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Region Hannover, Fachbereich Gesundheitsmanagement, Team Heilpraktikerwesen

Angaben geprüft am Zuletzt geändert am

Antragsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Niedersachsen. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Niedersachsen.

AntragErlaubnis
Anschrift
Hildesheimer Straße 20, 30169 Hannover[1]
Zuständig für
Region Hannover[2]
Prüfung bei
Gutachterausschuss beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Geprüft wird bei
Gutachterausschuss beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Rechtsgrundlage
§ 2 Abs. 1 ZustVO-GuS; Nr. 1.1 der Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (RdErl. d. MS v. 10.04.2025)[2]

Besonderheiten

  • Zuständig ist die Region Hannover, wenn Sie dort wohnen oder dort tätig werden wollen. Wohnen Sie außerhalb, müssen Sie eine tatsächliche Niederlassungsabsicht im Regionsgebiet glaubhaft schriftlich erklären.[1]
  • Nach Eingang der vollständigen Unterlagen wird ein Kostenvorschuss von 260 € fällig (Verfahren nach Aktenlage: 300 €); erst danach meldet die Region Sie beim Gutachterausschuss an.[1]
  • Beispielrechnung der Region Hannover: Verwaltungsgebühr 260 €, Wert der Erlaubnis 260 €, Auslagen 4,50 €, schriftliche Prüfung 150 €, mündliche Prüfung 450 €, zusammen 1.124,50 €.[1]
  • Den Antrag können Sie über das Serviceportal der Region Hannover einreichen; amtlich beglaubigte Kopien müssen Sie zusätzlich per Post oder persönlich einreichen.[1]
  • Uneinheitliche Angaben der Behörden: Schriftliche Überprüfung im Herbst 2026 am 8. Oktober 2026[3] · Schriftliche Überprüfung im Herbst 2026 am 14. Oktober 2026[5]

Heilpraktiker ohne Beschränkung

Antragsfrist
10. Januar für die Überprüfung im März, 10. August für die Überprüfung im Oktober (Eingang der vollständigen Unterlagen bei der Region Hannover)[1]
Formular
Formular und Merkblatt der Stelle[3]
Wiederholung
Die Überprüfung kann beliebig oft wiederholt werden. Dafür stellen Sie einen neuen Antrag; auch wenn Sie den schriftlichen Teil bestanden hatten, müssen Sie beide Teile wiederholen.[1]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Kosten des Gutachterausschusses für die schriftliche Prüfung (Beispielrechnung der Region Hannover)150 €[1]
Kosten des Gutachterausschusses für die mündliche Prüfung (Beispielrechnung der Region Hannover)450 €[1]
Gesamtkosten bei Erteilung der Erlaubnis (Erfahrungswert der Region Hannover)820 bis 1.300 €[1]
Gesamtkosten bei Ablehnung wegen Nichtbestehens (Erfahrungswert)260 bis 920 €[1]
Rücknahme des Antrags (Erfahrungswert)120 bis 200 €[1]
Verschiebung der Prüfung auf den nächsten Terminca. 120 €[1]

Unterlagen

  • Antragsformular[1]
  • Kurzgefasster, datierter und unterschriebener Lebenslauf[1]
  • Geburtsurkunde und ggf. Heiratsurkunde (amtlich beglaubigte Kopie)[1]
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit, z. B. beglaubigte Kopie des Personalausweises[1]
  • Nachweis mindestens über den Hauptschulabschluss (amtlich beglaubigte Kopie)[1]
  • Ärztliche Bescheinigung auf dem Formular der Region Hannover[1]
  • Amtliches Führungszeugnis (Belegart O) zur Vorlage bei einer Behörde[1]

Heilpraktiker für Psychotherapie

Nach Aktenlage
möglich[4]
Diplom in Psychologie oder Bachelor und Master in Psychologie mit abgeschlossener Zusatzausbildung in Psychotherapie, oder Bachelor und Master in Psychologie mit Schwerpunkt klinische Psychologie und Psychotherapie, jeweils mit fundiertem Wissen und praktischer Erfahrung.[4]
Antragsfrist
10. Januar für die Überprüfung im März, 10. August für die Überprüfung im Oktober (Eingang der vollständigen Unterlagen bei der Region Hannover)[1]
Formular
Formular und Merkblatt der Stelle[3]
Wiederholung
Die Überprüfung kann beliebig oft wiederholt werden. Dafür stellen Sie einen neuen Antrag; auch wenn Sie den schriftlichen Teil bestanden hatten, müssen Sie beide Teile wiederholen.[1]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Kosten des Gutachterausschusses für die schriftliche Prüfung (Beispielrechnung der Region Hannover)150 €[1]
Kosten des Gutachterausschusses für die mündliche Prüfung (Beispielrechnung der Region Hannover)450 €[1]
Gesamtkosten bei Erteilung der Erlaubnis (Erfahrungswert der Region Hannover)820 bis 1.300 €[1]
Gesamtkosten bei Ablehnung wegen Nichtbestehens (Erfahrungswert)260 bis 920 €[1]
Rücknahme des Antrags (Erfahrungswert)120 bis 200 €[1]
Verschiebung der Prüfung auf den nächsten Terminca. 120 €[1]
Gesamtkosten einer Entscheidung nach Aktenlage (Erfahrungswert der Region Hannover)300 bis 700 €[4]

