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Landratsamt Ansbach, Gesundheitsamt

Angaben geprüft am Zuletzt geändert am

Prüfungsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Bayern. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Bayern.

Prüfung
Website
Seite der Behörde[2]
Zuständig für
11 Kreise und kreisfreie Städte[1]

Ansbach, Ansbach (Landkreis), Erlangen, Erlangen-Höchstadt (Landkreis), Fürth, Fürth (Landkreis), Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim (Landkreis), Nürnberger Land (Landkreis), Roth (Landkreis), Schwabach, Weißenburg-Gunzenhausen (Landkreis)

Antrag bei
Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) des Wohnorts oder des künftigen Tätigkeitsorts
Antrag bei
Landratsamt Roth, Ordnungsamt
Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 10 Nr. 5 Heilberufeverordnung (HeilBV)[1]
Prüfungstermine
dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[2]

Besonderheiten

  • Die Gebühr des staatlichen Gesundheitsamts für die Überprüfung richtet sich nach Tarif-Nr. 3.9 der Gesundheitsgebührenverordnung (105 bis 500 Euro zuzüglich der Auslagen für Beisitzer).[5]

Termine

Termin noch nicht veröffentlicht. Regel der Stelle: dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[2]

Heilpraktiker ohne Beschränkung

Schriftlich
60 Fragen in 120 Minuten, bestanden ab 45 richtigen Antworten[3](nach den bundesweiten Leitlinien; die Stelle nennt keinen eigenen Wert)
Mündlich
höchstens 60 Minuten[3](nach den bundesweiten Leitlinien; die Stelle nennt keinen eigenen Wert)
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Prüfungsgebühr des Gesundheitsamts Ansbach (Angabe des Landratsamts Roth, ohne Erlaubnisgebühr)300 bis 400 €[4]

Heilpraktiker für Psychotherapie

Schriftlich
28 Fragen in 60 Minuten, bestanden ab 21 richtigen Antworten[3](nach den bundesweiten Leitlinien; die Stelle nennt keinen eigenen Wert)
Mündlich
höchstens 45 Minuten[3](nach den bundesweiten Leitlinien; die Stelle nennt keinen eigenen Wert)
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Prüfungsgebühr des Gesundheitsamts Ansbach (Angabe des Landratsamts Roth, ohne Erlaubnisgebühr)300 bis 400 €[4](abgeleitet aus der Angabe der Quelle)

Quellen

  1. [1]Verordnung zur Ausführung des Heilberufe-Kammergesetzes und anderer Vorschriften (Heilberufeverordnung – HeilBV), § 3 · Freistaat Bayern (gesetze-bayern.de) · abgerufen am 19.10.2026
  2. [2]Heilpraktikerüberprüfung · Landratsamt Ansbach · abgerufen am 19.10.2026
  3. [3]Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (BAnz AT 22.12.2017 B5) · Bundesministerium für Gesundheit · abgerufen am 19.10.2026
  4. [4]Häufig gestellte Fragen in Zusammenhang mit der Heilpraktikerprüfung (FAQ) · Landratsamt Roth · abgerufen am 19.10.2026
  5. [5]Gesundheitsgebührenverordnung (GGebV), Anlage Tarif-Nr. 3.9 · Freistaat Bayern (gesetze-bayern.de) · abgerufen am 19.10.2026