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Heilpraktikerprüfung in Sachsen-Anhalt

Angaben geprüft am Zuletzt geändert am

Wo Sie in Sachsen-Anhalt den Antrag auf die Heilpraktikererlaubnis stellen, wer Sie prüft, welche Termine veröffentlicht sind und welche Gebühren anfallen. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Welche Stelle für Ihren Wohnort zuständig ist, zeigt der Termin-Finder.

Auf einen Blick

Antrag
Prüfung
Nächster belegter Termin
Termin noch nicht veröffentlicht

Kommende Termine

Für Sachsen-Anhalt ist derzeit kein kommender Prüfungstag veröffentlicht. Die Regeltermine der Stellen stehen unten.

Kalender abonnieren: Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit Sachsen-Anhalt, Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe (Sachverständigenkommission) (ICS-Datei mit allen belegten Terminen und Antragsfristen; Adresse zum Abonnieren: https://www.heilpraktiker-ausbildung.eu/pruefung/kalender/st-las.ics)

Hier stehen nur Termine, die eine Stelle selbst veröffentlicht hat. Termine werden nicht aus einer Regel errechnet.

Stellen in Sachsen-Anhalt

  • Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit Sachsen-Anhalt, Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe (Sachverständigenkommission)

    Prüfung

    Zuständig für ganz Sachsen-Anhalt. Termin noch nicht veröffentlicht.

    Alle Angaben zu dieser Stelle
  • Landkreis Wittenberg, Fachdienst Ordnung und Sicherheit

    AntragErlaubnis

    Zuständig für 1 Kreis bzw. kreisfreie Stadt.

    Alle Angaben zu dieser Stelle
  • Landeshauptstadt Magdeburg, Gesundheits- und Veterinäramt

    AntragErlaubnis

    Zuständig für 1 Kreis bzw. kreisfreie Stadt.

    Alle Angaben zu dieser Stelle

Landkreis oder Kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt)

AntragErlaubnis
Zuständig für
12 Kreise und kreisfreie Städte[3]

Altmarkkreis Salzwedel, Anhalt-Bitterfeld (Landkreis), Börde (Landkreis), Burgenlandkreis, Dessau-Roßlau, Stadt, Halle (Saale), Stadt, Harz (Landkreis), Jerichower Land (Landkreis), Mansfeld-Südharz (Landkreis), Saalekreis, Salzlandkreis, Stendal (Landkreis)

Prüfung bei
Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit Sachsen-Anhalt, Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe (Sachverständigenkommission)
Geprüft wird bei
Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit Sachsen-Anhalt, Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe (Sachverständigenkommission)
Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 1 HeilprGDV 1; Richtlinien (RdErl. des MS vom 23.07.2013) Abschn. 1[3]

Besonderheiten

  • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Sachsen-Anhalt haben.[3]
  • Mit dem Antrag ist ein Kostenvorschuss von mindestens 300 € einzuzahlen und nachzuweisen, wenn eine schriftliche und mündliche Überprüfung in Frage kommt.[3]
  • Die Kostenpauschalen des Landes für die Überprüfung werden als Auslagen in die Gebühr des Kreises übernommen.[3]
  • Nach der Überprüfung entscheidet das Gesundheitsamt des Kreises über den Antrag und berücksichtigt dabei das Ergebnis der Kommission.[4]

Heilpraktiker ohne Beschränkung

Unterlagen

  • formloser Antrag[3]
  • kurz gefasster, unterschriebener Lebenslauf[3]
  • Nachweis über das Geburtsdatum, bei Verheirateten Nachweis über den Familiennamen[3]
  • Nachweis über die Staatsangehörigkeit (Personalausweis oder Reisepass)[3]
  • Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Sachsen-Anhalt (nicht älter als einen Monat)[3]
  • amtliches Führungszeugnis (nicht älter als einen Monat)[3]
  • Erklärung, ob ein Strafverfahren oder staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist[3]
  • ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als einen Monat)[3]
  • Nachweis mindestens des Hauptschulabschlusses oder einer gleichwertigen Schulbildung[3]
  • Erklärung, ob und bei welcher Behörde bereits eine Heilpraktikererlaubnis beantragt wurde[3]

