
Stadt Braunschweig
Angaben geprüft am Zuletzt geändert am
Antragsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Niedersachsen. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Niedersachsen.
AntragErlaubnis
- Zuständig für
- Braunschweig, Stadt[2]
- Prüfung bei
- Gutachterausschuss beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
- Geprüft wird bei
- Gutachterausschuss beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
- Rechtsgrundlage
- § 2 Abs. 1 ZustVO-GuS; Nr. 1.1 der Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (RdErl. d. MS v. 10.04.2025)[2]
Besonderheiten
- Die Prüfungsgebühren werden zusätzlich in tatsächlicher Höhe berechnet.[1]
Quellen
- [1]Merkblatt Heilpraktiker · Stadt Braunschweig · abgerufen am 19.10.2026
- [2]Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (RdErl. d. MS v. 10.04.2025 – 405-41022/15 – VORIS 21064) · Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung · abgerufen am 19.10.2026