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Heilpraktikerprüfung in Rheinland-Pfalz

Angaben geprüft am Zuletzt geändert am

Wo Sie in Rheinland-Pfalz den Antrag auf die Heilpraktikererlaubnis stellen, wer Sie prüft, welche Termine veröffentlicht sind und welche Gebühren anfallen. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Welche Stelle für Ihren Wohnort zuständig ist, zeigt der Termin-Finder.

Auf einen Blick

Antrag
Prüfung
Nächster belegter Termin
Termin noch nicht veröffentlicht

Kommende Termine

Für Rheinland-Pfalz ist derzeit kein kommender Prüfungstag veröffentlicht. Die Regeltermine der Stellen stehen unten.

Kalender abonnieren: Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Abteilung Gesundheitswesen (Gesundheitsamt Mainz) (ICS-Datei mit allen belegten Terminen und Antragsfristen; Adresse zum Abonnieren: https://www.heilpraktiker-ausbildung.eu/pruefung/kalender/rp-kv-mainz-bingen.ics)

Hier stehen nur Termine, die eine Stelle selbst veröffentlicht hat. Termine werden nicht aus einer Regel errechnet.

Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Abteilung Gesundheitswesen (Gesundheitsamt Mainz)

Prüfung
Anschrift
Konrad-Adenauer-Straße 34, 55218 Ingelheim am Rhein[2]
Zuständig für
ganz Rheinland-Pfalz (36 Kreise und kreisfreie Städte)[4]
Antrag bei
Ordnungsamt der Kreis- oder Stadtverwaltung des ersten Wohnsitzes
Rechtsgrundlage
§ 2 Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Heilpraktikerrechts (Gesundheitsamt Mainz-Bingen)[4]
Prüfungstermine
dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[2]

Besonderheiten

  • Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen führt die Überprüfung für ganz Rheinland-Pfalz durch; den Antrag stellen Sie beim Ordnungsamt Ihrer Kreis- oder Stadtverwaltung, das ihn weiterleitet.[3]
  • Terminabsagen, unentschuldigtes Fernbleiben und die Rücknahme des Antrags sind gebührenpflichtig; die Höhe richtet sich nach dem Stand der Bearbeitung.[2]

Termine

Termin noch nicht veröffentlicht. Regel der Stelle: dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[2]

Kalender abonnieren (ICS-Datei mit allen belegten Terminen und Antragsfristen; Adresse zum Abonnieren: https://www.heilpraktiker-ausbildung.eu/pruefung/kalender/rp-kv-mainz-bingen.ics)

Vergangene belegte Termine
  • 18.03.2026 (schriftlich)[1]

Heilpraktiker ohne Beschränkung

Prüfungsform
schriftlich, mündlich-praktisch[3]
Schriftlich
60 Fragen in 120 Minuten, bestanden ab 45 richtigen Antworten[3]
Mündlich
höchstens 60 Minuten[5](nach den bundesweiten Leitlinien; die Stelle nennt keinen eigenen Wert)
Antragsfrist
31. Dezember für die Überprüfung im März, 30. Juni für die Überprüfung im Oktober (vollständige Unterlagen beim Gesundheitsamt Mainz); angenommen werden nur Anmeldungen für die jeweils nächste Überprüfung[2]
Wiederholung
Nach Nichtbestehen stellen Sie über das Ordnungsamt einen neuen Antrag; schriftlicher und mündlich-praktischer Teil sind erneut abzulegen und die Prüfungsgebühr ist erneut zu zahlen.[3]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Schriftliche und mündliche Kenntnisüberprüfung (eine Gebühr für beide Teile)365 €[6]Besonderes Gebührenverzeichnis RP Nr. 1.14
Auslagen für die Aufwandsentschädigung der Beisitzer der mündlichen Überprüfung100 €[2]
Gebühr der Überprüfung einschließlich Beisitzer-Auslagen (ohne Erlaubnis)465 €[2]
Verschiebung eines festgesetzten schriftlichen oder mündlichen Termins auf Antrag25 €[6]Besonderes Gebührenverzeichnis RP Nr. 1.18

