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Landkreis Osterholz, Gesundheitsamt

Angaben geprüft am Zuletzt geändert am

Antragsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Niedersachsen. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Niedersachsen.

AntragErlaubnis
Anschrift
Heimstraße 1-3, 27711 Osterholz-Scharmbeck[1]
Zuständig für
Osterholz (Landkreis)[2]
Prüfung bei
Gutachterausschuss beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Geprüft wird bei
Gutachterausschuss beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Rechtsgrundlage
§ 2 Abs. 1 ZustVO-GuS; Nr. 1.1 der Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (RdErl. d. MS v. 10.04.2025)[2]

Heilpraktiker ohne Beschränkung

Antragsfrist
1. Januar für den Termin im März, 1. August für den Termin im Oktober (Eingang beim Gesundheitsamt)[3]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Gebühr für die Erlaubnis, zuzüglich der Kosten des Gutachterausschusses300 €[3]
Ablehnungsbescheid, zuzüglich der Kosten des Gutachterausschusses150 €[3]

Heilpraktiker für Psychotherapie

Schriftlich
Uneinheitliche Angaben der Behörden: 28 Fragen in 55 Minuten[1] · 28 Fragen in 60 Minuten, bestanden ab 21 richtigen Antworten[2]
Nach Aktenlage
möglich[1]
Diplom in Psychologie oder Bachelor und Master in Psychologie mit Zusatzausbildung in Psychotherapie, oder Bachelor und Master im Studiengang Psychologie mit Schwerpunkt klinische Psychologie und Psychotherapie.[1]
Antragsfrist
1. Januar für den Termin im März, 1. August für den Termin im Oktober (Eingang beim Gesundheitsamt)[1]
Online-Antrag
Online-Antrag der Stelle[1]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Gebühr für die Erlaubnis, zuzüglich der Kosten des Gutachterausschusses300 €[1]
Erteilung einer Erlaubnis nach Aktenlage450 €[1]
Ablehnungsbescheid nach Überprüfung, zuzüglich der Kosten des Gutachterausschusses150 €[1]
Ablehnungsbescheid nach Überprüfung nach Aktenlage300 €[1]

Unterlagen

  • Formloser Antrag (bei Online-Antrag nicht erforderlich)[1]
  • Kurzgefasster Lebenslauf mit Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer und E-Mail-Adresse[1]
  • Identitätsnachweis mit Lichtbild[1]
  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch (beglaubigte Kopie)[1]
  • Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, nicht älter als einen Monat[1]
  • Formlose Erklärung, dass kein gerichtliches Strafverfahren oder staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist[1]
  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung, nicht älter als einen Monat[1]
  • Erklärung, ob und bei welcher Behörde bereits eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz beantragt wurde[1]
  • Nachweis über den Schulabschluss, mindestens Hauptschule (beglaubigte Kopie)[1]

Quellen

  1. [1]Merkblatt Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie · Landkreis Osterholz · abgerufen am 19.10.2026
  2. [2]Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (RdErl. d. MS v. 10.04.2025 – 405-41022/15 – VORIS 21064) · Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung · abgerufen am 19.10.2026
  3. [3]Merkblatt Heilpraktiker · Landkreis Osterholz · abgerufen am 19.10.2026