Sektoraler Heilpraktiker Logopädie: Urteil, Prüfung und Zuständigkeit
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Inhalt dieser Seite
- Der Fall, der die Erlaubnis möglich machte
- Warum Logopäden für die Arbeit ohne Verordnung eine Erlaubnis brauchen
- Was die Erlaubnis abdeckt und wo sie endet
- Was geprüft wird
- Niedersachsen: mündlich beim Gutachterausschuss oder nach Aktenlage
- Wie die übrigen Länder verfahren
- Nordrhein-Westfalen: Antrag nicht immer am Wohnort
- Berufsbezeichnung
- Weiterlesen
Als ausgebildeter Logopäde können Sie eine Heilpraktikererlaubnis erhalten, die auf das Gebiet der Logopädie beschränkt ist. Damit dürfen Sie Patienten ohne ärztliche Verordnung behandeln. Grundlage ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.10.2019 (3 C 8.17).1 Geprüft wird nur, was die Logopädie-Ausbildung nicht vermittelt, vor allem die Erstdiagnose. In Niedersachsen soll die mündliche Prüfung nicht länger als 45 Minuten dauern; alternativ wird nach Aktenlage entschieden.2
Der Fall, der die Erlaubnis möglich machte
Die Klägerin hatte ihre Logopädie-Ausbildung 1999 bis 2002 absolviert und arbeitete seit 2004 selbstständig. Im März 2015 beantragte sie beim Landratsamt Tübingen eine auf die Logopädie beschränkte Heilpraktikererlaubnis. Das Amt lehnte ab: Die Verwaltungsvorschrift des Landes sehe eine sektorale Erlaubnis nur für Psychotherapie, Physiotherapie und Podologie vor. Das Regierungspräsidium meinte im Widerspruchsbescheid zudem, die Logopädie sei nicht abgrenzbar, weil sie oft eine umfangreiche Differentialdiagnostik erfordere und je nach Störung unterschiedliche Therapieformen angewendet würden (Rn. 2).1
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen (28.06.2016) und der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (23.03.2017) gaben der Logopädin recht, das Bundesverwaltungsgericht wies die Revision des Landes zurück. Der Leitsatz lautet: „Einem ausgebildeten Logopäden kann die Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf den Bereich der Logopädie erteilt werden.“1
Bemerkenswert ist, wer dagegen war: Der Vertreter des Bundesinteresses hielt die sektorale Erlaubnis für einen „Ausnahmetatbestand“, der „restriktiv zu handhaben“ sei, und lehnte sie für die Logopädie ab (Rn. 6). Der Senat folgte dem nicht. Den Tätigkeitsumfang beschreiben nach dem Urteil die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden (LogAPrO) und die Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Wegen dieses „normativen Rahmens“ sei nicht zu befürchten, dass in der Praxis unklar bleibe, ob eine Behandlung zur Logopädie gehört (Rn. 26).1 Wie das Gericht die Teilbarkeit der Erlaubnis allgemein begründet, erklärt der Überblick Sektoraler Heilpraktiker.
Warum Logopäden für die Arbeit ohne Verordnung eine Erlaubnis brauchen
Die Berufsurkunde als Logopäde berechtigt „nicht zur Krankenbehandlung ohne ärztliche Verordnung“ (Rn. 19). Das Berufsrecht trennt Heilberufe, die eigenverantwortlich behandeln dürfen (Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeut, Heilpraktiker), von Gesundheitsfachberufen, die grundsätzlich nur auf ärztliche Verordnung tätig werden. Die Logopädie gehört zur zweiten Gruppe. Die Ausbildung vermittelt nach dem Urteil nicht die Kenntnisse „für eine Erstdiagnose im Sinne einer ärztlichen Differentialdiagnostik“.1
Dass eigenverantwortliche Logopädie Heilkunde ist, begründet das Gericht mit konkreten Risiken (Rn. 17): Die Behandlung krankhafter Schluckstörungen (Dysphagie) sei gefahrengeneigt, bei beatmeten Patienten etwa nach einem Schlaganfall wegen des Trachealkanülenmanagements sogar unmittelbar. Bei Stimmstörungen könne ein Schaden entstehen, wenn eine organische Ursache, zum Beispiel ein Tumor, nicht rechtzeitig erkannt wird.1
