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Stadt Erfurt, Versammlungs-, Veranstaltungs- und Ordnungsangelegenheiten

Angaben geprüft am Zuletzt geändert am

Antragsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Thüringen. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Thüringen.

AntragErlaubnis
Website
Seite der Behörde[1]
Zuständig für
Erfurt, Stadt[2]
Prüfung bei
Stadt Erfurt, Gesundheitsamt (Amtsärztlicher Dienst)
Geprüft wird bei
Stadt Erfurt, Gesundheitsamt (Amtsärztlicher Dienst)
Rechtsgrundlage
§ 4 ThürGesHeilprZustVO[2]

Besonderheiten

  • Die Prüfung selbst führt das Gesundheitsamt Erfurt durch; dessen Gebühren kommen hinzu.[3]

Heilpraktiker ohne Beschränkung

Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Zulassung zur Prüfung und Erteilung der Erlaubnis249 €[1]Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung

Unterlagen

  • ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei Monate)[1]
  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei der Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG (nicht älter als drei Monate)[1]
  • Nachweis der Volksschulbildung im Original oder beglaubigt[1]
  • gegebenenfalls Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis[1]

Heilpraktiker für Psychotherapie

Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Zulassung zur Prüfung und Erteilung der Erlaubnis249 €[1]Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung

Unterlagen

  • ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei Monate)[1]
  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei der Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG (nicht älter als drei Monate)[1]
  • Nachweis der Volksschulbildung im Original oder beglaubigt[1]
  • gegebenenfalls Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis[1]

Sektoral: Physiotherapie

Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Zulassung zur Prüfung und Erteilung der Erlaubnis249 €[1]Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung

Unterlagen

  • ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei Monate)[1]
  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei der Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG (nicht älter als drei Monate)[1]
  • Nachweis der Volksschulbildung im Original oder beglaubigt[1]
  • gegebenenfalls Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis[1]
  • Nachweis über Schulungen zu heilkundlichen Tätigkeiten[1]

Sektoral: Podologie

Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Zulassung zur Prüfung und Erteilung der Erlaubnis249 €[1]Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung

Unterlagen

  • ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei Monate)[1]
  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei der Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG (nicht älter als drei Monate)[1]
  • Nachweis der Volksschulbildung im Original oder beglaubigt[1]
  • gegebenenfalls Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis[1]
  • Nachweis über Schulungen zu heilkundlichen Tätigkeiten[1]

Quellen

  1. [1]Erlaubnisverfahren Heilpraktiker · Stadt Erfurt · abgerufen am 19.10.2026
  2. [2]Thüringer Gesundheitsfachberufe- und Heilpraktikerzuständigkeitsverordnung (ThürGesHeilprZustVO) · Freistaat Thüringen (Landesrecht Thüringen) · abgerufen am 19.10.2026
  3. [3]Heilpraktikerprüfung · Stadt Erfurt, Gesundheitsamt (Amtsärztlicher Dienst) · abgerufen am 19.10.2026