heilpraktiker-ausbildung.eu

Landkreis Nordwestmecklenburg, Gesundheitsamt

Angaben geprüft am Zuletzt geändert am

Prüfungsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Mecklenburg-Vorpommern. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Mecklenburg-Vorpommern.

AntragPrüfungErlaubnis
Anschrift
Rostocker Straße 76, 23970 Wismar[1]
Zuständig für
ganz Mecklenburg-Vorpommern (8 Kreise und kreisfreie Städte)[1]
Rechtsgrundlage
§ 1 Heilpraktikergesetz; Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz; § 27 Abs. 6 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst M-V[1]
Prüfungstermine
im März und im Oktober[1]

Besonderheiten

  • Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern.[1]
  • Die große Heilpraktikerprüfung führen in Mecklenburg-Vorpommern die Gesundheitsämter Nordwestmecklenburg und Vorpommern-Greifswald durch.[1]

Termine

Termin noch nicht veröffentlicht. Regel der Stelle: im März und im Oktober[1]

Heilpraktiker ohne Beschränkung

Prüfungsform
schriftlich, mündlich[1]
Schriftlich
60 Fragen in 120 Minuten, bestanden ab 45 richtigen Antworten[2](nach den bundesweiten Leitlinien; die Stelle nennt keinen eigenen Wert)
Mündlich
höchstens 60 Minuten[2](nach den bundesweiten Leitlinien; die Stelle nennt keinen eigenen Wert)
Antragsfrist
Prüfungsanträge werden bis zwei Monate vor der Prüfung berücksichtigt.[1]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Prüfungsgebühr (Heilpraktikerprüfung allgemein)375 €[1]
Verwaltungsgebühr185 €[1]
Terminabsage oder Nichterscheinen (Verwaltungsgebühr wird einbehalten)185 €[1]

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass[1]
  • Nachweis mindestens eines erfolgreichen Hauptschulabschlusses[1]
  • Amtliches Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate[1]
  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung, nicht älter als drei Monate[1]
  • Nachweise von Schulungen für heilkundliche Tätigkeiten[1]
  • Angabe, ob eine allgemeine oder eine auf Psychotherapie beschränkte Erlaubnis beantragt wird[1]
  • Anschrift des beabsichtigten Niederlassungsorts (Praxis)[1]
  • Bei Staatsangehörigen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums: Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis[1]
  • Nach bestandenem schriftlichem Teil findet die mündliche Kenntnisprüfung 6 bis 8 Wochen später statt.[1]

Heilpraktiker für Psychotherapie

Prüfungsform
schriftlich, mündlich[1](abgeleitet aus der Angabe der Quelle)
Schriftlich
28 Fragen in 60 Minuten, bestanden ab 21 richtigen Antworten[2](nach den bundesweiten Leitlinien; die Stelle nennt keinen eigenen Wert)
Mündlich
höchstens 45 Minuten[2](nach den bundesweiten Leitlinien; die Stelle nennt keinen eigenen Wert)
Antragsfrist
Prüfungsanträge werden bis zwei Monate vor der Prüfung berücksichtigt.[1]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Prüfungsgebühr 325 € und Verwaltungsgebühr 185 € (Heilpraktikerprüfung sektoral)Uneinheitliche Angaben der Behörden: 510 €[1] · 385 bis 500 €[3]
Terminabsage oder Nichterscheinen (Verwaltungsgebühr wird einbehalten)185 €[1]
  • Nur der Landkreis Nordwestmecklenburg führt in Mecklenburg-Vorpommern die Überprüfung für die auf Psychotherapie beschränkte Erlaubnis durch.[1]

Sektoral: Physiotherapie

Prüfungsform
nach Aktenlage[1]
Nach Aktenlage
möglich[1]
Mindestens vierjährige Berufstätigkeit als Physiotherapeut und Nachweis von Kenntnissen in Berufs- und Gesetzeskunde (ca. 10 Unterrichtsstunden) sowie Diagnostik und Indikationsstellung (ca. 50 Unterrichtsstunden).[1]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Heilpraktikerprüfung nach Aktenlage300 €[1]

Sektoral: Podologie

Prüfungsform
nach Aktenlage[1]
Nach Aktenlage
möglich[1]
Mindestens vierjährige Berufstätigkeit als Podologe und Nachweis von Kenntnissen in Berufs- und Gesetzeskunde (ca. 10 Unterrichtsstunden) sowie Diagnostik und Indikationsstellung (ca. 50 Unterrichtsstunden).[1]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Heilpraktikerprüfung nach Aktenlage300 €[1]

Quellen

  1. [1]Heilpraktikererlaubnis beantragen · Landkreis Nordwestmecklenburg · abgerufen am 19.10.2026
  2. [2]Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (BAnz AT 22.12.2017 B5) · Bundesministerium für Gesundheit · abgerufen am 19.10.2026
  3. [3]Kostenverordnung für Amtshandlungen der Gesundheitsverwaltung (Gesundheitswesenkostenverordnung – GesKostVO M-V), Anlage Gebührenverzeichnis · Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern · abgerufen am 19.10.2026