013)
- Bremen: Heilpraktikererlass vom 16.12.2020
- ZFU-Lehrgangssuche
- Berlin, Gesundheitsamt Tempelhof-Schöneberg: Gebühren
- Brandenburg: Gebührenordnung MGS (GebOMGS)
- Landeshauptstadt Dresden: Heilberufe
- BVerwG, Urteil vom 10.10.2019 – 3 C 8.17
- BVerwG, Urteil vom 26.08.2009 – 3 C 19.08
- BVerwG, Urteil vom 29.08.2024 – 3 C 4.23
- BVerwG, Beschluss vom 31.10.2023 – 3 B 32.22
- BVerwG, Urteil vom 09.07.2026 – 3 C 9.24
- BVerwG, Urteil vom 10.10.2019 – 3 C 15.17
- Region Hannover: Informationsblatt (FAQ) Gutachterausschuss, Stand 29.08.2025
- Psychotherapeutengesetz § 1
- EuGH, Urteil vom 11.07.2002 – C-294/00 (Publications Office)
- Österreich: Ausbildungsvorbehaltsgesetz (RIS)
- OGH, Rechtssatz RS0117923 (4 Ob 158/03v)
- Koalitionsvertrag CDU/CSU und SPD 2025
- Stock: Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht im Auftrag des BMG (21.04.2021)
- Kreis Nordfriesland: Heilpraktiker
- Stadt Erfurt: Heilpraktikerprüfung
