
Stadt Nürnberg, Gesundheitsamt
Angaben geprüft am Zuletzt geändert am
Prüfungsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Bayern. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Bayern.
AntragPrüfungErlaubnis
- Website
- Seite der Behörde[1]
- Zuständig für
- Nürnberg[2]
- Rechtsgrundlage
- § 3 Abs. 10 Heilberufeverordnung (HeilBV); Stadt als Kreisverwaltungsbehörde[2]
- Prüfungstermine
- dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[1]
Besonderheiten
Termine
| Datum | Teil und Erlaubnis | Antragsfrist | Kalender |
|---|---|---|---|
| 17.03.2027[1] Mittwoch | schriftlich, ohne Beschränkung, Psychotherapie | 01.07.2026 bis 15.12.2026[1] | ICS-Datei |
Kalender abonnieren (ICS-Datei mit allen belegten Terminen und Antragsfristen; Adresse zum Abonnieren: https://www.heilpraktiker-ausbildung.eu/pruefung/kalender/by-stadt-nuernberg.ics)
Vergangene belegte Termine
- 14.10.2026 (schriftlich)[1]
Heilpraktiker ohne Beschränkung
- Prüfungsform
- schriftlich, mündlich-praktisch[1]
- Schriftlich
- 60 Fragen in 120 Minuten, bestanden ab 45 richtigen Antworten[1]
- Mündlich
- höchstens 60 Minuten[1]
- Antragsfrist
- 1. Juli bis 15. Dezember des Vorjahres für die Überprüfung im März, 1. Januar bis 15. Juni für die Überprüfung im Oktober; die Unterlagen sind innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung vollständig einzureichen.[1]
- Formular
- Formular und Merkblatt der Stelle[1]
- Online-Antrag
- Online-Antrag der Stelle[1]
- Wiederholung
- Mit jedem Antrag wird das vollständige Verfahren erneut durchgeführt; schriftliche und mündliche Überprüfung sind erneut abzulegen.[1]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Rücknahme des Antrags vor der Überprüfung | 100 €[1] | |
| Ablehnung wegen Nichtteilnahme an der angemeldeten Überprüfung | 150 €[1] | |
| schriftliche Überprüfung | 250 €[1] | |
| Rücknahme nach erfolgloser schriftlicher Überprüfung (zusätzlich) | 175 €[1] | |
| Ablehnung nach erfolgloser schriftlicher Überprüfung (zusätzlich) | 250 €[1] | |
| mündliche Überprüfung | 250 €[1] | |
| Rücknahme nach erfolgloser mündlicher Überprüfung (zusätzlich) | 200 €[1] | |
| Ablehnung nach erfolgloser mündlicher Überprüfung (zusätzlich) | 275 €[1] | |
| Erlaubnis nach erfolgreicher Überprüfung | 275 €[1] | |
| Auslagen je Beisitzer | 60 €[1] |
Unterlagen
- Geburtsurkunde (beglaubigte Kopie oder Original vor Ort)[1]
- kurzer tabellarischer Lebenslauf[1]
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, bei Antragstellung nicht älter als drei Monate, direkt an das Gesundheitsamt[1]
- ärztliches Zeugnis über die physische und psychische Eignung (Vordruck), nicht älter als drei Monate[1]
- Abschluss der Mittelschule oder gleich- oder höherwertiger Bildungsnachweis (beglaubigte Kopie oder Original vor Ort)[1]
- ohne Hauptwohnsitz in Nürnberg: Nachweis der Niederlassungsabsicht in Nürnberg[1]
- Eine Terminverschiebung der Überprüfung ist nicht möglich.[1]
Heilpraktiker für Psychotherapie
- Prüfungsform
- schriftlich, mündlich[1]
- Schriftlich
- 28 Fragen in 60 Minuten, bestanden ab 21 richtigen Antworten[1]
- Mündlich
- höchstens 30 Minuten[1]
- Nach Aktenlage
- möglich[1]Diplom-Psychologe oder Master of Science in Psychologie mit den Kenntnissen des Fachs Klinische Psychologie; dann entfällt die Überprüfung.[1]
- Antragsfrist
- 1. Juli bis 15. Dezember des Vorjahres für die Überprüfung im März, 1. Januar bis 15. Juni für die Überprüfung im Oktober; die Unterlagen sind innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung vollständig einzureichen.[1]
- Online-Antrag
- Online-Antrag der Stelle[1]
- Wiederholung
- Mit jedem Antrag wird das vollständige Verfahren erneut durchgeführt; schriftliche und mündliche Überprüfung sind erneut abzulegen.[1]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Rücknahme des Antrags vor der Überprüfung | 100 €[1] | |
| Ablehnung wegen Nichtteilnahme an der angemeldeten Überprüfung | 150 €[1] | |
| schriftliche Überprüfung | 250 €[1] | |
| Rücknahme nach erfolgloser schriftlicher Überprüfung (zusätzlich) | 175 €[1] | |
| Ablehnung nach erfolgloser schriftlicher Überprüfung (zusätzlich) | 250 €[1] | |
| mündliche Überprüfung | 250 €[1] | |
| Rücknahme nach erfolgloser mündlicher Überprüfung (zusätzlich) | 200 €[1] | |
| Ablehnung nach erfolgloser mündlicher Überprüfung (zusätzlich) | 275 €[1] | |
| Erlaubnis nach erfolgreicher Überprüfung | 275 €[1] | |
| Auslagen je Beisitzer | 80 €[1] | |
| Erlaubnis ohne Überprüfung nach Aktenlage (nach Aufwand) | 275 bis 500 €[1] |
Sektoral: Physiotherapie
- Prüfungsform
- mündlich[1]
- Mündlich
- höchstens 30 Minuten[1]
- Antragsfrist
- 31. Juli für die mündliche Überprüfung im Herbst[1]
- Online-Antrag
- Online-Antrag der Stelle[1]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| mündliche Überprüfung | 250 €[1] | |
| Erlaubnis nach erfolgreicher Überprüfung | 275 €[1] |
- Die mündlich-praktische Überprüfung findet einmal im Jahr im Herbst im Gesundheitsamt statt.[1]
Sektoral: Podologie
- Prüfungsform
- mündlich[1]
- Mündlich
- höchstens 30 Minuten[1]
- Antragsfrist
- 31. Juli für die mündliche Überprüfung im Herbst[1]
- Online-Antrag
- Online-Antrag der Stelle[1]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| mündliche Überprüfung | 250 €[1] | |
| Erlaubnis nach erfolgreicher Überprüfung | 275 €[1] | |
| Auslagen je Beisitzer | 80 €[1] |
- Die mündlich-praktische Überprüfung findet einmal im Jahr im Herbst im Gesundheitsamt statt.[1]
Quellen
- [1]Heilpraktiker (Heilpraktikerüberprüfung) · Stadt Nürnberg, Gesundheitsamt · abgerufen am 19.10.2026
- [2]Verordnung zur Ausführung des Heilberufe-Kammergesetzes und anderer Vorschriften (Heilberufeverordnung – HeilBV), § 3 · Freistaat Bayern (gesetze-bayern.de) · abgerufen am 19.10.2026