Unterlagen

  • Antragsformular[1]
  • Kurzgefasster, datierter und unterschriebener Lebenslauf[1]
  • Geburtsurkunde und ggf. Heiratsurkunde (amtlich beglaubigte Kopie)[1]
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit, z. B. beglaubigte Kopie des Personalausweises[1]
  • Nachweis mindestens über den Hauptschulabschluss (amtlich beglaubigte Kopie)[1]
  • Ärztliche Bescheinigung auf dem Formular der Region Hannover[1]
  • Amtliches Führungszeugnis (Belegart O) zur Vorlage bei einer Behörde[1]

Sektoral: Physiotherapie

Prüfungsform
mündlich-praktisch, nach Aktenlage[4]
Mündlich
höchstens 45 Minuten[4]
Nach Aktenlage
möglich[4]
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeut und erfolgreich abgeschlossener Nachqualifikationskurs mit Kenntnisüberprüfung.[4]
Antragsfrist
Anträge nach Aktenlage können Sie jederzeit stellen.[4]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Gesamtkosten einer Entscheidung nach Aktenlage (Erfahrungswert der Region Hannover)300 bis 700 €[4]
  • Ohne geeignete Nachqualifizierung können Sie sich einer mündlich-praktischen Überprüfung beim Gutachterausschuss unterziehen (höchstens 45 Minuten); es gelten dann die Fristen 10. Januar bzw. 10. August.[4]

Sektoral: Podologie

Prüfungsform
mündlich-praktisch, nach Aktenlage[4]
Mündlich
höchstens 45 Minuten[4]
Nach Aktenlage
möglich[4]
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Podologe und erfolgreich abgeschlossener Nachqualifikationskurs mit Kenntnisüberprüfung.[4]
Antragsfrist
Anträge nach Aktenlage können Sie jederzeit stellen.[4]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Gesamtkosten einer Entscheidung nach Aktenlage (Erfahrungswert der Region Hannover)300 bis 700 €[4]
  • Ohne geeignete Nachqualifizierung können Sie sich einer mündlich-praktischen Überprüfung beim Gutachterausschuss unterziehen (höchstens 45 Minuten); es gelten dann die Fristen 10. Januar bzw. 10. August.[4]

Sektoral: Logopädie

Prüfungsform
mündlich-praktisch, nach Aktenlage[4]
Mündlich
höchstens 45 Minuten[4]
Nach Aktenlage
möglich[4]
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopäde und erfolgreich abgeschlossener Nachqualifikationskurs mit Kenntnisüberprüfung.[4]
Antragsfrist
Anträge nach Aktenlage können Sie jederzeit stellen.[4]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Gesamtkosten einer Entscheidung nach Aktenlage (Erfahrungswert der Region Hannover)300 bis 700 €[4]
  • Ohne geeignete Nachqualifizierung können Sie sich einer mündlich-praktischen Überprüfung beim Gutachterausschuss unterziehen (höchstens 45 Minuten); es gelten dann die Fristen 10. Januar bzw. 10. August.[4]

Sektoral: Chiropraktik

  • Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Juli 2026 soll in Niedersachsen eine auf Chiropraktik beschränkte Heilpraktikererlaubnis erteilt werden. Für die Umsetzung wird in der Regel ein Jahr benötigt; Anträge können Sie bereits stellen.[3]

Quellen

  1. [1]Informationsblatt (FAQ) für die Beantragung einer Heilpraktikererlaubnis – Verfahren mit schriftlicher und mündlicher Prüfung beim Gutachterausschuss · Region Hannover · abgerufen am 19.10.2026
  2. [2]Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (RdErl. d. MS v. 10.04.2025 – 405-41022/15 – VORIS 21064) · Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung · abgerufen am 19.10.2026
  3. [3]Erlaubnisse nach dem Heilpraktikergesetz · Region Hannover · abgerufen am 19.10.2026
  4. [4]Informationsblatt (FAQ) für die Beantragung einer Heilpraktikererlaubnis – Verfahren nach Aktenlage · Region Hannover · abgerufen am 19.10.2026
  5. [5]Hinweise zur Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz · Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie · abgerufen am 19.10.2026