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Gutachterausschuss beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Angaben geprüft am Zuletzt geändert am

Prüfungsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Niedersachsen. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Niedersachsen.

Prüfung
Zuständig für
ganz Niedersachsen (45 Kreise und kreisfreie Städte)[1]
Antrag bei
Landkreis, kreisfreie Stadt oder Stadt Göttingen, in deren Bezirk Sie den Beruf ausüben wollen
Antrag bei
Region Hannover, Fachbereich Gesundheitsmanagement, Team Heilpraktikerwesen
Antrag bei
Landkreis Cuxhaven, Bereich Gesundheit
Antrag bei
Landkreis Osterholz, Gesundheitsamt
Antrag bei
Landkreis Friesland, Fachbereich Ordnung
Antrag bei
Stadt Braunschweig
Rechtsgrundlage
Nr. 4.1 der Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (RdErl. d. MS v. 10.04.2025, Nds. MBl. 2025 Nr. 208)[1]
Prüfungstermine
dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[1]

Besonderheiten

  • Die Überprüfung findet für ganz Niedersachsen beim Gutachterausschuss des Landesamts statt; den Antrag stellen Sie beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der Stadt Göttingen oder der Region Hannover.[1]
  • Die schriftliche Überprüfung findet in der Regel zentral in Celle statt; die mündlichen Überprüfungen finden in Hannover (allgemeiner Heilpraktiker und Psychotherapie) und in Lüneburg (nur Psychotherapie) statt.[2]
  • Die Kosten des Gutachterausschusses werden neben der Gebühr der Antragsstelle als Auslagen erhoben.[1]
  • Die Termine der schriftlichen und der mündlich-praktischen Überprüfung werden spätestens drei Wochen vorher mitgeteilt.[1]
  • Mit Ihrem Einverständnis kann die mündlich-praktische Überprüfung aufgezeichnet werden.[1]
  • Auf Antrag erhalten Sie Einsicht in Ihre Prüfungsunterlagen.[1]

Termine

Kommende Termine: Gutachterausschuss beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
DatumTeil und ErlaubnisAntragsfristKalender
17.03.2027[2]
Mittwoch
schriftlich, ohne Beschränkung, Psychotherapie
Allgemeiner Heilpraktiker 10:00 bis 12:00 Uhr, Psychotherapie 13:30 bis 14:30 Uhr.[2]
ICS-Datei

Kalender abonnieren (ICS-Datei mit allen belegten Terminen und Antragsfristen; Adresse zum Abonnieren: https://www.heilpraktiker-ausbildung.eu/pruefung/kalender/ni-ls-gutachterausschuss.ics)

Vergangene belegte Termine
  • 14.10.2026 (schriftlich)[2]

Heilpraktiker ohne Beschränkung

Prüfungsform
schriftlich, mündlich-praktisch[1]
Schriftlich
60 Fragen in 120 Minuten, bestanden ab 45 richtigen Antworten[1]
Mündlich
höchstens 60 Minuten[1]
Gruppengröße
bis zu 4 Personen[1]
Antragsfrist
Die Antragsstelle muss Ihre Teilnahme dem Gutachterausschuss bis zum 1. Februar (Überprüfung im März) bzw. bis zum 1. September (Überprüfung im Oktober) mitteilen.[1]
Wiederholung
Schriftlicher und mündlich-praktischer Teil bilden eine Einheit. Eine Wiederholung nur eines Teils ist nicht zugelassen; eine weitere Überprüfung findet nur nach neuem Antrag im vollständigen Verfahren statt.[1]
  • Das gesamte Überprüfungsverfahren muss innerhalb von zwölf Monaten nach dem schriftlichen Teil abgeschlossen sein.[1]
  • Die mündlich-praktische Überprüfung soll nach dem Märztermin bis Ende September, nach dem Oktobertermin bis Ende März abgeschlossen sein.[1]

Heilpraktiker für Psychotherapie

Prüfungsform
schriftlich, mündlich-praktisch, nach Aktenlage[1]
Schriftlich
28 Fragen in 60 Minuten, bestanden ab 21 richtigen Antworten[1]
Mündlich
höchstens 45 Minuten[1]
Nach Aktenlage
möglich[1]
Diplom in Psychologie oder Bachelor und Master in Psychologie mit abgeschlossener Zusatzausbildung in Psychotherapie, oder Bachelor und Master in Psychologie mit Schwerpunkt klinische Psychologie und Psychotherapie; dazu die schriftliche Versicherung, ausschließlich psychotherapeutisch tätig zu sein.[1]
Wiederholung
Eine Wiederholung nur eines Teils ist nicht zugelassen; eine weitere Überprüfung findet nur nach neuem Antrag im vollständigen Verfahren statt.[1]

Sektoral: Physiotherapie

Prüfungsform
mündlich-praktisch, nach Aktenlage[1]
Mündlich
höchstens 45 Minuten[1]
Nach Aktenlage
möglich[1]
Erlaubnis als Physiotherapeut und erfolgreich abgeschlossene Nachqualifizierung von mindestens 40 Stunden (davon mindestens 10 Stunden Berufs- und Gesetzeskunde) mit Abschlusstest von mindestens 60 Minuten.[1]

Sektoral: Podologie

Prüfungsform
mündlich-praktisch, nach Aktenlage[1]
Mündlich
höchstens 45 Minuten[1]
Nach Aktenlage
möglich[1]
Erlaubnis als Podologe und erfolgreich abgeschlossene Nachqualifizierung von mindestens 40 Stunden (davon mindestens 10 Stunden Berufs- und Gesetzeskunde) mit Abschlusstest von mindestens 60 Minuten.[1]

Sektoral: Logopädie

Prüfungsform
mündlich-praktisch, nach Aktenlage[1]
Mündlich
höchstens 45 Minuten[1]
Nach Aktenlage
möglich[1]
Erlaubnis als Logopäde und erfolgreich abgeschlossene Nachqualifizierung (Schulung von mindestens 40 Stunden).[1]

Lösungsschlüssel

Eigene Antworten zählen: Ergebnis-Check

Quellen

  1. [1]Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (RdErl. d. MS v. 10.04.2025 – 405-41022/15 – VORIS 21064) · Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung · abgerufen am 19.10.2026
  2. [2]Hinweise zur Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz · Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie · abgerufen am 19.10.2026
  3. [3]Erlaubnisse nach dem Heilpraktikergesetz · Region Hannover · abgerufen am 19.10.2026