Wer ohne Erlaubnis Heilkunde ausübt, macht sich strafbar: § 5 HeilprG droht „Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder … Geldstrafe“ an.3 Solange Sie auf Verordnung arbeiten, brauchen Sie die sektorale Erlaubnis also nicht. Sie wird erst nötig, wenn Patienten ohne ärztliche Diagnose direkt zu Ihnen kommen sollen. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD kündigt an, die Berufsgesetze für Ergo- und Physiotherapie sowie Logopädie „zügig und zukunftsfest“ zu reformieren (S. 113, Z. 3604 f.); ob sich dadurch am Erfordernis der Heilpraktikererlaubnis etwas ändert, sagt er nicht.4
Was die Erlaubnis abdeckt und wo sie endet
Mit der sektoralen Erlaubnis darf „jede heilkundliche Behandlungsmaßnahme“ aus dem Gebiet der Logopädie ausgeübt werden, ohne dass § 5 HeilprG greift (Rn. 32).1 Logopädische Tätigkeiten, die keine Heilkunde sind, brauchen dagegen gar keine Erlaubnis; auf sie erstreckt sich die sektorale Erlaubnis deshalb auch nicht (Rn. 31). Fort- und Weiterbildungen zählen mit, solange sie sich im Rahmen des Berufsbildes und der Methoden der Ausbildungs- und Prüfungsordnung halten (Rn. 33).1
Die Grenze liegt dort, wo das Berufsbild endet. Hessen schreibt deshalb in jeden Erlaubnisbescheid, dass die Erlaubnis bei heilkundlicher Betätigung außerhalb des erlaubten Gebiets „nach § 7 Abs. 1 HeilprGDV 1 zurückgenommen wird“ (Richtlinien Nr. 5.2).5 Baden-Württemberg regelt dasselbe: Heilkundliche Tätigkeit außerhalb des Gesundheitsfachberufs ohne uneingeschränkte Erlaubnis „führt zur Zurücknahme der bereits erteilten sektoralen Heilpraktikererlaubnis“ (HP-VwV Nr. 6.3.7).6 Wer darüber hinaus behandeln will, braucht die volle Erlaubnis; welcher Weg passt, zeigt der Wegweiser zur Heilpraktikererlaubnis.
Was geprüft wird
Das Urteil legt den Rahmen fest. Nicht prüfen darf die Behörde, wie Sie logopädisch behandeln, und auch nicht Krankheiten, mit denen ein Logopäde „in der Praxis nicht konfrontiert wird“ (Rn. 35). Nachweisen müssen Sie dagegen (Rn. 36):1
- Kenntnisse darüber, ob eine Behandlung überhaupt angezeigt ist,
- ausreichende Kenntnisse über die Abgrenzung zur Tätigkeit der Ärzte und der allgemein tätigen Heilpraktiker,
- ausreichende diagnostische Fähigkeiten in Bezug auf die einschlägigen Krankheitsbilder.
Im Übrigen gelten die Leitlinien des Bundesgesundheitsministeriums (Rn. 37). Sie erlauben bei einschlägig ausgebildeten Antragstellern, die Überprüfung auf die „Lücke zwischen der vorhandenen Berufsqualifikation und der eigenverantwortlichen Ausübung von Heilkunde“ zu beschränken, insbesondere durch Verzicht auf den schriftlichen Teil (Nr. 1). Findet doch ein schriftlicher Teil statt, umfasst er 28 Fragen in 60 Minuten; der mündlich-praktische Teil dauert höchstens 45 Minuten (Nr. 5).7
Wie konkret das aussehen kann, zeigt Niedersachsen. Die Richtlinie nennt für die Nachqualifizierung Inhalte der Erstdiagnostik, die zugleich als Lernliste taugen (Nr. 7.3.4.6): Anzeichen für Störungen von Ohr und Gleichgewichtsorgan, Nase und Nebenhöhlen, Mundhöhle, Rachen, Kehlkopf, Kopfspeicheldrüsen und Lymphsystem; die Entwicklung von Säuglingen und Kleinkindern mit Anzeichen möglicher Entwicklungsstörungen; die Diagnostik von Schluck-, Stimm- und Sprechstörungen; Warnhinweise wie schlechter Allgemeinzustand, bekannte Tumorerkrankung, neurologische Zeichen oder Gewichtsverlust, bei denen ärztliche Diagnostik eingeleitet werden muss. Dazu kommen Berufs- und Gesetzeskunde mit Heilpraktikergesetz und Durchführungsverordnung sowie straf-, zivil- und öffentlich-rechtliche Vorschriften.2
Niedersachsen: mündlich beim Gutachterausschuss oder nach Aktenlage
Niedersachsen hat für die Logopädie ein eigenes Kapitel in seiner Heilpraktiker-Richtlinie vom 10.04.2025 (Nr. 7.3). Zugelassen sind nur Antragsteller mit der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopäde nach § 1 Abs. 1 LogopG (Nr. 7.3.1).2 Es gibt zwei Wege.
