
Landkreis Cuxhaven, Bereich Gesundheit
Angaben geprüft am Zuletzt geändert am
Antragsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Niedersachsen. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Niedersachsen.
AntragErlaubnis
- Zuständig für
- Cuxhaven (Landkreis)[2]
- Prüfung bei
- Gutachterausschuss beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
- Geprüft wird bei
- Gutachterausschuss beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
- Rechtsgrundlage
- § 2 Abs. 1 ZustVO-GuS; Nr. 1.1 der Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (RdErl. d. MS v. 10.04.2025)[2]
Besonderheiten
Heilpraktiker ohne Beschränkung
- Antragsfrist
- 31. Dezember des Vorjahres für die Überprüfung im März, 31. Juli für die Überprüfung im Oktober (vollständiger Antrag beim Landkreis)[1]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Gebühr einschließlich der Aufwendungen des Gutachterausschusses und des Gesundheitsamtes | 700 €[1] |
Heilpraktiker für Psychotherapie
- Nach Aktenlage
- möglich[1]
- Antragsfrist
- 31. Dezember des Vorjahres für die Überprüfung im März, 31. Juli für die Überprüfung im Oktober (vollständiger Antrag beim Landkreis)[1]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Gebühr einschließlich der Aufwendungen des Gutachterausschusses und des Gesundheitsamtes | 700 €[1] | |
| Entscheidung nach Aktenlage | 450 €[1] |
- Online erworbene Qualifikationen, z. B. eine Zusatzausbildung in Psychotherapie, werden für die Aktenlage nur anerkannt, wenn die Abschlussprüfung in Präsenz stattgefunden hat.[1]
Sektoral: Physiotherapie
- Nach Aktenlage
- möglich[1]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Entscheidung nach Aktenlage | 450 €[1] |
Quellen
- [1]Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen (Heilpraktiker) · Landkreis Cuxhaven · abgerufen am 19.10.2026
- [2]Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (RdErl. d. MS v. 10.04.2025 – 405-41022/15 – VORIS 21064) · Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung · abgerufen am 19.10.2026