
Gutachterausschuss beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Angaben geprüft am Zuletzt geändert am
Prüfungsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Niedersachsen. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Niedersachsen.
Prüfung
- Zuständig für
- ganz Niedersachsen (45 Kreise und kreisfreie Städte)[1]
- Antrag bei
- Landkreis, kreisfreie Stadt oder Stadt Göttingen, in deren Bezirk Sie den Beruf ausüben wollen
- Antrag bei
- Region Hannover, Fachbereich Gesundheitsmanagement, Team Heilpraktikerwesen
- Antrag bei
- Landkreis Cuxhaven, Bereich Gesundheit
- Antrag bei
- Landkreis Osterholz, Gesundheitsamt
- Antrag bei
- Landkreis Friesland, Fachbereich Ordnung
- Antrag bei
- Stadt Braunschweig
- Rechtsgrundlage
- Nr. 4.1 der Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (RdErl. d. MS v. 10.04.2025, Nds. MBl. 2025 Nr. 208)[1]
- Prüfungstermine
- dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[1]
Besonderheiten
- Die Überprüfung findet für ganz Niedersachsen beim Gutachterausschuss des Landesamts statt; den Antrag stellen Sie beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der Stadt Göttingen oder der Region Hannover.[1]
- Die schriftliche Überprüfung findet in der Regel zentral in Celle statt; die mündlichen Überprüfungen finden in Hannover (allgemeiner Heilpraktiker und Psychotherapie) und in Lüneburg (nur Psychotherapie) statt.[2]
- Die Kosten des Gutachterausschusses werden neben der Gebühr der Antragsstelle als Auslagen erhoben.[1]
- Die Termine der schriftlichen und der mündlich-praktischen Überprüfung werden spätestens drei Wochen vorher mitgeteilt.[1]
- Mit Ihrem Einverständnis kann die mündlich-praktische Überprüfung aufgezeichnet werden.[1]
- Auf Antrag erhalten Sie Einsicht in Ihre Prüfungsunterlagen.[1]
Termine
| Datum | Teil und Erlaubnis | Antragsfrist | Kalender |
|---|---|---|---|
| 17.03.2027[2] Mittwoch | schriftlich, ohne Beschränkung, Psychotherapie Allgemeiner Heilpraktiker 10:00 bis 12:00 Uhr, Psychotherapie 13:30 bis 14:30 Uhr.[2] | ICS-Datei |
Kalender abonnieren (ICS-Datei mit allen belegten Terminen und Antragsfristen; Adresse zum Abonnieren: https://www.heilpraktiker-ausbildung.eu/pruefung/kalender/ni-ls-gutachterausschuss.ics)
Vergangene belegte Termine
- 14.10.2026 (schriftlich)[2]
Heilpraktiker ohne Beschränkung
- Prüfungsform
- schriftlich, mündlich-praktisch[1]
- Schriftlich
- 60 Fragen in 120 Minuten, bestanden ab 45 richtigen Antworten[1]
- Mündlich
- höchstens 60 Minuten[1]
- Gruppengröße
- bis zu 4 Personen[1]
- Antragsfrist
- Die Antragsstelle muss Ihre Teilnahme dem Gutachterausschuss bis zum 1. Februar (Überprüfung im März) bzw. bis zum 1. September (Überprüfung im Oktober) mitteilen.[1]
- Wiederholung
- Schriftlicher und mündlich-praktischer Teil bilden eine Einheit. Eine Wiederholung nur eines Teils ist nicht zugelassen; eine weitere Überprüfung findet nur nach neuem Antrag im vollständigen Verfahren statt.[1]
Heilpraktiker für Psychotherapie
- Prüfungsform
- schriftlich, mündlich-praktisch, nach Aktenlage[1]
- Schriftlich
- 28 Fragen in 60 Minuten, bestanden ab 21 richtigen Antworten[1]
- Mündlich
- höchstens 45 Minuten[1]
- Nach Aktenlage
- möglich[1]Diplom in Psychologie oder Bachelor und Master in Psychologie mit abgeschlossener Zusatzausbildung in Psychotherapie, oder Bachelor und Master in Psychologie mit Schwerpunkt klinische Psychologie und Psychotherapie; dazu die schriftliche Versicherung, ausschließlich psychotherapeutisch tätig zu sein.[1]
- Wiederholung
- Eine Wiederholung nur eines Teils ist nicht zugelassen; eine weitere Überprüfung findet nur nach neuem Antrag im vollständigen Verfahren statt.[1]
Sektoral: Physiotherapie
- Prüfungsform
- mündlich-praktisch, nach Aktenlage[1]
- Mündlich
- höchstens 45 Minuten[1]
- Nach Aktenlage
- möglich[1]Erlaubnis als Physiotherapeut und erfolgreich abgeschlossene Nachqualifizierung von mindestens 40 Stunden (davon mindestens 10 Stunden Berufs- und Gesetzeskunde) mit Abschlusstest von mindestens 60 Minuten.[1]
Sektoral: Podologie
- Prüfungsform
- mündlich-praktisch, nach Aktenlage[1]
- Mündlich
- höchstens 45 Minuten[1]
- Nach Aktenlage
- möglich[1]Erlaubnis als Podologe und erfolgreich abgeschlossene Nachqualifizierung von mindestens 40 Stunden (davon mindestens 10 Stunden Berufs- und Gesetzeskunde) mit Abschlusstest von mindestens 60 Minuten.[1]
Sektoral: Logopädie
Lösungsschlüssel
- 14.10.2026, ohne Beschränkung, Gruppe B: amtliches PDF
- 14.10.2026, ohne Beschränkung, Gruppe A: amtliches PDF
- 14.10.2026, Psychotherapie, Gruppe B: amtliches PDF
- 14.10.2026, Psychotherapie, Gruppe A: amtliches PDF
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Quellen
- [1]Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (RdErl. d. MS v. 10.04.2025 – 405-41022/15 – VORIS 21064) · Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung · abgerufen am 19.10.2026
- [2]Hinweise zur Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz · Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie · abgerufen am 19.10.2026
- [3]Erlaubnisse nach dem Heilpraktikergesetz · Region Hannover · abgerufen am 19.10.2026