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Osteopathie und Heilpraktiker: warum es die volle Erlaubnis braucht

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Inhalt dieser Seite
  1. Warum Osteopathie als Heilkunde gilt
  2. Der Fall vor dem Bundesverwaltungsgericht
  3. Ändern die Chiropraktik-Urteile von 2026 etwas?
  4. Physiotherapeuten: Verordnung und sektorale Erlaubnis reichen nicht
  5. Der Weg über die volle Heilpraktikererlaubnis
  6. Was die Politik angekündigt hat
  7. Weiterlesen

Wer Osteopathie ausüben will und kein Arzt ist, braucht die uneingeschränkte Heilpraktikererlaubnis. Eine auf die Osteopathie beschränkte, sektorale Erlaubnis hat das Bundesverwaltungsgericht am 10.10.2019 abgelehnt (3 C 15.17): Das Berufsbild sei nicht abgrenzbar.1 Auch Physiotherapeuten reicht weder ihre Berufserlaubnis noch eine sektorale Erlaubnis für Physiotherapie; die Stadt Kiel verlangt ausdrücklich die „uneingeschränkte (große) Heilpraktikererlaubnis“.2

Dieser Artikel erklärt die Rechtslage. Ob und wie osteopathische Verfahren wirken, bewertet er nicht.

Warum Osteopathie als Heilkunde gilt

Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßige Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden. Wegen der Berufsfreiheit fallen nach ständiger Rechtsprechung nur Behandlungen darunter, die heilkundliche Fachkenntnisse erfordern und gesundheitliche Schäden verursachen können (BVerwG 3 C 15.17, Rn. 10).1

Für die eigenverantwortliche Osteopathie hat das Bundesverwaltungsgericht beides bejaht. Es bedürfe „einer umfassenden Untersuchung und Differentialdiagnose, um insbesondere bei Patienten mit einer vorgeschädigten Struktur Komplikationen durch die osteopathische Befunderhebung und Therapie zu vermeiden“ (Rn. 11).1 Das Oberlandesgericht Düsseldorf nannte 2015 als Beispiele für solche Risiken Veränderungen mit geschwächter Knochen- oder Bandstruktur, rheumatoide Arthritis, Tumore, Traumen und Bandscheibenvorfälle, die „nur mit medizinischem Fachwissen erkannt werden können“.3

Wer Heilkunde ohne Erlaubnis ausübt, wird nach § 5 HeilprG „mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft“.4

Der Fall vor dem Bundesverwaltungsgericht

Der Kläger im Verfahren 3 C 15.17 war Physiotherapeut, hatte eine sechsjährige Zusatzausbildung zum Osteopathen absolviert und einen Studienabschluss in Osteopathie. Drei Jahre lang hatte er osteopathisch auf Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers behandelt; künftig wollte er ohne Verordnung arbeiten. Im März 2015 beantragte er beim Landratsamt Heilbronn eine auf die Osteopathie beschränkte Erlaubnis, und zwar ohne Kenntnisüberprüfung (Rn. 2 bis 4).1

Das Landratsamt lehnte ab, der Widerspruch scheiterte. Die Widerspruchsbehörde begründete das unter anderem damit, dass die Ausbildung nicht einheitlich geregelt sei: Die Berufsverbände verlangten für die Mitgliedschaft zwischen 300 und 1.350 Stunden Weiterbildung (Rn. 3). Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies die Klage am 26.01.2017 ab, das Bundesverwaltungsgericht die Sprungrevision am 10.10.2019. Zwei Parallelverfahren (3 C 16.17, 3 C 17.17) endeten ebenso.1

Die Begründung in drei Schritten:

  1. Kein Berufsgesetz. Anders als Physiotherapie und Logopädie ist das Berufsbild des Osteopathen „bislang nicht gesetzlich festgelegt“; es gibt weder eine geschützte Berufsbezeichnung noch eine gesetzlich geregelte Ausbildung (Rn. 17).
  2. Kein Heilmittel der Krankenkassen. Osteopathie ist kein durch Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses vorgegebenes Heilmittel. Dass manche Krankenkassen osteopathische Leistungen freiwillig nach ihrer Satzung bezuschussen, genügt nicht (Rn. 19).
  3. Kein fest umrissenes Berufsbild. Ob eine sektorale Erlaubnis zwingend ein Berufsgesetz voraussetzt, ließ das Gericht offen. Jedenfalls müsse sich der Tätigkeitsumfang anhand eines vergleichbar fest umrissenen Berufsbildes bestimmen lassen. Daran fehle es: „Es gibt keine einheitliche Definition der Osteopathie, die allgemein anerkannt und verbindlich ist. Auch fehlt es an einheitlichen Vorgaben für die Ausbildung zum Osteopathen.“ (Rn. 20 bis 23)1

