
Heilpraktikerprüfung in Schleswig-Holstein
Angaben geprüft am Zuletzt geändert am
Wo Sie in Schleswig-Holstein den Antrag auf die Heilpraktikererlaubnis stellen, wer Sie prüft, welche Termine veröffentlicht sind und welche Gebühren anfallen. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Welche Stelle für Ihren Wohnort zuständig ist, zeigt der Termin-Finder.
Auf einen Blick
- Antrag
- Kreis Nordfriesland, Gesundheitsamt · 1 Kreis bzw. kreisfreie Stadt
- Kreis Ostholstein, Fachdienst Gesundheit · 1 Kreis bzw. kreisfreie Stadt
- Kreis Rendsburg-Eckernförde, Fachdienst Gesundheitsdienste · 1 Kreis bzw. kreisfreie Stadt
- Gesundheitsamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt des Hauptwohnsitzes · 11 Kreise und kreisfreie Städte
- Landeshauptstadt Kiel, Amt für Gesundheit · 1 Kreis bzw. kreisfreie Stadt
- Prüfung
- Kreis Nordfriesland, Gesundheitsamt · ganz Schleswig-Holstein
- Nächster belegter Termin
- 03.03.2027[2] (Kreis Nordfriesland, Gesundheitsamt)
Kommende Termine
| Datum | Prüfungsstelle | Teil und Erlaubnis | Antragsfrist | Kalender |
|---|---|---|---|---|
| 03.03.2027[2] Mittwoch | Kreis Nordfriesland, Gesundheitsamt | schriftlich, ohne Beschränkung, Psychotherapie, Physiotherapie Der Kreis Ostholstein nennt als letzten Abgabetag den 6. Januar 2027.[1] | bis 03.01.2027[2](abgeleitet aus der Angabe der Quelle) | ICS-Datei |
| 01.09.2027[2] Mittwoch | Kreis Nordfriesland, Gesundheitsamt | schriftlich, ohne Beschränkung, Psychotherapie, Physiotherapie Der Kreis Ostholstein nennt als letzten Abgabetag den 7. Juli 2027.[1] | bis 01.07.2027[2](abgeleitet aus der Angabe der Quelle) | ICS-Datei |
| 08.03.2028[2] Mittwoch | Kreis Nordfriesland, Gesundheitsamt | schriftlich, ohne Beschränkung, Psychotherapie, Physiotherapie | bis 08.01.2028[2](abgeleitet aus der Angabe der Quelle) | ICS-Datei |
| 13.09.2028[2] Mittwoch | Kreis Nordfriesland, Gesundheitsamt | schriftlich, ohne Beschränkung, Psychotherapie, Physiotherapie | bis 13.07.2028[2](abgeleitet aus der Angabe der Quelle) | ICS-Datei |
Kalender abonnieren: Kreis Nordfriesland, Gesundheitsamt (ICS-Datei mit allen belegten Terminen und Antragsfristen; Adresse zum Abonnieren: https://www.heilpraktiker-ausbildung.eu/pruefung/kalender/sh-kreis-nordfriesland.ics)
Hier stehen nur Termine, die eine Stelle selbst veröffentlicht hat. Termine werden nicht aus einer Regel errechnet.
Stellen in Schleswig-Holstein
Kreis Nordfriesland, Gesundheitsamt
Prüfung
Zuständig für ganz Schleswig-Holstein. Nächster belegter Termin: 03.03.2027.
Alle Angaben zu dieser StelleKreis Nordfriesland, Gesundheitsamt
AntragErlaubnis
Zuständig für 1 Kreis bzw. kreisfreie Stadt.
Alle Angaben zu dieser StelleKreis Ostholstein, Fachdienst Gesundheit
AntragErlaubnis
Zuständig für 1 Kreis bzw. kreisfreie Stadt.
Alle Angaben zu dieser StelleKreis Rendsburg-Eckernförde, Fachdienst Gesundheitsdienste
AntragErlaubnis
Zuständig für 1 Kreis bzw. kreisfreie Stadt.
