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Heilpraktikerprüfung in Thüringen

Angaben geprüft am Zuletzt geändert am

Wo Sie in Thüringen den Antrag auf die Heilpraktikererlaubnis stellen, wer Sie prüft, welche Termine veröffentlicht sind und welche Gebühren anfallen. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Welche Stelle für Ihren Wohnort zuständig ist, zeigt der Termin-Finder.

Auf einen Blick

Antrag
Prüfung
Nächster belegter Termin
Termin noch nicht veröffentlicht

Kommende Termine

Für Thüringen ist derzeit kein kommender Prüfungstag veröffentlicht. Die Regeltermine der Stellen stehen unten.

Hier stehen nur Termine, die eine Stelle selbst veröffentlicht hat. Termine werden nicht aus einer Regel errechnet.

Stellen in Thüringen

  • Stadt Erfurt, Gesundheitsamt (Amtsärztlicher Dienst)

    Prüfung

    Zuständig für ganz Thüringen. Termin noch nicht veröffentlicht.

    Alle Angaben zu dieser Stelle
  • Stadt Erfurt, Versammlungs-, Veranstaltungs- und Ordnungsangelegenheiten

    AntragErlaubnis

    Zuständig für 1 Kreis bzw. kreisfreie Stadt.

    Alle Angaben zu dieser Stelle
  • Stadt Jena, Fachdienst Gesundheit

    AntragErlaubnis

    Zuständig für 1 Kreis bzw. kreisfreie Stadt.

    Alle Angaben zu dieser Stelle

Landkreis oder kreisfreie Stadt des Wohnsitzes oder des beabsichtigten Tätigkeitsorts (in der Regel Ordnungsamt)

AntragErlaubnis
Zuständig für
20 Kreise und kreisfreie Städte[2]

Altenburger Land (Landkreis), Eichsfeld (Landkreis), Gera, Stadt, Gotha (Landkreis), Greiz (Landkreis), Hildburghausen (Landkreis), Ilm-Kreis, Kyffhäuserkreis, Nordhausen (Landkreis), Saale-Holzland-Kreis, Saale-Orla-Kreis, Saalfeld-Rudolstadt (Landkreis), Schmalkalden-Meiningen (Landkreis), Sömmerda (Landkreis), Sonneberg (Landkreis), Suhl, Stadt, Unstrut-Hainich-Kreis, Wartburgkreis, Weimar, Stadt, Weimarer Land (Landkreis)

Prüfung bei
Stadt Erfurt, Gesundheitsamt (Amtsärztlicher Dienst)
Geprüft wird bei
Stadt Erfurt, Gesundheitsamt (Amtsärztlicher Dienst)
Rechtsgrundlage
§ 4 ThürGesHeilprZustVO (Landkreise und kreisfreie Städte im übertragenen Wirkungskreis)[2]

Besonderheiten

  • Sie können den Antrag beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt Ihres Wohnsitzes oder des Orts stellen, an dem Sie tätig werden wollen.[1]
  • Die Ordnungsbehörde prüft die Voraussetzungen und leitet den Antrag an das Gesundheitsamt Erfurt weiter.[5]

Heilpraktiker ohne Beschränkung

Unterlagen

  • formloser Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung oder Formular der Ordnungsbehörde[5]
  • Personalausweis oder Reisepass[5]
  • Nachweis mindestens des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Abschlusses[5]
  • amtliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)[5]
  • ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei Monate)[5]
  • Erklärung, welche Erlaubnis beantragt wird (allgemein, Psychotherapie oder andere sektorale Erlaubnis)[5]
  • Anschrift des beabsichtigten Niederlassungsorts (Praxis)[5]
  • gegebenenfalls Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis[5]
  • gegebenenfalls Erklärung über bisherige Überprüfungsversuche (Datum, Ort)[5]

Heilpraktiker für Psychotherapie

Unterlagen

  • formloser Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung oder Formular der Ordnungsbehörde[5]
  • Personalausweis oder Reisepass[5]
  • Nachweis mindestens des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Abschlusses[5]
  • amtliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)[5]
  • ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei Monate)[5]
  • Erklärung, welche Erlaubnis beantragt wird (allgemein, Psychotherapie oder andere sektorale Erlaubnis)[5]
  • Anschrift des beabsichtigten Niederlassungsorts (Praxis)[5]
  • gegebenenfalls Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis[5]
  • gegebenenfalls Erklärung über bisherige Überprüfungsversuche (Datum, Ort)[5]

Sektoral: Physiotherapie

Unterlagen

  • formloser Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung oder Formular der Ordnungsbehörde[5]
  • Personalausweis oder Reisepass[5]
  • Nachweis mindestens des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Abschlusses[5]
  • amtliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)[5]
  • ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei Monate)[5]
  • Erklärung, welche Erlaubnis beantragt wird (allgemein, Psychotherapie oder andere sektorale Erlaubnis)[5]
  • Anschrift des beabsichtigten Niederlassungsorts (Praxis)[5]
  • gegebenenfalls Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis[5]
  • gegebenenfalls Erklärung über bisherige Überprüfungsversuche (Datum, Ort)[5]

Sektoral: Podologie

Unterlagen

  • formloser Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung oder Formular der Ordnungsbehörde[5]
  • Personalausweis oder Reisepass[5]
  • Nachweis mindestens des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Abschlusses[5]
  • amtliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)[5]
  • ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei Monate)[5]
  • Erklärung, welche Erlaubnis beantragt wird (allgemein, Psychotherapie oder andere sektorale Erlaubnis)[5]
  • Anschrift des beabsichtigten Niederlassungsorts (Praxis)[5]
  • gegebenenfalls Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis[5]
  • gegebenenfalls Erklärung über bisherige Überprüfungsversuche (Datum, Ort)[5]

Quellen

  1. [1]Heilpraktikerprüfung · Stadt Erfurt, Gesundheitsamt (Amtsärztlicher Dienst) · abgerufen am 19.10.2026
  2. [2]Thüringer Gesundheitsfachberufe- und Heilpraktikerzuständigkeitsverordnung (ThürGesHeilprZustVO) · Freistaat Thüringen (Landesrecht Thüringen) · abgerufen am 19.10.2026
  3. [3]Erlaubnisverfahren Heilpraktiker · Stadt Erfurt · abgerufen am 19.10.2026
  4. [4]Heilpraktiker – Erlaubnisantrag · Stadt Jena, Fachdienst Gesundheit · abgerufen am 19.10.2026
  5. [5]Zur amtsärztlichen Kenntnisüberprüfung Heilpraktikererlaubnis anmelden · eGesundheitsamt Thüringen · abgerufen am 19.10.2026

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