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Landratsamt Augsburg, Staatliches Gesundheitsamt

Angaben geprüft am Zuletzt geändert am

Prüfungsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Bayern. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Bayern.

Prüfung
Website
Seite der Behörde[1]
Zuständig für
13 Kreise und kreisfreie Städte[2]

Aichach-Friedberg (Landkreis), Augsburg (Landkreis), Dillingen a.d.Donau (Landkreis), Donau-Ries (Landkreis), Günzburg (Landkreis), Kaufbeuren, Kempten (Allgäu), Lindau (Bodensee) (Landkreis), Memmingen, Neu-Ulm (Landkreis), Oberallgäu (Landkreis), Ostallgäu (Landkreis), Unterallgäu (Landkreis)

Antrag bei
Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) des Wohnorts oder des künftigen Tätigkeitsorts
Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 10 Nr. 7 Heilberufeverordnung (HeilBV)[2]
Prüfungstermine
dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[1]

Besonderheiten

  • Wer erstmals im Landkreis Augsburg tätig werden will, stellt den Antrag beim Landratsamt Augsburg als Kreisverwaltungsbehörde. Dort fallen an: Erlaubnisbescheid 200 €, Erlaubnisbescheid nach Aktenlage 300 €, Ablehnungsbescheid 100 €, Antragsrücknahme bis zu 90 €, Postzustellung 4,24 €. Antragszeitraum: 1. Juli bis 31. Dezember des Vorjahres für die Überprüfung im März, 1. Januar bis 30. Juni für die Überprüfung im Oktober.[1]
  • Die Kreisverwaltungsbehörde meldet Sie nach Prüfung der Unterlagen beim Staatlichen Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg zur Überprüfung an.[1]
  • Die Gebühr des staatlichen Gesundheitsamts für die Überprüfung richtet sich nach Tarif-Nr. 3.9 der Gesundheitsgebührenverordnung (105 bis 500 Euro zuzüglich der Auslagen für Beisitzer).[4]

Termine

Termin noch nicht veröffentlicht. Regel der Stelle: dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[1]

Heilpraktiker ohne Beschränkung

Schriftlich
60 Fragen in 120 Minuten, bestanden ab 45 richtigen Antworten[3](nach den bundesweiten Leitlinien; die Stelle nennt keinen eigenen Wert)
Mündlich
höchstens 60 Minuten[3](nach den bundesweiten Leitlinien; die Stelle nennt keinen eigenen Wert)
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
schriftliche Überprüfung250 €[1]
mündliche Überprüfung250 €[1]
Auslagen für Beisitzerca. 120 bis 200 €[1]
Auslagen für Prüfungsfragen60 €[1]
Rücktritt, Nichtteilnahme oder Terminabsage90 €[1]

Heilpraktiker für Psychotherapie

Schriftlich
28 Fragen in 60 Minuten, bestanden ab 21 richtigen Antworten[3](nach den bundesweiten Leitlinien; die Stelle nennt keinen eigenen Wert)
Mündlich
höchstens 45 Minuten[3](nach den bundesweiten Leitlinien; die Stelle nennt keinen eigenen Wert)
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
schriftliche Überprüfung250 €[1](abgeleitet aus der Angabe der Quelle)
mündliche Überprüfung250 €[1](abgeleitet aus der Angabe der Quelle)
Auslagen für Beisitzerca. 120 bis 200 €[1](abgeleitet aus der Angabe der Quelle)
Auslagen für Prüfungsfragen60 €[1](abgeleitet aus der Angabe der Quelle)
Rücktritt, Nichtteilnahme oder Terminabsage90 €[1](abgeleitet aus der Angabe der Quelle)

Quellen

  1. [1]Heilpraktiker · Landratsamt Augsburg · abgerufen am 19.10.2026
  2. [2]Verordnung zur Ausführung des Heilberufe-Kammergesetzes und anderer Vorschriften (Heilberufeverordnung – HeilBV), § 3 · Freistaat Bayern (gesetze-bayern.de) · abgerufen am 19.10.2026
  3. [3]Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (BAnz AT 22.12.2017 B5) · Bundesministerium für Gesundheit · abgerufen am 19.10.2026
  4. [4]Gesundheitsgebührenverordnung (GGebV), Anlage Tarif-Nr. 3.9 · Freistaat Bayern (gesetze-bayern.de) · abgerufen am 19.10.2026