Alle Angaben zu dieser StelleLandeshauptstadt Kiel, Amt für Gesundheit
AntragErlaubnis
Zuständig für 1 Kreis bzw. kreisfreie Stadt.
Alle Angaben zu dieser Stelle
Gesundheitsamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt des Hauptwohnsitzes
- Zuständig für
11 Kreise und kreisfreie Städte[2]
Dithmarschen (Kreis), Flensburg, Stadt, Herzogtum Lauenburg (Kreis), Lübeck, Hansestadt, Neumünster, Stadt, Pinneberg (Kreis), Plön (Kreis), Schleswig-Flensburg (Kreis), Segeberg (Kreis), Steinburg (Kreis), Stormarn (Kreis)
- Prüfung bei
- Kreis Nordfriesland, Gesundheitsamt
- Geprüft wird bei
- Kreis Nordfriesland, Gesundheitsamt
- Rechtsgrundlage
- § 3 Abs. 1 HeilprGDV 1 (Entscheidung durch die untere Verwaltungsbehörde im Benehmen mit dem Gesundheitsamt)[5]
Besonderheiten
- Ihr Gesundheitsamt meldet Sie nach Eingang aller Unterlagen beim Kreis Nordfriesland an und erteilt nach bestandener Überprüfung die Erlaubnis.[4]
- Wer den Antrag am künftigen Arbeitsort statt am Wohnort stellt, muss ausführlich und nachvollziehbar begründen, warum er dort tätig werden will. Bei einem Wohnsitz außerhalb Schleswig-Holsteins ist eine Praxisabsicht nicht glaubhaft, wenn der bisherige Wohnsitz beibehalten wird.[4]
- Die Höhe der Erlaubnisgebühr erfahren Sie beim Gesundheitsamt Ihres Wohnorts.[4]
Heilpraktiker ohne Beschränkung
- Antragsfrist
- Unterlagen spätestens zwei Monate vor der schriftlichen Überprüfung vollständig einreichen[4]
Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz[2]
- Erklärung, dass bei keiner anderen Behörde ein noch nicht entschiedener Antrag gestellt ist und kein Straf- oder Ermittlungsverfahren anhängig ist[2]
- Kopie des Personalausweises[2]
- beglaubigter Nachweis mindestens des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Abschlusses[2]
- erweitertes Führungszeugnis (Belegart OE) im Original, zum Zeitpunkt der schriftlichen Überprüfung nicht älter als drei Monate[2]
- ärztliches Zeugnis im Original, zum Zeitpunkt der schriftlichen Überprüfung nicht älter als drei Monate[2]
- kurzgefasster Lebenslauf[2]
Heilpraktiker für Psychotherapie
- Antragsfrist
- Unterlagen spätestens zwei Monate vor der schriftlichen Überprüfung vollständig einreichen[4]
Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz[2]
- Erklärung, dass bei keiner anderen Behörde ein noch nicht entschiedener Antrag gestellt ist und kein Straf- oder Ermittlungsverfahren anhängig ist[2]
- Kopie des Personalausweises[2]
- beglaubigter Nachweis mindestens des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Abschlusses[2]
- erweitertes Führungszeugnis (Belegart OE) im Original, zum Zeitpunkt der schriftlichen Überprüfung nicht älter als drei Monate[2]
- ärztliches Zeugnis im Original, zum Zeitpunkt der schriftlichen Überprüfung nicht älter als drei Monate[2]
- kurzgefasster Lebenslauf[2]
- bei Antrag nach Aktenlage beglaubigte Kopie der Diplom- oder Masterurkunde und des Abschlusszeugnisses mit dem Fach Klinische Psychologie[2]
Sektoral: Physiotherapie
- Antragsfrist
- Unterlagen spätestens zwei Monate vor der schriftlichen Überprüfung vollständig einreichen[4]
Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz[2]
- Erklärung, dass bei keiner anderen Behörde ein noch nicht entschiedener Antrag gestellt ist und kein Straf- oder Ermittlungsverfahren anhängig ist[2]
- Kopie des Personalausweises[2]
- beglaubigter Nachweis mindestens des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Abschlusses[2]
