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Landkreis Vorpommern-Greifswald, Gesundheitsamt

Angaben geprüft am Zuletzt geändert am

Prüfungsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Mecklenburg-Vorpommern. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Mecklenburg-Vorpommern.

AntragPrüfungErlaubnis
Anschrift
Feldstraße 85 a, 17489 Greifswald[2]
Zuständig für
ganz Mecklenburg-Vorpommern (8 Kreise und kreisfreie Städte)[1]
Rechtsgrundlage
Heilpraktikergesetz und Erste Durchführungsverordnung; Landesverwaltungsverfahrensgesetz M-V; Gesundheitswesenkostenverordnung M-V[2]
Prüfungstermine
Uneinheitliche Angaben der Behörden: dritter Mittwoch im März, einmal jährlich[1] · im März und im Oktober[3]

Besonderheiten

  • Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern.[1]
  • Angemeldet wird bei ausreichender Kapazität zur nächstmöglichen Überprüfung.[1]

Termine

Termin noch nicht veröffentlicht. Regel der Stelle: Uneinheitliche Angaben der Behörden: dritter Mittwoch im März, einmal jährlich[1] · im März und im Oktober[3]

Heilpraktiker ohne Beschränkung

Prüfungsform
schriftlich, mündlich-praktisch[2]
Schriftlich
60 Fragen in 120 Minuten, bestanden ab 45 richtigen Antworten[2]
Mündlich
höchstens 60 Minuten[2]
Antragsfrist
Die vollständigen Unterlagen müssen sechs Wochen vor der Kenntnisüberprüfung vorliegen.[2]
Formular
Formular und Merkblatt der Stelle[1]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Kenntnisüberprüfung schriftlich und mündlich, einschließlich Verwaltungsgebühr von 185 €, vor der Überprüfung zu zahlen560 €[2]GesKostVO M-V 5.6 b
Terminabsage nach Terminbestätigung oder Nichterscheinen (Verwaltungsgebühr wird einbehalten)185 €[2]

Unterlagen

  • Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild[2]
  • Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (zum Zeitpunkt der Überprüfung nicht älter als drei Monate)[2]
  • Ärztliches Attest über die körperliche und geistige Gesundheit sowie Drogen- und Suchtfreiheit (zum Zeitpunkt der Überprüfung nicht älter als drei Monate)[2]
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses[2]
  • Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts im Original[2]
  • Schriftliche Erklärung, dass kein gerichtliches Strafverfahren anhängig ist[2]
  • Amtlich beglaubigte Kopien der Schul- und Berufsabschlüsse[2]
  • Erklärung über die erstmalige Aufnahme der Heilpraktikertätigkeit und darüber, ob und bei welcher Behörde Sie bereits eine Heilpraktikererlaubnis beantragt haben[2]
  • Jeder Prüfling wird einzeln geprüft; die Kommission besteht in der Regel aus dem Amtsarzt und einem Heilpraktiker als Beisitzer.[2]
  • Einladung und Gebührenbescheid erhalten Sie spätestens vier Wochen vor der Kenntnisüberprüfung.[2]

Heilpraktiker für Psychotherapie

Prüfungsform
nach Aktenlage[4]
Nach Aktenlage
möglich[4]
Diplom in Psychologie (einschließlich klinischer Psychologie und psychologischer Diagnostik) oder ein vergleichbarer Abschluss in Psychologie mit ausreichenden Kenntnissen in klinischer Psychologie und psychologischer Diagnostik.[4]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Erteilung der Erlaubnis nach Aktenlage300 €[4]GesKostVO M-V 5.6
Ablehnung nach Aktenlage185 €[4]GesKostVO M-V 5.6
  • Die Kenntnisüberprüfung für Psychotherapie führt in Mecklenburg-Vorpommern nur der Landkreis Nordwestmecklenburg durch.[4]
  • Den Antrag nach Aktenlage stellen Sie formlos beim Gesundheitsamt Ihres Wohnorts.[4]

Sektoral: Physiotherapie

Prüfungsform
nach Aktenlage[5]
Nach Aktenlage
möglich[5]
Mindestens vierjährige Berufstätigkeit als Physiotherapeut und Nachweis von Kenntnissen in Berufs- und Gesetzeskunde (ca. 10 Unterrichtsstunden) sowie Diagnostik und Indikationsstellung (ca. 50 Unterrichtsstunden).[5]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Erteilung der Erlaubnis nach Aktenlage300 €[5]GesKostVO M-V 5.6
Ablehnung nach Aktenlage185 €[5]GesKostVO M-V 5.6
  • Den Antrag nach Aktenlage stellen Sie formlos beim Gesundheitsamt Ihres Wohnorts.[5]

Sektoral: Podologie

Prüfungsform
nach Aktenlage[6]
Nach Aktenlage
möglich[6]
Mindestens vierjährige Berufstätigkeit als Podologe und Nachweis von Kenntnissen in Berufs- und Gesetzeskunde (ca. 10 Unterrichtsstunden) sowie Diagnostik und Indikationsstellung (ca. 50 Unterrichtsstunden).[6]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Erteilung der Erlaubnis nach Aktenlage300 €[6]GesKostVO M-V 5.6
Ablehnung nach Aktenlage185 €[6]GesKostVO M-V 5.6
  • Den Antrag nach Aktenlage stellen Sie formlos beim Gesundheitsamt Ihres Wohnorts.[6]

Quellen

  1. [1]Heilpraktiker-Überprüfung · Landkreis Vorpommern-Greifswald, Gesundheitsamt · abgerufen am 19.10.2026
  2. [2]Merkblatt für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis · Landkreis Vorpommern-Greifswald, Der Landrat · abgerufen am 19.10.2026
  3. [3]Heilpraktikererlaubnis beantragen · Landkreis Nordwestmecklenburg · abgerufen am 19.10.2026
  4. [4]Merkblatt für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis für Psychotherapie · Landkreis Vorpommern-Greifswald, Der Landrat · abgerufen am 19.10.2026
  5. [5]Merkblatt für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapie · Landkreis Vorpommern-Greifswald, Der Landrat · abgerufen am 19.10.2026
  6. [6]Merkblatt für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis für Podologie · Landkreis Vorpommern-Greifswald, Der Landrat · abgerufen am 19.10.2026