Auch die hessische Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für Osteopathie (WPO-Osteo) von 2008 half dem Kläger nicht. Sie schuf nach dem Urteil kein Berufsbild, sondern regelte nur eine Weiterbildung für Physiotherapeuten und Heilpraktiker, und sie ist bis auf eine Übergangs- und Überleitungsvorschrift seit 01.01.2019 aufgehoben (Rn. 18).1

Ändern die Chiropraktik-Urteile von 2026 etwas?

Am 09.07.2026 hat das Bundesverwaltungsgericht die sektorale Erlaubnis für Chiropraktik anerkannt. Dabei bekräftigte es, dass ein vom Gesetzgeber geschaffener normativer Rahmen „nicht zwingend erforderlich“ ist; nötig sei aber, dass sich der Umfang der erlaubten Tätigkeit „anhand eines in vergleichbarer Weise fest umrissenen, abgrenzbaren Berufsbilds bestimmen lässt“ (3 C 9.24, Rn. 15). Für die Chiropraktik leitete das Gericht dieses Berufsbild aus den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation ab. Dass auch Osteopathen chiropraktische Techniken anwenden, stand der Abgrenzbarkeit der Chiropraktik nicht entgegen (Rn. 16, 27).5

Für die Osteopathie selbst folgt daraus nichts Neues. Der Maßstab ist derselbe wie 2019, und für die Osteopathie hat das Gericht damals festgestellt, dass es an einer einheitlichen Definition und an einheitlichen Ausbildungsvorgaben fehlt.1 Im Chiropraktik-Urteil verweist es selbst darauf, dass es hinsichtlich der Osteopathie an der Feststellung fehlt, „dass sie ein abgrenzbares Gebiet der Heilkunde ist“ (3 C 9.24, Rn. 27).5 Wer heute eine sektorale Erlaubnis für Osteopathie beantragt, stößt auf diese Entscheidung. Den Stand bei Chiropraktik und Ergotherapie erklärt der Artikel Ergotherapie und Chiropraktik.

Physiotherapeuten: Verordnung und sektorale Erlaubnis reichen nicht

Auch der Kläger im Verfahren 3 C 15.17 war Physiotherapeut. Für Physiotherapeuten gibt es drei Annahmen, die nach den vorliegenden Entscheidungen und Behördenangaben nicht tragen.

„Mit ärztlicher Verordnung darf ich osteopathisch behandeln.“ Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat das Verbot des Landgerichts bestätigt, nach dem ein Physiotherapeut Osteopathie weder ankündigen noch ausüben darf, „es sei denn, der Beklagte ist ärztlich bestallt oder im Besitz einer Erlaubnis für die Ausübung der Heilkunde gemäß § 1 HeilPrG“. Eine Erlaubnis sei auch dann nötig, wenn die Praxis „nur auf ärztliche Anordnung tätig wird“ und eine besonders ausgebildete Mitarbeiterin behandelt.3 Es handelte sich um ein Zivilurteil auf Klage eines Wettbewerbsverbands; das Gericht ließ die Revision nicht zu und bezeichnete die Sache als „reine Einzelfallentscheidung“.3 Die Länder handhabten die Frage zudem nicht einheitlich: Nach einer im Sachstand der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages von 2019 wiedergegebenen Verbandsabfrage aus dem Jahr 2016 konnten Physiotherapeuten in Niedersachsen und Sachsen auf ärztliche Verordnung „vorerst osteopathisch arbeiten“.6

„Meine Berufserlaubnis als Physiotherapeut deckt das ab.“ Nach demselben Urteil reicht die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 MPhG nicht: „Da die Physiotherapeuten-Ausbildung Osteopathie somit nicht umfasst, kann sich auch die entsprechende Erlaubnis zur Ausübung der Physiotherapie nicht hierauf beziehen.“ Auch eine abgeschlossene Osteopathie-Ausbildung „könnte allenfalls die Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis sein, würde diese jedoch in keinem Fall ersetzen“.3

