
Landratsamt Augsburg, Staatliches Gesundheitsamt
Angaben geprüft am Zuletzt geändert am
Prüfungsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Bayern. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Bayern.
Prüfung
- Website
- Seite der Behörde[1]
- Zuständig für
13 Kreise und kreisfreie Städte[2]
Aichach-Friedberg (Landkreis), Augsburg (Landkreis), Dillingen a.d.Donau (Landkreis), Donau-Ries (Landkreis), Günzburg (Landkreis), Kaufbeuren, Kempten (Allgäu), Lindau (Bodensee) (Landkreis), Memmingen, Neu-Ulm (Landkreis), Oberallgäu (Landkreis), Ostallgäu (Landkreis), Unterallgäu (Landkreis)
- Antrag bei
- Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) des Wohnorts oder des künftigen Tätigkeitsorts
- Rechtsgrundlage
- § 3 Abs. 10 Nr. 7 Heilberufeverordnung (HeilBV)[2]
- Prüfungstermine
- dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[1]
Besonderheiten
- Wer erstmals im Landkreis Augsburg tätig werden will, stellt den Antrag beim Landratsamt Augsburg als Kreisverwaltungsbehörde. Dort fallen an: Erlaubnisbescheid 200 €, Erlaubnisbescheid nach Aktenlage 300 €, Ablehnungsbescheid 100 €, Antragsrücknahme bis zu 90 €, Postzustellung 4,24 €. Antragszeitraum: 1. Juli bis 31. Dezember des Vorjahres für die Überprüfung im März, 1. Januar bis 30. Juni für die Überprüfung im Oktober.[1]
- Die Kreisverwaltungsbehörde meldet Sie nach Prüfung der Unterlagen beim Staatlichen Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg zur Überprüfung an.[1]
- Die Gebühr des staatlichen Gesundheitsamts für die Überprüfung richtet sich nach Tarif-Nr. 3.9 der Gesundheitsgebührenverordnung (105 bis 500 Euro zuzüglich der Auslagen für Beisitzer).[4]
Termine
Termin noch nicht veröffentlicht. Regel der Stelle: dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[1]
Heilpraktiker ohne Beschränkung
Heilpraktiker für Psychotherapie
- Schriftlich
- 28 Fragen in 60 Minuten, bestanden ab 21 richtigen Antworten[3](nach den bundesweiten Leitlinien; die Stelle nennt keinen eigenen Wert)
- Mündlich
- höchstens 45 Minuten[3](nach den bundesweiten Leitlinien; die Stelle nennt keinen eigenen Wert)
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| schriftliche Überprüfung | 250 €[1](abgeleitet aus der Angabe der Quelle) | |
| mündliche Überprüfung | 250 €[1](abgeleitet aus der Angabe der Quelle) | |
| Auslagen für Beisitzer | ca. 120 bis 200 €[1](abgeleitet aus der Angabe der Quelle) | |
| Auslagen für Prüfungsfragen | 60 €[1](abgeleitet aus der Angabe der Quelle) | |
| Rücktritt, Nichtteilnahme oder Terminabsage | 90 €[1](abgeleitet aus der Angabe der Quelle) |
Quellen
- [1]Heilpraktiker · Landratsamt Augsburg · abgerufen am 19.10.2026
- [2]Verordnung zur Ausführung des Heilberufe-Kammergesetzes und anderer Vorschriften (Heilberufeverordnung – HeilBV), § 3 · Freistaat Bayern (gesetze-bayern.de) · abgerufen am 19.10.2026
- [3]Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (BAnz AT 22.12.2017 B5) · Bundesministerium für Gesundheit · abgerufen am 19.10.2026
- [4]Gesundheitsgebührenverordnung (GGebV), Anlage Tarif-Nr. 3.9 · Freistaat Bayern (gesetze-bayern.de) · abgerufen am 19.10.2026