
Stadt Frankfurt am Main: Ordnungsamt (Antrag und Erlaubnis) und Gesundheitsamt (Überprüfung)
Angaben geprüft am Zuletzt geändert am
Prüfungsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Hessen. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Hessen.
AntragPrüfungErlaubnis
- Anschrift
- Ordnungsamt, Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten (32.23.1), Kleyerstraße 86, 60326 Frankfurt am Main[1]
- Zuständig für
- Frankfurt am Main, Stadt[1]
- Rechtsgrundlage
- § 3 Abs. 1 Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz; Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes vom 03.12.2019 (StAnz. 2019 S. 1384)[2]
- Prüfungstermine
- dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[1]
Besonderheiten
- Grundlage der Überprüfung sind die hessischen Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes vom 3. Dezember 2019, gültig bis 31. Dezember 2026.[2]
- Den Antrag stellen Sie beim Ordnungsamt per E-Mail ([email protected]) oder per Brief; beim Gesundheitsamt müssen Sie sich nicht anmelden.[1]
- Die Gebühren des Ordnungsamts sind sofort mit der Antragstellung fällig.[1]
- Die Teilnehmerzahl ist auf 50 Personen je Überprüfung begrenzt.[1]
- Nur vollständige Anträge leitet das Ordnungsamt an das Gesundheitsamt weiter.[1]
Termine
Termin noch nicht veröffentlicht. Regel der Stelle: dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[1]
Heilpraktiker ohne Beschränkung
- Prüfungsform
- schriftlich, mündlich-praktisch[2]
- Schriftlich
- 60 Fragen in 120 Minuten, bestanden ab 45 richtigen Antworten[2]
- Mündlich
- höchstens 60 Minuten[2]
- Formular
- Formular und Merkblatt der Stelle[1]
- Wiederholung
- Die Überprüfung kann in Hessen höchstens dreimal wiederholt werden (gezählt ab 1. Januar 2020); Fehlversuche in anderen Ländern werden angerechnet, wenn die Wiederholungen dort ebenfalls begrenzt sind. Für jeden neuen Versuch ist ein neuer Antrag nötig.[2]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Verwaltungsgebühr des Ordnungsamts für die Erlaubnis | 250 €[1] | |
| Postzustellung | 4,39 €[1] | |
| schriftliche Überprüfung | 240 €[1] | |
| mündlich-praktische Überprüfung | 164 €[1] | |
| Auslagen für den beisitzenden Heilpraktiker beim mündlichen Teil | 50 €[1] |
Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung[1]
- Quittung über die Beantragung eines Führungszeugnisses der Belegart 0 an das Ordnungsamt Frankfurt, höchstens drei Monate vor Antragstellung[1]
- Ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung, höchstens drei Monate alt (Muster in der Anlage des Informationsblatts)[1]
- Tabellarischer Lebenslauf[1]
- Nachweis der Schulbildung (mindestens Hauptschulabschluss)[1]
- Erklärung, ob Sie im Frühjahr oder Herbst an der Überprüfung teilnehmen wollen[1]
- Schriftliche Erklärung über nach dem 1. Januar 2020 erfolglose Überprüfungsversuche mit Ort und Datum[1]
- Der mündlich-praktische Teil dauert mindestens 30 und höchstens 60 Minuten und ist in der Regel eine Einzelprüfung; den Vorsitz hat ein Arzt des Gesundheitsamts, ein Heilpraktiker nimmt als Beobachter teil.[2]
- Nach Abschluss der Überprüfung können Sie auf Antrag Einsicht in alle Unterlagen der Überprüfung nehmen.[2]
- Der mündliche Teil findet frühestens etwa sechs Wochen nach dem schriftlichen Teil statt und wird mit einem Tonträger aufgezeichnet.[1]
Heilpraktiker für Psychotherapie
- Prüfungsform
- schriftlich, mündlich-praktisch[2]
- Schriftlich
- 28 Fragen in 60 Minuten, bestanden ab 21 richtigen Antworten[2]
- Mündlich
- höchstens 45 Minuten[2]
- Nach Aktenlage
- möglich[2]Diplom in Psychologie oder Diplom- bzw. Masterabschluss in Psychologie mit dem Prüfungsfach Klinische Psychologie; dann ist keine Überprüfung erforderlich.[2]
- Formular
- Formular und Merkblatt der Stelle[1]
- Wiederholung
- Die Überprüfung kann in Hessen höchstens dreimal wiederholt werden (gezählt ab 1. Januar 2020); Fehlversuche in anderen Ländern werden angerechnet, wenn die Wiederholungen dort ebenfalls begrenzt sind. Für jeden neuen Versuch ist ein neuer Antrag nötig.[2]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Verwaltungsgebühr des Ordnungsamts für die Erlaubnis | 250 €[1] | |