Mündlich-praktische Überprüfung (Nr. 7.3.2): Sie findet beim Gutachterausschuss des Landesamts für Soziales, Jugend und Familie statt und „soll für jede antragstellende Person nicht länger als 45 Minuten dauern“. Den Inhalt legt das Landesamt nach dem Urteil 3 C 8.17 fest; die Fragen „müssen auf den Bereich der unerlässlichen Kenntnisse beschränkt sein“. Der Ausschuss hat drei Mitglieder: einen Arzt, der Erfahrung auf dem Gebiet der Logopädie haben soll, einen Logopäden mit Heilpraktikererlaubnis und einen Vorsitzenden, der keiner der beiden Gruppen angehört (Nr. 4.5).2 Einen schriftlichen Teil gibt es nicht.
Aktenlage nach Nachqualifizierung (Nr. 7.3.3, 7.3.4): Die untere Verwaltungsbehörde kann ohne Überprüfung entscheiden, wenn Sie eine Schulung erfolgreich abgeschlossen haben, die folgende Mindestanforderungen erfüllt:2
- Das Curriculum wird von der zuständigen Stelle als geeignet angesehen.
- Die Schulung wird überwiegend von Ärzten und Juristen durchgeführt.
- Sie umfasst mindestens 40 Stunden, davon mindestens 10 Stunden Berufs- und Gesetzeskunde.
- Sie endet mit einem Abschlusstest von mindestens 60 Minuten.
Die Region Hannover nimmt Aktenlage-Anträge jederzeit an; die Prüfung der Unterlagen „kann bis zu 12 Wochen“ dauern. Fällig wird zunächst ein Vorschuss von 300 €, die Gesamtkosten liegen dort „erfahrungsgemäß“ zwischen 300 und 700 €. Wer keine oder keine als geeignet anerkannte Schulung hat, kann die mündliche Überprüfung wählen. Dafür gelten die Fristen des Gutachterausschusses: vollständige Unterlagen bis 10. Januar für den Termin im März, bis 10. August für den Termin im Oktober.8
Wie die übrigen Länder verfahren
Für die anderen Länder ist die Lage uneinheitlich. Die Tabelle zeigt nur, was Behörden ausdrücklich für die Logopädie veröffentlichen.
| Land | Verfahren für Logopäden (belegt) | Kosten (wo genannt) | Quelle |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Logopädie ist sektorales Gebiet; „Es wird eine mündlich-praktische Kenntnisüberprüfung durchgeführt.“ Nachqualifikationen nichtstaatlicher Anbieter sind „für sich allein nicht geeignet“; Verzicht bei passendem Hochschulstudium möglich (HP-VwV Nr. 6.3 bis 6.3.5) | – | 6 |
| Bayern | „Die Überprüfung wird ausschließlich mündlich durchgeführt.“ (VV Nr. 5.3.5.1). Anders als bei Physiotherapie und Podologie gibt es für die Logopädie „derzeit noch kein einheitliches bayerisches Mustercurriculum“, deshalb ist die mündliche Prüfung abzulegen | – | 910 |
| Berlin | Gesundheitsamt Tempelhof-Schöneberg: nach Aktenlage oder mündlich; Voraussetzungen u. a. „4-jährige Berufserfahrung“, beglaubigte Berufsurkunde, „soweit vorhanden“ Curriculum mit 60 Unterrichtseinheiten und Präsenzprüfung | Aktenlage 330 €, mit mündlicher Überprüfung 400 €; bei Antragstellung 165 € | 11 |
| Brandenburg | Potsdam beschreibt die Aktenlage, Antrag jederzeit: Berufsurkunde, „nachgewiesene 4-jährige berufliche Tätigkeit“, Schulung von mindestens 60 Unterrichtsstunden (mindestens 10 Berufs- und Gesetzeskunde, 50 Diagnostik und Indikationsstellung) mit schriftlicher Erfolgskontrolle von 60 Minuten | 294 €, Ablehnung 220,50 € | 12 |
| Hessen | Logopädie in den Richtlinien ausdrücklich genannt (Nr. 5.1); Verzicht auf den schriftlichen Teil bei anerkannter Fort- oder Weiterbildung, im Einzelfall auch auf den mündlichen, etwa nach passendem Hochschulstudium (Nr. 5.6.1, 5.6.2); mündlich 30 bis 45 Minuten (Nr. 5.4.2). Frankfurt nimmt Anträge für Logopädie an | – | 513 |
