
Landkreis Nordwestmecklenburg, Gesundheitsamt
Angaben geprüft am Zuletzt geändert am
Prüfungsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Mecklenburg-Vorpommern. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Mecklenburg-Vorpommern.
AntragPrüfungErlaubnis
- Anschrift
- Rostocker Straße 76, 23970 Wismar[1]
- Zuständig für
- ganz Mecklenburg-Vorpommern (8 Kreise und kreisfreie Städte)[1]
- Rechtsgrundlage
- § 1 Heilpraktikergesetz; Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz; § 27 Abs. 6 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst M-V[1]
- Prüfungstermine
- im März und im Oktober[1]
Besonderheiten
Termine
Termin noch nicht veröffentlicht. Regel der Stelle: im März und im Oktober[1]
Heilpraktiker ohne Beschränkung
- Prüfungsform
- schriftlich, mündlich[1]
- Schriftlich
- 60 Fragen in 120 Minuten, bestanden ab 45 richtigen Antworten[2](nach den bundesweiten Leitlinien; die Stelle nennt keinen eigenen Wert)
- Mündlich
- höchstens 60 Minuten[2](nach den bundesweiten Leitlinien; die Stelle nennt keinen eigenen Wert)
- Antragsfrist
- Prüfungsanträge werden bis zwei Monate vor der Prüfung berücksichtigt.[1]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Prüfungsgebühr (Heilpraktikerprüfung allgemein) | 375 €[1] | |
| Verwaltungsgebühr | 185 €[1] | |
| Terminabsage oder Nichterscheinen (Verwaltungsgebühr wird einbehalten) | 185 €[1] |
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass[1]
- Nachweis mindestens eines erfolgreichen Hauptschulabschlusses[1]
- Amtliches Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate[1]
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung, nicht älter als drei Monate[1]
- Nachweise von Schulungen für heilkundliche Tätigkeiten[1]
- Angabe, ob eine allgemeine oder eine auf Psychotherapie beschränkte Erlaubnis beantragt wird[1]
- Anschrift des beabsichtigten Niederlassungsorts (Praxis)[1]
- Bei Staatsangehörigen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums: Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis[1]
- Nach bestandenem schriftlichem Teil findet die mündliche Kenntnisprüfung 6 bis 8 Wochen später statt.[1]
Heilpraktiker für Psychotherapie
- Prüfungsform
- schriftlich, mündlich[1](abgeleitet aus der Angabe der Quelle)
- Schriftlich
- 28 Fragen in 60 Minuten, bestanden ab 21 richtigen Antworten[2](nach den bundesweiten Leitlinien; die Stelle nennt keinen eigenen Wert)
- Mündlich
- höchstens 45 Minuten[2](nach den bundesweiten Leitlinien; die Stelle nennt keinen eigenen Wert)
- Antragsfrist
- Prüfungsanträge werden bis zwei Monate vor der Prüfung berücksichtigt.[1]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Prüfungsgebühr 325 € und Verwaltungsgebühr 185 € (Heilpraktikerprüfung sektoral) | Uneinheitliche Angaben der Behörden: 510 €[1] · 385 bis 500 €[3] | |
| Terminabsage oder Nichterscheinen (Verwaltungsgebühr wird einbehalten) | 185 €[1] |
- Nur der Landkreis Nordwestmecklenburg führt in Mecklenburg-Vorpommern die Überprüfung für die auf Psychotherapie beschränkte Erlaubnis durch.[1]
Sektoral: Physiotherapie
- Prüfungsform
- nach Aktenlage[1]
- Nach Aktenlage
- möglich[1]Mindestens vierjährige Berufstätigkeit als Physiotherapeut und Nachweis von Kenntnissen in Berufs- und Gesetzeskunde (ca. 10 Unterrichtsstunden) sowie Diagnostik und Indikationsstellung (ca. 50 Unterrichtsstunden).[1]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Heilpraktikerprüfung nach Aktenlage | 300 €[1] |
Sektoral: Podologie
- Prüfungsform
- nach Aktenlage[1]
- Nach Aktenlage
- möglich[1]Mindestens vierjährige Berufstätigkeit als Podologe und Nachweis von Kenntnissen in Berufs- und Gesetzeskunde (ca. 10 Unterrichtsstunden) sowie Diagnostik und Indikationsstellung (ca. 50 Unterrichtsstunden).[1]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Heilpraktikerprüfung nach Aktenlage | 300 €[1] |
Quellen
- [1]Heilpraktikererlaubnis beantragen · Landkreis Nordwestmecklenburg · abgerufen am 19.10.2026
- [2]Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (BAnz AT 22.12.2017 B5) · Bundesministerium für Gesundheit · abgerufen am 19.10.2026
- [3]Kostenverordnung für Amtshandlungen der Gesundheitsverwaltung (Gesundheitswesenkostenverordnung – GesKostVO M-V), Anlage Gebührenverzeichnis · Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern · abgerufen am 19.10.2026