
Landratsamt Ansbach, Gesundheitsamt
Angaben geprüft am Zuletzt geändert am
Prüfungsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Bayern. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Bayern.
Prüfung
- Website
- Seite der Behörde[2]
- Zuständig für
11 Kreise und kreisfreie Städte[1]
Ansbach, Ansbach (Landkreis), Erlangen, Erlangen-Höchstadt (Landkreis), Fürth, Fürth (Landkreis), Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim (Landkreis), Nürnberger Land (Landkreis), Roth (Landkreis), Schwabach, Weißenburg-Gunzenhausen (Landkreis)
- Antrag bei
- Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) des Wohnorts oder des künftigen Tätigkeitsorts
- Antrag bei
- Landratsamt Roth, Ordnungsamt
- Rechtsgrundlage
- § 3 Abs. 10 Nr. 5 Heilberufeverordnung (HeilBV)[1]
- Prüfungstermine
- dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[2]
Besonderheiten
- Die Gebühr des staatlichen Gesundheitsamts für die Überprüfung richtet sich nach Tarif-Nr. 3.9 der Gesundheitsgebührenverordnung (105 bis 500 Euro zuzüglich der Auslagen für Beisitzer).[5]
Termine
Termin noch nicht veröffentlicht. Regel der Stelle: dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[2]
Heilpraktiker ohne Beschränkung
- Schriftlich
- 60 Fragen in 120 Minuten, bestanden ab 45 richtigen Antworten[3](nach den bundesweiten Leitlinien; die Stelle nennt keinen eigenen Wert)
- Mündlich
- höchstens 60 Minuten[3](nach den bundesweiten Leitlinien; die Stelle nennt keinen eigenen Wert)
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Prüfungsgebühr des Gesundheitsamts Ansbach (Angabe des Landratsamts Roth, ohne Erlaubnisgebühr) | 300 bis 400 €[4] |
Heilpraktiker für Psychotherapie
- Schriftlich
- 28 Fragen in 60 Minuten, bestanden ab 21 richtigen Antworten[3](nach den bundesweiten Leitlinien; die Stelle nennt keinen eigenen Wert)
- Mündlich
- höchstens 45 Minuten[3](nach den bundesweiten Leitlinien; die Stelle nennt keinen eigenen Wert)
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Prüfungsgebühr des Gesundheitsamts Ansbach (Angabe des Landratsamts Roth, ohne Erlaubnisgebühr) | 300 bis 400 €[4](abgeleitet aus der Angabe der Quelle) |
Quellen
- [1]Verordnung zur Ausführung des Heilberufe-Kammergesetzes und anderer Vorschriften (Heilberufeverordnung – HeilBV), § 3 · Freistaat Bayern (gesetze-bayern.de) · abgerufen am 19.10.2026
- [2]Heilpraktikerüberprüfung · Landratsamt Ansbach · abgerufen am 19.10.2026
- [3]Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (BAnz AT 22.12.2017 B5) · Bundesministerium für Gesundheit · abgerufen am 19.10.2026
- [4]Häufig gestellte Fragen in Zusammenhang mit der Heilpraktikerprüfung (FAQ) · Landratsamt Roth · abgerufen am 19.10.2026
- [5]Gesundheitsgebührenverordnung (GGebV), Anlage Tarif-Nr. 3.9 · Freistaat Bayern (gesetze-bayern.de) · abgerufen am 19.10.2026