Unterlagen

  • Formloser Antrag, möglichst mit Angabe des beabsichtigten Niederlassungsortes[2]
  • Kopie der Geburtsurkunde[2]
  • Nachweis über die Vollendung des 25. Lebensjahres[2]
  • Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O, bei Antragstellung nicht älter als drei Monate[2]
  • Ärztliches Attest des Haus- oder Amtsarztes zur körperlichen und psychischen Eignung und zur Freiheit von ansteckenden Krankheiten, nicht älter als drei Monate[2]
  • Meldebescheinigung, nicht älter als drei Monate[2]
  • Beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses[2]
  • Tabellarischer Lebenslauf[2]
  • Beglaubigte Kopie des letzten Schulzeugnisses[2]
  • Nachweis über eine bisherige Ausbildung zum Heilpraktiker[2]
  • Nach einem Wohnsitzwechsel: Anfrage an die bisherige Erlaubnisbehörde, ob dort Akten vorhanden sind[2]
  • Die mündlich-praktische Überprüfung findet mittwochs zwischen 9 und 16 Uhr als Einzelüberprüfung statt; Vorsitz hat ein Arzt des Gesundheitsamts, beisitzend sind ein oder zwei Heilpraktiker. Am Ende ist eine praktische Aufgabe zu lösen, z. B. Perkussion und Auskultation der Lunge oder ein Fallbeispiel.[2]

Heilpraktiker für Psychotherapie

Prüfungsform
schriftlich, mündlich-praktisch, nach Aktenlage[7]
Schriftlich
Uneinheitliche Angaben der Behörden: 28 Fragen in 55 Minuten, bestanden ab 21 richtigen Antworten[7] · 28 Fragen in 60 Minuten, bestanden ab 21 richtigen Antworten[5]
Mündlich
höchstens 45 Minuten[5](nach den bundesweiten Leitlinien; die Stelle nennt keinen eigenen Wert)
Nach Aktenlage
möglich[7]
Diplom oder Master (M. Sc.) in Psychologie mit Schwerpunkt klinische Psychologie und eine abgeschlossene Therapieausbildung in einem allgemein anerkannten Verfahren; andere Studiengänge wie Pädagogik oder Soziale Arbeit genügen nicht.[7]
Antragsfrist
31. Dezember für die Überprüfung im März, 30. Juni für die Überprüfung im Oktober (vollständige Unterlagen beim Gesundheitsamt Mainz); angenommen werden nur Anmeldungen für die jeweils nächste Überprüfung[2]
Wiederholung
Nach Nichtbestehen ist ein neuer Antrag über die zuständige untere Verwaltungsbehörde nötig; die vollständige schriftliche und mündlich-praktische Überprüfung ist erneut abzulegen und die Gebühr erneut zu zahlen.[7]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Schriftliche und mündliche Kenntnisüberprüfung (eine Gebühr für beide Teile)365 €[6]Besonderes Gebührenverzeichnis RP Nr. 1.14
Auslagen für die Aufwandsentschädigung der Beisitzer der mündlichen Überprüfung160 €[2]
Gebühr der Überprüfung einschließlich Beisitzer-Auslagen (ohne Erlaubnis)525 €[2]
Überprüfung nach Aktenlage100 €[2]
Verschiebung eines festgesetzten schriftlichen oder mündlichen Termins auf Antrag25 €[6]Besonderes Gebührenverzeichnis RP Nr. 1.18

Unterlagen

  • Formloser Antrag, möglichst mit Angabe des beabsichtigten Niederlassungsortes[2]
  • Kopie der Geburtsurkunde[2]
  • Nachweis über die Vollendung des 25. Lebensjahres[2]
  • Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O, bei Antragstellung nicht älter als drei Monate[2]
  • Ärztliches Attest des Haus- oder Amtsarztes zur körperlichen und psychischen Eignung und zur Freiheit von ansteckenden Krankheiten, nicht älter als drei Monate[2]
  • Meldebescheinigung, nicht älter als drei Monate[2]
  • Beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses[2]
  • Tabellarischer Lebenslauf[2]
  • Beglaubigte Kopie des letzten Schulzeugnisses[2]
  • Nachweis über eine bisherige Ausbildung zum Heilpraktiker[2]
  • Nach einem Wohnsitzwechsel: Anfrage an die bisherige Erlaubnisbehörde, ob dort Akten vorhanden sind[2]
  • Im mündlich-praktischen Teil stellen der Amtsarzt und ein oder zwei Beisitzer Fragen; am Ende ist ein Fallbeispiel mit Diagnose und Therapievorschlag zu bearbeiten.[7]