| Niedersachsen | siehe oben | Region Hannover, Aktenlage 300–700 € | 28 |
| Nordrhein-Westfalen | Bielefeld verweist Logopäden an das Gesundheitsamt Bochum; Münster: Für Logopädie „kann die Möglichkeit einer sektoralen Anerkennung … geprüft werden“ | – | 1415 |
| Saarland | Erlaubnis „eingeschränkt auf das Gebiet der Logopädie“ wird angeboten; einzureichen sind Erlaubnisurkunde, Nachweise über Aus- und Fortbildung und die Erklärung, „ausschließlich im Bereich der Logopädie“ tätig zu werden; die Prüfungsform beschreibt der Regionalverband nicht | – | 16 |
| Sachsen | „Es findet lediglich eine mündliche Überprüfung statt.“ (VwV XIII.1), höchstens 45 Minuten; Aktenlage für Logopädie bei Schulung nach einem von Görlitz anerkannten Curriculum mit Präsenztest von mindestens 20 Fragen und 75 Prozent (VwV XIII.2) | mündlich oder Aktenlage je 325 € beim Gesundheitsamt Görlitz, zuzüglich Gebühr der unteren Verwaltungsbehörde für den Erlaubnisbescheid | 1718 |
| Schleswig-Holstein | Nordfriesland führt „Heilpraktiker / Heilpraktikerin beschränkt auf das Gebiet der Logopädie“ als eigene Überprüfungsart; beglaubigte Berufsurkunde einreichen; ein eigenes Prüfungsformat für Logopäden nennt der Kreis nicht | – | 19 |
Für Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen fanden sich auf den Seiten der Prüfstellen keine Angaben zur Logopädie. Ob dort Anträge möglich sind, klären Sie mit der zuständigen Behörde.
Zwei Muster fallen auf. Erstens die Frage, ob eine Schulung die Prüfung ersetzt: Bayern lässt Physiotherapeuten nach einem Kurs nach Mustercurriculum ohne Prüfung zu, Logopäden dagegen nicht;10 auch Baden-Württemberg prüft mündlich.6 Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen und Berlin öffnen für Logopäden die Aktenlage. Zweitens schwanken die Anforderungen an die Schulung zwischen 40 Stunden (Niedersachsen) und 60 Unterrichtsstunden (Brandenburg); Berlin nennt 60 Unterrichtseinheiten, „soweit vorhanden“. Brandenburg und Berlin verlangen zusätzlich vier Jahre Berufserfahrung.21211 Ob ein bestimmter Kurs anerkannt wird, entscheidet immer die Behörde Ihres Landes.
Nordrhein-Westfalen: Antrag nicht immer am Wohnort
In Nordrhein-Westfalen ist die Zuständigkeit für sektorale Erlaubnisse verteilt. Die Stadt Bielefeld beschreibt drei Wege: Für Physiotherapie ist „das Gesundheitsamt Düsseldorf zentral für alle Antragstellerinnen aus ganz Nordrhein-Westfalen zuständig“. Für Logopädie ist „das Gesundheitsamt Bochum für alle Antragstellerinnen, die ihren Hauptwohnsitz in Bielefeld haben, zuständig“. Andere sektorale Erlaubnisse, etwa Podologie, bearbeitet Bielefeld selbst.14 Wer in Bielefeld wohnt und als Logopäde eine Erlaubnis beantragt, stellt den Antrag also nicht bei der eigenen Stadt, sondern in Bochum.
Wie Bochum prüft und welche Gebühren dort anfallen, geht aus dem Bielefelder Infoblatt nicht hervor. Für andere Kommunen in Nordrhein-Westfalen ist ebenfalls keine landesweite Regel für die Logopädie veröffentlicht; die Stadt Münster formuliert nur, eine sektorale Anerkennung könne „geprüft werden“.15 Fragen Sie deshalb zuerst beim Gesundheitsamt Ihres Wohnorts nach, wohin der Antrag gehen soll.
