
Landratsamt München, Gesundheitsamt
Angaben geprüft am Zuletzt geändert am
Prüfungsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Bayern. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Bayern.
- Anschrift
- Mariahilfplatz 17, 81541 München[1]
- Website
- Seite der Behörde[2]
- Zuständig für
21 Kreise und kreisfreie Städte[3]
Altötting (Landkreis), Bad Tölz-Wolfratshausen (Landkreis), Berchtesgadener Land (Landkreis), Dachau (Landkreis), Ebersberg (Landkreis), Eichstätt (Landkreis), Erding (Landkreis), Freising (Landkreis), Fürstenfeldbruck (Landkreis), Garmisch-Partenkirchen (Landkreis), Landsberg am Lech (Landkreis), Miesbach (Landkreis), Mühldorf a.Inn (Landkreis), München (Landkreis), Neuburg-Schrobenhausen (Landkreis), Pfaffenhofen a.d.Ilm (Landkreis), Rosenheim, Rosenheim (Landkreis), Starnberg (Landkreis), Traunstein (Landkreis), Weilheim-Schongau (Landkreis)
- Antrag bei
- Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) des Wohnorts oder des künftigen Tätigkeitsorts
- Antrag bei
- Landratsamt Fürstenfeldbruck
- Rechtsgrundlage
- § 3 Abs. 10 Nr. 1 Heilberufeverordnung (HeilBV)[3]
- Prüfungstermine
- dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[1]
Besonderheiten
- Die Zahl der Teilnehmer ist begrenzt; maßgeblich für die Zulassung ist das Datum des Antragseingangs bei der Kreisverwaltungsbehörde.[1]
- Terminabsagen zur schriftlichen Überprüfung sind ab 1. Februar (Überprüfung im März) bzw. ab 1. September (Überprüfung im Oktober) kostenpflichtig.[2]
- Der Lösungsschlüssel der schriftlichen Überprüfung erscheint etwa zehn Tage nach der Überprüfung auf der Internetseite des Landratsamts.[2]
- Die Gebühr des staatlichen Gesundheitsamts für die Überprüfung richtet sich nach Tarif-Nr. 3.9 der Gesundheitsgebührenverordnung (105 bis 500 Euro zuzüglich der Auslagen für Beisitzer).[7]
Termine
Termin noch nicht veröffentlicht. Regel der Stelle: dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[1]
Heilpraktiker ohne Beschränkung
- Prüfungsform
- schriftlich, mündlich-praktisch[1]
- Schriftlich
- 60 Fragen in 120 Minuten, bestanden ab 45 richtigen Antworten[1]
- Mündlich
- höchstens 60 Minuten[4](nach den bundesweiten Leitlinien; die Stelle nennt keinen eigenen Wert)
- Antragsfrist
- Die Kreisverwaltungsbehörde muss Sie bis 31. Dezember des Vorjahres (Überprüfung im März) bzw. bis 30. Juni (Überprüfung im Oktober) beim Landratsamt München anmelden; die Frist für Ihren Antrag nennt Ihre Kreisverwaltungsbehörde.[5]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| schriftliche Kenntnisüberprüfung | 250 €[1] | |
| mündlich-praktische Kenntnisüberprüfung | 250 €[1] | |
| Aufwandsentschädigung für Beisitzer einschließlich anteiliger Fahrtkosten | ca. 140 bis 180 €[1] | |
| Auslagen für Prüfungsfragen | 60 €[1] | |
| Nichtteilnahme, Terminabsage oder Rücktritt (je Prüfungsteil) | 150 €[1] |
- Die mündlich-praktischen Überprüfungen beginnen etwa vier Wochen nach der schriftlichen Überprüfung; das Ergebnis wird gleich im Anschluss mitgeteilt.[1]
Heilpraktiker für Psychotherapie
- Prüfungsform
- schriftlich, mündlich[1]
- Schriftlich
- 28 Fragen in 60 Minuten, bestanden ab 21 richtigen Antworten[1]
- Mündlich
- höchstens 45 Minuten[4](nach den bundesweiten Leitlinien; die Stelle nennt keinen eigenen Wert)
- Antragsfrist
- Die Kreisverwaltungsbehörde muss Sie bis 31. Dezember des Vorjahres (Überprüfung im März) bzw. bis 30. Juni (Überprüfung im Oktober) beim Landratsamt München anmelden; die Frist für Ihren Antrag nennt Ihre Kreisverwaltungsbehörde.[5]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| schriftliche Kenntnisüberprüfung | 250 €[1] | |
| mündlich-praktische Kenntnisüberprüfung | 250 €[1] | |
| Aufwandsentschädigung für Beisitzer einschließlich anteiliger Fahrtkosten | ca. 140 bis 180 €[1] | |
| Auslagen für Prüfungsfragen | 60 €[1] | |
| Nichtteilnahme, Terminabsage oder Rücktritt (je Prüfungsteil) | 150 €[1] |
Sektoral: Physiotherapie
Sektoral: Podologie
Quellen
- [1]Merkblatt für die Heilpraktikerkenntnisüberprüfung · Landratsamt München, Gesundheitsschutz und -berichterstattung · abgerufen am 19.10.2026
- [2]Heilpraktikerüberprüfung (Schritt II) · Landratsamt München · abgerufen am 19.10.2026
- [3]Verordnung zur Ausführung des Heilberufe-Kammergesetzes und anderer Vorschriften (Heilberufeverordnung – HeilBV), § 3 · Freistaat Bayern (gesetze-bayern.de) · abgerufen am 19.10.2026
- [4]Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (BAnz AT 22.12.2017 B5) · Bundesministerium für Gesundheit · abgerufen am 19.10.2026
- [5]Merkblatt für Heilpraktikeranwärter/innen und Antragsteller/innen für Psychotherapie · Landratsamt Fürstenfeldbruck · abgerufen am 19.10.2026
- [6]Merkblatt für Gesundheitsfachberufe – Erteilung der beschränkten Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde · Landratsamt München · abgerufen am 19.10.2026
- [7]Gesundheitsgebührenverordnung (GGebV), Anlage Tarif-Nr. 3.9 · Freistaat Bayern (gesetze-bayern.de) · abgerufen am 19.10.2026