Sektoral: Physiotherapie

Prüfungsform
Uneinheitliche Angaben der Behörden: mündlich, nach Aktenlage[2] · schriftlich, mündlich, nach Aktenlage[2]
Nach Aktenlage
möglich[2]
Berufsurkunde als Physiotherapeut und 40-stündiges Curriculum (mindestens 40 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, davon mindestens 20 in Präsenz, mindestens ein Viertel durch approbierte Ärzte, Abschlusskontrolle von mindestens 30 Minuten mit 75 % richtigen Antworten).[2]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Gebühr der Überprüfung (ohne Erlaubnis)315 €[2]
Überprüfung nach Aktenlage100 €[2]

Unterlagen

  • Formloser Antrag, möglichst mit Angabe des beabsichtigten Niederlassungsortes[2]
  • Kopie der Geburtsurkunde[2]
  • Nachweis über die Vollendung des 25. Lebensjahres[2]
  • Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O, bei Antragstellung nicht älter als drei Monate[2]
  • Ärztliches Attest des Haus- oder Amtsarztes zur körperlichen und psychischen Eignung und zur Freiheit von ansteckenden Krankheiten, nicht älter als drei Monate[2]
  • Meldebescheinigung, nicht älter als drei Monate[2]
  • Beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses[2]
  • Tabellarischer Lebenslauf[2]
  • Beglaubigte Kopie des letzten Schulzeugnisses[2]
  • Nachweis über eine bisherige Ausbildung zum Heilpraktiker[2]
  • Nach einem Wohnsitzwechsel: Anfrage an die bisherige Erlaubnisbehörde, ob dort Akten vorhanden sind[2]
  • Beglaubigte Kopie der Berufsurkunde[2]

Sektoral: Podologie

Prüfungsform
mündlich, nach Aktenlage[2]
Nach Aktenlage
möglich[2]
Berufsurkunde als Podologe und Nachqualifikation mit 40-stündiges Curriculum (mindestens 40 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, davon mindestens 20 in Präsenz, mindestens ein Viertel durch approbierte Ärzte, Abschlusskontrolle von mindestens 30 Minuten mit 75 % richtigen Antworten).[2]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Gebühr der Überprüfung (ohne Erlaubnis)315 €[2]
Überprüfung nach Aktenlage100 €[2]

Unterlagen

  • Formloser Antrag, möglichst mit Angabe des beabsichtigten Niederlassungsortes[2]
  • Kopie der Geburtsurkunde[2]
  • Nachweis über die Vollendung des 25. Lebensjahres[2]
  • Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O, bei Antragstellung nicht älter als drei Monate[2]
  • Ärztliches Attest des Haus- oder Amtsarztes zur körperlichen und psychischen Eignung und zur Freiheit von ansteckenden Krankheiten, nicht älter als drei Monate[2]
  • Meldebescheinigung, nicht älter als drei Monate[2]
  • Beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses[2]
  • Tabellarischer Lebenslauf[2]
  • Beglaubigte Kopie des letzten Schulzeugnisses[2]
  • Nachweis über eine bisherige Ausbildung zum Heilpraktiker[2]
  • Nach einem Wohnsitzwechsel: Anfrage an die bisherige Erlaubnisbehörde, ob dort Akten vorhanden sind[2]
  • Beglaubigte Kopie der Berufsurkunde[2]

Sektoral: Chiropraktik

Prüfungsform
nach Aktenlage[2]
Nach Aktenlage
möglich[2]
Fünfjähriges Vollzeitstudium der Chiropraktik nach den Richtlinien der WHO, Deutschkenntnisse, 40-stündiges Curriculum und Nachweis der Berufstätigkeit.[2]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Überprüfung nach Aktenlage100 €[2]

Lösungsschlüssel

Eigene Antworten zählen: Ergebnis-Check

Ordnungsamt der Kreis- oder Stadtverwaltung des ersten Wohnsitzes

AntragErlaubnis
Zuständig für
ganz Rheinland-Pfalz (36 Kreise und kreisfreie Städte)[2]
Prüfung bei
Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Abteilung Gesundheitswesen (Gesundheitsamt Mainz)
Geprüft wird bei
Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Abteilung Gesundheitswesen (Gesundheitsamt Mainz)
Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 1 Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (Entscheidung durch die untere Verwaltungsbehörde)[8]

