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Heilpraktikerprüfung in Niedersachsen

Angaben geprüft am Zuletzt geändert am

Wo Sie in Niedersachsen den Antrag auf die Heilpraktikererlaubnis stellen, wer Sie prüft, welche Termine veröffentlicht sind und welche Gebühren anfallen. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Welche Stelle für Ihren Wohnort zuständig ist, zeigt der Termin-Finder.

Auf einen Blick

Antrag
Prüfung
Nächster belegter Termin
17.03.2027[1] (Gutachterausschuss beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie)

Kommende Termine

Kommende Termine in Niedersachsen
DatumPrüfungsstelleTeil und ErlaubnisAntragsfristKalender
17.03.2027[1]
Mittwoch
Gutachterausschuss beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familieschriftlich, ohne Beschränkung, Psychotherapie
Allgemeiner Heilpraktiker 10:00 bis 12:00 Uhr, Psychotherapie 13:30 bis 14:30 Uhr.[1]
ICS-Datei

Kalender abonnieren: Gutachterausschuss beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (ICS-Datei mit allen belegten Terminen und Antragsfristen; Adresse zum Abonnieren: https://www.heilpraktiker-ausbildung.eu/pruefung/kalender/ni-ls-gutachterausschuss.ics)

Hier stehen nur Termine, die eine Stelle selbst veröffentlicht hat. Termine werden nicht aus einer Regel errechnet.

Stellen in Niedersachsen

Landkreis, kreisfreie Stadt oder Stadt Göttingen, in deren Bezirk Sie den Beruf ausüben wollen

AntragErlaubnis
Zuständig für
40 Kreise und kreisfreie Städte[3]

Ammerland (Landkreis), Aurich (Landkreis), Celle (Landkreis), Cloppenburg (Landkreis), Delmenhorst, Stadt, Diepholz (Landkreis), Emden, Stadt, Emsland (Landkreis), Gifhorn (Landkreis), Goslar (Landkreis), Göttingen (Landkreis), Grafschaft Bentheim (Landkreis), Hameln-Pyrmont (Landkreis), Harburg (Landkreis), Heidekreis, Helmstedt (Landkreis), Hildesheim (Landkreis), Holzminden (Landkreis), Leer (Landkreis), Lüchow-Dannenberg (Landkreis), Lüneburg (Landkreis), Nienburg (Weser) (Landkreis), Northeim (Landkreis), Oldenburg (Landkreis), Oldenburg (Oldenburg), Stadt, Osnabrück (Landkreis), Osnabrück, Stadt, Peine (Landkreis), Rotenburg (Wümme) (Landkreis), Salzgitter, Stadt, Schaumburg (Landkreis), Stade (Landkreis), Uelzen (Landkreis), Vechta (Landkreis), Verden (Landkreis), Wesermarsch (Landkreis), Wilhelmshaven, Stadt, Wittmund (Landkreis), Wolfenbüttel (Landkreis), Wolfsburg, Stadt

Prüfung bei
Gutachterausschuss beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Geprüft wird bei
Gutachterausschuss beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Rechtsgrundlage
§ 2 Abs. 1 ZustVO-GuS; Nr. 1.1 und 1.2 der Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (RdErl. d. MS v. 10.04.2025)[3]

Besonderheiten

  • Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bezirk Sie den Beruf ausüben oder ausüben wollen.[3]
  • Neben der Gebühr für die Erlaubnis werden die Aufwendungen für den Gutachterausschuss als Auslagen erhoben.[9]
  • Für die Ablehnung oder die Rücknahme des Antrags wird eine Gebühr nach Zeitaufwand erhoben, höchstens in Höhe der Gebühr für die Erlaubnis.[9]

Heilpraktiker ohne Beschränkung

Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Erlaubnis nach § 1 Heilpraktikergesetz (Rahmengebühr)200 bis 800 €[9]AllGO Nds. Kostentarif Nr. 42.1

Unterlagen

  • Kurz gefasster Lebenslauf[3]
  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch[3]
  • Identitätsnachweis mit Lichtbild[3]
  • Amtliches Führungszeugnis, nicht älter als einen Monat[3]
  • Erklärung, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist[3]
  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung, nicht älter als einen Monat[3]
  • Erklärung, ob und bei welcher Behörde Sie bereits eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz beantragt haben[3]
  • Nachweis mindestens über den Hauptschulabschluss[3]

Heilpraktiker für Psychotherapie

Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Erlaubnis nach § 1 Heilpraktikergesetz (Rahmengebühr)200 bis 800 €[9]AllGO Nds. Kostentarif Nr. 42.1

Unterlagen

  • Kurz gefasster Lebenslauf[3]
  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch[3]
  • Identitätsnachweis mit Lichtbild[3]
  • Amtliches Führungszeugnis, nicht älter als einen Monat[3]
  • Erklärung, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist[3]
  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung, nicht älter als einen Monat[3]
  • Erklärung, ob und bei welcher Behörde Sie bereits eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz beantragt haben[3]
  • Nachweis mindestens über den Hauptschulabschluss[3]

Quellen

  1. [1]Hinweise zur Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz · Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie · abgerufen am 19.10.2026
  2. [2]Erlaubnisse nach dem Heilpraktikergesetz · Region Hannover · abgerufen am 19.10.2026
  3. [3]Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (RdErl. d. MS v. 10.04.2025 – 405-41022/15 – VORIS 21064) · Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung · abgerufen am 19.10.2026
  4. [4]Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen (Heilpraktiker) · Landkreis Cuxhaven · abgerufen am 19.10.2026
  5. [5]Heilpraktiker · Landkreis Friesland · abgerufen am 19.10.2026
  6. [6]Merkblatt Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie · Landkreis Osterholz · abgerufen am 19.10.2026
  7. [7]Informationsblatt (FAQ) für die Beantragung einer Heilpraktikererlaubnis – Verfahren mit schriftlicher und mündlicher Prüfung beim Gutachterausschuss · Region Hannover · abgerufen am 19.10.2026
  8. [8]Merkblatt Heilpraktiker · Stadt Braunschweig · abgerufen am 19.10.2026
  9. [9]Allgemeine Gebührenordnung (AllGO) vom 05.06.1997, Kostentarif (nichtamtliche Lesefassung) · Niedersächsisches Finanzministerium · abgerufen am 19.10.2026

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