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Stadt Bielefeld, Gesundheitsamt

Angaben geprüft am Zuletzt geändert am

Prüfungsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Nordrhein-Westfalen. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Nordrhein-Westfalen.

AntragPrüfungErlaubnis
Zuständig für
7 Kreise und kreisfreie Städte[1]

Bielefeld, Stadt, Gütersloh (Kreis), Herford (Kreis), Höxter (Kreis), Lippe (Kreis), Minden-Lübbecke (Kreis), Paderborn (Kreis)

Rechtsgrundlage
§ 5 Abs. 1 ZustVO HB NRW (Kreise und kreisfreie Städte)[2]
Prüfungstermine
dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[1]

Besonderheiten

  • Den Antrag stellen Sie online im Serviceportal der Stadt Bielefeld; dort melden Sie sich auch für einen schriftlichen Termin an, sofern Plätze frei sind, und können ihn verschieben oder absagen.[1]
  • Die Termine der mündlich-praktischen Überprüfung werden nach Bestehen des schriftlichen Teils zugeteilt und sind nicht veränderbar.[1]

Termine

Termin noch nicht veröffentlicht. Regel der Stelle: dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[1]

Heilpraktiker ohne Beschränkung

Prüfungsform
schriftlich, mündlich-praktisch[1]
Schriftlich
60 Fragen in 120 Minuten, bestanden ab 45 richtigen Antworten[1]
Mündlich
höchstens 60 Minuten[1]
Wiederholung
Bei Nichtbestehen eines Teils stellen Sie einen neuen Antrag; das Verfahren beginnt von vorn, auch die schriftliche Überprüfung ist erneut abzulegen.[1]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Schriftliche Überprüfung280 €[3]AVwGebO NRW 12.1.11.9.2
Mündliche Überprüfung110 €[3]AVwGebO NRW 12.1.11.9.3
Entscheidung über die Erteilung der Erlaubnis60 €[3]AVwGebO NRW 12.1.11.10
Ablehnung45 €[1]
Aufwandsentschädigung der Beisitzerca. 150 €[1]
Verschiebung des schriftlichen Termins auf Wunsch40 €[1]
Rücknahme des Antrags40 €[1]
Gesamtkosten bei erfolgreicher Überprüfungca. 600 €[1]
Gesamtkosten bei Nichtbestehen der schriftlichen Überprüfung325 €[1]
Gesamtkosten bei Nichtbestehen der mündlichen Überprüfungca. 585 €[1]

Unterlagen

  • Nachweis über den Hauptwohnsitz im Regierungsbezirk Detmold (Ausweiskopie oder aktuelle Meldebescheinigung)[1]
  • Nachweis mindestens über den Hauptschulabschluss (amtlich beglaubigte Kopie)[1]
  • Tabellarischer Lebenslauf[1]
  • Später angefordert: ärztliches Attest (Vordruck im Serviceportal) und Führungszeugnis, bei Erteilung nicht älter als drei Monate[1]

Heilpraktiker für Psychotherapie

Prüfungsform
schriftlich, mündlich-praktisch, nach Aktenlage[4]
Schriftlich
28 Fragen in 60 Minuten, bestanden ab 21 richtigen Antworten[4]
Mündlich
höchstens 45 Minuten[4]
Nach Aktenlage
möglich[4]
Nachweise über langjährige psychotherapeutische Praxis (unter ärztlicher Anleitung oder Supervision), umfangreiche Fort- oder Weiterbildung in einem wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren, Kenntnisse der Rechtsgrundlagen, der Ersten Hilfe und der Hygiene, ggf. Diplom oder Master in Psychologie mit Prüfungsfach klinische Psychologie. Ein Anspruch auf Entscheidung nach Aktenlage besteht nicht.[4]
Wiederholung
Bei Nichtbestehen einer der Überprüfungen stellen Sie einen neuen Antrag; das Verfahren beginnt von vorn.[4]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Schriftliche Überprüfung280 €[3]AVwGebO NRW 12.1.11.9.2
Mündliche Überprüfung110 €[3]AVwGebO NRW 12.1.11.9.3
Entscheidung über die Erteilung der Erlaubnis60 €[3]AVwGebO NRW 12.1.11.10
Ablehnung45 €[4]
Aufwandsentschädigung der Beisitzerca. 150 €[4]
Verschiebung des schriftlichen Termins auf Wunsch40 €[4]
Rücknahme des Antrags40 €[4]
Gesamtkosten bei erfolgreicher Überprüfungca. 600 €[4]
Gesamtkosten bei Nichtbestehen der schriftlichen Überprüfung325 €[4]
Gesamtkosten bei Nichtbestehen der mündlichen Überprüfungca. 585 €[4]
Überprüfung nach Aktenlage130 €[3]AVwGebO NRW 12.1.11.9.1
Überprüfung nach Aktenlage bei Erfolg190 €[4]
Überprüfung nach Aktenlage bei Ablehnung175 €[4]

Unterlagen

  • Nachweis über den Hauptwohnsitz im Regierungsbezirk Detmold (Ausweiskopie oder aktuelle Meldebescheinigung)[4]
  • Nachweis mindestens über den Hauptschulabschluss (amtlich beglaubigte Kopie)[4]
  • Tabellarischer Lebenslauf[4]
  • Später angefordert: ärztliches Attest (Vordruck im Serviceportal) und Führungszeugnis, bei Erteilung nicht älter als drei Monate[4]

Sektoral: Physiotherapie

  • Für die auf Physiotherapie beschränkte Erlaubnis ist das Gesundheitsamt Düsseldorf zentral für ganz Nordrhein-Westfalen zuständig.[4]

Sektoral: Podologie

  • Andere sektorale Erlaubnisse wie Podologie bearbeitet das Gesundheitsamt Bielefeld, sofern Sie Ihren Hauptwohnsitz in Bielefeld haben; den Antrag stellen Sie postalisch.[4]

Sektoral: Logopädie

  • Für Antragsteller mit Hauptwohnsitz in Bielefeld ist für die auf Logopädie beschränkte Erlaubnis das Gesundheitsamt Bochum zuständig.[4]

Quellen

  1. [1]Infoblatt allgemeine Heilpraktikererlaubnis · Stadt Bielefeld · abgerufen am 19.10.2026
  2. [2]Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten nach Rechtsvorschriften für Heilberufe (ZustVO HB) vom 20.05.2008 · Land Nordrhein-Westfalen · abgerufen am 19.10.2026
  3. [3]Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW), Anlage Allgemeiner Gebührentarif, Tarifstelle 12 · Land Nordrhein-Westfalen · abgerufen am 19.10.2026
  4. [4]Infoblatt sektorale Heilpraktikererlaubnis (Psychotherapie) · Stadt Bielefeld · abgerufen am 19.10.2026