
Heilpraktikerprüfung in Hamburg
Angaben geprüft am Zuletzt geändert am
Wo Sie in Hamburg den Antrag auf die Heilpraktikererlaubnis stellen, wer Sie prüft, welche Termine veröffentlicht sind und welche Gebühren anfallen. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Welche Stelle für Ihren Wohnort zuständig ist, zeigt der Termin-Finder.
Auf einen Blick
- Antrag
- Sozialbehörde, Amt für Gesundheit – Landesprüfungsamt für Heilberufe · 1 Kreis bzw. kreisfreie Stadt
- Prüfung
- Sozialbehörde, Amt für Gesundheit – Landesprüfungsamt für Heilberufe · 1 Kreis bzw. kreisfreie Stadt
- Nächster belegter Termin
- Termin noch nicht veröffentlicht
Kommende Termine
Für Hamburg ist derzeit kein kommender Prüfungstag veröffentlicht. Die Regeltermine der Stellen stehen unten.
Hier stehen nur Termine, die eine Stelle selbst veröffentlicht hat. Termine werden nicht aus einer Regel errechnet.
Sozialbehörde, Amt für Gesundheit – Landesprüfungsamt für Heilberufe
- Anschrift
- Billstraße 80, 20539 Hamburg[1]
- Website
- Seite der Behörde[2]
- Zuständig für
- Hamburg, Freie und Hansestadt[2]
- Rechtsgrundlage
- Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Heilberufe sowie der Pflegeberufe vom 27.12.2019, Abschnitt I Abs. 1 und Abschnitt II Abs. 2[3]
- Prüfungstermine
- dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[1]
Besonderheiten
- Der Antrag ist nur online über das Hamburg Serviceportal möglich; dafür ist eine Registrierung nötig.[1]
- Der Hauptwohnsitz muss bei Antragstellung seit mindestens drei Monaten in Hamburg liegen; alternativ genügt ein Arbeitsplatz in Hamburg (Arbeitsvertrag oder Gewerbemietvertrag mit mindestens 19 Wochenstunden).[1]
- Die Gebühren werden nach der Überprüfung per Gebührenbescheid erhoben.[1]
- Sektorale Erlaubnisse gibt es in Hamburg für Psychotherapie, Physiotherapie und Podologie.[2]
Termine
Termin noch nicht veröffentlicht. Regel der Stelle: dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[1]
Heilpraktiker ohne Beschränkung
- Prüfungsform
- schriftlich, mündlich-praktisch[1]
- Schriftlich
- 60 Fragen in 120 Minuten, bestanden ab 45 richtigen Antworten[1]
- Mündlich
- höchstens 60 Minuten[4](nach den bundesweiten Leitlinien; die Stelle nennt keinen eigenen Wert)
- Antragsfrist
- Anmeldung vom 1. Juli bis 31. Dezember für die Überprüfung im März des Folgejahres, vom 1. Januar bis 30. Juni für die Überprüfung im Oktober.[1]
- Online-Antrag
- Online-Antrag der Stelle[1]
- Wiederholung
- Nach Nichtbestehen ist ein neuer Antrag nötig; dabei sind beide Überprüfungsteile erneut abzulegen.[1]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Erteilung der Erlaubnis | 180 €[1] | GebOöG Anlage Nr. 1.2.1 |
| schriftlicher Überprüfungsteil | 420 €[1] | GebOöG Anlage Nr. 1.2.3.1 |
| mündlich-praktischer Überprüfungsteil | 240 €[1] | GebOöG Anlage Nr. 1.2.3.2 |
| Nichtteilnahme am schriftlichen Teil bei Absage bis zum 56. Tag vor dem Termin | 120 €[1] | GebOöG Anlage Nr. 1.2.3.3 |
| Nichtteilnahme am schriftlichen Teil bei Absage ab dem 55. Tag vor dem Termin oder ohne Absage | 180 €[1] | GebOöG Anlage Nr. 1.2.3.4 |
| Nichtteilnahme am mündlich-praktischen Teil bei Absage bis zwei Werktage vor dem Termin | 180 €[1] | GebOöG Anlage Nr. 1.2.3.5 |
| Nichtteilnahme am mündlich-praktischen Teil bei späterer Absage oder ohne Absage | 240 €[1] | GebOöG Anlage Nr. 1.2.3.6 |
| Rücknahme des Antrags | 90 €[1] | |
| ablehnender Bescheid | 130 €[1] |
Unterlagen
- Lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Datum und Unterschrift (Upload im Online-Antrag)[1]
- Personalausweis oder Reisepass mit aktuellem Auszug aus dem Melderegister (Upload)[1]
- Nur bei Wohnort außerhalb Hamburgs: Nachweis eines Arbeitsplatzes in Hamburg (Upload)[1]
- Zeugnis über den Schulabschluss (Upload)[1]