Berufsbezeichnung
Eine gesetzliche Berufsbezeichnung gibt es nicht. Hessen empfiehlt „Heilpraktikerin beziehungsweise Heilpraktiker eingeschränkt für Logopädie“ (Richtlinien Nr. 5.2).5 Bayern empfiehlt für sektorale Erlaubnisse „Heilpraktiker oder Heilpraktikerin, beschränkt auf das Gebiet der …“ mit dem Namen des Gesundheitsfachberufs; auf das Wort Heilpraktiker „kann in dem Fall nicht verzichtet werden“, und die Bezeichnung darf nicht irreführend sein (VV Nr. 3.5).9
Im Einzelfall entscheidet die zuständige Behörde Ihres Landes; diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.
Weiterlesen
- Sektoraler Heilpraktiker: für wen, wie, wo
- Sektoraler Heilpraktiker Physiotherapie
- Die mündliche Heilpraktikerprüfung
- Welche Heilpraktikererlaubnis passt zu mir?
Fußnoten
-
BVerwG, Urteil vom 10.10.2019 – 3 C 8.17, Leitsatz, Vorinstanzen und Rn. 2, 6, 17, 19, 26, 31 bis 37, https://www.bverwg.de/de/101019U3C8.17.0. ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5 ↩6 ↩7 ↩8 ↩9
-
Niedersachsen, Richtlinie Heilpraktikergesetz, RdErl. v. 10.04.2025, Nds. MBl. 2025 Nr. 208, in Kraft seit 01.05.2025, Nr. 4.5, 7.3.1 bis 7.3.4.6, https://soziales.niedersachsen.de/download/219291/Richtline_Heilpraktiker.pdf. ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5 ↩6 ↩7
-
§ 5 Heilpraktikergesetz, https://www.gesetze-im-internet.de/heilprg/BJNR002510939.html (abgerufen 19.10.2026). ↩
-
Verantwortung für Deutschland. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 21. Legislaturperiode, S. 113, Z. 3604 f., https://www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf. ↩
-
Hessen, Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes vom 03.12.2019, StAnz. 2019 S. 1384, gültig bis 31.12.2026, Nr. 5.1, 5.2, 5.4.2, 5.6.1, 5.6.2, https://www.lahn-dill-kreis.de/wp-content/uploads/2022/02/2020_Richtlinien_zur_Durchfuehrung_des_Heilpraktikergesetzes_Hessen__2019_.pdf. ↩ ↩2 ↩3
-
Heilpraktiker-Verwaltungsvorschrift Baden-Württemberg vom 21.03.2025, GABl. 2025 S. 460, Nr. 6.3 bis 6.3.7, https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/VVBW-VVBW000043914. ↩ ↩2 ↩3
-
Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern, BAnz AT 22.12.2017 B5, Nr. 1 und 5, https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/d6Pk1lbZta8EPCulJuE/content/d6Pk1lbZta8EPCulJuE/BAnz%20AT%2022.12.2017%20B5.pdf. ↩
-
Region Hannover, Informationsblatt für die Beantragung einer Heilpraktikererlaubnis – Verfahren nach Aktenlage (FAQ), Stand 29.08.2025, https://www.hannover.de/content/download/584889/file/Informationsblatt%20%28FAQ%29%20Heilpraktiker%20-Aktenlage-08-2025.pdf. ↩ ↩2
-
Bekanntmachung Vollzug des Heilpraktikergesetzes vom 11.02.2025, BayMBl. 2025 Nr. 102, Nr. 3.5, 5.3.5.1, https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2122_1_G_15011/true. ↩ ↩2
-
Landratsamt München, Merkblatt für Gesundheitsfachberufe (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie), 11.05.2026, https://formulare.landkreis-muenchen.de/cdm/cfs/eject/gen?MANDANTID=72&FORMID=7704. ↩ ↩2
-
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Gesundheitsamt, Gebühren für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis, https://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/politik-und-verwaltung/aemter/gesundheitsamt/heilpraktikerbereich/gebuehren-380173.php, und Zulassungsvoraussetzungen und Unterlagen zur Antragstellung (Abschnitt Logopädie), https://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/politik-und-verwaltung/aemter/gesundheitsamt/heilpraktikerbereich/zulassungsvoraussetzungen-und-unterlagen-zur-antragstellung-379579.php (beide abgerufen 19.10.2026). ↩ ↩2
