
Stadt Jena, Fachdienst Gesundheit
Angaben geprüft am Zuletzt geändert am
Antragsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Thüringen. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Thüringen.
AntragErlaubnis
- Website
- Seite der Behörde[1]
- Zuständig für
- Jena, Stadt[1]
- Prüfung bei
- Stadt Erfurt, Gesundheitsamt (Amtsärztlicher Dienst)
- Geprüft wird bei
- Stadt Erfurt, Gesundheitsamt (Amtsärztlicher Dienst)
- Rechtsgrundlage
- § 4 ThürGesHeilprZustVO[2]
Besonderheiten
- Zuständig ist der Fachdienst Gesundheit, wenn Sie in Jena wohnen oder schriftlich glaubhaft versichern, sich in Jena niederlassen zu wollen. Er entscheidet im Benehmen mit dem Gesundheitsamt Erfurt.[1]
- Die Gebühren werden auch erhoben, wenn der Antrag abgelehnt oder vor Abschluss zurückgezogen wird.[1]
Heilpraktiker ohne Beschränkung
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Bearbeitung des Antrags | 250 €[1] |
Unterlagen
- Antragsformular der Stadt Jena[1]
- Geburtsurkunde in beglaubigter Form, bei Verheirateten auch Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch[1]
- beglaubigte Kopie des Schulabschlusszeugnisses[1]
- kurz gefasster tabellarischer Lebenslauf[1]
- amtliches Führungszeugnis der Belegart „O“ (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)[1]
- ärztliche Bescheinigung auf dem Formular der Stadt (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)[1]
- Nachweise über Schulungen für heilkundliche Tätigkeit, sofern vorhanden[1]
Heilpraktiker für Psychotherapie
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Bearbeitung des Antrags | 250 €[1] |
Unterlagen
- Antragsformular der Stadt Jena[1]
- Geburtsurkunde in beglaubigter Form, bei Verheirateten auch Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch[1]
- beglaubigte Kopie des Schulabschlusszeugnisses[1]
- kurz gefasster tabellarischer Lebenslauf[1]
- amtliches Führungszeugnis der Belegart „O“ (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)[1]
- ärztliche Bescheinigung auf dem Formular der Stadt (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)[1]
- Nachweise über Schulungen für heilkundliche Tätigkeit, sofern vorhanden[1]
- Erklärung, ausschließlich auf dem Gebiet der Psychotherapie tätig zu werden[1]
Sektoral: Physiotherapie
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Bearbeitung des Antrags | 250 €[1] |
Unterlagen
- Antragsformular der Stadt Jena[1]
- Geburtsurkunde in beglaubigter Form, bei Verheirateten auch Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch[1]
- beglaubigte Kopie des Schulabschlusszeugnisses[1]
- kurz gefasster tabellarischer Lebenslauf[1]
- amtliches Führungszeugnis der Belegart „O“ (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)[1]
- ärztliche Bescheinigung auf dem Formular der Stadt (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)[1]
- Nachweise über Schulungen für heilkundliche Tätigkeit, sofern vorhanden[1]
- Erklärung, ausschließlich auf dem Gebiet der Physiotherapie tätig zu werden[1]
Quellen
- [1]Heilpraktiker – Erlaubnisantrag · Stadt Jena, Fachdienst Gesundheit · abgerufen am 19.10.2026
- [2]Thüringer Gesundheitsfachberufe- und Heilpraktikerzuständigkeitsverordnung (ThürGesHeilprZustVO) · Freistaat Thüringen (Landesrecht Thüringen) · abgerufen am 19.10.2026