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Stadt Nürnberg, Gesundheitsamt

Angaben geprüft am Zuletzt geändert am

Prüfungsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Bayern. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Bayern.

AntragPrüfungErlaubnis
Website
Seite der Behörde[1]
Zuständig für
Nürnberg[2]
Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 10 Heilberufeverordnung (HeilBV); Stadt als Kreisverwaltungsbehörde[2]
Prüfungstermine
dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[1]

Besonderheiten

  • Anträge werden nur angenommen, wenn Sie in Nürnberg wohnen oder sich nach bestandener Überprüfung im Stadtgebiet niederlassen wollen.[1]
  • Anträge werden nur für die jeweils nächste Überprüfung angenommen; Vormerkungen oder Platzreservierungen gibt es nicht. Die Kapazitäten sind begrenzt.[1]

Termine

Kommende Termine: Stadt Nürnberg, Gesundheitsamt
DatumTeil und ErlaubnisAntragsfristKalender
17.03.2027[1]
Mittwoch
schriftlich, ohne Beschränkung, Psychotherapie01.07.2026 bis 15.12.2026[1]ICS-Datei

Kalender abonnieren (ICS-Datei mit allen belegten Terminen und Antragsfristen; Adresse zum Abonnieren: https://www.heilpraktiker-ausbildung.eu/pruefung/kalender/by-stadt-nuernberg.ics)

Vergangene belegte Termine
  • 14.10.2026 (schriftlich)[1]

Heilpraktiker ohne Beschränkung

Prüfungsform
schriftlich, mündlich-praktisch[1]
Schriftlich
60 Fragen in 120 Minuten, bestanden ab 45 richtigen Antworten[1]
Mündlich
höchstens 60 Minuten[1]
Antragsfrist
1. Juli bis 15. Dezember des Vorjahres für die Überprüfung im März, 1. Januar bis 15. Juni für die Überprüfung im Oktober; die Unterlagen sind innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung vollständig einzureichen.[1]
Formular
Formular und Merkblatt der Stelle[1]
Online-Antrag
Online-Antrag der Stelle[1]
Wiederholung
Mit jedem Antrag wird das vollständige Verfahren erneut durchgeführt; schriftliche und mündliche Überprüfung sind erneut abzulegen.[1]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Rücknahme des Antrags vor der Überprüfung100 €[1]
Ablehnung wegen Nichtteilnahme an der angemeldeten Überprüfung150 €[1]
schriftliche Überprüfung250 €[1]
Rücknahme nach erfolgloser schriftlicher Überprüfung (zusätzlich)175 €[1]
Ablehnung nach erfolgloser schriftlicher Überprüfung (zusätzlich)250 €[1]
mündliche Überprüfung250 €[1]
Rücknahme nach erfolgloser mündlicher Überprüfung (zusätzlich)200 €[1]
Ablehnung nach erfolgloser mündlicher Überprüfung (zusätzlich)275 €[1]
Erlaubnis nach erfolgreicher Überprüfung275 €[1]
Auslagen je Beisitzer60 €[1]

Unterlagen

  • Geburtsurkunde (beglaubigte Kopie oder Original vor Ort)[1]
  • kurzer tabellarischer Lebenslauf[1]
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, bei Antragstellung nicht älter als drei Monate, direkt an das Gesundheitsamt[1]
  • ärztliches Zeugnis über die physische und psychische Eignung (Vordruck), nicht älter als drei Monate[1]
  • Abschluss der Mittelschule oder gleich- oder höherwertiger Bildungsnachweis (beglaubigte Kopie oder Original vor Ort)[1]
  • ohne Hauptwohnsitz in Nürnberg: Nachweis der Niederlassungsabsicht in Nürnberg[1]
  • Eine Terminverschiebung der Überprüfung ist nicht möglich.[1]

Heilpraktiker für Psychotherapie

Prüfungsform
schriftlich, mündlich[1]
Schriftlich
28 Fragen in 60 Minuten, bestanden ab 21 richtigen Antworten[1]
Mündlich
höchstens 30 Minuten[1]
Nach Aktenlage
möglich[1]
Diplom-Psychologe oder Master of Science in Psychologie mit den Kenntnissen des Fachs Klinische Psychologie; dann entfällt die Überprüfung.[1]
Antragsfrist
1. Juli bis 15. Dezember des Vorjahres für die Überprüfung im März, 1. Januar bis 15. Juni für die Überprüfung im Oktober; die Unterlagen sind innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung vollständig einzureichen.[1]
Online-Antrag
Online-Antrag der Stelle[1]
Wiederholung
Mit jedem Antrag wird das vollständige Verfahren erneut durchgeführt; schriftliche und mündliche Überprüfung sind erneut abzulegen.[1]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Rücknahme des Antrags vor der Überprüfung100 €[1]
Ablehnung wegen Nichtteilnahme an der angemeldeten Überprüfung150 €[1]
schriftliche Überprüfung250 €[1]
Rücknahme nach erfolgloser schriftlicher Überprüfung (zusätzlich)175 €[1]
Ablehnung nach erfolgloser schriftlicher Überprüfung (zusätzlich)250 €[1]
mündliche Überprüfung250 €[1]
Rücknahme nach erfolgloser mündlicher Überprüfung (zusätzlich)200 €[1]
Ablehnung nach erfolgloser mündlicher Überprüfung (zusätzlich)275 €[1]
Erlaubnis nach erfolgreicher Überprüfung275 €[1]
Auslagen je Beisitzer80 €[1]
Erlaubnis ohne Überprüfung nach Aktenlage (nach Aufwand)275 bis 500 €[1]

Sektoral: Physiotherapie

Prüfungsform
mündlich[1]
Mündlich
höchstens 30 Minuten[1]
Antragsfrist
31. Juli für die mündliche Überprüfung im Herbst[1]
Online-Antrag
Online-Antrag der Stelle[1]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
mündliche Überprüfung250 €[1]
Erlaubnis nach erfolgreicher Überprüfung275 €[1]
  • Die mündlich-praktische Überprüfung findet einmal im Jahr im Herbst im Gesundheitsamt statt.[1]

Sektoral: Podologie

Prüfungsform
mündlich[1]
Mündlich
höchstens 30 Minuten[1]
Antragsfrist
31. Juli für die mündliche Überprüfung im Herbst[1]
Online-Antrag
Online-Antrag der Stelle[1]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
mündliche Überprüfung250 €[1]
Erlaubnis nach erfolgreicher Überprüfung275 €[1]
Auslagen je Beisitzer80 €[1]
  • Die mündlich-praktische Überprüfung findet einmal im Jahr im Herbst im Gesundheitsamt statt.[1]

Quellen

  1. [1]Heilpraktiker (Heilpraktikerüberprüfung) · Stadt Nürnberg, Gesundheitsamt · abgerufen am 19.10.2026
  2. [2]Verordnung zur Ausführung des Heilberufe-Kammergesetzes und anderer Vorschriften (Heilberufeverordnung – HeilBV), § 3 · Freistaat Bayern (gesetze-bayern.de) · abgerufen am 19.10.2026