„Die sektorale Erlaubnis für Physiotherapie genügt.“ Die Stadt Kiel weist darauf hin, „dass Sie mit dieser Heilpraktikererlaubnis weiterhin nur die Behandlungen durchführen dürfen, die Sie als Physiotherapeut anwenden dürfen“. Und weiter: „Wenn Sie Therapieverfahren (z.B. Osteopathie) anwenden möchten, die Sie als Physiotherapeut nicht anwenden dürfen, müssen Sie die uneingeschränkte (große) Heilpraktikererlaubnis erwerben.“2 Das passt zum Maßstab des Bundesverwaltungsgerichts, nach dem sich der Umfang einer sektoralen Erlaubnis am gesetzlichen Berufsbild und den Inhalten der Ausbildungs- und Prüfungsordnung ausrichtet.1

Ein Detail sorgt gelegentlich für Verwirrung: Einige Behörden erkennen eine Osteopathie-Weiterbildung als Nachweis für die sektorale Erlaubnis Physiotherapie an. Potsdam nennt für Physiotherapeuten die „Anerkennung nach Aktenlage in besonderen Fällen wie u.a. die Anerkennung nach erfolgreich abgeschlossener Osteopathie-Weiterbildung“.7 Ein Kriterienkatalog des Gesundheitsamts Düsseldorf von 2012, den das Oberlandesgericht zitiert, sah das ebenso vor.3 Die Weiterbildung ersetzt dann die Nachqualifizierung für die Physiotherapie-Erlaubnis. Die Erlaubnis bleibt aber auf die Physiotherapie beschränkt; zur Osteopathie berechtigt sie damit nicht.

Wie Sie als Physiotherapeut zur sektoralen Erlaubnis kommen, steht im Artikel Sektoraler Heilpraktiker Physiotherapie. Im Einzelfall entscheidet die zuständige Behörde; dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung.

Der Weg über die volle Heilpraktikererlaubnis

Für die uneingeschränkte Erlaubnis gibt es keine verkürzte Prüfung für Osteopathen. Sie legen die reguläre Kenntnisüberprüfung ab: schriftlich 60 Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren in zwei Stunden, bestanden ab drei Vierteln richtiger Antworten, danach eine mündlich-praktische Überprüfung, die nicht länger als 60 Minuten dauern soll (Leitlinien Nr. 3, 4).8 Wie die Prüfung abläuft und wo die Termine liegen, zeigt der Überblick Heilpraktikerprüfung.

Hessen ergänzt einen Punkt, der für Osteopathen relevant sein kann. Will jemand „sich erkennbar von vornherein auf einem Spezialgebiet heilkundlich … betätigen“, erstreckt sich die Überprüfung auch darauf, „ob die insoweit erforderlichen besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten vorliegen“ (Richtlinien Nr. 5.8).9

Wie verbreitet der Weg ist, zeigt eine Zahl aus dem empirischen Gutachten für das Bundesgesundheitsministerium von 2024: Von 456 Befragten mit allgemeiner Heilpraktikererlaubnis, die im Freitext weitere Behandlungsmethoden nannten, gaben 189 Osteopathie an, das sind 41 Prozent und die häufigste Nennung.10 Die Gutachter weisen selbst auf eine mögliche Unterrepräsentation hin: Zwei Berufsverbände der Osteopathen lehnten die Teilnahme an der Befragung ab, weil sich ausschließlich osteopathisch Tätige teils nicht als Heilpraktiker verstehen.10

Was die Prüfung in Ihrem Land kostet, zeigt die Übersicht Prüfungsgebühren.

Was die Politik angekündigt hat

Die Forderung nach einem eigenen Berufsgesetz ist nicht neu. Nach einem Sachstand der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages vom Dezember 2019 hat die Gesundheitsministerkonferenz der Länder das Bundesgesundheitsministerium 2016 aufgefordert zu prüfen, „ob das Berufsbild Osteopathie einer Reglementierung durch ein eigenes Berufsgesetz bedarf“; 2019 hat sie die Forderung bekräftigt. Gesetzliche Anforderungen an die Ausbildung gab es laut Sachstand nur in Hessen, wo die WPO-Osteo bis Ende 2018 galt.6

Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode enthält im Abschnitt zu den Gesundheitsberufen den Satz: „Die Osteopathie regeln wir berufsgesetzlich.“ (S. 113, Z. 3606)11 Was ein solches Gesetz regeln würde, etwa ob Osteopathen dann ohne Heilpraktikererlaubnis behandeln dürften, sagt der Koalitionsvertrag nicht. Heilpraktiker erwähnt er überhaupt nicht; die Reformdebatte um den Heilpraktikerberuf selbst zeichnet der Artikel Wird der Heilpraktiker abgeschafft? nach.

