
Landratsamt Fürstenfeldbruck
Angaben geprüft am Zuletzt geändert am
Antragsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Bayern. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Bayern.
AntragErlaubnis
- Zuständig für
- Fürstenfeldbruck (Landkreis)[1]
- Prüfung bei
- Landratsamt München, Gesundheitsamt
- Geprüft wird bei
- Landratsamt München, Gesundheitsamt
- Rechtsgrundlage
- Nr. 3.1 der Bekanntmachung zum Vollzug des Heilpraktikergesetzes vom 11.02.2025 i. V. m. Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 BayVwVfG[2]
Besonderheiten
- Die Überprüfung für ganz Oberbayern führt das Landratsamt München durch; das Landratsamt Fürstenfeldbruck meldet Sie dort an.[1]
Heilpraktiker ohne Beschränkung
- Antragsfrist
- 15. Dezember des Vorjahres für die Überprüfung im März, 15. Juni für die Überprüfung im Oktober (Eingang beim Landratsamt Fürstenfeldbruck)[1]
Heilpraktiker für Psychotherapie
- Antragsfrist
- 15. Dezember des Vorjahres für die Überprüfung im März, 15. Juni für die Überprüfung im Oktober (Eingang beim Landratsamt Fürstenfeldbruck)[1]
Quellen
- [1]Merkblatt für Heilpraktikeranwärter/innen und Antragsteller/innen für Psychotherapie · Landratsamt Fürstenfeldbruck · abgerufen am 19.10.2026
- [2]Vollzug des Heilpraktikergesetzes (HeilprG), Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention vom 11. Februar 2025 · Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention · abgerufen am 19.10.2026