
Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit Sachsen-Anhalt, Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe (Sachverständigenkommission)
Angaben geprüft am Zuletzt geändert am
Prüfungsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Sachsen-Anhalt. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Sachsen-Anhalt.
Prüfung
- Zuständig für
- ganz Sachsen-Anhalt (14 Kreise und kreisfreie Städte)[2]
- Antrag bei
- Landkreis oder Kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt)
- Antrag bei
- Landeshauptstadt Magdeburg, Gesundheits- und Veterinäramt
- Antrag bei
- Landkreis Wittenberg, Fachdienst Ordnung und Sicherheit
- Rechtsgrundlage
- Richtlinien für das Verfahren zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (RdErl. des MS vom 23.07.2013), Abschn. 4; § 26 VwVfG[2]
- Prüfungstermine
- im März und im Oktober[3]
Besonderheiten
- Das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe gehört inzwischen zum Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit; ältere Merkblätter der Kreise nennen noch das Landesverwaltungsamt in Halle (Saale).[1](abgeleitet aus der Angabe der Quelle)
- Die Überprüfung findet zweimal jährlich im Frühjahr und im Herbst an Terminen statt, die zwischen den beteiligten Ländern abgestimmt sind.[2]
- Die Termine vergibt die zentrale Stelle des Landes, nachdem das Gesundheitsamt Ihres Kreises den Antrag weitergeleitet hat.[3]
- Wer das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wird frühestens drei Monate vorher überprüft.[2]
- Die Überprüfungen sind nicht öffentlich.[3]
- Die Kommission besteht aus drei Amtsärzten und einem Heilpraktiker.[2]
Termine
Termin noch nicht veröffentlicht. Regel der Stelle: im März und im Oktober[3]
Kalender abonnieren (ICS-Datei mit allen belegten Terminen und Antragsfristen; Adresse zum Abonnieren: https://www.heilpraktiker-ausbildung.eu/pruefung/kalender/st-las.ics)
Vergangene belegte Termine
- 19.03.2025 (schriftlich)[8]
Heilpraktiker ohne Beschränkung
- Prüfungsform
- schriftlich, mündlich[3]
- Schriftlich
- 60 Fragen in 120 Minuten, bestanden ab 45 richtigen Antworten[2]
- Mündlich
- höchstens 60 Minuten[2]
- Gruppengröße
- bis zu 1 Personen[2]
- Wiederholung
- Eine Wiederholung nur des schriftlichen oder nur des mündlichen Teils ist nicht zugelassen. Eine weitere Überprüfung findet nur nach einem neuen Antrag im vollständigen Verfahren statt.[2]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Kostenpauschale des Landes für die schriftliche Überprüfung (Mindestbetrag) | 100 €[2] | Richtlinien 2013 Abschn. 7 Nr. 2 |
| Kostenpauschale des Landes für die mündliche Überprüfung (Mindestbetrag) | 200 €[2] | Richtlinien 2013 Abschn. 7 Nr. 2 |
| Rücktritt oder Terminverschiebung auf eigenen Wunsch nach der Ladung | 25 €[3] |
- Wer eine abgeschlossene ärztliche Ausbildung ohne Approbation nachweist, wird nur mündlich und nur in Berufs- und Gesetzeskunde überprüft.[4]
Heilpraktiker für Psychotherapie
- Prüfungsform
- schriftlich, mündlich[5]
- Schriftlich
- Uneinheitliche Angaben der Behörden: 28 Fragen in 55 Minuten, bestanden ab 21 richtigen Antworten[2] · 28 Fragen in 60 Minuten, bestanden ab 21 richtigen Antworten[6]
- Nach Aktenlage
- möglich[2]Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie mit dem Fach Klinische Psychologie (oder gleichwertige Ausbildung), Zusatz-, Fort- oder Weiterbildung in einem psychotherapeutischen Verfahren und schriftliche Versicherung, nur psychotherapeutisch tätig zu werden; ausgeschlossen, wenn der Abschluss länger als fünf Jahre zurückliegt ohne mindestens einjährige einschlägige Berufstätigkeit[2]
- Wiederholung
- Eine Wiederholung nur des schriftlichen oder nur des mündlichen Teils ist nicht zugelassen. Eine weitere Überprüfung findet nur nach einem neuen Antrag im vollständigen Verfahren statt.[2]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Kostenpauschale des Landes für die schriftliche Überprüfung (Mindestbetrag) | 100 €[2] | Richtlinien 2013 Abschn. 7 Nr. 2 |
| Kostenpauschale des Landes für die mündliche Überprüfung (Mindestbetrag) | 200 €[2] | Richtlinien 2013 Abschn. 7 Nr. 2 |
| Rücktritt oder Terminverschiebung auf eigenen Wunsch nach der Ladung | 25 €[3] |
Sektoral: Physiotherapie
- Prüfungsform
- nach Aktenlage, mündlich[2]
- Nach Aktenlage
- möglich[2]Abgeschlossene Ausbildung, mindestens drei Monate physiotherapeutische Berufstätigkeit in Sachsen-Anhalt und Fortbildung von mindestens 40 Unterrichtsstunden (davon mindestens 10 Berufs- und Gesetzeskunde) mit Abschlusstest (mindestens 60 Minuten, mindestens 30 Fragen, 75 Prozent richtig); Nachweis durch Bescheinigung eines Berufsverbands[2]
- Ohne die Fortbildung findet nur eine mündliche Überprüfung statt. Über die Aktenlage entscheidet das Gesundheitsamt des Kreises.[7]
Sektoral: Podologie
- Prüfungsform
- nach Aktenlage, mündlich[2]
- Nach Aktenlage
- möglich[2]Abgeschlossene Ausbildung, mindestens drei Monate podologische Berufstätigkeit in Sachsen-Anhalt und Fortbildung von mindestens 20 Unterrichtsstunden (davon mindestens 8 Berufs- und Gesetzeskunde) mit Abschlusstest (mindestens 30 Minuten, mindestens 15 Fragen); Nachweis durch Bescheinigung eines Berufsverbands[2]
- Ohne die Fortbildung findet eine mündliche Überprüfung statt.[4]
Quellen
- [1]Heilpraktikerangelegenheiten / Anerkennung von Ausbildungsstätten · Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit Sachsen-Anhalt, Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe · abgerufen am 19.10.2026
- [2]Richtlinien für das Verfahren zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, RdErl. des MS vom 23.7.2013 – 22-41021/1 (MBl. LSA 2013 S. 361) · Ministerium für Arbeit und Soziales Sachsen-Anhalt (Landesrecht Sachsen-Anhalt) · abgerufen am 19.10.2026
- [3]Informationen zur Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis (uneingeschränkt) · Landeshauptstadt Magdeburg · abgerufen am 19.10.2026
- [4]Informationen für Heilpraktiker (gekürzte Fassung) · Salzlandkreis · abgerufen am 19.10.2026
- [5]Informationen zur Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis für Psychotherapie · Landeshauptstadt Magdeburg · abgerufen am 19.10.2026
- [6]Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (BAnz AT 22.12.2017 B5) · Bundesministerium für Gesundheit · abgerufen am 19.10.2026
- [7]Informationen zur Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie · Landeshauptstadt Magdeburg · abgerufen am 19.10.2026
- [8]Überprüfungsverfahren nach dem Heilpraktikerrecht – Frühjahr 2025 · Landkreis Wittenberg · abgerufen am 19.10.2026