| Postzustellung | 4,39 €[1] | |
| schriftliche Überprüfung | 240 €[1](abgeleitet aus der Angabe der Quelle) | |
| mündlich-praktische Überprüfung | 164 €[1](abgeleitet aus der Angabe der Quelle) | |
| Antrag auf Verzicht auf eine Kenntnisüberprüfung (nur Psychotherapie oder Physiotherapie) | 180 €[1] |
Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung[1]
- Quittung über die Beantragung eines Führungszeugnisses der Belegart 0 an das Ordnungsamt Frankfurt, höchstens drei Monate vor Antragstellung[1]
- Ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung, höchstens drei Monate alt (Muster in der Anlage des Informationsblatts)[1]
- Tabellarischer Lebenslauf[1]
- Nachweis der Schulbildung (mindestens Hauptschulabschluss)[1]
- Erklärung, ob Sie im Frühjahr oder Herbst an der Überprüfung teilnehmen wollen[1]
- Für Psychologen: Zeugnis über einen Diplom- oder Masterabschluss in Psychologie mit dem Prüfungsfach Klinische Psychologie (auch gleichwertige Abschlüsse aus EU/EWR oder laut ZAB gleichwertige ausländische Abschlüsse)[1]
- Auch ohne Psychologie-Studium kann im Einzelfall ganz oder teilweise von der Überprüfung abgesehen werden, wenn eine staatlich anerkannte oder gleichwertige Aus-, Fort- oder Weiterbildung die Kenntnisse für das Tätigkeitsgebiet und die Berufs- und Gesetzeskunde nachweist.[1]
Sektoral: Physiotherapie
- Formular
- Formular und Merkblatt der Stelle[1]
- Wiederholung
- Die Überprüfung kann in Hessen höchstens dreimal wiederholt werden (gezählt ab 1. Januar 2020); Fehlversuche in anderen Ländern werden angerechnet, wenn die Wiederholungen dort ebenfalls begrenzt sind. Für jeden neuen Versuch ist ein neuer Antrag nötig.[2]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Verwaltungsgebühr des Ordnungsamts für die Erlaubnis | 250 €[1] | |
| Postzustellung | 4,39 €[1] | |
| Antrag auf Verzicht auf eine Kenntnisüberprüfung (nur Psychotherapie oder Physiotherapie) | 180 €[1] |
Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung[1]
- Quittung über die Beantragung eines Führungszeugnisses der Belegart 0 an das Ordnungsamt Frankfurt, höchstens drei Monate vor Antragstellung[1]
- Ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung, höchstens drei Monate alt (Muster in der Anlage des Informationsblatts)[1]
- Tabellarischer Lebenslauf[1]
- Nachweis der Schulbildung (mindestens Hauptschulabschluss)[1]
- Erklärung, ob Sie im Frühjahr oder Herbst an der Überprüfung teilnehmen wollen[1]
- Abschlusszeugnis der entsprechenden staatlich geregelten Ausbildung oder ein entsprechender Studienabschluss sowie eine abgeschlossene, staatlich anerkannte oder gleichwertige Fort- und Weiterbildung von mindestens 60 Unterrichtsstunden zu 45 Minuten (10 Stunden Berufs- und Gesetzeskunde, 50 Stunden Diagnostik und Indikationsstellung)[1]
- Von der Kenntnisüberprüfung kann im Einzelfall abgesehen werden, in der Regel bei einem entsprechenden Hochschulstudium; die Unterlagen reichen Sie mit dem Antrag beim Ordnungsamt ein, das Gesundheitsamt nimmt Stellung.[1]
Sektoral: Podologie
- Formular
- Formular und Merkblatt der Stelle[1]
- Wiederholung
- Die Überprüfung kann in Hessen höchstens dreimal wiederholt werden (gezählt ab 1. Januar 2020); Fehlversuche in anderen Ländern werden angerechnet, wenn die Wiederholungen dort ebenfalls begrenzt sind. Für jeden neuen Versuch ist ein neuer Antrag nötig.[2]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Verwaltungsgebühr des Ordnungsamts für die Erlaubnis | 250 €[1] | |
| Postzustellung | 4,39 €[1] |
Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung[1]
- Quittung über die Beantragung eines Führungszeugnisses der Belegart 0 an das Ordnungsamt Frankfurt, höchstens drei Monate vor Antragstellung[1]
- Ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung, höchstens drei Monate alt (Muster in der Anlage des Informationsblatts)[1]
- Tabellarischer Lebenslauf[1]
- Nachweis der Schulbildung (mindestens Hauptschulabschluss)[1]
- Erklärung, ob Sie im Frühjahr oder Herbst an der Überprüfung teilnehmen wollen[1]
