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Landkreis Friesland, Fachbereich Ordnung

Angaben geprüft am Zuletzt geändert am

Antragsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Niedersachsen. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Niedersachsen.

AntragErlaubnis
Zuständig für
Friesland (Landkreis)[2]
Prüfung bei
Gutachterausschuss beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Geprüft wird bei
Gutachterausschuss beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Rechtsgrundlage
§ 2 Abs. 1 ZustVO-GuS; Nr. 1.1 der Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (RdErl. d. MS v. 10.04.2025)[2]

Besonderheiten

  • Für die beschränkten Erlaubnisse entscheidet der Landkreis Friesland selbst nach Aktenlage.[1]

Heilpraktiker ohne Beschränkung

Antragsfrist
Spätestens sechs Wochen vor dem 1. Februar (Überprüfung im März) bzw. vor dem 1. September (Überprüfung im Oktober) beim Landkreis; bis zu diesen Tagen müssen die vollständigen Unterlagen beim Landesamt vorliegen.[1]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Prüfungs- und Verwaltungskosten des Landkreises, ggf. zuzüglich der Kosten des Gutachterausschussesca. 400 €[1]

Heilpraktiker für Psychotherapie

Antragsfrist
Spätestens sechs Wochen vor dem 1. Februar (Überprüfung im März) bzw. vor dem 1. September (Überprüfung im Oktober) beim Landkreis; bis zu diesen Tagen müssen die vollständigen Unterlagen beim Landesamt vorliegen.[1]

Quellen

  1. [1]Heilpraktiker · Landkreis Friesland · abgerufen am 19.10.2026
  2. [2]Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (RdErl. d. MS v. 10.04.2025 – 405-41022/15 – VORIS 21064) · Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung · abgerufen am 19.10.2026