
Landkreis Osterholz, Gesundheitsamt
Angaben geprüft am Zuletzt geändert am
Antragsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Niedersachsen. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Niedersachsen.
AntragErlaubnis
- Anschrift
- Heimstraße 1-3, 27711 Osterholz-Scharmbeck[1]
- Zuständig für
- Osterholz (Landkreis)[2]
- Prüfung bei
- Gutachterausschuss beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
- Geprüft wird bei
- Gutachterausschuss beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
- Rechtsgrundlage
- § 2 Abs. 1 ZustVO-GuS; Nr. 1.1 der Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (RdErl. d. MS v. 10.04.2025)[2]
Heilpraktiker ohne Beschränkung
- Antragsfrist
- 1. Januar für den Termin im März, 1. August für den Termin im Oktober (Eingang beim Gesundheitsamt)[3]
Heilpraktiker für Psychotherapie
- Schriftlich
- Uneinheitliche Angaben der Behörden: 28 Fragen in 55 Minuten[1] · 28 Fragen in 60 Minuten, bestanden ab 21 richtigen Antworten[2]
- Nach Aktenlage
- möglich[1]Diplom in Psychologie oder Bachelor und Master in Psychologie mit Zusatzausbildung in Psychotherapie, oder Bachelor und Master im Studiengang Psychologie mit Schwerpunkt klinische Psychologie und Psychotherapie.[1]
- Antragsfrist
- 1. Januar für den Termin im März, 1. August für den Termin im Oktober (Eingang beim Gesundheitsamt)[1]
- Online-Antrag
- Online-Antrag der Stelle[1]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Gebühr für die Erlaubnis, zuzüglich der Kosten des Gutachterausschusses | 300 €[1] | |
| Erteilung einer Erlaubnis nach Aktenlage | 450 €[1] | |
| Ablehnungsbescheid nach Überprüfung, zuzüglich der Kosten des Gutachterausschusses | 150 €[1] | |
| Ablehnungsbescheid nach Überprüfung nach Aktenlage | 300 €[1] |
Unterlagen
- Formloser Antrag (bei Online-Antrag nicht erforderlich)[1]
- Kurzgefasster Lebenslauf mit Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer und E-Mail-Adresse[1]
- Identitätsnachweis mit Lichtbild[1]
- Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch (beglaubigte Kopie)[1]
- Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, nicht älter als einen Monat[1]
- Formlose Erklärung, dass kein gerichtliches Strafverfahren oder staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist[1]
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung, nicht älter als einen Monat[1]
- Erklärung, ob und bei welcher Behörde bereits eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz beantragt wurde[1]
- Nachweis über den Schulabschluss, mindestens Hauptschule (beglaubigte Kopie)[1]
Quellen
- [1]Merkblatt Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie · Landkreis Osterholz · abgerufen am 19.10.2026
- [2]Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (RdErl. d. MS v. 10.04.2025 – 405-41022/15 – VORIS 21064) · Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung · abgerufen am 19.10.2026
- [3]Merkblatt Heilpraktiker · Landkreis Osterholz · abgerufen am 19.10.2026