Heilpraktiker für Psychotherapie

Unterlagen

  • formloser Antrag[3]
  • kurz gefasster, unterschriebener Lebenslauf[3]
  • Nachweis über das Geburtsdatum, bei Verheirateten Nachweis über den Familiennamen[3]
  • Nachweis über die Staatsangehörigkeit (Personalausweis oder Reisepass)[3]
  • Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Sachsen-Anhalt (nicht älter als einen Monat)[3]
  • amtliches Führungszeugnis (nicht älter als einen Monat)[3]
  • Erklärung, ob ein Strafverfahren oder staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist[3]
  • ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als einen Monat)[3]
  • Nachweis mindestens des Hauptschulabschlusses oder einer gleichwertigen Schulbildung[3]
  • Erklärung, ob und bei welcher Behörde bereits eine Heilpraktikererlaubnis beantragt wurde[3]

Sektoral: Physiotherapie

Unterlagen

  • formloser Antrag[3]
  • kurz gefasster, unterschriebener Lebenslauf[3]
  • Nachweis über das Geburtsdatum, bei Verheirateten Nachweis über den Familiennamen[3]
  • Nachweis über die Staatsangehörigkeit (Personalausweis oder Reisepass)[3]
  • Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Sachsen-Anhalt (nicht älter als einen Monat)[3]
  • amtliches Führungszeugnis (nicht älter als einen Monat)[3]
  • Erklärung, ob ein Strafverfahren oder staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist[3]
  • ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als einen Monat)[3]
  • Nachweis mindestens des Hauptschulabschlusses oder einer gleichwertigen Schulbildung[3]
  • Erklärung, ob und bei welcher Behörde bereits eine Heilpraktikererlaubnis beantragt wurde[3]
  • Nachweis über die abgeschlossene Ausbildung und die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung[3]

Sektoral: Podologie

Unterlagen

  • formloser Antrag[3]
  • kurz gefasster, unterschriebener Lebenslauf[3]
  • Nachweis über das Geburtsdatum, bei Verheirateten Nachweis über den Familiennamen[3]
  • Nachweis über die Staatsangehörigkeit (Personalausweis oder Reisepass)[3]
  • Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Sachsen-Anhalt (nicht älter als einen Monat)[3]
  • amtliches Führungszeugnis (nicht älter als einen Monat)[3]
  • Erklärung, ob ein Strafverfahren oder staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist[3]
  • ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als einen Monat)[3]
  • Nachweis mindestens des Hauptschulabschlusses oder einer gleichwertigen Schulbildung[3]
  • Erklärung, ob und bei welcher Behörde bereits eine Heilpraktikererlaubnis beantragt wurde[3]
  • Nachweis über die abgeschlossene Ausbildung und die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung[3]

Quellen

  1. [1]Überprüfungsverfahren nach dem Heilpraktikerrecht – Frühjahr 2025 · Landkreis Wittenberg · abgerufen am 19.10.2026
  2. [2]Heilpraktikerangelegenheiten / Anerkennung von Ausbildungsstätten · Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit Sachsen-Anhalt, Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe · abgerufen am 19.10.2026
  3. [3]Richtlinien für das Verfahren zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, RdErl. des MS vom 23.7.2013 – 22-41021/1 (MBl. LSA 2013 S. 361) · Ministerium für Arbeit und Soziales Sachsen-Anhalt (Landesrecht Sachsen-Anhalt) · abgerufen am 19.10.2026
  4. [4]Informationen zur Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis (uneingeschränkt) · Landeshauptstadt Magdeburg · abgerufen am 19.10.2026
  5. [5]Heilpraktikerangelegenheiten (Gesundheits- und Veterinäramt) · Landeshauptstadt Magdeburg · abgerufen am 19.10.2026

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