- erweitertes Führungszeugnis (Belegart OE) im Original, zum Zeitpunkt der schriftlichen Überprüfung nicht älter als drei Monate[2]
- ärztliches Zeugnis im Original, zum Zeitpunkt der schriftlichen Überprüfung nicht älter als drei Monate[2]
- kurzgefasster Lebenslauf[2]
- beglaubigte Berufsurkunde[2]
Sektoral: Podologie
- Antragsfrist
- Unterlagen spätestens zwei Monate vor der schriftlichen Überprüfung vollständig einreichen[4]
Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz[2]
- Erklärung, dass bei keiner anderen Behörde ein noch nicht entschiedener Antrag gestellt ist und kein Straf- oder Ermittlungsverfahren anhängig ist[2]
- Kopie des Personalausweises[2]
- beglaubigter Nachweis mindestens des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Abschlusses[2]
- erweitertes Führungszeugnis (Belegart OE) im Original, zum Zeitpunkt der schriftlichen Überprüfung nicht älter als drei Monate[2]
- ärztliches Zeugnis im Original, zum Zeitpunkt der schriftlichen Überprüfung nicht älter als drei Monate[2]
- kurzgefasster Lebenslauf[2]
- beglaubigte Berufsurkunde[2]
Sektoral: Logopädie
- Antragsfrist
- Unterlagen spätestens zwei Monate vor der schriftlichen Überprüfung vollständig einreichen[4]
Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz[2]
- Erklärung, dass bei keiner anderen Behörde ein noch nicht entschiedener Antrag gestellt ist und kein Straf- oder Ermittlungsverfahren anhängig ist[2]
- Kopie des Personalausweises[2]
- beglaubigter Nachweis mindestens des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Abschlusses[2]
- erweitertes Führungszeugnis (Belegart OE) im Original, zum Zeitpunkt der schriftlichen Überprüfung nicht älter als drei Monate[2]
- ärztliches Zeugnis im Original, zum Zeitpunkt der schriftlichen Überprüfung nicht älter als drei Monate[2]
- kurzgefasster Lebenslauf[2]
- beglaubigte Berufsurkunde[2]
Sektoral: Ergotherapie
- Antragsfrist
- Unterlagen spätestens zwei Monate vor der schriftlichen Überprüfung vollständig einreichen[4]
Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz[2]
- Erklärung, dass bei keiner anderen Behörde ein noch nicht entschiedener Antrag gestellt ist und kein Straf- oder Ermittlungsverfahren anhängig ist[2]
- Kopie des Personalausweises[2]
- beglaubigter Nachweis mindestens des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Abschlusses[2]
- erweitertes Führungszeugnis (Belegart OE) im Original, zum Zeitpunkt der schriftlichen Überprüfung nicht älter als drei Monate[2]
- ärztliches Zeugnis im Original, zum Zeitpunkt der schriftlichen Überprüfung nicht älter als drei Monate[2]
- kurzgefasster Lebenslauf[2]
- beglaubigte Berufsurkunde[2]
Quellen
- [1]Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Heilpraktiker:in · Kreis Ostholstein · abgerufen am 19.10.2026
- [2]Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen (Heilpraktiker) · Kreis Nordfriesland · abgerufen am 19.10.2026
- [3]Merkblatt einzureichende Unterlagen Heilpraktikerprüfung · Kreis Rendsburg-Eckernförde, Fachdienst Gesundheitsdienste · abgerufen am 19.10.2026
- [4]Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen (Zuständigkeitsfinder) · Landeshauptstadt Kiel · abgerufen am 19.10.2026
- [5]Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) · Bundesministerium der Justiz · abgerufen am 19.10.2026
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