
Heilpraktikerprüfung in Niedersachsen
Angaben geprüft am Zuletzt geändert am
Wo Sie in Niedersachsen den Antrag auf die Heilpraktikererlaubnis stellen, wer Sie prüft, welche Termine veröffentlicht sind und welche Gebühren anfallen. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Welche Stelle für Ihren Wohnort zuständig ist, zeigt der Termin-Finder.
Auf einen Blick
- Antrag
- Landkreis, kreisfreie Stadt oder Stadt Göttingen, in deren Bezirk Sie den Beruf ausüben wollen · 40 Kreise und kreisfreie Städte
- Landkreis Cuxhaven, Bereich Gesundheit · 1 Kreis bzw. kreisfreie Stadt
- Landkreis Friesland, Fachbereich Ordnung · 1 Kreis bzw. kreisfreie Stadt
- Landkreis Osterholz, Gesundheitsamt · 1 Kreis bzw. kreisfreie Stadt
- Region Hannover, Fachbereich Gesundheitsmanagement, Team Heilpraktikerwesen · 1 Kreis bzw. kreisfreie Stadt
- Stadt Braunschweig · 1 Kreis bzw. kreisfreie Stadt
- Prüfung
- Gutachterausschuss beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie · ganz Niedersachsen
- Nächster belegter Termin
- 17.03.2027[1] (Gutachterausschuss beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie)
Kommende Termine
| Datum | Prüfungsstelle | Teil und Erlaubnis | Antragsfrist | Kalender |
|---|---|---|---|---|
| 17.03.2027[1] Mittwoch | Gutachterausschuss beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie | schriftlich, ohne Beschränkung, Psychotherapie Allgemeiner Heilpraktiker 10:00 bis 12:00 Uhr, Psychotherapie 13:30 bis 14:30 Uhr.[1] | ICS-Datei |
Kalender abonnieren: Gutachterausschuss beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (ICS-Datei mit allen belegten Terminen und Antragsfristen; Adresse zum Abonnieren: https://www.heilpraktiker-ausbildung.eu/pruefung/kalender/ni-ls-gutachterausschuss.ics)
Hier stehen nur Termine, die eine Stelle selbst veröffentlicht hat. Termine werden nicht aus einer Regel errechnet.
Stellen in Niedersachsen
Gutachterausschuss beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Prüfung
Zuständig für ganz Niedersachsen. Nächster belegter Termin: 17.03.2027.
Alle Angaben zu dieser StelleLandkreis Cuxhaven, Bereich Gesundheit
AntragErlaubnis
Zuständig für 1 Kreis bzw. kreisfreie Stadt.
Alle Angaben zu dieser StelleLandkreis Friesland, Fachbereich Ordnung
AntragErlaubnis
Zuständig für 1 Kreis bzw. kreisfreie Stadt.
Alle Angaben zu dieser StelleLandkreis Osterholz, Gesundheitsamt
AntragErlaubnis
Zuständig für 1 Kreis bzw. kreisfreie Stadt.
Alle Angaben zu dieser StelleRegion Hannover, Fachbereich Gesundheitsmanagement, Team Heilpraktikerwesen
AntragErlaubnis
Zuständig für 1 Kreis bzw. kreisfreie Stadt.
Alle Angaben zu dieser StelleStadt Braunschweig
AntragErlaubnis
Zuständig für 1 Kreis bzw. kreisfreie Stadt.