- Nachzureichen, zum mündlichen Termin nicht älter als einen Monat: Führungszeugnis der Belegart 0 (digital an das Landesprüfungsamt Hamburg, Behördenkennzeichen K6392Q), Erklärung zu Straf- und Ermittlungsverfahren und ärztliche Bescheinigung, jeweils auf dem Formular der Sozialbehörde, das mit der Ladung zum mündlich-praktischen Teil verschickt wird[1]
- Der mündlich-praktische Teil ist innerhalb eines Jahres nach dem schriftlichen Teil abzulegen; er ist ein Einzelgespräch mit einem Arzt, ein Heilpraktiker ist beteiligt.[1]
- Das 25. Lebensjahr muss bei der Märzprüfung bis 31. März, bei der Oktoberprüfung bis 31. Oktober vollendet sein.[1]
- Voraussetzung ist mindestens ein Hauptschulabschluss; eine ärztliche Approbation schließt die Heilpraktikererlaubnis aus.[1]
- Das Ergebnis des schriftlichen Teils wird innerhalb von sechs Wochen schriftlich mitgeteilt, das des mündlich-praktischen Teils nach etwa zwei Wochen.[1]
- Gebührenrahmen nach der Gebührenordnung für das öffentliche Gesundheitswesen (Anlage Nr. 1.2, Fassung ab 1. Januar 2026): Erteilung der Erlaubnis 150 bis 250 €, schriftliche Überprüfung 300 bis 500 €, mündlich-praktische Überprüfung 150 bis 350 €, Nichtteilnahme je nach Zeitpunkt der Absage 100 bis 300 €.[5]
Heilpraktiker für Psychotherapie
- Prüfungsform
- schriftlich, mündlich-praktisch[6]
- Schriftlich
- 28 Fragen in 60 Minuten, bestanden ab 21 richtigen Antworten[6]
- Mündlich
- höchstens 45 Minuten[6]
- Antragsfrist
- Anmeldung vom 1. Juli bis 31. Dezember für die Überprüfung im März des Folgejahres, vom 1. Januar bis 30. Juni für die Überprüfung im Oktober.[6]
- Online-Antrag
- Online-Antrag der Stelle[1]
- Wiederholung
- Nach Nichtbestehen ist ein neuer Antrag nötig; dabei sind beide Überprüfungsteile erneut abzulegen.[6]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Erteilung der Erlaubnis | 180 €[6] | GebOöG Anlage Nr. 1.2.1 |
| schriftlicher Überprüfungsteil | 420 €[6] | GebOöG Anlage Nr. 1.2.3.1 |
| mündlich-praktischer Überprüfungsteil | 240 €[6] | GebOöG Anlage Nr. 1.2.3.2 |
| Nichtteilnahme am schriftlichen Teil bei Absage bis zum 56. Tag vor dem Termin | 120 €[6] | GebOöG Anlage Nr. 1.2.3.3 |
| Nichtteilnahme am schriftlichen Teil bei Absage ab dem 55. Tag vor dem Termin oder ohne Absage | 180 €[6] | GebOöG Anlage Nr. 1.2.3.4 |
| Nichtteilnahme am mündlich-praktischen Teil bei Absage bis zwei Werktage vor dem Termin | 180 €[6] | GebOöG Anlage Nr. 1.2.3.5 |
| Nichtteilnahme am mündlich-praktischen Teil bei späterer Absage oder ohne Absage | 240 €[6] | GebOöG Anlage Nr. 1.2.3.6 |
| Rücknahme des Antrags | 90 €[6] | |
| ablehnender Bescheid | 130 €[6] |
Unterlagen
- Lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Datum und Unterschrift (Upload im Online-Antrag)[1]
- Personalausweis oder Reisepass mit aktuellem Auszug aus dem Melderegister (Upload)[1]
- Nur bei Wohnort außerhalb Hamburgs: Nachweis eines Arbeitsplatzes in Hamburg (Upload)[1]
- Zeugnis über den Schulabschluss (Upload)[1]
- Nachzureichen, zum mündlichen Termin nicht älter als einen Monat: Führungszeugnis der Belegart 0 (digital an das Landesprüfungsamt Hamburg, Behördenkennzeichen K6392Q), Erklärung zu Straf- und Ermittlungsverfahren und ärztliche Bescheinigung, jeweils auf dem Formular der Sozialbehörde, das mit der Ladung zum mündlich-praktischen Teil verschickt wird[1]
- Der mündliche Teil ist ein Einzelgespräch mit einem Arzt und dauert höchstens 45 Minuten; ein Heilpraktiker ist beteiligt.[6]
Sektoral: Physiotherapie
- Prüfungsform
- mündlich-praktisch[7]
- Mündlich
- höchstens 60 Minuten[7]
- Online-Antrag
- Online-Antrag der Stelle[1]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Erteilung der Erlaubnis | 180 €[7] | GebOöG Anlage Nr. 1.2.1 |
| mündlich-praktischer Überprüfungsteil | 240 €[7] | GebOöG Anlage Nr. 1.2.3.2 |
| Nichtteilnahme am mündlich-praktischen Teil bei Absage bis zwei Werktage vor dem Termin | 180 €[7] | GebOöG Anlage Nr. 1.2.3.5 |