-
Landeshauptstadt Potsdam, Sektorale Heilpraktikererlaubnis – Antrag nach Aktenlage, Gebühr nach Tarifstelle 7.14.3.2 GebOMGS, https://vv.potsdam.de/vv/produkte/sektorale-heilpraktikererlaubnis-antrag-nach-aktenlage.php (abgerufen 19.10.2026). ↩ ↩2
-
Stadt Frankfurt am Main, Informationsblatt zur Erlangung einer Heilpraktikererlaubnis (undatiert), Nr. 1, https://frankfurt.de/-/media/frankfurtde/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-und-institutionen/gesundheitsamt/pdf/informationsblatt-heilpraktikerueberpruefung.pdf. ↩
-
Stadt Bielefeld, Infoblatt sektorale Heilpraktikererlaubnis (Psychotherapie), Stand 07/2025, Abschnitt „zuständige Behörde“, https://service.bielefeld.de/detail/-/vr-bis-detail/dokument/7242836/download. ↩ ↩2
-
Stadt Münster, Besonderheiten Gesundheitsfachberufe, https://www.stadt-muenster.de/gesundheit/gesundheitsfachberufe/besonderheiten (abgerufen 19.10.2026). ↩ ↩2
-
Regionalverband Saarbrücken, Heilpraktikerwesen, https://www.regionalverband-saarbruecken.de/gesundheit/amtsarzt/heilpraktikerwesen (abgerufen 19.10.2026). ↩
-
VwV Heilpraktiker Sachsen vom 29.10.2024, Nr. IX.2, XIII.1, XIII.2, https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/13955. ↩
-
Landkreis Görlitz, Ansprechpartner und Informationen, aktualisiert 28.10.2025, Abschnitte 2 bis 4, https://www.kreis-goerlitz.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=349&id=421198. ↩
-
Kreis Nordfriesland, Heilpraktiker, https://www.nordfriesland.de/Dienste-Leistungen/Dienstleistungen-A-Z/Subdomains/Heilpraktiker/ (abgerufen 19.10.2026). ↩
Quellen
Abgerufen und geprüft am 23.10.2026.
- BVerwG, Urteil vom 10.10.2019 – 3 C 8.17 (sektorale Heilpraktikererlaubnis für das Gebiet der Logopädie)
- Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)
- Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern, BAnz AT 22.12.2017 B5
- Niedersachsen: Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, RdErl. v. 10.04.2025, Nds. MBl. 2025 Nr. 208
- Region Hannover: Informationsblatt für die Beantragung einer Heilpraktikererlaubnis – Verfahren nach Aktenlage (FAQ), Stand 29.08.2025
- Stadt Bielefeld: Infoblatt sektorale Heilpraktikererlaubnis (Psychotherapie), Stand 07/2025
- Stadt Münster, Gesundheits- und Veterinäramt: Besonderheiten (Gesundheitsfachberufe)
- Baden-Württemberg: Heilpraktiker-Verwaltungsvorschrift (HP-VwV) vom 21.03.2025
- Bayern: Bekanntmachung Vollzug des Heilpraktikergesetzes vom 11.02.2025, BayMBl. 2025 Nr. 102
- Landratsamt München: Merkblatt für Gesundheitsfachberufe – Erteilung der beschränkten Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie), 11.05.2026
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Gesundheitsamt: Gebühren für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Gesundheitsamt: Zulassungsvoraussetzungen und Unterlagen zur Antragstellung
- Landeshauptstadt Potsdam: Sektorale Heilpraktikererlaubnis – Antrag nach Aktenlage
- Hessen: Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes vom 03.12.2019, StAnz. 2019 S. 1384
- Stadt Frankfurt am Main: Informationsblatt zur Erlangung einer Heilpraktikererlaubnis (undatiert)
- Sachsen: VwV Heilpraktiker vom 29.10.2024
- Landkreis Görlitz: Ansprechpartner und Informationen, aktualisiert 28.10.2025
- Kreis Nordfriesland: Heilpraktiker
- Verantwortung für Deutschland. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 21. Legislaturperiode (2025)
- Regionalverband Saarbrücken: Heilpraktikerwesen
