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Landratsamt Roth, Ordnungsamt

Angaben geprüft am Zuletzt geändert am

Antragsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Bayern. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Bayern.

AntragErlaubnis
Anschrift
Weinbergweg 1, 91154 Roth[1]
Zuständig für
Roth (Landkreis)[2]
Prüfung bei
Landratsamt Ansbach, Gesundheitsamt
Geprüft wird bei
Landratsamt Ansbach, Gesundheitsamt
Rechtsgrundlage
Nr. 3.1 der Bekanntmachung zum Vollzug des Heilpraktikergesetzes vom 11.02.2025 i. V. m. Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 BayVwVfG[2]

Besonderheiten

  • Das Landratsamt erhält vom Gesundheitsamt Ansbach ein Platzkontingent; die Plätze werden nach dem Datum des Antragseingangs vergeben. Wer keinen Platz erhält, wird in der Regel bei der nächsten Überprüfung berücksichtigt.[1]
  • Etwa vier bis fünf Monate vor dem Prüfungstermin fragt das Landratsamt per E-Mail nach, ob Sie teilnehmen möchten.[1]

Heilpraktiker ohne Beschränkung

Wiederholung
Nach Nichtbestehen nehmen Sie den Antrag zurück und erhalten einen Zurücknahmebescheid; danach können Sie sich neu für einen Prüfungstermin anmelden.[1]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Genehmigungsbescheid155,62 €[1]
Zurücknahmebescheid70 €[1]

Unterlagen

  • ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular des Landratsamts (als PDF)[1]
  • tabellarischer Lebenslauf[1]
  • Kopie der Geburtsurkunde[1]
  • Kopie des letzten Schulzeugnisses[1]
  • nach bestandener Prüfung: Führungszeugnis (Verwendungszweck Heilpraktiker) und ärztliches Attest des Allgemeinarztes[1]

Heilpraktiker für Psychotherapie

Wiederholung
Nach Nichtbestehen nehmen Sie den Antrag zurück und erhalten einen Zurücknahmebescheid; danach können Sie sich neu für einen Prüfungstermin anmelden.[1]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Genehmigungsbescheid155,62 €[1]
Zurücknahmebescheid70 €[1]

Unterlagen

  • ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular des Landratsamts (als PDF)[1]
  • tabellarischer Lebenslauf[1]
  • Kopie der Geburtsurkunde[1]
  • Kopie des letzten Schulzeugnisses[1]
  • nach bestandener Prüfung: Führungszeugnis (Verwendungszweck Heilpraktiker) und ärztliches Attest des Allgemeinarztes[1]

Quellen

  1. [1]Häufig gestellte Fragen in Zusammenhang mit der Heilpraktikerprüfung (FAQ) · Landratsamt Roth · abgerufen am 19.10.2026
  2. [2]Vollzug des Heilpraktikergesetzes (HeilprG), Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention vom 11. Februar 2025 · Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention · abgerufen am 19.10.2026