
Landkreis Friesland, Fachbereich Ordnung
Angaben geprüft am Zuletzt geändert am
Antragsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Niedersachsen. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Niedersachsen.
AntragErlaubnis
- Zuständig für
- Friesland (Landkreis)[2]
- Prüfung bei
- Gutachterausschuss beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
- Geprüft wird bei
- Gutachterausschuss beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
- Rechtsgrundlage
- § 2 Abs. 1 ZustVO-GuS; Nr. 1.1 der Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (RdErl. d. MS v. 10.04.2025)[2]
Besonderheiten
- Für die beschränkten Erlaubnisse entscheidet der Landkreis Friesland selbst nach Aktenlage.[1]
Heilpraktiker ohne Beschränkung
- Antragsfrist
- Spätestens sechs Wochen vor dem 1. Februar (Überprüfung im März) bzw. vor dem 1. September (Überprüfung im Oktober) beim Landkreis; bis zu diesen Tagen müssen die vollständigen Unterlagen beim Landesamt vorliegen.[1]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Prüfungs- und Verwaltungskosten des Landkreises, ggf. zuzüglich der Kosten des Gutachterausschusses | ca. 400 €[1] |
Heilpraktiker für Psychotherapie
- Antragsfrist
- Spätestens sechs Wochen vor dem 1. Februar (Überprüfung im März) bzw. vor dem 1. September (Überprüfung im Oktober) beim Landkreis; bis zu diesen Tagen müssen die vollständigen Unterlagen beim Landesamt vorliegen.[1]
Quellen
- [1]Heilpraktiker · Landkreis Friesland · abgerufen am 19.10.2026
- [2]Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (RdErl. d. MS v. 10.04.2025 – 405-41022/15 – VORIS 21064) · Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung · abgerufen am 19.10.2026