Alle Angaben zu dieser Stelle
Landkreis, kreisfreie Stadt oder Stadt Göttingen, in deren Bezirk Sie den Beruf ausüben wollen
- Zuständig für
40 Kreise und kreisfreie Städte[3]
Ammerland (Landkreis), Aurich (Landkreis), Celle (Landkreis), Cloppenburg (Landkreis), Delmenhorst, Stadt, Diepholz (Landkreis), Emden, Stadt, Emsland (Landkreis), Gifhorn (Landkreis), Goslar (Landkreis), Göttingen (Landkreis), Grafschaft Bentheim (Landkreis), Hameln-Pyrmont (Landkreis), Harburg (Landkreis), Heidekreis, Helmstedt (Landkreis), Hildesheim (Landkreis), Holzminden (Landkreis), Leer (Landkreis), Lüchow-Dannenberg (Landkreis), Lüneburg (Landkreis), Nienburg (Weser) (Landkreis), Northeim (Landkreis), Oldenburg (Landkreis), Oldenburg (Oldenburg), Stadt, Osnabrück (Landkreis), Osnabrück, Stadt, Peine (Landkreis), Rotenburg (Wümme) (Landkreis), Salzgitter, Stadt, Schaumburg (Landkreis), Stade (Landkreis), Uelzen (Landkreis), Vechta (Landkreis), Verden (Landkreis), Wesermarsch (Landkreis), Wilhelmshaven, Stadt, Wittmund (Landkreis), Wolfenbüttel (Landkreis), Wolfsburg, Stadt
- Prüfung bei
- Gutachterausschuss beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
- Geprüft wird bei
- Gutachterausschuss beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
- Rechtsgrundlage
- § 2 Abs. 1 ZustVO-GuS; Nr. 1.1 und 1.2 der Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (RdErl. d. MS v. 10.04.2025)[3]
Besonderheiten
- Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bezirk Sie den Beruf ausüben oder ausüben wollen.[3]
- Neben der Gebühr für die Erlaubnis werden die Aufwendungen für den Gutachterausschuss als Auslagen erhoben.[9]
- Für die Ablehnung oder die Rücknahme des Antrags wird eine Gebühr nach Zeitaufwand erhoben, höchstens in Höhe der Gebühr für die Erlaubnis.[9]
Heilpraktiker ohne Beschränkung
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Erlaubnis nach § 1 Heilpraktikergesetz (Rahmengebühr) | 200 bis 800 €[9] | AllGO Nds. Kostentarif Nr. 42.1 |
Unterlagen
- Kurz gefasster Lebenslauf[3]
- Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch[3]
- Identitätsnachweis mit Lichtbild[3]
- Amtliches Führungszeugnis, nicht älter als einen Monat[3]
- Erklärung, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist[3]
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung, nicht älter als einen Monat[3]
- Erklärung, ob und bei welcher Behörde Sie bereits eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz beantragt haben[3]
- Nachweis mindestens über den Hauptschulabschluss[3]
Heilpraktiker für Psychotherapie
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Erlaubnis nach § 1 Heilpraktikergesetz (Rahmengebühr) | 200 bis 800 €[9] | AllGO Nds. Kostentarif Nr. 42.1 |
Unterlagen
- Kurz gefasster Lebenslauf[3]
- Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch[3]
- Identitätsnachweis mit Lichtbild[3]
- Amtliches Führungszeugnis, nicht älter als einen Monat[3]
- Erklärung, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist[3]
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung, nicht älter als einen Monat[3]
- Erklärung, ob und bei welcher Behörde Sie bereits eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz beantragt haben[3]
- Nachweis mindestens über den Hauptschulabschluss[3]
Quellen
- [1]Hinweise zur Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz · Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie · abgerufen am 19.10.2026
- [2]Erlaubnisse nach dem Heilpraktikergesetz · Region Hannover · abgerufen am 19.10.2026
- [3]Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (RdErl. d. MS v. 10.04.2025 – 405-41022/15 – VORIS 21064) · Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung · abgerufen am 19.10.2026
- [4]Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen (Heilpraktiker) · Landkreis Cuxhaven · abgerufen am 19.10.2026
- [5]Heilpraktiker · Landkreis Friesland · abgerufen am 19.10.2026
- [6]Merkblatt Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie · Landkreis Osterholz · abgerufen am 19.10.2026
- [7]Informationsblatt (FAQ) für die Beantragung einer Heilpraktikererlaubnis – Verfahren mit schriftlicher und mündlicher Prüfung beim Gutachterausschuss · Region Hannover · abgerufen am 19.10.2026
- [8]Merkblatt Heilpraktiker · Stadt Braunschweig · abgerufen am 19.10.2026
- [9]Allgemeine Gebührenordnung (AllGO) vom 05.06.1997, Kostentarif (nichtamtliche Lesefassung) · Niedersächsisches Finanzministerium · abgerufen am 19.10.2026
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