| Nichtteilnahme am mündlich-praktischen Teil bei späterer Absage oder ohne Absage | 240 €[7] | GebOöG Anlage Nr. 1.2.3.6 |
| Rücknahme des Antrags | 90 €[7] | |
| ablehnender Bescheid | 130 €[7] |
Unterlagen
- Lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Datum und Unterschrift (Upload im Online-Antrag)[1]
- Personalausweis oder Reisepass mit aktuellem Auszug aus dem Melderegister (Upload)[1]
- Nur bei Wohnort außerhalb Hamburgs: Nachweis eines Arbeitsplatzes in Hamburg (Upload)[1]
- Zeugnis über den Schulabschluss (Upload)[1]
- Nachzureichen, zum mündlichen Termin nicht älter als einen Monat: Führungszeugnis der Belegart 0 (digital an das Landesprüfungsamt Hamburg, Behördenkennzeichen K6392Q), Erklärung zu Straf- und Ermittlungsverfahren und ärztliche Bescheinigung, jeweils auf dem Formular der Sozialbehörde, das mit der Ladung zum mündlich-praktischen Teil verschickt wird[1]
- Berufsurkunde Physiotherapie (Upload)[7]
Sektoral: Podologie
- Prüfungsform
- mündlich-praktisch[8]
- Mündlich
- höchstens 45 Minuten[8]
- Online-Antrag
- Online-Antrag der Stelle[1]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Erteilung der Erlaubnis | 180 €[8] | GebOöG Anlage Nr. 1.2.1 |
| mündlich-praktischer Überprüfungsteil | 240 €[8] | GebOöG Anlage Nr. 1.2.3.2 |
| Nichtteilnahme am mündlich-praktischen Teil bei Absage bis zwei Werktage vor dem Termin | 180 €[8] | GebOöG Anlage Nr. 1.2.3.5 |
| Nichtteilnahme am mündlich-praktischen Teil bei späterer Absage oder ohne Absage | 240 €[8] | GebOöG Anlage Nr. 1.2.3.6 |
| Rücknahme des Antrags | 90 €[8] | |
| ablehnender Bescheid | 130 €[8] |
Unterlagen
- Lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Datum und Unterschrift (Upload im Online-Antrag)[1]
- Personalausweis oder Reisepass mit aktuellem Auszug aus dem Melderegister (Upload)[1]
- Nur bei Wohnort außerhalb Hamburgs: Nachweis eines Arbeitsplatzes in Hamburg (Upload)[1]
- Zeugnis über den Schulabschluss (Upload)[1]
- Nachzureichen, zum mündlichen Termin nicht älter als einen Monat: Führungszeugnis der Belegart 0 (digital an das Landesprüfungsamt Hamburg, Behördenkennzeichen K6392Q), Erklärung zu Straf- und Ermittlungsverfahren und ärztliche Bescheinigung, jeweils auf dem Formular der Sozialbehörde, das mit der Ladung zum mündlich-praktischen Teil verschickt wird[1]
- Berufsurkunde Podologie (Upload)[8]
- Die Überprüfung ist ein Einzelgespräch mit einem Arzt und dauert höchstens 45 Minuten; ein Heilpraktiker ist beteiligt.[8]
Quellen
- [1]Hinweise Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (uneingeschränkt) · Sozialbehörde Hamburg, Landesprüfungsamt für Heilberufe · abgerufen am 19.10.2026
- [2]Landesprüfungsamt für Heilberufe – Bereich Heilpraktikerwesen · Freie und Hansestadt Hamburg, Sozialbehörde · abgerufen am 19.10.2026
- [3]Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Heilberufe sowie der Pflegeberufe vom 27.12.2019 · Senat der Freien und Hansestadt Hamburg · abgerufen am 19.10.2026
- [4]Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (BAnz AT 22.12.2017 B5) · Bundesministerium für Gesundheit · abgerufen am 19.10.2026
- [5]Gebührenordnung für das öffentliche Gesundheitswesen (GebOöG), Anlage – Gebührentarif, Nr. 1.2 Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker · Senat der Freien und Hansestadt Hamburg · abgerufen am 19.10.2026
- [6]Hinweise Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie · Sozialbehörde Hamburg, Landesprüfungsamt für Heilberufe · abgerufen am 19.10.2026
- [7]Hinweise Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie · Sozialbehörde Hamburg, Landesprüfungsamt für Heilberufe · abgerufen am 19.10.2026
- [8]Hinweise Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, beschränkt auf das Gebiet der Podologie · Sozialbehörde Hamburg, Landesprüfungsamt für Heilberufe · abgerufen am 19.10.2026
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