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Landratsamt Fürstenfeldbruck

Angaben geprüft am Zuletzt geändert am

Antragsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Bayern. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Bayern.

AntragErlaubnis
Zuständig für
Fürstenfeldbruck (Landkreis)[1]
Prüfung bei
Landratsamt München, Gesundheitsamt
Geprüft wird bei
Landratsamt München, Gesundheitsamt
Rechtsgrundlage
Nr. 3.1 der Bekanntmachung zum Vollzug des Heilpraktikergesetzes vom 11.02.2025 i. V. m. Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 BayVwVfG[2]

Besonderheiten

  • Die Überprüfung für ganz Oberbayern führt das Landratsamt München durch; das Landratsamt Fürstenfeldbruck meldet Sie dort an.[1]

Heilpraktiker ohne Beschränkung

Antragsfrist
15. Dezember des Vorjahres für die Überprüfung im März, 15. Juni für die Überprüfung im Oktober (Eingang beim Landratsamt Fürstenfeldbruck)[1]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Erlaubniserteilung200 €[1]
Ablehnung des Antrags bei Nichtbestehen100 €[1]
Antragsrücknahme, Nichtteilnahme, Terminabsage oder Rücktritt (mindestens, je nach Bearbeitungsstand)50 €[1]
Postzustellung2,65 €[1]

Heilpraktiker für Psychotherapie

Antragsfrist
15. Dezember des Vorjahres für die Überprüfung im März, 15. Juni für die Überprüfung im Oktober (Eingang beim Landratsamt Fürstenfeldbruck)[1]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Erlaubniserteilung200 €[1]
Ablehnung des Antrags bei Nichtbestehen100 €[1]
Antragsrücknahme, Nichtteilnahme, Terminabsage oder Rücktritt (mindestens, je nach Bearbeitungsstand)50 €[1]
Postzustellung2,65 €[1]

Quellen

  1. [1]Merkblatt für Heilpraktikeranwärter/innen und Antragsteller/innen für Psychotherapie · Landratsamt Fürstenfeldbruck · abgerufen am 19.10.2026
  2. [2]Vollzug des Heilpraktikergesetzes (HeilprG), Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention vom 11. Februar 2025 · Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention · abgerufen am 19.10.2026