- Abschlusszeugnis der entsprechenden staatlich geregelten Ausbildung oder ein entsprechender Studienabschluss sowie eine abgeschlossene, staatlich anerkannte oder gleichwertige Fort- und Weiterbildung von mindestens 60 Unterrichtsstunden zu 45 Minuten (10 Stunden Berufs- und Gesetzeskunde, 50 Stunden Diagnostik und Indikationsstellung)[1]
- Von der Kenntnisüberprüfung kann im Einzelfall abgesehen werden, in der Regel bei einem entsprechenden Hochschulstudium; die Unterlagen reichen Sie mit dem Antrag beim Ordnungsamt ein, das Gesundheitsamt nimmt Stellung.[1]
Sektoral: Logopädie
- Formular
- Formular und Merkblatt der Stelle[1]
- Wiederholung
- Die Überprüfung kann in Hessen höchstens dreimal wiederholt werden (gezählt ab 1. Januar 2020); Fehlversuche in anderen Ländern werden angerechnet, wenn die Wiederholungen dort ebenfalls begrenzt sind. Für jeden neuen Versuch ist ein neuer Antrag nötig.[2]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Verwaltungsgebühr des Ordnungsamts für die Erlaubnis | 250 €[1] | |
| Postzustellung | 4,39 €[1] |
Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung[1]
- Quittung über die Beantragung eines Führungszeugnisses der Belegart 0 an das Ordnungsamt Frankfurt, höchstens drei Monate vor Antragstellung[1]
- Ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung, höchstens drei Monate alt (Muster in der Anlage des Informationsblatts)[1]
- Tabellarischer Lebenslauf[1]
- Nachweis der Schulbildung (mindestens Hauptschulabschluss)[1]
- Erklärung, ob Sie im Frühjahr oder Herbst an der Überprüfung teilnehmen wollen[1]
- Abschlusszeugnis der entsprechenden staatlich geregelten Ausbildung oder ein entsprechender Studienabschluss sowie eine abgeschlossene, staatlich anerkannte oder gleichwertige Fort- und Weiterbildung von mindestens 60 Unterrichtsstunden zu 45 Minuten (10 Stunden Berufs- und Gesetzeskunde, 50 Stunden Diagnostik und Indikationsstellung)[1]
- Von der Kenntnisüberprüfung kann im Einzelfall abgesehen werden, in der Regel bei einem entsprechenden Hochschulstudium; die Unterlagen reichen Sie mit dem Antrag beim Ordnungsamt ein, das Gesundheitsamt nimmt Stellung.[1]
Sektoral: Chiropraktik
- Formular
- Formular und Merkblatt der Stelle[1]
- Wiederholung
- Die Überprüfung kann in Hessen höchstens dreimal wiederholt werden (gezählt ab 1. Januar 2020); Fehlversuche in anderen Ländern werden angerechnet, wenn die Wiederholungen dort ebenfalls begrenzt sind. Für jeden neuen Versuch ist ein neuer Antrag nötig.[2]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Verwaltungsgebühr des Ordnungsamts für die Erlaubnis | 250 €[1] | |
| Postzustellung | 4,39 €[1] |
Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung[1]
- Quittung über die Beantragung eines Führungszeugnisses der Belegart 0 an das Ordnungsamt Frankfurt, höchstens drei Monate vor Antragstellung[1]
- Ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung, höchstens drei Monate alt (Muster in der Anlage des Informationsblatts)[1]
- Tabellarischer Lebenslauf[1]
- Nachweis der Schulbildung (mindestens Hauptschulabschluss)[1]
- Erklärung, ob Sie im Frühjahr oder Herbst an der Überprüfung teilnehmen wollen[1]
- Abschlusszeugnis der entsprechenden staatlich geregelten Ausbildung oder ein entsprechender Studienabschluss sowie eine abgeschlossene, staatlich anerkannte oder gleichwertige Fort- und Weiterbildung von mindestens 60 Unterrichtsstunden zu 45 Minuten (10 Stunden Berufs- und Gesetzeskunde, 50 Stunden Diagnostik und Indikationsstellung)[1]
- Von der Kenntnisüberprüfung kann im Einzelfall abgesehen werden, in der Regel bei einem entsprechenden Hochschulstudium; die Unterlagen reichen Sie mit dem Antrag beim Ordnungsamt ein, das Gesundheitsamt nimmt Stellung.[1]
Quellen
- [1]Informationsblatt der Stadt Frankfurt am Main zur Erlangung einer Heilpraktikererlaubnis · Stadt Frankfurt am Main · abgerufen am 19.10.2026
- [2]Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes vom 03.12.2019 (Az. V8-18b2500-0001/2009/005) · Hessisches Ministerium für Soziales und Integration · abgerufen am 19.10.2026