
Kreis Rendsburg-Eckernförde, Fachdienst Gesundheitsdienste
Angaben geprüft am Zuletzt geändert am
Antragsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Schleswig-Holstein. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Schleswig-Holstein.
AntragErlaubnis
- Anschrift
- Kaiserstr. 8, 24768 Rendsburg[1]
- Zuständig für
- Rendsburg-Eckernförde (Kreis)[1]
- Prüfung bei
- Kreis Nordfriesland, Gesundheitsamt
- Geprüft wird bei
- Kreis Nordfriesland, Gesundheitsamt
- Rechtsgrundlage
- § 3 Abs. 1 HeilprGDV 1 (Entscheidung durch die untere Verwaltungsbehörde im Benehmen mit dem Gesundheitsamt)[2]
Besonderheiten
- Das gesamte Antragsverfahren ist gebührenpflichtig, auch bei Ablehnung oder Rücknahme des Antrags.[1]
Heilpraktiker ohne Beschränkung
- Antragsfrist
- Antragsunterlagen spätestens zwei Monate vor dem gewünschten Prüfungstermin[1]
Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular[1]
- tabellarischer Lebenslauf[1]
- Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)[1]
- beglaubigte Kopie des Schulzeugnisses (mindestens Hauptschulabschluss oder gleichwertig)[1]
- erweitertes Führungszeugnis (Belegart OE) zur Vorlage bei einer Behörde, erst nach Erhalt der Eingangsbestätigung beantragen[1]
- ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung, zum Prüfungszeitpunkt nicht älter als drei Monate, sechs Wochen vor dem Prüfungstermin einreichen[1]
Heilpraktiker für Psychotherapie
Unterlagen
- Anlage 1; für die Entscheidung nach Aktenlage beglaubigte Kopien der Diplom- oder Masterurkunde und des Abschlusszeugnisses mit dem Fach Klinische Psychologie[1]
Quellen
- [1]Merkblatt einzureichende Unterlagen Heilpraktikerprüfung · Kreis Rendsburg-Eckernförde, Fachdienst Gesundheitsdienste · abgerufen am 19.10.2026
- [2]Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) · Bundesministerium der Justiz · abgerufen am 19.10.2026