Bis ein Berufsgesetz beschlossen ist und in Kraft tritt, gilt die oben beschriebene Rechtslage: Osteopathie ohne Approbation setzt die uneingeschränkte Heilpraktikererlaubnis voraus.

Weiterlesen

Fußnoten

  1. BVerwG, Urteil vom 10.10.2019 – 3 C 15.17, Rn. 2 bis 4, 10, 11, 17 bis 23, https://www.bverwg.de/de/101019U3C15.17.0; zu den Parallelverfahren 3 C 16.17 und 3 C 17.17 BVerwG, Pressemitteilung Nr. 72/2019 vom 10.10.2019, https://www.bverwg.de/de/pm/2019/72; zum Umfang einer sektoralen Erlaubnis BVerwG, Urteil vom 10.10.2019 – 3 C 8.17, Rn. 26, 33, https://www.bverwg.de/de/101019U3C8.17.0. ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5 ↩6 ↩7 ↩8 ↩9

  2. Landeshauptstadt Kiel, Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen, Abschnitte „Besonderheiten für Physiotherapeuten“ und „Besonderheiten für Physiotherapeuten, welche im Bereich Osteopathie tätig sind“, https://www.kiel.de/de/politik_verwaltung/service/_leistung.php?id=9063950 (abgerufen 19.10.2026). ↩ ↩2

  3. OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.09.2015 – I-20 U 236/13, Rn. 1, 11, 14, 18, 20 bis 23, 33, https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2015/I_20_U_236_13_Urteil_20150908.html. ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5

  4. § 5 Heilpraktikergesetz, https://www.gesetze-im-internet.de/heilprg/BJNR002510939.html (abgerufen 19.10.2026). ↩

  5. BVerwG, Urteil vom 09.07.2026 – 3 C 9.24, Leitsatz, Tenor, Rn. 15, 16, 27, https://www.bverwg.de/de/090726U3C9.24.0. ↩ ↩2

  6. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Sachstand WD 9 - 3000 - 091/19, Osteopathie – Ausübung, Ausbildung und Studien, Abschluss 20.12.2019, S. 5 bis 7, https://www.bundestag.de/resource/blob/678120/33aee74a7da726bef15c668fe7f1e057/WD-9-091-19-pdf-data.pdf. ↩ ↩2

  7. Landeshauptstadt Potsdam, Sektorale Heilpraktikererlaubnis – Antrag nach Aktenlage, https://vv.potsdam.de/vv/produkte/sektorale-heilpraktikererlaubnis-antrag-nach-aktenlage.php (abgerufen 19.10.2026). ↩

  8. Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern, BAnz AT 22.12.2017 B5, Nr. 3, 4, https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/d6Pk1lbZta8EPCulJuE/content/d6Pk1lbZta8EPCulJuE/BAnz%20AT%2022.12.2017%20B5.pdf. ↩

  9. Hessen, Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes vom 03.12.2019, StAnz. 2019 S. 1384, gültig bis 31.12.2026, Nr. 5.8, https://www.lahn-dill-kreis.de/wp-content/uploads/2022/02/2020_Richtlinien_zur_Durchfuehrung_des_Heilpraktikergesetzes_Hessen__2019_.pdf. ↩

  10. in vivo GmbH, Empirisches Gutachten zum Heilpraktikerwesen, erstellt im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (8. November 2024), Tabelle 91 (S. 113) und Abschnitt 6.2.5 (S. 255), https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Gesundheit/Abschlussberichte/Endfassung_Empirisches_Gutachten_zum_Heilpraktikerwesen_in_DE.pdf. ↩ ↩2

  11. Verantwortung für Deutschland. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 21. Legislaturperiode, S. 113, Z. 3606, https://www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf. ↩

Quellen

Abgerufen und geprüft am 23.10.2026.