
Landkreis Wittenberg, Fachdienst Ordnung und Sicherheit
Angaben geprüft am Zuletzt geändert am
Antragsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Sachsen-Anhalt. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Sachsen-Anhalt.
AntragErlaubnis
- Website
- Seite der Behörde[1]
- Zuständig für
- Wittenberg (Landkreis)[1]
- Prüfung bei
- Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit Sachsen-Anhalt, Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe (Sachverständigenkommission)
- Geprüft wird bei
- Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit Sachsen-Anhalt, Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe (Sachverständigenkommission)
- Rechtsgrundlage
- Richtlinien für das Verfahren zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz[1]
Besonderheiten
- Später als zum veröffentlichten Anmeldeschluss eingereichte Anmeldungen werden nicht berücksichtigt; die Unterlagen sind vollständig nach den Landesrichtlinien einzureichen.[1]
Heilpraktiker ohne Beschränkung
- Mit der Anmeldung ist die Einzahlung eines Kostenvorschusses von 345 € nachzuweisen.[1]
Quellen
- [1]Überprüfungsverfahren nach dem Heilpraktikerrecht – Frühjahr 2025 · Landkreis Wittenberg · abgerufen am 19.10.2026