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Stadt Frankfurt am Main: Ordnungsamt (Antrag und Erlaubnis) und Gesundheitsamt (Überprüfung)

Angaben geprüft am Zuletzt geändert am

Prüfungsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Hessen. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Hessen.

AntragPrüfungErlaubnis
Anschrift
Ordnungsamt, Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten (32.23.1), Kleyerstraße 86, 60326 Frankfurt am Main[1]
Zuständig für
Frankfurt am Main, Stadt[1]
Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 1 Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz; Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes vom 03.12.2019 (StAnz. 2019 S. 1384)[2]
Prüfungstermine
dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[1]

Besonderheiten

  • Grundlage der Überprüfung sind die hessischen Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes vom 3. Dezember 2019, gültig bis 31. Dezember 2026.[2]
  • Den Antrag stellen Sie beim Ordnungsamt per E-Mail ([email protected]) oder per Brief; beim Gesundheitsamt müssen Sie sich nicht anmelden.[1]
  • Die Gebühren des Ordnungsamts sind sofort mit der Antragstellung fällig.[1]
  • Die Teilnehmerzahl ist auf 50 Personen je Überprüfung begrenzt.[1]
  • Nur vollständige Anträge leitet das Ordnungsamt an das Gesundheitsamt weiter.[1]

Termine

Termin noch nicht veröffentlicht. Regel der Stelle: dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[1]

Heilpraktiker ohne Beschränkung

Prüfungsform
schriftlich, mündlich-praktisch[2]
Schriftlich
60 Fragen in 120 Minuten, bestanden ab 45 richtigen Antworten[2]
Mündlich
höchstens 60 Minuten[2]
Formular
Formular und Merkblatt der Stelle[1]
Wiederholung
Die Überprüfung kann in Hessen höchstens dreimal wiederholt werden (gezählt ab 1. Januar 2020); Fehlversuche in anderen Ländern werden angerechnet, wenn die Wiederholungen dort ebenfalls begrenzt sind. Für jeden neuen Versuch ist ein neuer Antrag nötig.[2]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Verwaltungsgebühr des Ordnungsamts für die Erlaubnis250 €[1]
Postzustellung4,39 €[1]
schriftliche Überprüfung240 €[1]
mündlich-praktische Überprüfung164 €[1]
Auslagen für den beisitzenden Heilpraktiker beim mündlichen Teil50 €[1]

Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung[1]
  • Quittung über die Beantragung eines Führungszeugnisses der Belegart 0 an das Ordnungsamt Frankfurt, höchstens drei Monate vor Antragstellung[1]
  • Ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung, höchstens drei Monate alt (Muster in der Anlage des Informationsblatts)[1]
  • Tabellarischer Lebenslauf[1]
  • Nachweis der Schulbildung (mindestens Hauptschulabschluss)[1]
  • Erklärung, ob Sie im Frühjahr oder Herbst an der Überprüfung teilnehmen wollen[1]
  • Schriftliche Erklärung über nach dem 1. Januar 2020 erfolglose Überprüfungsversuche mit Ort und Datum[1]
  • Der mündlich-praktische Teil dauert mindestens 30 und höchstens 60 Minuten und ist in der Regel eine Einzelprüfung; den Vorsitz hat ein Arzt des Gesundheitsamts, ein Heilpraktiker nimmt als Beobachter teil.[2]
  • Nach Abschluss der Überprüfung können Sie auf Antrag Einsicht in alle Unterlagen der Überprüfung nehmen.[2]
  • Der mündliche Teil findet frühestens etwa sechs Wochen nach dem schriftlichen Teil statt und wird mit einem Tonträger aufgezeichnet.[1]

Heilpraktiker für Psychotherapie

Prüfungsform
schriftlich, mündlich-praktisch[2]
Schriftlich
28 Fragen in 60 Minuten, bestanden ab 21 richtigen Antworten[2]
Mündlich
höchstens 45 Minuten[2]
Nach Aktenlage
möglich[2]
Diplom in Psychologie oder Diplom- bzw. Masterabschluss in Psychologie mit dem Prüfungsfach Klinische Psychologie; dann ist keine Überprüfung erforderlich.[2]
Formular
Formular und Merkblatt der Stelle[1]
Wiederholung
Die Überprüfung kann in Hessen höchstens dreimal wiederholt werden (gezählt ab 1. Januar 2020); Fehlversuche in anderen Ländern werden angerechnet, wenn die Wiederholungen dort ebenfalls begrenzt sind. Für jeden neuen Versuch ist ein neuer Antrag nötig.[2]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Verwaltungsgebühr des Ordnungsamts für die Erlaubnis250 €[1]
Postzustellung4,39 €[1]
schriftliche Überprüfung240 €[1](abgeleitet aus der Angabe der Quelle)
mündlich-praktische Überprüfung164 €[1](abgeleitet aus der Angabe der Quelle)
Antrag auf Verzicht auf eine Kenntnisüberprüfung (nur Psychotherapie oder Physiotherapie)180 €[1]

Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung[1]
  • Quittung über die Beantragung eines Führungszeugnisses der Belegart 0 an das Ordnungsamt Frankfurt, höchstens drei Monate vor Antragstellung[1]
  • Ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung, höchstens drei Monate alt (Muster in der Anlage des Informationsblatts)[1]
  • Tabellarischer Lebenslauf[1]
  • Nachweis der Schulbildung (mindestens Hauptschulabschluss)[1]
  • Erklärung, ob Sie im Frühjahr oder Herbst an der Überprüfung teilnehmen wollen[1]
  • Für Psychologen: Zeugnis über einen Diplom- oder Masterabschluss in Psychologie mit dem Prüfungsfach Klinische Psychologie (auch gleichwertige Abschlüsse aus EU/EWR oder laut ZAB gleichwertige ausländische Abschlüsse)[1]
  • Auch ohne Psychologie-Studium kann im Einzelfall ganz oder teilweise von der Überprüfung abgesehen werden, wenn eine staatlich anerkannte oder gleichwertige Aus-, Fort- oder Weiterbildung die Kenntnisse für das Tätigkeitsgebiet und die Berufs- und Gesetzeskunde nachweist.[1]

Sektoral: Physiotherapie

Formular
Formular und Merkblatt der Stelle[1]
Wiederholung
Die Überprüfung kann in Hessen höchstens dreimal wiederholt werden (gezählt ab 1. Januar 2020); Fehlversuche in anderen Ländern werden angerechnet, wenn die Wiederholungen dort ebenfalls begrenzt sind. Für jeden neuen Versuch ist ein neuer Antrag nötig.[2]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Verwaltungsgebühr des Ordnungsamts für die Erlaubnis250 €[1]
Postzustellung4,39 €[1]
Antrag auf Verzicht auf eine Kenntnisüberprüfung (nur Psychotherapie oder Physiotherapie)180 €[1]

Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung[1]
  • Quittung über die Beantragung eines Führungszeugnisses der Belegart 0 an das Ordnungsamt Frankfurt, höchstens drei Monate vor Antragstellung[1]
  • Ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung, höchstens drei Monate alt (Muster in der Anlage des Informationsblatts)[1]
  • Tabellarischer Lebenslauf[1]
  • Nachweis der Schulbildung (mindestens Hauptschulabschluss)[1]
  • Erklärung, ob Sie im Frühjahr oder Herbst an der Überprüfung teilnehmen wollen[1]
  • Abschlusszeugnis der entsprechenden staatlich geregelten Ausbildung oder ein entsprechender Studienabschluss sowie eine abgeschlossene, staatlich anerkannte oder gleichwertige Fort- und Weiterbildung von mindestens 60 Unterrichtsstunden zu 45 Minuten (10 Stunden Berufs- und Gesetzeskunde, 50 Stunden Diagnostik und Indikationsstellung)[1]
  • Von der Kenntnisüberprüfung kann im Einzelfall abgesehen werden, in der Regel bei einem entsprechenden Hochschulstudium; die Unterlagen reichen Sie mit dem Antrag beim Ordnungsamt ein, das Gesundheitsamt nimmt Stellung.[1]

Sektoral: Podologie

Formular
Formular und Merkblatt der Stelle[1]
Wiederholung
Die Überprüfung kann in Hessen höchstens dreimal wiederholt werden (gezählt ab 1. Januar 2020); Fehlversuche in anderen Ländern werden angerechnet, wenn die Wiederholungen dort ebenfalls begrenzt sind. Für jeden neuen Versuch ist ein neuer Antrag nötig.[2]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Verwaltungsgebühr des Ordnungsamts für die Erlaubnis250 €[1]
Postzustellung4,39 €[1]

Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung[1]
  • Quittung über die Beantragung eines Führungszeugnisses der Belegart 0 an das Ordnungsamt Frankfurt, höchstens drei Monate vor Antragstellung[1]
  • Ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung, höchstens drei Monate alt (Muster in der Anlage des Informationsblatts)[1]
  • Tabellarischer Lebenslauf[1]
  • Nachweis der Schulbildung (mindestens Hauptschulabschluss)[1]
  • Erklärung, ob Sie im Frühjahr oder Herbst an der Überprüfung teilnehmen wollen[1]
  • Abschlusszeugnis der entsprechenden staatlich geregelten Ausbildung oder ein entsprechender Studienabschluss sowie eine abgeschlossene, staatlich anerkannte oder gleichwertige Fort- und Weiterbildung von mindestens 60 Unterrichtsstunden zu 45 Minuten (10 Stunden Berufs- und Gesetzeskunde, 50 Stunden Diagnostik und Indikationsstellung)[1]
  • Von der Kenntnisüberprüfung kann im Einzelfall abgesehen werden, in der Regel bei einem entsprechenden Hochschulstudium; die Unterlagen reichen Sie mit dem Antrag beim Ordnungsamt ein, das Gesundheitsamt nimmt Stellung.[1]

Sektoral: Logopädie

Formular
Formular und Merkblatt der Stelle[1]
Wiederholung
Die Überprüfung kann in Hessen höchstens dreimal wiederholt werden (gezählt ab 1. Januar 2020); Fehlversuche in anderen Ländern werden angerechnet, wenn die Wiederholungen dort ebenfalls begrenzt sind. Für jeden neuen Versuch ist ein neuer Antrag nötig.[2]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Verwaltungsgebühr des Ordnungsamts für die Erlaubnis250 €[1]
Postzustellung4,39 €[1]

Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung[1]
  • Quittung über die Beantragung eines Führungszeugnisses der Belegart 0 an das Ordnungsamt Frankfurt, höchstens drei Monate vor Antragstellung[1]
  • Ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung, höchstens drei Monate alt (Muster in der Anlage des Informationsblatts)[1]
  • Tabellarischer Lebenslauf[1]
  • Nachweis der Schulbildung (mindestens Hauptschulabschluss)[1]
  • Erklärung, ob Sie im Frühjahr oder Herbst an der Überprüfung teilnehmen wollen[1]
  • Abschlusszeugnis der entsprechenden staatlich geregelten Ausbildung oder ein entsprechender Studienabschluss sowie eine abgeschlossene, staatlich anerkannte oder gleichwertige Fort- und Weiterbildung von mindestens 60 Unterrichtsstunden zu 45 Minuten (10 Stunden Berufs- und Gesetzeskunde, 50 Stunden Diagnostik und Indikationsstellung)[1]
  • Von der Kenntnisüberprüfung kann im Einzelfall abgesehen werden, in der Regel bei einem entsprechenden Hochschulstudium; die Unterlagen reichen Sie mit dem Antrag beim Ordnungsamt ein, das Gesundheitsamt nimmt Stellung.[1]

Sektoral: Chiropraktik

Formular
Formular und Merkblatt der Stelle[1]
Wiederholung
Die Überprüfung kann in Hessen höchstens dreimal wiederholt werden (gezählt ab 1. Januar 2020); Fehlversuche in anderen Ländern werden angerechnet, wenn die Wiederholungen dort ebenfalls begrenzt sind. Für jeden neuen Versuch ist ein neuer Antrag nötig.[2]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Verwaltungsgebühr des Ordnungsamts für die Erlaubnis250 €[1]
Postzustellung4,39 €[1]

Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung[1]
  • Quittung über die Beantragung eines Führungszeugnisses der Belegart 0 an das Ordnungsamt Frankfurt, höchstens drei Monate vor Antragstellung[1]
  • Ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung, höchstens drei Monate alt (Muster in der Anlage des Informationsblatts)[1]
  • Tabellarischer Lebenslauf[1]
  • Nachweis der Schulbildung (mindestens Hauptschulabschluss)[1]
  • Erklärung, ob Sie im Frühjahr oder Herbst an der Überprüfung teilnehmen wollen[1]
  • Abschlusszeugnis der entsprechenden staatlich geregelten Ausbildung oder ein entsprechender Studienabschluss sowie eine abgeschlossene, staatlich anerkannte oder gleichwertige Fort- und Weiterbildung von mindestens 60 Unterrichtsstunden zu 45 Minuten (10 Stunden Berufs- und Gesetzeskunde, 50 Stunden Diagnostik und Indikationsstellung)[1]
  • Von der Kenntnisüberprüfung kann im Einzelfall abgesehen werden, in der Regel bei einem entsprechenden Hochschulstudium; die Unterlagen reichen Sie mit dem Antrag beim Ordnungsamt ein, das Gesundheitsamt nimmt Stellung.[1]

Quellen

  1. [1]Informationsblatt der Stadt Frankfurt am Main zur Erlangung einer Heilpraktikererlaubnis · Stadt Frankfurt am Main · abgerufen am 19.10.2026
  2. [2]Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes vom 03.12.2019 (Az. V8-18b2500-0001/2009/005) · Hessisches Ministerium für Soziales und Integration · abgerufen am 19.10.2026