Besonderheiten

  • Der Antrag ist formlos; ein amtliches Formular gibt es nicht.[2]
  • Ist eine andere Behörde als die Kreisverwaltung Mainz-Bingen Antragsbehörde, kann die Gebühr für Erlaubnis oder Versagung abweichen.[2]
  • Nach bestandener Überprüfung leitet die Kreisverwaltung Mainz-Bingen die Unterlagen mit ihrer Stellungnahme an das zuständige Ordnungsamt, das die Erlaubnis erteilt.[3]

Heilpraktiker ohne Beschränkung

Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Erteilung der Heilpraktikererlaubnis140 €[6]Besonderes Gebührenverzeichnis RP Nr. 1.19
Versagung, wenn die Kreisverwaltung Mainz-Bingen Antragsbehörde ist105 €[2]

Unterlagen

  • Formloser Antrag, möglichst mit Angabe des beabsichtigten Niederlassungsortes[2]
  • Kopie der Geburtsurkunde[2]
  • Nachweis über die Vollendung des 25. Lebensjahres[2]
  • Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O, bei Antragstellung nicht älter als drei Monate[2]
  • Ärztliches Attest des Haus- oder Amtsarztes zur körperlichen und psychischen Eignung und zur Freiheit von ansteckenden Krankheiten, nicht älter als drei Monate[2]
  • Meldebescheinigung, nicht älter als drei Monate[2]
  • Beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses[2]
  • Tabellarischer Lebenslauf[2]
  • Beglaubigte Kopie des letzten Schulzeugnisses[2]
  • Nachweis über eine bisherige Ausbildung zum Heilpraktiker[2]
  • Nach einem Wohnsitzwechsel: Anfrage an die bisherige Erlaubnisbehörde, ob dort Akten vorhanden sind[2]

Heilpraktiker für Psychotherapie

Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Erteilung der Heilpraktikererlaubnis, auch in eingeschränkter Form140 €[6]Besonderes Gebührenverzeichnis RP Nr. 1.19
Versagung, wenn die Kreisverwaltung Mainz-Bingen Antragsbehörde ist105 €[2]

Unterlagen

  • Formloser Antrag, möglichst mit Angabe des beabsichtigten Niederlassungsortes[2]
  • Kopie der Geburtsurkunde[2]
  • Nachweis über die Vollendung des 25. Lebensjahres[2]
  • Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O, bei Antragstellung nicht älter als drei Monate[2]
  • Ärztliches Attest des Haus- oder Amtsarztes zur körperlichen und psychischen Eignung und zur Freiheit von ansteckenden Krankheiten, nicht älter als drei Monate[2]
  • Meldebescheinigung, nicht älter als drei Monate[2]
  • Beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses[2]
  • Tabellarischer Lebenslauf[2]
  • Beglaubigte Kopie des letzten Schulzeugnisses[2]
  • Nachweis über eine bisherige Ausbildung zum Heilpraktiker[2]
  • Nach einem Wohnsitzwechsel: Anfrage an die bisherige Erlaubnisbehörde, ob dort Akten vorhanden sind[2]

Quellen

  1. [1]Lösungsschlüssel Heilpraktikerkenntnisüberprüfung (allgemein) – 18. März 2026, Gruppe A · Kreisverwaltung Mainz-Bingen · abgerufen am 19.10.2026
  2. [2]Heilpraktiker (mit Unterseiten Allgemeine Heilpraktikerüberprüfung, Physiotherapie, Podologie, Chiropraktik, Lösungsschlüssel) · Kreisverwaltung Mainz-Bingen · abgerufen am 19.10.2026
  3. [3]Hinweise zur Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen · Kreisverwaltung Mainz-Bingen · abgerufen am 19.10.2026
  4. [4]Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Heilpraktikerrechts · Land Rheinland-Pfalz · abgerufen am 19.10.2026
  5. [5]Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (BAnz AT 22.12.2017 B5) · Bundesministerium für Gesundheit · abgerufen am 19.10.2026
  6. [6]Landesverordnung über die Gebühren der Gesundheitsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis) vom 28. März 2013, Anlage · Land Rheinland-Pfalz · abgerufen am 19.10.2026
  7. [7]Hinweise zur Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz eingeschränkt auf dem Gebiet der Psychotherapie · Kreisverwaltung Mainz-Bingen · abgerufen am 19.10.2026
  8. [8]Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) · Bundesministerium der Justiz · abgerufen am 19.10.2026

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