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Landratsamt München, Gesundheitsamt

Angaben geprüft am Zuletzt geändert am

Prüfungsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Bayern. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Bayern.

Prüfung
Anschrift
Mariahilfplatz 17, 81541 München[1]
Website
Seite der Behörde[2]
Zuständig für
21 Kreise und kreisfreie Städte[3]

Altötting (Landkreis), Bad Tölz-Wolfratshausen (Landkreis), Berchtesgadener Land (Landkreis), Dachau (Landkreis), Ebersberg (Landkreis), Eichstätt (Landkreis), Erding (Landkreis), Freising (Landkreis), Fürstenfeldbruck (Landkreis), Garmisch-Partenkirchen (Landkreis), Landsberg am Lech (Landkreis), Miesbach (Landkreis), Mühldorf a.Inn (Landkreis), München (Landkreis), Neuburg-Schrobenhausen (Landkreis), Pfaffenhofen a.d.Ilm (Landkreis), Rosenheim, Rosenheim (Landkreis), Starnberg (Landkreis), Traunstein (Landkreis), Weilheim-Schongau (Landkreis)

Antrag bei
Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) des Wohnorts oder des künftigen Tätigkeitsorts
Antrag bei
Landratsamt Fürstenfeldbruck
Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 10 Nr. 1 Heilberufeverordnung (HeilBV)[3]
Prüfungstermine
dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[1]

Besonderheiten

  • Die Zahl der Teilnehmer ist begrenzt; maßgeblich für die Zulassung ist das Datum des Antragseingangs bei der Kreisverwaltungsbehörde.[1]
  • Terminabsagen zur schriftlichen Überprüfung sind ab 1. Februar (Überprüfung im März) bzw. ab 1. September (Überprüfung im Oktober) kostenpflichtig.[2]
  • Der Lösungsschlüssel der schriftlichen Überprüfung erscheint etwa zehn Tage nach der Überprüfung auf der Internetseite des Landratsamts.[2]
  • Die Gebühr des staatlichen Gesundheitsamts für die Überprüfung richtet sich nach Tarif-Nr. 3.9 der Gesundheitsgebührenverordnung (105 bis 500 Euro zuzüglich der Auslagen für Beisitzer).[7]

Termine

Termin noch nicht veröffentlicht. Regel der Stelle: dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[1]

Heilpraktiker ohne Beschränkung

Prüfungsform
schriftlich, mündlich-praktisch[1]
Schriftlich
60 Fragen in 120 Minuten, bestanden ab 45 richtigen Antworten[1]
Mündlich
höchstens 60 Minuten[4](nach den bundesweiten Leitlinien; die Stelle nennt keinen eigenen Wert)
Antragsfrist
Die Kreisverwaltungsbehörde muss Sie bis 31. Dezember des Vorjahres (Überprüfung im März) bzw. bis 30. Juni (Überprüfung im Oktober) beim Landratsamt München anmelden; die Frist für Ihren Antrag nennt Ihre Kreisverwaltungsbehörde.[5]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
schriftliche Kenntnisüberprüfung250 €[1]
mündlich-praktische Kenntnisüberprüfung250 €[1]
Aufwandsentschädigung für Beisitzer einschließlich anteiliger Fahrtkostenca. 140 bis 180 €[1]
Auslagen für Prüfungsfragen60 €[1]
Nichtteilnahme, Terminabsage oder Rücktritt (je Prüfungsteil)150 €[1]
  • Die mündlich-praktischen Überprüfungen beginnen etwa vier Wochen nach der schriftlichen Überprüfung; das Ergebnis wird gleich im Anschluss mitgeteilt.[1]

Heilpraktiker für Psychotherapie

Prüfungsform
schriftlich, mündlich[1]
Schriftlich
28 Fragen in 60 Minuten, bestanden ab 21 richtigen Antworten[1]
Mündlich
höchstens 45 Minuten[4](nach den bundesweiten Leitlinien; die Stelle nennt keinen eigenen Wert)
Antragsfrist
Die Kreisverwaltungsbehörde muss Sie bis 31. Dezember des Vorjahres (Überprüfung im März) bzw. bis 30. Juni (Überprüfung im Oktober) beim Landratsamt München anmelden; die Frist für Ihren Antrag nennt Ihre Kreisverwaltungsbehörde.[5]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
schriftliche Kenntnisüberprüfung250 €[1]
mündlich-praktische Kenntnisüberprüfung250 €[1]
Aufwandsentschädigung für Beisitzer einschließlich anteiliger Fahrtkostenca. 140 bis 180 €[1]
Auslagen für Prüfungsfragen60 €[1]
Nichtteilnahme, Terminabsage oder Rücktritt (je Prüfungsteil)150 €[1]

Sektoral: Physiotherapie

Prüfungsform
mündlich[6]
Nach Aktenlage
möglich[6]
Auf die mündliche Überprüfung kann verzichtet werden, wenn ein nach dem bayerischen Mustercurriculum gestalteter Kurs zur Zusatzqualifikation erfolgreich absolviert wurde; die Teilnahmebescheinigung muss darauf hinweisen.[6]

Sektoral: Podologie

Prüfungsform
mündlich[6]
Nach Aktenlage
möglich[6]
Auf die mündliche Überprüfung kann verzichtet werden, wenn ein nach dem bayerischen Mustercurriculum gestalteter Kurs zur Zusatzqualifikation erfolgreich absolviert wurde; die Teilnahmebescheinigung muss darauf hinweisen.[6]

Sektoral: Logopädie

Prüfungsform
mündlich[6]
  • Für Logopädie und Ergotherapie gibt es noch kein einheitliches bayerisches Mustercurriculum; deshalb ist eine mündliche Überprüfung abzulegen.[6]

Sektoral: Ergotherapie

Prüfungsform
mündlich[6]
  • Für Logopädie und Ergotherapie gibt es noch kein einheitliches bayerisches Mustercurriculum; deshalb ist eine mündliche Überprüfung abzulegen.[6]

Quellen

  1. [1]Merkblatt für die Heilpraktikerkenntnisüberprüfung · Landratsamt München, Gesundheitsschutz und -berichterstattung · abgerufen am 19.10.2026
  2. [2]Heilpraktikerüberprüfung (Schritt II) · Landratsamt München · abgerufen am 19.10.2026
  3. [3]Verordnung zur Ausführung des Heilberufe-Kammergesetzes und anderer Vorschriften (Heilberufeverordnung – HeilBV), § 3 · Freistaat Bayern (gesetze-bayern.de) · abgerufen am 19.10.2026
  4. [4]Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (BAnz AT 22.12.2017 B5) · Bundesministerium für Gesundheit · abgerufen am 19.10.2026
  5. [5]Merkblatt für Heilpraktikeranwärter/innen und Antragsteller/innen für Psychotherapie · Landratsamt Fürstenfeldbruck · abgerufen am 19.10.2026
  6. [6]Merkblatt für Gesundheitsfachberufe – Erteilung der beschränkten Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde · Landratsamt München · abgerufen am 19.10.2026
  7. [7]Gesundheitsgebührenverordnung (GGebV), Anlage Tarif-Nr. 3.9 · Freistaat Bayern (gesetze-bayern.de) · abgerufen am 19.10.2026